"Schlappen-Sünder"sollen zahlen (Hobby? Barfuß! 2)

Birger @, Monday, 24.07.2006, 12:33 (vor 6702 Tagen) @ Alex (bei Gießen)

Vor 3 Jahren (2003) hatte der ADAC mal eine ziemlich dümmliche Pressemitteilung herausgegeben. Da wurde kein Unterschied zwischen irgendwelchen Schlappen und barfuß gemacht. Seitdem geistert in der Presse die Vermutung, dass barfuß-fahren nicht erlaubt sei. Da ich ADAC-Mitglied bin, hatte ich bei dem Verein nachgefragt, aber keine spezifische Antwort bekommen, nur eine ziemlich allgemeine wischi-waschi-Antwort.
So kann es auch nicht verwundern, dass selbst die Polizei keinen Paragrafen nennen kann, dass barfuß autofahren verboten sei, diese aber aufgrund der Pressemitteilungen der Meinung ist, es sei nicht erlaubt.
Sollte jemand davon betroffen sein, sollte er auf jeden Fall Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.
Aus eigenem Interesse habe ich mir alle passenden Gesetzestexte zu Gemüte geführt, habe aber nicht passendes dazu gefunden.

ciao,
Birger


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