Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme (Hobby? Barfuß! 2)

HeinoWL ⌂ @, Stammposter, Tuesday, 19.09.2006, 22:49 (vor 6578 Tagen)

Hallo liebe und eifrige Forumsleser,
viel Spaß beim Schmökern und barfüßige Grüße aus dem Norden!
Heino

Von: barefoot - Heino Pickbrenner
Gesendet: Mittwoch, 30. August 2006 08:31
An: Hamburg@saturn.de
Betreff: Kleine Anfrage an die Geschäftsführung
Liebe Saturn-Crew, sehr geehrter Herr Strese,
gestern habe ich nach wohlverdientem Feierabend, wie schon so oft, ihre Filiale in Hamburg besucht, um mir eine CD zu kaufen. Als lang- und ganzjähriger, sehr konsequenter Barfüßer hatte ich in all den Jahren nie Probleme in ihrem Markt. Auch fielen Beratungen ihrer Verkäufer, sei es bei kleineren oder größeren Anschaffungen, ungeachtet meiner Schuhlosigkeit, stets souverän und adäquat professionell aus. Zu meiner großen Überraschung wurde ich gestern von einem jüngeren Sicherheitsmitarbeiter ihres Hauses auf der Rolltreppe dahingehend angesprochen, dass ich bitte Schuhe anziehen solle. Als ich dies verneinte, geleitet durch die Tatsache, dass ich keine Schuhe habe und somit auch nicht mit mir führe, wurde ich aufgefordert den Markt zu verlassen. Das Auftreten ihrer Kraft war in der Form tadellos. Ich konnte mich mit ihrem engagierten Sicherheitsmann dahingehend einigen, dass ich vorab ein CD erwerbe und dann den Markt umgehend verlasse. Ein schales Gefühl blieb mir, zumal ich eigentlich auch im Bereich der Konsumelektronik, wir planen in der Vorweihnachtszeit die Anschaffung eines recht großen TV-Gerätes, ein wenig bummeln wollte.
Das Risiko von möglichen Fußverletzungen kann meines Erachtens als Argumentation gegen Barfüßigkeit kaum herhalten, da man geleitet von diese Sorge, auch alle dünnsohligen Schuhe, Schuhe mit Pfennigabsätzen und zum Bespiel Sandalen aller Art des Hauses verweisen müßte. Der "Sicherheitswert" deartiger Schuhe dürfte partiell sogar noch niedriger sein, als die von Barfüßigkeit ausgehenden Gefahren. Setzte man die Sorge um die Kunden konsequent um, diese könnten sich ja auch ungewollt mit einem Schal an der Rolltreppe strangulieren, bliebe nur noch die Verlagerung des Geschäftsverkehrs auf eine Internetplattform ala "amazon". Da ich hoffe, auch von meiner restlichen Erscheinung nicht ein Bild der Verwahrlosung abgegeben zu haben, bin ich ob des Hausverweises um so ratloser.
Kurzum meine Frage, darf ich noch bei Ihnen einkaufen, barfüßig - selbstverständlich, oder wären Sie dankbar, wenn ich ihren Markt fortan meide?
Barfüssige Grüße und einen guten Start in den Tag
Heino Pickbrenner

Von: Lauen, Christian
Gesendet: Donnerstag, 7. September 2006 13:11
An: Drews, Linn
Betreff: AW: Kleine Anfrage an die Geschäftsführung
Sehr geehrter Herr Pickbrenner,
vielen Dank für Ihre Mail.
An dieser Stelle möchte ich mich bereits für Ihre Kritik bedanken.
Wenn unsere Kunden uns auf unangenehme Erlebnisse aufmerksam machen, haben wir eine Chance, Dinge besser zu machen.Natürlich können Sie gerne weiterhin barfüssig bei uns einkaufen. Es hat in unserem Haus bisher keinerlei Regelungen oder Anweisungen gegeben, die nur Kunden mit Schuhwerk das Betreten unseres Marktes erlauben. Auch in Zukunft wird es diese Regelungen nicht geben.Wir haben den betreffenden Mitarbeiter ausfindig gemacht. Sicherheitsbedenken haben den Kollegen zu seiner Aktivität annimiert.Unser Personal ist aufgund Ihrer Mail informiert worden, das es die freie Entscheidung des Kunden ist, mit oder ohne Schuhe unseren Laden zu betreten.Wir freuen uns, Sie auch weiterhin barfüssig in unserem Saturn beraten und bedienen zu können.Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchte ich mich bei Ihnen in aller Form entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Christian Lauen
____________________________________________
Vertriebsleiter
Saturn Hamburg
Mönckebergstrasse 1
20095 Hamburg
Tel 040 309 58 300
Fax 040 309 58 362
www.saturn.de

[image] http://www.pickbrenners.de

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Vesa Local @, Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 07:24 (vor 6578 Tagen) @ HeinoWL

Hi, Heino!

So oft ich auch bereits barfuß bei Saturn etwas kaufen oder auch nur bummeln war bin ich nicht ein einziges mal "rausgeworfen" worden.

Die Antwort von Herrn Lauen werde ich mir trotzdem ausdrucken und mitnehmen. Mal sehen, wie der Vertriebsleiter reagiert, wenn irgendein Mitarbeiter wider seinen Anweisungen handelt.

Ohne Frage: Das Hausrecht bleibt unverändert und für den "Rausschmeißer" ist es nur ein Stück Papier.
Aber ich möchte keinem Vertriebsleiter gegenüberstehen und den durch mein Verhalten entgangenen Umsatz erklären müssen. Personen in der Position könnten da schon etwas heftiger reagieren...

Weisungsbefugte wie Herrn Lauen wünsche ich mir in allen Entscheidungspositionen; seine Mail ließt sich auch nicht so, als habe er sich zähneknirschnd zu diesem Standpunkt durchringen müssen. Eine Woche Reaktionszeit auf "so eine" Anfrage ist wenig: Evtl. Rückfrage "weiter oben", Mitarbeiter ausfindig machen, um auch seine Entscheidungsgründe zu erfahren, Rundmail/-schreiben an die Mitarbeiter/innen, Antwortmail.

Ein großes Dankeschön an Dich. Nun wissen wir, wie Saturn zu diesem Thema steht! :-)

Viele Grüße
Vesa Local

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Michael aus Zofingen, Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 07:47 (vor 6578 Tagen) @ Vesa Local

Hallo Vesa Local,

meistens sind höhere Tiere wie gegenüber Barfüßern toleranter als etwa Türsteher. Ein Vertriebsleiter ist am Umsatz des Unternehmens interessiert, da das sich in der Regel auch in seinem Gehalt niederschlägt. Je tiefer in der Hierarchie, desto geringer die Beteiligung. Wer wenig Lohn hat und wenig Macht, der fühlt sich bestärkt, mal einen Barfüßer rausschmeißen zu "dürfen".

Wenn Heino auch noch sachlich bleibt und glaubhaft macht, daß er in erster Linie einkaufen will und nur "zufällig" barfuß ist (weil er es immer ist), dann bringt es auch was. Bei Heinos Schreistil würde niemand den Eindruck haben, einer laufe nur barfuß in der "Hoffnung", im Laden angemeckert zu werden, um einen Grund zu suchen, das Unternehmen zu verklagen.

Ein Schaden entsteht dem unternehmen ja nicht, wenn jemand barfuß läuft. Kaum ein Kunde würde den Laden meiden, nur weil dort Barfüßer toleriert werden.

Anders sieht es vielleicht bei exklusiven Restaurants oder im Theater aus. Wenn etwa in einem Theater jede Person unabhängig von der Kleidung reingelassen wird, kann es sein, daß sich andere daran stören und dieses Theater meiden würden, wodurch dem Theater ein Schaden entstünde. Andererseits würden vielleicht auch Leute ins Theater kommen, die sich im Anzug unwohl fühlen.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Markus U., Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 08:52 (vor 6578 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hi Michael!

