"Schlappen-Sünder"sollen zahlen (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Wednesday, 26.07.2006, 07:17 (vor 6634 Tagen) @ Birger

Hallo Birger!

"So kann es auch nicht verwundern, dass selbst die Polizei keinen Paragrafen nennen kann, dass barfuß autofahren verboten sei, diese aber aufgrund der Pressemitteilungen der Meinung ist, es sei nicht erlaubt.
Sollte jemand davon betroffen sein, sollte er auf jeden Fall Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen."

Mit den Bußen ist es so eine Sache. Man kann Widerspruch einlegen, was aber meistens mit Aufwand verbunden ist. Das nutzen speziell in der Schweiz auch viele Polizisten aus. Speziell Ausländer, von denen man annimmt, daß sie die Gesetze nicht kennen, werden nicht selten auf diese Weise übers Ohr gehauen. Die Zofinger Stadtpolizei hat auch schon "Knöllchen" an den Scheibenwischer geheftet lange bevor die Parkzeit abgelaufen ist. Wer sich noch vor Ablauf der Parkzeit auf die Wache begab und sich beschwerte, der brauchte nicht bezahlen, und die Polizei hätte sich tausendfach für das "Versehen" entschuldigt. Aber nicht jeder wäre auf die Wache gegangen. Einer, der getrunken hat, bezahlt doch lieber eine ungerechtfertigte Parkbuße, als daß er sich der Gefahr aussetzt, den "Lappen" für eine gewisse Zeit loszuwerden.

Ebenso ist es mit der Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich ist im Bußenkatalog festgelegt, in welcher Höhe ein Polizist die Buße festlegen kann. Das ist ein ziemlich breiter Bereich, der aber nicht überschritten werden darf. Auch hier wird vielfach die Unwissenheit ausgenutzt und der Polizist verlangt eine deutlich höhere Buße als im Katalog steht. Wenn dann die erwischte Person Einsicht haben will, dann hat der Polizist "selbstverständlich" die Liste nicht dabei, also müsse er mit zur Wache kommen. Einer, der gerade unter Zeitdruck steht, würde sicher den überhöhten Preis bezahlen. Nur die ganz harten würden mit zur Wache kommen. Dort wird die liste ausgebreitet. Man wird sich für die Forderung des überhöhten Betrages tausendfach entschuldigen und aus lauter "Großzügigkeit" nur den niedrigsten Betrag fordern.

Über Bußen beim barfüßigen Autofahren (oder Radfahren) im Zofinger Raum habe ich noch nie was gehört. Ich bin zwar schon oft beim barfüßigen Radfahren (ich besitze kein Auto) von der Polizei angehalten worden, aber noch nie mußte ich eine Buße deswegen bezahlen. Wohl aber wurde das als Anlaß genommen, an meinem Fahrrad nach irgendwelchen Mängeln zu suchen, um mit wenigstens da was anhängen zu können, bisher auch ohne Erfolg. Ich könnte mir vorstellen, daß die Schweizer Polizei bei barfüßigen amerikanischen Auto- oder Radfahrern den Trick mit dem Barfußverbot anwenden könnte, als Amerikaner ist man das Barfußverbot an vielen Orten gewöhnt, also könnte er auch ohne Nachzudenken glauben, daß in der Schweiz das barfüßige Fahren verboten sei.

Eines ist aber sicher: Wer sich einmal gegen einen Bußenbescheid aufgelehnt hat, unabhängig ob berechtigt oder nicht, der ist bei der Polizei registriert und bei späteren Zusammenkünften mit der Polizei immer als Mensch zweiter Klasse behandelt. Und ich bin mittlerweile in dieses Raster gefallen. Und das nur, weil ich öfter barfuß und in kurzen Hosen unterwegs bin und mein Gang vornübergebeugt ist.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen


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