Wien Hofburg Schatzkammer kein Einlass (Hobby? Barfuß! 2)
High! Diese Formel ist unglaublich abgegriffen, so stand´s auch in der Hausordnung des Gymnasiums, am dem ich einst abiturierte, ganz wörtlich drin (nach der Hausschuhpflicht für die Klassenzimmer): "Barfuß zu gehen ist aufgrund der damit verbundenen Unfallgefahren untersagt." (Nebenkommentar: Komisch, daß die zulässigen Socken -ohne Schuhe- das Unfallrisiko so gigantisch reduzierten, wie das wohl physikalisch funktioniert)? Ohne eine Vorlesung halten zu wollen, seien ein paar Überlegungen angestellt und Situationen durchgespielt. Dieses Wärterpersonal = Juristische Volltrottel.
Käme es zum Unfall, hätte man als BF prozessual gänzlich schlechte Karten. Der Richter wird es so sehen, daß BF etwas derart Ungewöhnliches (vielleicht sagt er auch: gesellschaftlich 'Ungehöriges') ist, daß den Museumsbetreiber keine Schuld treffen kann. Komische Sachen macht man im Museum nicht. Hätten Sie z. B. auf dem kostbaren Holzfußboden Purzelbäume geschlagen und sich dabei das Genick gebrochen, wär´s dasselbe gewesen. Ihr Anwalt kann nicht durchdrücken, daß Sie Anspruch darauf hätten, auch unter derart speziellen "Benutzungsbedingungen", hier BF, vom Museumsbetreiber mit einem auf das übliche Maß minimierten Unfallrisiko "bedacht" zu sein, und der Anwalt des Museumsbetreibers wird (falls er gut ist) in Hörner blasen wie, daß aufgrund der gegenwärtigen "breiten gesellschaftlichen Konventionen" das Gebäude ebensowenig auf Barfußbetrieb ausgelegt sein müßte wie auf einen völlig überraschenden Erdstoß der Stärke 9. Peng. Klage abgewiesen. Sinnlos wäre auch, dem Personal rechtsverbindlich mündlich (Zeugen wären ja da) oder auf einem Zettel mit Ihrem Briefkopf in gut leserlicher Schrift zu erklären, daß Sie die Location bezüglich spezifischer BF-Unfallrisiken auf eigene Gefahr betreten ... oh, jetzt muß ich leider abbrechen, weil wichtiger Besuch. Falls irgendein Antwortspace ist, setze ich fort (geht erst morgen).
Ganz schnell barfüßige Grüße, Jay