Ein Schaden entsteht dem unternehmen ja nicht, wenn jemand barfuß läuft. Kaum ein Kunde würde den Laden meiden, nur weil dort Barfüßer toleriert werden.
Anders sieht es vielleicht bei exklusiven Restaurants oder im Theater aus. Wenn etwa in einem Theater jede Person unabhängig von der Kleidung reingelassen wird, kann es sein, daß sich andere daran stören und dieses Theater meiden würden, wodurch dem Theater ein Schaden entstünde. Andererseits würden vielleicht auch Leute ins Theater kommen, die sich im Anzug unwohl fühlen.

"Exklusive" Restaurants leben vor allem von ihrem "Ruf", für den das Publikum, das vor allem dort hingeht, um zu beweisen, daß es sich es leisten kann, dort zu speisen, kräftig draufuzahlt. Ob die dort angebotenen Speisen schmackhaft sind, ist freilich ein anderes Thema.
Daß sich andere Gäste in einem solchen Ambiente durch die Anwesenheit von Barfüßern gestört fühlen könnten, halte ich für denkbar, habe ich die Erfahrung doch bereits in einem Restaurant mittlerer Art und Güte in De Panne/ Belgien gemacht: da ich in der Regel nicht wie eine der Obdachlosigkeit verdächtige Person (politisch korrekt formuliert?) herumlaufe, wurde ich anstandslos hereingelassen, aber wohl nur, weil die Bedienung meine Barfüßigkeit zunächst nicht bemerkt hatte und erst darauf aufmerksam (gemacht) wurde, als die Speisen bereits auf dem Tisch standen: andere Gäste beschwerten sich tatsächlich, dß barfüßige Personen hereingelassen wurden (ich bekam von alledem nichts mit, weil ich zum einen gerade auf der Toilette war und die besagte Unteraltung zudem auf Französisch stattfand; Ute erzählte es mir). Der Bedienung fiel darauf nichts anderes ein, als mit einem Schild mit der Aufschrift "Mosselen natuur" nach draußen zu stürzen und es so zu plazieren, daß es den Blick auf meine nackten Füße verdeckte (die Fensterscheiben des Restaurants zur Straße hin reichten bis zum Boden, und ich saß direkt am Fenster), damit potentielle Gäste durch diesen Anblick nicht vom Besuch des restaurants abgeschreckt würden. Da ich in solchen Situationen ziemlich stur sein kann, bestellte ich mir nach dem Essen auch noch einen Kaffee, den ich sehr langsam austrank, und bei der Bezahlung gab's kein Trinkgeld, denn die Bedienung hatte sich bei den anderen Gästen damit entschuldigt, daß sie meine Barfüßigkeit nicht rechtzeitig bemerkt habe, was ich durchaus für glaubwürdig halte.

DIe Versuchung, barfuß eine Oper zu besuchen, ergibt sich für mich hingegen nicht, weil die musikalischen Darbietungen dort für meine Ohren nicht angenehmer sind als das nächtliche Geschrei von Katzen.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

KaiL, Wednesday, 20.09.2006, 13:42 (vor 6578 Tagen) @ Michael aus Zofingen

meistens sind höhere Tiere wie gegenüber Barfüßern toleranter als etwa Türsteher. Ein Vertriebsleiter ist am Umsatz des Unternehmens interessiert, da das sich in der Regel auch in seinem Gehalt niederschlägt. Je tiefer in der Hierarchie, desto geringer die Beteiligung. Wer wenig Lohn hat und wenig Macht, der fühlt sich bestärkt, mal einen Barfüßer rausschmeißen zu "dürfen".

schön erklärt. Das gleiche gilt übrigens auch für Websites: den Webmaster interessiert es wenig, wenn irgendein Browser nicht läuft, für Nacharbeiten sieht er schließlich kein Geld. Den Server-Admin interessiert es schon eher, meist aus persönlichen Gründen (bei Admins sind exotische Browser/Betriebssysteme nichts besonderes ;) und die Geschäftsleitung interessiert es dann wegen des entgangenen Besuchers :)

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Kai (Ostfildern) ⌂, Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 07:38 (vor 6578 Tagen) @ HeinoWL

Hallo Heino,

eine erstklassige, freundliche E-Mail hast Du an Saturn geschrieben. Bei dieser Charme-Offensive konnten die gar nicht anders ...

Gruß gen Norden,

Kai

[image] Kais Journal: Barfußlaufen, Thoreau, Reisen etc.

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Guenther, Wednesday, 20.09.2006, 09:15 (vor 6578 Tagen) @ HeinoWL

Hallo Heino!

Ich benutze mehrere Saturn-Läden in Köln ziemlich häufig, habe aber noch keine vergleichbare Erfahrung gemacht. Ich bin bislang weder in Köln/ Umgebung noch anderswo jemals aus einem Laden "hinausgeflogen", hatte nur einmal Schwierigkeiten in einem Nahbverkehrszug, wo mir eine - ziemlich junge, wahrscheinlich unerfahrene - Schaffnerin mitteilte, mich im Falle des Fehlens von Schuhen demnächst von der beförderung ausschließen zu wollen. Ich habe sie aber später wieder in demselben Zug angetroffen, und sie sagte nichts mehr, ich gehe also davon aus, daß sie sich erkundigt und einen negativen Bescheid bekommen hat wie Dein Saturn- Mitarbeiter ....

Gruß, Guenther

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Tim, Wednesday, 20.09.2006, 09:34 (vor 6578 Tagen) @ HeinoWL

Wie schon einmal von einem Schreiber erwähnt wurde, sieht man bei Firmen relativ schnell, ob jeder Kunde wichtig ist oder ob man es nicht nötig hat.

Gestern sah ich in RTL eine Stern-Sendung zum Thema Tankstelle am Kiez (schreibt man das so?) in Hamburg. Wie die dort ihre Kunden an den Waschanlagen betreuen, sucht seinesgleichen. Das muss absolut klasse sein. Und sie haben damit Erfolg. In der Woche werden 2000 Autos gereinigt. Egal ob Porsche oder Mazda. Jeder Kunde wir als der wichtigste Kunde betreut.

Leider haben das noch nicht alle kapiert. Meistens sind es dann jene Geschäfte, welche wegen Überheblichkeit wieder schliessen müssen. Ich gönne es denen jeweils so richtig.

Die Chefs von Saturn haben dies wohl bereits verstanden. Wie ein Kunde aussieht, ob er gut riecht, ob er ne Kravatte hat oder nicht, ob er schnippisch ist oder nett...es spielt alles keine Rolle. Die Geldbringer werden nicht vergrault. Jeder Kunde ist ein guter Kunde.
Da muss man den Herren "Saturn" ein Kompliment machen!

Tim

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Rainer (HH), Wednesday, 20.09.2006, 10:12 (vor 6578 Tagen) @ HeinoWL

Hallo Heino,
gut formuliert! und schön, mal wieder was von Dir zu hören.
Grüsse aus der Billstraße,
Rainer

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Detlev (MKK), Wednesday, 20.09.2006, 11:38 (vor 6578 Tagen) @ HeinoWL

Nur als Tipp, der mir hoffentlich nicht als Klugscheißerei ausgelegt wird:

Die Veröffentlichung von Korrespondenz unter Nennung der vollständigen Namen kann als Verletzung des Briefgeheimnisses gewertet werden!
Da leider in letzter Zeit immer mehr Anwälte in den diversen Foren mitlesen, die auch gerne die Betreiber gebührenpflichtig abmahnen, scheint mir der Hinweis angebracht.
Die hier mitlesenden "anständigen" Juristen können vielleicht noch Näheres dazu beisteuern.

Veröffentlichung eigener Korrespondenz

RainerL @, Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 12:45 (vor 6578 Tagen) @ Detlev (MKK)

Hallo Detlev,

Nur als Tipp, der mir hoffentlich nicht als Klugscheißerei ausgelegt wird:
Die Veröffentlichung von Korrespondenz unter Nennung der vollständigen Namen kann als Verletzung des Briefgeheimnisses gewertet werden!

