Ein böser Siech in Aktion! (Hobby? Barfuß! 2)
Der junge Betreuer blickte erschreckt drein, dann sagte er: "Wenn Sie mir sagen, wo es hier eine Wüste gibt, bitte!" Darauf ergrimmte der Spießer noch mehr und rief: "Wenn Sie hier nicht sofort verschwinden, dann rufe ich die Polizei."
Der Betreuer der Behinderten-Gruppe hätte eigentlich die Polizei rufen und Anzeige erstatten können, denn in der Schweiz genau so wie in der EU sind die Diskriminierungen von Menschen aus ethnischen, religiösen, politischen, philosophischen und gesundheitlichen Gründen, sowie auf Grund ihrees Geschlechts, sowie auch beleidigende und diskriminatorische Aüsserungen, zum Beispiel auch die Bezeichnung "Krüppel" STRAFBAR.
Im Fall einer mit Zeugen bewehrten Anzeige könnte der Beschuldigte sich dann schon mal warm anziehen!