Angst? (Hobby? Barfuß! 2)

Michael_F @, Stammposter, Monday, 20.11.2006, 13:25 (vor 6581 Tagen) @ Markus U.

eine Polizistin oder auch n Polizist dürfen nur einschreiten, wenn wirklich Gefahr besteht oder Gefahr im Verzuge (wie es so schön heißt) ist. Von Barfüssen geht noch keine Gefahr aus, auch ist damit nicht zu rechnen. Daher kann und darf die Polizei nichts unternehmen.

Ausnahme: Man will den Barfüsser selbst vor Gefahren schützen. Es könnte bei Frost Gefahr bestehen, dass man Erfrierungen an den Füssen erleidet. Weiter ist davon auszugehen, dass man die Schuhe vergessen hat, weil man verwirrt ist. Und dann wohl auch nicht mehr den Weg nach Hause findet.

Wenn man aber im Laden einigermaßen vernünftig spricht, und sich (sonst) normal verhällt, ist davon auszugehen, dass man (noch) nicht verwirrt ist.

Michael_F


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