Wenn ich fremde Korrespondenz veröffentliche mag das wohl so sein. Aber wenn ich einen eigenen Brief und die offizielle Antwort darauf in einem Forum zitiere ob das wirklich verboten ist? Kann ich mir kaum vorstellen. Vielleicht äußert sich ja Markus U. noch dazu?

Barfüßige Grüße
Rainer L.

Veröffentlichung eigener Korrespondenz

Markus U., Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 12:58 (vor 6578 Tagen) @ RainerL

Wenn ich fremde Korrespondenz veröffentliche mag das wohl so sein. Aber wenn ich einen eigenen Brief und die offizielle Antwort darauf in einem Forum zitiere ob das wirklich verboten ist? Kann ich mir kaum vorstellen. Vielleicht äußert sich ja Markus U. noch dazu?
Barfüßige Grüße
Rainer L.

Hi Rainer,

ist schon geschehen!

Veröffentlichung eigener Korrespondenz

RainerL @, Stammposter, Thursday, 21.09.2006, 12:32 (vor 6577 Tagen) @ Markus U.

Wenn ich fremde Korrespondenz veröffentliche mag das wohl so sein. Aber wenn ich einen eigenen Brief und die offizielle Antwort darauf in einem Forum zitiere ob das wirklich verboten ist? Kann ich mir kaum vorstellen. Vielleicht äußert sich ja Markus U. noch dazu?
Barfüßige Grüße
Rainer L.


Hi Rainer,
ist schon geschehen!

Danke, habe ich gesehen ;-)
Barfüßige Grüße
Rainer

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

bix, Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 12:52 (vor 6578 Tagen) @ Detlev (MKK)

Die Veröffentlichung von Korrespondenz unter Nennung der vollständigen Namen kann als Verletzung des Briefgeheimnisses gewertet werden!

Wirklich? Wenn ICH einen Brief, der an MICH gerichtet ist, jemandem vorlese, kopiere, abtippe - verletze ich damit doch kein Briefgeheimnis????

Das Briefgeheimnis verbietet Unbefugten das Öffnen und das Vorenthalten von Briefstücken. (§ 118 Strafgesetzbuch)

Kleine Korrektur

Markus U., Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 13:16 (vor 6578 Tagen) @ bix

Hi bix!

Die Veröffentlichung von Korrespondenz unter Nennung der vollständigen Namen kann als Verletzung des Briefgeheimnisses gewertet werden!

Wirklich? Wenn ICH einen Brief, der an MICH gerichtet ist, jemandem vorlese, kopiere, abtippe - verletze ich damit doch kein Briefgeheimnis????

Natürlich nicht. Dazu habe ich in einem anderen Beitrag schon Stellung genommen.

Das Briefgeheimnis verbietet Unbefugten das Öffnen und das Vorenthalten von Briefstücken. (§ 118 Strafgesetzbuch)

Genau. Die einschlägige Vorschrift ist jedoch nicht § 118, sondern § 202 StGB. § 118 StGB stand in einem ganz anderen Abschnitte des Strafgesetzbuches und ist inzwischen aufgehoben, und § 202 StGB stellt nur das unbefugte Öffnen bzw. Sich- Kenntnis- Verschaffen, nicht aber das unbefugte Vorenthalten von Briefen (hier kommen Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses in Form der Unterdrükkung von Mitteilungen, § 206 Abs. 2 Nr. 2; Diebstahl, § 242 StGB; Unterschlagung, § 246 StGB sowie Urkundenunterdrükkung, § 274 StGB in Betracht) unter Strafe.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Juristische Auskunft

Markus U., Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 12:56 (vor 6578 Tagen) @ Detlev (MKK)

Nur als Tipp, der mir hoffentlich nicht als Klugscheißerei ausgelegt wird:
Die Veröffentlichung von Korrespondenz unter Nennung der vollständigen Namen kann als Verletzung des Briefgeheimnisses gewertet werden!
Da leider in letzter Zeit immer mehr Anwälte in den diversen Foren mitlesen, die auch gerne die Betreiber gebührenpflichtig abmahnen, scheint mir der Hinweis angebracht.
Die hier mitlesenden "anständigen" Juristen können vielleicht noch Näheres dazu beisteuern.

Hier ist also die Antwort eines in diesem Forum mitlesenden (und gelegentlich schreibenden) Anwalts:

Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist nach § 202 StGB strafbar, hier jedoch nicht einschlägig, weil sie sich gegen Täter richtet, die sich unbefugt Kenntnis verschaffen. Daten im Internet sibnd aber keine Briefe, da § 202 StGB nur Schriftstücke erfaßt. Auch § 202a StGB (Ausspähen von Daten) ist nicht anwendbar. Diese Vorschrift lautet:
"Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (Abs. 1)

Auch mit § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) ist es nix, weil es sich hier um Geheimnisse handelt, die jemandem in einer bestimmten beruflichen Eigenschaft anvertraut worden sind. Den Begriff des Geheimnisses und die einzelnen Berufe aufzuführen, würd jedoch zu weit führen, und ich habe auch keine Lust, die ganze, ziemlich lange Vorschrift hier abzuschreiben. Wer mehr wissen will, lese im Kommentar von Schönke/ Schröder zum Strafgesetzbuche nach.

Kurzum ist es nicht strafbar, wenn jemand seine eigene private briefliche oder elektronische Korrespondenz auch unter Nennung der im Originale vorkommenden Namen ins Netz stellt. Jeder hat die Freiheit, von seinem persönlichen Lebensbereich soviel er will zu offenbaren.

Barfüßige Grüße von einem Juristen, der am liebsten barfuß geht,
Markus U.

Juristische Auskunft

Detlev (MKK), Wednesday, 20.09.2006, 14:14 (vor 6578 Tagen) @ Markus U.

Nur als Tipp, der mir hoffentlich nicht als Klugscheißerei ausgelegt wird:
Die Veröffentlichung von Korrespondenz unter Nennung der vollständigen Namen kann als Verletzung des Briefgeheimnisses gewertet werden!
Da leider in letzter Zeit immer mehr Anwälte in den diversen Foren mitlesen, die auch gerne die Betreiber gebührenpflichtig abmahnen, scheint mir der Hinweis angebracht.
Die hier mitlesenden "anständigen" Juristen können vielleicht noch Näheres dazu beisteuern.

Hier ist also die Antwort eines in diesem Forum mitlesenden (und gelegentlich schreibenden) Anwalts:
Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist nach § 202 StGB strafbar, hier jedoch nicht einschlägig, weil sie sich gegen Täter richtet, die sich unbefugt Kenntnis verschaffen. Daten im Internet sibnd aber keine Briefe, da § 202 StGB nur Schriftstücke erfaßt. Auch § 202a StGB (Ausspähen von Daten) ist nicht anwendbar. Diese Vorschrift lautet:
"Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (Abs. 1)
Auch mit § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) ist es nix, weil es sich hier um Geheimnisse handelt, die jemandem in einer bestimmten beruflichen Eigenschaft anvertraut worden sind. Den Begriff des Geheimnisses und die einzelnen Berufe aufzuführen, würd jedoch zu weit führen, und ich habe auch keine Lust, die ganze, ziemlich lange Vorschrift hier abzuschreiben. Wer mehr wissen will, lese im Kommentar von Schönke/ Schröder zum Strafgesetzbuche nach.
Kurzum ist es nicht strafbar, wenn jemand seine eigene private briefliche oder elektronische Korrespondenz auch unter Nennung der im Originale vorkommenden Namen ins Netz stellt. Jeder hat die Freiheit, von seinem persönlichen Lebensbereich soviel er will zu offenbaren.
Barfüßige Grüße von einem Juristen, der am liebsten barfuß geht,
Markus U.

Danke für die ausführliche Auskunft!

