Polizei-Routinekontrolle (Hobby? Barfuß! 2)

Jay, Monday, 23.10.2006, 09:25 (vor 6545 Tagen) @ Georg

mal abgesehen davon, dass auch in Deinem Fall undiplomatisches resp. unkluges Verhalten (Falschparken und Abkanzeln des Kontrolleurs) an der Sache nicht ganz unbeteiligt ist, würde ich im Nachhinein ein Gespräch mit dem Revierleiter der Polizisten führen - es ist nämlich definitiv nicht verboten, barfuß Auto zu fahren, ...

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Hi Georg,
danke fürs freundliche Interesse und Ermutigen. Zu den Punkten Undiplomatie durch Falschparken und Abkanzeln von Kontrolleuren (komme später noch darauf) darf ich mich als Menschenfreund und gleichzeitig als barfußgehender Ziemlich-Anarchist outen (von BF-Gegnern, die auch noch betont auf "Autorität", "Zucht" und "Ordnung" halten, als Katastrophenfall eingestuft). In Sachen "BF und Recht" bin ich Worst-Case-Analytiker und sehe die Dinge nicht ganz so optimistisch. Die Polizisten-Entwaffnungswaffe "Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten", Verlag für Polizei- u. Behördenaufgaben, Massing, ein kleines grünes Buch im Format 13,5 x 10 cm, ISBN-Nr. 3-937491-14-7 (gut im Handschuhfach mitzunehmen, Auflage 04/2004 inzw. nicht mehr aktuell) kann man zwar bei BF-Debatten mit "Jetzt zeigen Sie mir mal, wo das steht" zücken, aber sie kann stumpf werden. Tatsächlich findet sich in der Rubrik "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers - §23StVO'" unter den TBNR (Tatbestandsnr.) 123100 bis 123619 nichts a´la "Fahrzeug in ungenügender oder fehlender Beschuhung gefürt", doch gibt es verständlicherweise Sachen wie Fahrzeugführen trotz Sichtbeeinträchtigung (123100), "Gehörbeeinträchtigung durch Geräte" (123106) etc. Auch der Fahrer selbst hat unter weiter Auslegung des § 23 in einem entsprechenden Zustand zu sein. Die Polizei beruft sich nun auf ihren "Ermessensspielraum". Sie sieht BF ähnlich, als wenn Sie sich zwecks Blendschutz vor tiefstehender Sonne Ihre Brillengläser mit schwarzer Schuhcreme zu tief getönt hätten, sieht sich "gehalten" einzuschreiten und läßt sich auf keine langen ingenieurwissenschaftlichen Debatten über laterale Haftreibungsindizes des Systems Nacktfußsohle/Pedal ein (dies wird meine Strategie sein, sollte einmal ein BF-Verbot ausgehebelt werden müssen und ich werde kämpfen bis zum letzten, Strategie bereits zurechtgelegt, konkretisier' ich gerne auf Wunsch).
Die Aussage "BF am Steuer ist DEFINITIV erlaubt" ist meines Erachtens nur dann valid, wenn z. B. Gerichtsurteile vorliegen, die aufgrund einer Einspruchsklage gegen einen BF-Bußgeldbescheid entstanden. Nur mit so etwas könnte man im Extremfall einen Ordnungshüter, der womöglich auch noch die Weiterfahrt unterbinden will, schachmattsetzen. Trotzdem lasse ich mir das Faible für BF nicht verdrießen und fahr´ weiterhin, wann immer mir das paßt und empfehle diese Auffassung natürlich auch allen anderen BFs.
Die Woche beginnt, ich muß für mich Geld erzeugen und hab' schon wieder ein Problem mit der Länge dieser Replik. Ich parke nicht um provokanten Falschparkens willen, sondern weil ich faul bin und Zeit sparen will. Das kommt selten vor, weil Freisings Innenstadt von mir boykottiert wird ("Abstimmung mit den Füßen"), und den Kontrolleur kanzelte ich aus den og. Gründen ab. Er hätte mich möglicherweise (siehe die Frage "mitgeführte Schuhe") wie einen offenkundig Betrunkenen fahrerisch "stilllegen" können (das steht wohl in seinem Kompetenzbuch und diese Typen sind körperlich gut 'drauf) und hat die Sache wohl in seinem Sprechfunkkontakt mit der Polizei dramatisiert.
Darüberhinaus halte ich es so, daß ich zwar nicht mein BF beim Einsteigen ins Auto vor der Polizei verstecke, aber ich zeige es wiederum auch nicht ostentativ.
Was wäre optimales Verhalten dem Kontrolleur gegenüber gewesen? Interessiert mich selbstverständlich aus deiner Sicht.
Ciao und, falls situativ möglich, auch bei dir einen schönen barfüßigen Tag, Jay


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