Ich bin nur durch meine Verkaufstätigkeit bei ebay und die dort wütende Abmahnpest sehr vorsichtig geworden. Des weiteren gab es ja auch schon Probleme mit unzulässigen Beiträgen z.B. im Heise-Forum, wofür der Verlag als Mitstörer mithaften sollte.
Bei den ebay-Foren ist übrigens jegliche Nennung von Klarnamen verboten und kann zum Ausschluss führen.

Ebenfalls barfüßige Grüße von einem (vielleicht zu) vorsichtigen Gelegenheitsschreiber

Detlev

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Paul, Thursday, 21.09.2006, 08:34 (vor 6577 Tagen) @ Detlev (MKK)

Nuja, zumindest in einem Forum, in dem ich mod bin, ist das veröffentlichen von Mails ohne Zustimmung des Urhebers ausdrücklich in den NUBs untersagt.
Könnte das mit dem Urheberrecht zusammenhängen? Durch diese Heise-geschichte sind ja viele ziemlich vorsichtig geworden.

Paul

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Detlev (MKK), Thursday, 21.09.2006, 10:28 (vor 6577 Tagen) @ Paul

Nuja, zumindest in einem Forum, in dem ich mod bin, ist das veröffentlichen von Mails ohne Zustimmung des Urhebers ausdrücklich in den NUBs untersagt.
Könnte das mit dem Urheberrecht zusammenhängen? Durch diese Heise-geschichte sind ja viele ziemlich vorsichtig geworden.
Paul

Eben deshalb hatte ich nachgefragt!
Aber Markus U. hat schon eine sehr ausführliche Erklärung gegeben.

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

RainerL @, Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 12:57 (vor 6578 Tagen) @ HeinoWL

Hallo Heino,

Nett mal wieder was von Dir zu lesen. Den Brief hast Du ja wirklich schön formuliert. War auch schon oft barfuß im Saturn Altwarmbüchen (bei Hannover) und habe dort noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Security-Leute waren da allerdings auch noch nie und eine Rolltreppe gibt es da auch nicht (nur ein Rollband). Vermutlich hat der Security-Mann ja nur Angst vor Regressansprüchen gehabt wenn bei der Benutzung der Rolltreppe was passiert. Hier hat doch auch schon mal jemand gepostet dass er ein Schild mit durchgestrichenen Barfüßen vor einer Rolltreppe gesehen hat und ganz ungefährlich ist das ja auch nicht (was mich bisher aber nicht davon abgehalten hat es auch mal gelegentlich zu machen). Notfalls kann man ja auch alternativ Treppe oder Aufzug benutzen falls sich die Security ganz unnachgiebig erwiesen hätte. Trotzdem finde ich es schön dass sich SATURN so positiv dazu geäußert hat. In einem SATURN-Markt habe ich subjektiv auch ein sichereres Gefühl da dort ja keine Glasscherben rumliegen können und auch keine Kunden mit Einkaufswagen durch den Markt rollen und überall befindet sich Teppichboden es ist also fast so wie wenn man zu Hause barfuß geht, habe dort auch mal einen barfüßigen Jungen in der CD-Abteilung gesehen (letzten Sommer).

Barfüßige Grüße
Rainer L.

Rolltreppen

Markus U., Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 13:25 (vor 6578 Tagen) @ RainerL

Hi Rainer!

Ich benutze häufig Rolltreppen barfuß und bisher ist mir dabei nie was passiert. In diesem Sommer hatte ich jedoch einmal nicht aufgepaßt, als ich eine der Rolltreppen am Stachus in München benutzte, so daß ich am Ende mit den Zehen anstieß. Das war unangenehm, aber nicht schmerzhaft, und verletzt hatte ich mich auch nicht. Freilich soll man beim Benutzen von Rolltreppen achtgeben, aber grundsätzlich ist das barfüßige Benutzen von Rolltreppen unbedenklich.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Rolltreppen

Jonathan ⌂ @, Wednesday, 20.09.2006, 17:42 (vor 6578 Tagen) @ Markus U.

Ich hab aber auch schon Schilder an Rolltreppen gesehen, aber nur in Finnland.
Bin aber trotzdem ein begeisterter Barfuß-Rolltreppen-fahrer, das Gefühl ist einfach lustig, mit dem Profil messiert das die Füße auf sehr angenehme Weise.

[image] http://derbarfusslaufendefreak.de/

Rolltreppen

Detlev (MKK), Thursday, 21.09.2006, 10:32 (vor 6577 Tagen) @ Markus U.

Hi Rainer!
Ich benutze häufig Rolltreppen barfuß und bisher ist mir dabei nie was passiert. In diesem Sommer hatte ich jedoch einmal nicht aufgepaßt, als ich eine der Rolltreppen am Stachus in München benutzte, so daß ich am Ende mit den Zehen anstieß. Das war unangenehm, aber nicht schmerzhaft, und verletzt hatte ich mich auch nicht. Freilich soll man beim Benutzen von Rolltreppen achtgeben, aber grundsätzlich ist das barfüßige Benutzen von Rolltreppen unbedenklich.
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Normale Rolltreppen sollten kein Problem sein, wenn sie ordentlich gewartet sind. Es hat allerdings schon Unfälle gegeben, wo z.B. Kinder, die auf der Rolltreppe gestürzt waren, mit den Fingern in den Spalt am Ende der Rolltreppe gezogen wurden!
Bei einer ordentlich gewarteten Rolltreppe sollte dies aber nicht möglich sein. Denn wenn die Zehen da hinein geraten, kannst du dich von denen verabschieden!

Detlev

Rolltreppen

RainerL @, Stammposter, Thursday, 21.09.2006, 12:30 (vor 6577 Tagen) @ Detlev (MKK)

Hi Rainer!
Ich benutze häufig Rolltreppen barfuß und bisher ist mir dabei nie was passiert. In diesem Sommer hatte ich jedoch einmal nicht aufgepaßt, als ich eine der Rolltreppen am Stachus in München benutzte, so daß ich am Ende mit den Zehen anstieß. Das war unangenehm, aber nicht schmerzhaft, und verletzt hatte ich mich auch nicht. Freilich soll man beim Benutzen von Rolltreppen achtgeben, aber grundsätzlich ist das barfüßige Benutzen von Rolltreppen unbedenklich.
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Normale Rolltreppen sollten kein Problem sein, wenn sie ordentlich gewartet sind. Es hat allerdings schon Unfälle gegeben, wo z.B. Kinder, die auf der Rolltreppe gestürzt waren, mit den Fingern in den Spalt am Ende der Rolltreppe gezogen wurden!
Bei einer ordentlich gewarteten Rolltreppe sollte dies aber nicht möglich sein. Denn wenn die Zehen da hinein geraten, kannst du dich von denen verabschieden!
Detlev

Hallo Markus, hallo Detlev,

genau an so Unfälle musste ich auch denken. Habe auch schon mal von einem Mädchen gelesen bei dem die Sandalen am Ende der Rolltreppe feststeckten nicht auszudenken wenn da die Zehen reingeraten. Bei barfüßiger Benutzung der Rolltreppen bin ich auch besonders am Ende der Rolltreppe konzentriert und achte darauf dass ich den "Absprung" rechtzeitig schaffe. Auch achte ich darauf dass der Abstand zum Treppenfuss nicht zu gering ist da dieser am Ende der Rolltreppe zu einer Ebene wird und da Haut eingequetscht werden kann. Zum Glück muss ich barfüßig Rolltreppen äußerst selten benutzen da ich nicht oft (barfuß) in der Stadt bin.

Barfüßige Grüße
Rainer

Rolltreppen

Markus U., Stammposter, Thursday, 21.09.2006, 12:44 (vor 6577 Tagen) @ RainerL

Hi Rainer und Detlev!

Normale Rolltreppen sollten kein Problem sein, wenn sie ordentlich gewartet sind. Es hat allerdings schon Unfälle gegeben, wo z.B. Kinder, die auf der Rolltreppe gestürzt waren, mit den Fingern in den Spalt am Ende der Rolltreppe gezogen wurden!
Bei einer ordentlich gewarteten Rolltreppe sollte dies aber nicht möglich sein. Denn wenn die Zehen da hinein geraten, kannst du dich von denen verabschieden!
Detlev


Hallo Markus, hallo Detlev,
genau an so Unfälle musste ich auch denken. Habe auch schon mal von einem Mädchen gelesen bei dem die Sandalen am Ende der Rolltreppe feststeckten nicht auszudenken wenn da die Zehen reingeraten. Bei barfüßiger Benutzung der Rolltreppen bin ich auch besonders am Ende der Rolltreppe konzentriert und achte darauf dass ich den "Absprung" rechtzeitig schaffe. Auch achte ich darauf dass der Abstand zum Treppenfuss nicht zu gering ist da dieser am Ende der Rolltreppe zu einer Ebene wird und da Haut eingequetscht werden kann. Zum Glück muss ich barfüßig Rolltreppen äußerst selten benutzen da ich nicht oft (barfuß) in der Stadt bin.
Barfüßige Grüße
Rainer

Derartige Unfälle können leider vorkommen, keine Frage. Aber zum Glück passiert so etwas doch eher selten, und gerade eine Einrichtung wie eine Rolltreppe die täglich von Tausenden Menschen benutzt wird, auch von kleinen Kindern und gebrechlichen Greisen, muß regelmäßig gewartet werden, und ich kann mir nicht vorstellen, daß der TÜV die Rolltreppen nicht unter die Lupe nimmt. Auch wollte ich keineswegs zum Ausdruck bringen, daß man bei Rolltreppen ganz sorglos sein könnte. Wenn man freilich achtgibt (ich habs ein einziges Mal VERGESSEN, und es ist gut ausgegangen), sollte beim barfüßigen Benutzen einer Rolltreppe nix passieren. Aufpassen sollte man eigentlich sowieso immer, im Straßenverkehr, im Bus, überall halt, und nicht nur als Barfüßer!

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Rolltreppen

RainerL @, Stammposter, Thursday, 21.09.2006, 13:04 (vor 6577 Tagen) @ Markus U.

Hi Rainer und Detlev!

Normale Rolltreppen sollten kein Problem sein, wenn sie ordentlich gewartet sind. Es hat allerdings schon Unfälle gegeben, wo z.B. Kinder, die auf der Rolltreppe gestürzt waren, mit den Fingern in den Spalt am Ende der Rolltreppe gezogen wurden!
Bei einer ordentlich gewarteten Rolltreppe sollte dies aber nicht möglich sein. Denn wenn die Zehen da hinein geraten, kannst du dich von denen verabschieden!
Detlev

Hallo Markus, hallo Detlev,
genau an so Unfälle musste ich auch denken. Habe auch schon mal von einem Mädchen gelesen bei dem die Sandalen am Ende der Rolltreppe feststeckten nicht auszudenken wenn da die Zehen reingeraten. Bei barfüßiger Benutzung der Rolltreppen bin ich auch besonders am Ende der Rolltreppe konzentriert und achte darauf dass ich den "Absprung" rechtzeitig schaffe. Auch achte ich darauf dass der Abstand zum Treppenfuss nicht zu gering ist da dieser am Ende der Rolltreppe zu einer Ebene wird und da Haut eingequetscht werden kann. Zum Glück muss ich barfüßig Rolltreppen äußerst selten benutzen da ich nicht oft (barfuß) in der Stadt bin.
Barfüßige Grüße
Rainer

Derartige Unfälle können leider vorkommen, keine Frage. Aber zum Glück passiert so etwas doch eher selten, und gerade eine Einrichtung wie eine Rolltreppe die täglich von Tausenden Menschen benutzt wird, auch von kleinen Kindern und gebrechlichen Greisen, muß regelmäßig gewartet werden, und ich kann mir nicht vorstellen, daß der TÜV die Rolltreppen nicht unter die Lupe nimmt. Auch wollte ich keineswegs zum Ausdruck bringen, daß man bei Rolltreppen ganz sorglos sein könnte. Wenn man freilich achtgibt (ich habs ein einziges Mal VERGESSEN, und es ist gut ausgegangen), sollte beim barfüßigen Benutzen einer Rolltreppe nix passieren. Aufpassen sollte man eigentlich sowieso immer, im Straßenverkehr, im Bus, überall halt, und nicht nur als Barfüßer!
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Hallo Markus,

Mich würde mal interessieren ob überhaupt konstruktionstechnisch eine barfüßige Benutzung der Rolltreppe vorgesehen ist. Ich habe füher schon immer beim Benutzen der Rolltreppe in Schuhen oder Sandalen aufgepasst am Ende der Rolltreppe oder Zwischen Anfang und Ende der Rolltreppe nicht ans Stufenende zu geraten schon damit die Schuhe keinen Schaden nehmen... Barfüßig bin ich da natürlich doppelt vorsichtig und die Unfälle auf Rolltreppen von denen ich gelesen habe waren welche mit Kindern in Sandalen.

Barfüßige Grüße
Rainer

Rolltreppen

Markus U., Stammposter, Thursday, 21.09.2006, 15:20 (vor 6577 Tagen) @ RainerL

Hi Rainer!

Mich würde mal interessieren ob überhaupt konstruktionstechnisch eine barfüßige Benutzung der Rolltreppe vorgesehen ist. Ich habe füher schon immer beim Benutzen der Rolltreppe in Schuhen oder Sandalen aufgepasst am Ende der Rolltreppe oder Zwischen Anfang und Ende der Rolltreppe nicht ans Stufenende zu geraten schon damit die Schuhe keinen Schaden nehmen... Barfüßig bin ich da natürlich doppelt vorsichtig und die Unfälle auf Rolltreppen von denen ich gelesen habe waren welche mit Kindern in Sandalen.
Barfüßige Grüße
Rainer

Das Treppenende einer Rolltreppe ist stets abgeflacht, denn zum einen befinden sich alle Stufen auf gleichem Niveau (die Längsrillen sind so konstruiert, daß sie ähnlich eie Zahnräder ineinandergreifen, so daß zwischen den am Ende niveaugleichen Stufen keine gerade Linie ist), und zum anderen ist auch der Niveauunterschied zum "festen" Boden durch einen flachen und abgerundeten, also nicht kantigen Übergang bewußt flach gehalten. Konsruktionstechnisch dürfte es keinen wesentlichen Unterschied machen, ob eine Rolltreppe barfuß oder beschuht benutzt wird, und Unfälle dürften nur bei mangelhafter Wartung oder unsachgemäßer (wobei barfuß nicht gleich unsachgemäß ist) Benutzung der Rolltreppe entstehen. Im Zweifel soll man am Ende der Rolltreppe stets achtgeben, auch wenn man Schuhe trägt, denn den Schuhen ist ein "Anstoßen" gewiß nicht zuträglich. Wie gesagt, bin ich ein einziges mal am Stachus versehentlich mit den nackten Zehen am Ende angestoßen und habe das durchaus als unangenehm, wenn auch nicht schmerzhaft empfunden. Ich war auch ein bißchen erschrokken darüber, daß ich entgegen meiner sonstigen Gewohnheit dieses eine Mal nicht darauf geachtet hatte und bin seitdem noch wachsamer, denn auch wenn nichts passiert ist, ist das keine Garantie dafür, daß es immer und überall gut ausgeht.
Anders als Du bin ich ein richtiger Stadtbarfüßer, für dessen Füße Rolltreppen sozusagen zum "täglichen Brot" (bzw. täglichen Boden) gehören, und ich habe keinen signifikanten Unterschied zwischen dem beschuhten und dem barfüßigen Benutzen von Rolltreppen feststellen können (außer daß ich die Längsrillen der Rolltreppen unter meinen nackten Fußsohlen als besonders angenehm empfinde).

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Einfach frühzeitig die Zehen etwas hochziehen ;-)

MarkusII, Stammposter, Friday, 22.09.2006, 00:21 (vor 6576 Tagen) @ Markus U.

Hallo zusammen,

im oberen Drittel der Rolltreppe ziehe ich "standardmäßig" die Zehen und den vorderen Teil der Ballen etwas hoch.

So kann m.E. nichts passieren, wenn man "ganz oben" mal nicht rechtzeitig reagiert.

Viele Grüße,

MarkusII

Einfach frühzeitig die Zehen etwas hochziehen ;-)

RainerL @, Stammposter, Friday, 22.09.2006, 12:51 (vor 6576 Tagen) @ MarkusII

Hallo zusammen,
im oberen Drittel der Rolltreppe ziehe ich "standardmäßig" die Zehen und den vorderen Teil der Ballen etwas hoch.
So kann m.E. nichts passieren, wenn man "ganz oben" mal nicht rechtzeitig reagiert.
Viele Grüße,
MarkusII

Hallo MarkusII,

Klasse Tip, aber auch da kann was passieren wenn die Rolltreppe schlecht gewartet ist (s.auch meine Antwort unter index.php?id=994260566), ich bin jedenfalls besonders vorsichtig wenn ich eine benutze.

Barfüßige Grüße
Rainer L.

Rollwege plus Einkaufswagen plus barfuß

Michael aus Zofingen, Stammposter, Friday, 22.09.2006, 06:20 (vor 6576 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus,
ich habe noch nie Probleme gehabt, barfuß eine Rolltreppe zu benutzen. Zumindest was den technischen Zustand in der Schweiz betrifft, besteht keinerlei Gefahr. Noch nie habe ich irgendwo hervorstehende Zinken beobachtet. Auch an durch die Treppe hochbeförderten Fremdkörpern (z.B. Bierdosen) habe ich mich noch nie verletzt.

Gestern hatte ich eine Premiere: Im Gäupark in Egerkingen konnte man Dinge günstiger erwerben als üblich. Da Abendverkauf bis 21 Uhr war, radelte ich von der Aare, wo ich mich nach der Arbeit aufgehalten hatte, direkt nach Egerkingen. Im Gäupark hatte ich noch nie eingekauft, sondern einmal nur wegen einer Ausstellung besucht. Der Komplex überspannt auch eine Straße. Am Eingang, wo ich mein Fahrrad abstellte, war nicht der Laden, in den ich wollte. Also durch das Gebäude, Rollweg (keine Treppe) hoch, durch die Überführung über die Straße, Rollweg runter, Einkaufswagen geholt, rein zu Denner, eingekauft, wieder raus. Der andere Laden (Coop) lag wieder auf der anderen Straßenseite. War es erlaubt, den Einkaufswagen über das Rollband zu befördern? Andere taten es, also ich auch. Und tatsächlich, es ging gut. Die Räder waren so konstruiert, daß sie direkt in die Rillen des Bandes griffen. Nur mit Gewalt konnte man den Wagen auf dem Band schieben. Auch der Anfang und das Ende des Bandes war problemlos, sowohl was barfuß anbelangt, als auch was Manövrieren anbelangt.

Ich hätte mehr Angst, daß mal die Räder nicht mehr richtig greifen und jemand die Gewalt über den Einkaufswagen verliert, so daß er gegen mich rollt als daß ich mich dort beim Barfußlaufen verletze.

Probleme mit dem Verkaufspersonal wegen barfuß hatte ich auch nicht, ich wurde höflich bedient.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Rolltreppen

RainerL @, Stammposter, Friday, 22.09.2006, 12:47 (vor 6576 Tagen) @ Markus U.

Hi Rainer!

Mich würde mal interessieren ob überhaupt konstruktionstechnisch eine barfüßige Benutzung der Rolltreppe vorgesehen ist. Ich habe füher schon immer beim Benutzen der Rolltreppe in Schuhen oder Sandalen aufgepasst am Ende der Rolltreppe oder Zwischen Anfang und Ende der Rolltreppe nicht ans Stufenende zu geraten schon damit die Schuhe keinen Schaden nehmen... Barfüßig bin ich da natürlich doppelt vorsichtig und die Unfälle auf Rolltreppen von denen ich gelesen habe waren welche mit Kindern in Sandalen.
Barfüßige Grüße
Rainer

Das Treppenende einer Rolltreppe ist stets abgeflacht, denn zum einen befinden sich alle Stufen auf gleichem Niveau (die Längsrillen sind so konstruiert, daß sie ähnlich eie Zahnräder ineinandergreifen, so daß zwischen den am Ende niveaugleichen Stufen keine gerade Linie ist), und zum anderen ist auch der Niveauunterschied zum "festen" Boden durch einen flachen und abgerundeten, also nicht kantigen Übergang bewußt flach gehalten. Konsruktionstechnisch dürfte es keinen wesentlichen Unterschied machen, ob eine Rolltreppe barfuß oder beschuht benutzt wird, und Unfälle dürften nur bei mangelhafter Wartung oder unsachgemäßer (wobei barfuß nicht gleich unsachgemäß ist) Benutzung der Rolltreppe entstehen. Im Zweifel soll man am Ende der Rolltreppe stets achtgeben, auch wenn man Schuhe trägt, denn den Schuhen ist ein "Anstoßen" gewiß nicht zuträglich. Wie gesagt, bin ich ein einziges mal am Stachus versehentlich mit den nackten Zehen am Ende angestoßen und habe das durchaus als unangenehm, wenn auch nicht schmerzhaft empfunden. Ich war auch ein bißchen erschrokken darüber, daß ich entgegen meiner sonstigen Gewohnheit dieses eine Mal nicht darauf geachtet hatte und bin seitdem noch wachsamer, denn auch wenn nichts passiert ist, ist das keine Garantie dafür, daß es immer und überall gut ausgeht.
Anders als Du bin ich ein richtiger Stadtbarfüßer, für dessen Füße Rolltreppen sozusagen zum "täglichen Brot" (bzw. täglichen Boden) gehören, und ich habe keinen signifikanten Unterschied zwischen dem beschuhten und dem barfüßigen Benutzen von Rolltreppen feststellen können (außer daß ich die Längsrillen der Rolltreppen unter meinen nackten Fußsohlen als besonders angenehm empfinde).
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Hallo Markus du "richtiger Stadtbarfüßer" ;-)

Aus deiner Praxis kannst Du also beitragen dass nichts passiert wenn man die Rolltreppe benutzt vorausgesetzt sie ist richtig gewartet. Rein bauartbedingt kann aber schon was passieren nämlich wenn die Stufen am Anfang oder Ende der Rolltreppe sich auf eine Ebene schieben da kann ich mir vorstellen dass da Haut eingequetscht werden kann deshalb halte ich von dieser "Nahtstelle" gebührenden Abstand. Die größere Gefahr lauert aber da wo die Treppenstufe verschwindet und eine Hilfe zur Gefahrenvermeidung sind die sog. Sockelabweiser (gegen den Du gestossen bist):

Zusätzliche Maßnahmen, um die Sicherheit bestehender Fahrtreppen durch das Anbringen so genannter Sockelabweiser zu erhöhen, enthält die ON-Regel ONR 200115-1. Bedingt durch den Spalt zwischen dem ruhenden Balustradensockel und den bewegten Stufen besteht bei Fahrtreppen die Gefahr, dass Gegenstände und Körperteile eingezogen werden, etwa lose Schuhbänder oder Riemen von Taschen, wodurch es wiederholt zu Unfällen mit Personenschaden gekommen ist. Diese Sockelabweiser bestehen aus starrem und flexiblem Teil, werden am Balustradensockel 25 mm über der vorderen Stufenkante angebracht und müssen zwischen 33 und 50 mm vorragen.

Quelle: http://www.on-norm.at/publish/2365.html?&L=0&MP=2-2027

Barfüßige Grüße von einem hybriden Barfüßer (Stadt+Land) ;-)
Rainer

Rolltreppen

Dominik R., Friday, 22.09.2006, 17:15 (vor 6576 Tagen) @ RainerL

Hi Rainer!

Mich würde mal interessieren ob überhaupt konstruktionstechnisch eine barfüßige Benutzung der Rolltreppe vorgesehen ist. Ich habe füher schon immer beim Benutzen der Rolltreppe in Schuhen oder Sandalen aufgepasst am Ende der Rolltreppe oder Zwischen Anfang und Ende der Rolltreppe nicht ans Stufenende zu geraten schon damit die Schuhe keinen Schaden nehmen... Barfüßig bin ich da natürlich doppelt vorsichtig und die Unfälle auf Rolltreppen von denen ich gelesen habe waren welche mit Kindern in Sandalen.
Barfüßige Grüße
Rainer

Das Treppenende einer Rolltreppe ist stets abgeflacht, denn zum einen befinden sich alle Stufen auf gleichem Niveau (die Längsrillen sind so konstruiert, daß sie ähnlich eie Zahnräder ineinandergreifen, so daß zwischen den am Ende niveaugleichen Stufen keine gerade Linie ist), und zum anderen ist auch der Niveauunterschied zum "festen" Boden durch einen flachen und abgerundeten, also nicht kantigen Übergang bewußt flach gehalten. Konsruktionstechnisch dürfte es keinen wesentlichen Unterschied machen, ob eine Rolltreppe barfuß oder beschuht benutzt wird, und Unfälle dürften nur bei mangelhafter Wartung oder unsachgemäßer (wobei barfuß nicht gleich unsachgemäß ist) Benutzung der Rolltreppe entstehen. Im Zweifel soll man am Ende der Rolltreppe stets achtgeben, auch wenn man Schuhe trägt, denn den Schuhen ist ein "Anstoßen" gewiß nicht zuträglich. Wie gesagt, bin ich ein einziges mal am Stachus versehentlich mit den nackten Zehen am Ende angestoßen und habe das durchaus als unangenehm, wenn auch nicht schmerzhaft empfunden. Ich war auch ein bißchen erschrokken darüber, daß ich entgegen meiner sonstigen Gewohnheit dieses eine Mal nicht darauf geachtet hatte und bin seitdem noch wachsamer, denn auch wenn nichts passiert ist, ist das keine Garantie dafür, daß es immer und überall gut ausgeht.
Anders als Du bin ich ein richtiger Stadtbarfüßer, für dessen Füße Rolltreppen sozusagen zum "täglichen Brot" (bzw. täglichen Boden) gehören, und ich habe keinen signifikanten Unterschied zwischen dem beschuhten und dem barfüßigen Benutzen von Rolltreppen feststellen können (außer daß ich die Längsrillen der Rolltreppen unter meinen nackten Fußsohlen als besonders angenehm empfinde).
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Hallo Markus du "richtiger Stadtbarfüßer" ;-)
Aus deiner Praxis kannst Du also beitragen dass nichts passiert wenn man die Rolltreppe benutzt vorausgesetzt sie ist richtig gewartet. Rein bauartbedingt kann aber schon was passieren nämlich wenn die Stufen am Anfang oder Ende der Rolltreppe sich auf eine Ebene schieben da kann ich mir vorstellen dass da Haut eingequetscht werden kann deshalb halte ich von dieser "Nahtstelle" gebührenden Abstand. Die größere Gefahr lauert aber da wo die Treppenstufe verschwindet und eine Hilfe zur Gefahrenvermeidung sind die sog. Sockelabweiser (gegen den Du gestossen bist):
Zusätzliche Maßnahmen, um die Sicherheit bestehender Fahrtreppen durch das Anbringen so genannter Sockelabweiser zu erhöhen, enthält die ON-Regel ONR 200115-1. Bedingt durch den Spalt zwischen dem ruhenden Balustradensockel und den bewegten Stufen besteht bei Fahrtreppen die Gefahr, dass Gegenstände und Körperteile eingezogen werden, etwa lose Schuhbänder oder Riemen von Taschen, wodurch es wiederholt zu Unfällen mit Personenschaden gekommen ist. Diese Sockelabweiser bestehen aus starrem und flexiblem Teil, werden am Balustradensockel 25 mm über der vorderen Stufenkante angebracht und müssen zwischen 33 und 50 mm vorragen.
Quelle: http://www.on-norm.at/publish/2365.html?&L=0&MP=2-2027
Barfüßige Grüße von einem hybriden Barfüßer (Stadt+Land) ;-)
Rainer

Hallo Reiner!

Du scheinst Dich ja auszukenne.
Wie groß darf den der Abstand zwischen zwei Stufen maximal sein? Wie groß der Abstand am Ende der Treppe. (maximal zulässige Abstände). Oder anders gefragtl, besteht die Möglichkeit bei einer gewarteten Treppe, die kompletten Zehen oder die Finger (bei einer gestürzten Person) da reinzubringen?

Rolltreppen

RainerL @, Stammposter, Saturday, 23.09.2006, 09:46 (vor 6575 Tagen) @ Dominik R.

Hi Rainer!

Mich würde mal interessieren ob überhaupt konstruktionstechnisch eine barfüßige Benutzung der Rolltreppe vorgesehen ist. Ich habe füher schon immer beim Benutzen der Rolltreppe in Schuhen oder Sandalen aufgepasst am Ende der Rolltreppe oder Zwischen Anfang und Ende der Rolltreppe nicht ans Stufenende zu geraten schon damit die Schuhe keinen Schaden nehmen... Barfüßig bin ich da natürlich doppelt vorsichtig und die Unfälle auf Rolltreppen von denen ich gelesen habe waren welche mit Kindern in Sandalen.
Barfüßige Grüße
Rainer

Das Treppenende einer Rolltreppe ist stets abgeflacht, denn zum einen befinden sich alle Stufen auf gleichem Niveau (die Längsrillen sind so konstruiert, daß sie ähnlich eie Zahnräder ineinandergreifen, so daß zwischen den am Ende niveaugleichen Stufen keine gerade Linie ist), und zum anderen ist auch der Niveauunterschied zum "festen" Boden durch einen flachen und abgerundeten, also nicht kantigen Übergang bewußt flach gehalten. Konsruktionstechnisch dürfte es keinen wesentlichen Unterschied machen, ob eine Rolltreppe barfuß oder beschuht benutzt wird, und Unfälle dürften nur bei mangelhafter Wartung oder unsachgemäßer (wobei barfuß nicht gleich unsachgemäß ist) Benutzung der Rolltreppe entstehen. Im Zweifel soll man am Ende der Rolltreppe stets achtgeben, auch wenn man Schuhe trägt, denn den Schuhen ist ein "Anstoßen" gewiß nicht zuträglich. Wie gesagt, bin ich ein einziges mal am Stachus versehentlich mit den nackten Zehen am Ende angestoßen und habe das durchaus als unangenehm, wenn auch nicht schmerzhaft empfunden. Ich war auch ein bißchen erschrokken darüber, daß ich entgegen meiner sonstigen Gewohnheit dieses eine Mal nicht darauf geachtet hatte und bin seitdem noch wachsamer, denn auch wenn nichts passiert ist, ist das keine Garantie dafür, daß es immer und überall gut ausgeht.
Anders als Du bin ich ein richtiger Stadtbarfüßer, für dessen Füße Rolltreppen sozusagen zum "täglichen Brot" (bzw. täglichen Boden) gehören, und ich habe keinen signifikanten Unterschied zwischen dem beschuhten und dem barfüßigen Benutzen von Rolltreppen feststellen können (außer daß ich die Längsrillen der Rolltreppen unter meinen nackten Fußsohlen als besonders angenehm empfinde).
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Hallo Markus du "richtiger Stadtbarfüßer" ;-)
Aus deiner Praxis kannst Du also beitragen dass nichts passiert wenn man die Rolltreppe benutzt vorausgesetzt sie ist richtig gewartet. Rein bauartbedingt kann aber schon was passieren nämlich wenn die Stufen am Anfang oder Ende der Rolltreppe sich auf eine Ebene schieben da kann ich mir vorstellen dass da Haut eingequetscht werden kann deshalb halte ich von dieser "Nahtstelle" gebührenden Abstand. Die größere Gefahr lauert aber da wo die Treppenstufe verschwindet und eine Hilfe zur Gefahrenvermeidung sind die sog. Sockelabweiser (gegen den Du gestossen bist):
Zusätzliche Maßnahmen, um die Sicherheit bestehender Fahrtreppen durch das Anbringen so genannter Sockelabweiser zu erhöhen, enthält die ON-Regel ONR 200115-1. Bedingt durch den Spalt zwischen dem ruhenden Balustradensockel und den bewegten Stufen besteht bei Fahrtreppen die Gefahr, dass Gegenstände und Körperteile eingezogen werden, etwa lose Schuhbänder oder Riemen von Taschen, wodurch es wiederholt zu Unfällen mit Personenschaden gekommen ist. Diese Sockelabweiser bestehen aus starrem und flexiblem Teil, werden am Balustradensockel 25 mm über der vorderen Stufenkante angebracht und müssen zwischen 33 und 50 mm vorragen.
Quelle: http://www.on-norm.at/publish/2365.html?&L=0&MP=2-2027
Barfüßige Grüße von einem hybriden Barfüßer (Stadt+Land) ;-)
Rainer

Hallo Dominik!

Du scheinst Dich ja auszukenne.

Nein, ich habe nur etwas gegoogelt. Wüßte ich Bescheid würde ich nicht dauern Rätselraten ob beim barfüssigen Benutzen der Rolltreppe was passieren kann ;-)

Wie groß darf den der Abstand zwischen zwei Stufen maximal sein? Wie groß der Abstand am Ende der Treppe. (maximal zulässige Abstände). Oder anders gefragtl, besteht die Möglichkeit bei einer gewarteten Treppe, die kompletten Zehen oder die Finger (bei einer gestürzten Person) da reinzubringen?

Das steht in der Europäischen DIN-Norm EN 115. An die bin ich aber per Internet-Suche nicht rangekommen, vielleicht hat die ja Jemand und kann nachschauen. Aber oben steht ja im Zitat: "...und den bewegten Stufen besteht bei Fahrtreppen die Gefahr, dass Gegenstände und Körperteile eingezogen werden..." Ich denke mal das ist eindeutig genug ! Also auf Rolltreppen barfuß besonders gut aufpassen !

Barfüßige Grüße
Rainer

Rolltreppen

Markus U., Stammposter, Friday, 22.09.2006, 17:21 (vor 6576 Tagen) @ RainerL

Hallo Markus du "richtiger Stadtbarfüßer" ;-)

Aus deiner Praxis kannst Du also beitragen dass nichts passiert wenn man die Rolltreppe benutzt vorausgesetzt sie ist richtig gewartet. Rein bauartbedingt kann aber schon was passieren nämlich wenn die Stufen am Anfang oder Ende der Rolltreppe sich auf eine Ebene schieben da kann ich mir vorstellen dass da Haut eingequetscht werden kann deshalb halte ich von dieser "Nahtstelle" gebührenden Abstand. Die größere Gefahr lauert aber da wo die Treppenstufe verschwindet und eine Hilfe zur Gefahrenvermeidung sind die sog. Sockelabweiser (gegen den Du gestossen bist):
Zusätzliche Maßnahmen, um die Sicherheit bestehender Fahrtreppen durch das Anbringen so genannter Sockelabweiser zu erhöhen, enthält die ON-Regel ONR 200115-1. Bedingt durch den Spalt zwischen dem ruhenden Balustradensockel und den bewegten Stufen besteht bei Fahrtreppen die Gefahr, dass Gegenstände und Körperteile eingezogen werden, etwa lose Schuhbänder oder Riemen von Taschen, wodurch es wiederholt zu Unfällen mit Personenschaden gekommen ist. Diese Sockelabweiser bestehen aus starrem und flexiblem Teil, werden am Balustradensockel 25 mm über der vorderen Stufenkante angebracht und müssen zwischen 33 und 50 mm vorragen.
Quelle: http://www.on-norm.at/publish/2365.html?&L=0&MP=2-2027
Barfüßige Grüße von einem hybriden Barfüßer (Stadt+Land) ;-)
Rainer

Hi Rainer!

Ich wußte gar nicht, daß Rolltreppen mit einem sogenannten Sokkelabweiser ausgestattet sein müssen, aber um so besser:-)
Daß sich ohne diesen Sokkelabweiser auch Gefahren durch lose herabhängende Schuhbänder etc. ergeben könnten, unterstreicht die These, daß die "Gefahr" bei barfüßigem und beschuhtem Benutzen der Rolltreppe gleich groß ist. Was die "Nahtstelle" zwischen den Treppenstufen und der Gefahr von Hauteinquetschungen betrifft, so schätze ich diese als äußerst gering ein, denn zum einen kann sich bei trainierten barfüßern so schnell nix einquetschen und zweitens bilden die "Nahtstellen" sich erst bei Niveauangleichung. Solange dort eine Stufe ist, steht man ja nicht drauf, und solange man auf der Rolltreppe fährt, bleibt man ja mit den Füßen "auf der Stelle". Das gilt sogar dann, wenn man der schnelleren Fortbewegung halber in Fahrtrichtung (aufwärts oder abwärts) steigt, weil man ja auch dann am Ende der Rolltreppe achtgibt und kurzzeitig seinen Schritt anhält (geht mir jedenfalls so).

Barfüßige Sommergrüße von der Stadt aufs Land,
Markus U.

Ein Cut hatte ich mal ;-)

aul, Thursday, 21.09.2006, 12:00 (vor 6577 Tagen) @ Markus U.

von einer Rolltreppe.

Naja, eigentlich von meinem Übermut, seitlich auf dem Metallstreifen das Geländer runtergerutscht, geht barfuss prima, nur beim Abspringen war ich etwas zu ungenau und bin auf eine Stufenkante gesprungen, kleines Cut, wenig Blut, Pflaster drauf.

Aber wie gesagt, selber schuld, man rutscht ja normalerweise nicht das Geländer von Rolltreppen runter :-)

Nein, ich war nüchtern ;-)

Paul

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Descalzar, Wednesday, 20.09.2006, 13:15 (vor 6578 Tagen) @ HeinoWL

Hallo Heino,
Glückwunsch zu dem Brief und der erzielten Reaktion.
ich glaube, daß es sich bei Wachleuten oder Bahnschaffnern ähnlich verhält, wie bei anderen Menschen, die eine Negativeinstellung bezüglich des Barfußlaufens haben.
Es ist villeicht nicht ihre Dienstauffassung, di sie zu derartigen Reaktionen verleitet, sondern vielleicht nur die innere Einmstellung oder die Ansicht, die sie von Muttio it auf den Weg bekommen haben.

Gruß aus Nordenham,

Descalzar

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Mercator, Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 16:10 (vor 6578 Tagen) @ HeinoWL

Hi Heino,

SUPER-Text, den Du da geschrieben hast! Die Antwort zeigt, dass er wirkungsvoll war.

Danke

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Berni (N) @, Stammposter, Thursday, 21.09.2006, 23:52 (vor 6576 Tagen) @ HeinoWL

Eine grandiose Mail. Rechtschreibung, Stil, Grammatik und natürlich der trotz des Rauswurfs positiv rüberkommende Text an die Geschäftsleitung. Da kann ja keine andere Antwort kommen. Einfach Klasse.

Gruß Berni(N)

Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme

Hippie, Stammposter, Thursday, 28.09.2006, 06:24 (vor 6570 Tagen) @ HeinoWL

Hallo, Heino!

Mal wieder so ein Mikrobengehirn als Hilfssheriff. Schlimm. Dabei heißt es doch gerade bei Saturn Hansa "Geiz ist geil!" Der Verzicht auf unnötiges Schuhwerk könnte doch auch als Geiz ausgelegt werden. Aber zu diesem Gedankenschritt ist diese Hohlbirne nicht fähig gewesen, wie es scheint. Dein Brief war gut.

Der Hippie

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