Wenn es ernst wird (Hobby? Barfuß! 2)
Bedenken habe ich bloß öfter, dass sich solche Pöbler genau darüber dann aufregen und dies als einen ebenso großen Anlass sehen, den sie ignorierenden (nach dem Motto: "so eine Frechheit") Barfüßer anzugreifen!
Gut, dass der blaue Fleck wieder weg ist und vor allem, dass nicht mehr passiert ist, aber was wirklich tun, wenn es ernst wird?
Ich hoffe, wir müssen das nie heraus finden!
Ich glaube nicht, daß das ein Angriff wegen Barfüßigkeit war, sondern weil die Typen Streit wollten - Barfüßigkeit, Geschlecht, Haarfarbe, Hautfarbe, Existenz sind da kein Grund, nur ein Vorwand um Gewalttätig zu werden. Ich habe selbst mal von jemandem Prügel bezogen, der das Ganze mit "Was guckst Du" eingeleitet hat. Bis dato dachte ich, das gibt's nur in schlechten Witzen, aber nein, der Idiotie mancher - humanoider Lebensformen - sind leider keine Grenzen gesetzt.
Seitdem weiß ich, daß es solche $§%%$/( gibt und bin auf sie nicht sonderlich gut zu sprechen.
Damals habe ich mir auch die Frage gestellt, wie reagieren wenn nochmal jemand kommt und sich aufführt - denn "witzigerweise" (ha,ha) wäre ich dem Typ vermutlich über gewesen, da ich ein bißchen Kampfsport betreibe - aber da lernt man eben nicht nur, wie man kämpft, sondern auch was da passieren kann und weiß um die Konsequenzen - da denkt man dann auch entsprechend nach, bevor man handgreiflich wird und im schlimmsten Fall jemanden dauerhaft körperlich schädigt. Bis ich damit fertig war, da hatte ich schon auf die $§%/$&$ gekriegt - denn diese Art Gedanken waren dem anderen wohl fremd (Womit ich ihm jetzt keinesfalls utnerstellen möchte, daß er mit irgendeiner anderen KAtegorie von Gedanken oder der Tätigkeit "Denken" an sich auch nur eine flüchtige Bekanntschaft unterhielt) Passiert ist zum Glück nicht viel, aber das war wirklich nur _Glück_, es hätte auch leicht ein Auge draufgehen können - und davon habe ich nur zwei. Hätte der Typ gewollt, hätte er mit mir ziemlich sicher den Boden gewischt, während ich mich noch moralisch-rechtlichen Erwägungen hingab (von der Scheißangst, die ich hatte, mal vornehm geschwiegen) und ich hätte wohl nicht mal eine Nominierung für den Friedensnobelpreis bekommen (die mir dann auch nicht mehr geholfen hätte), sondern höchstens für den Darwinaward. Oder für's Westernboxen (Man hält solange das Kinn hin, bis der andere müde wird...)
Lange Rede, kurzer Sinn, aus gegebenen Anlaß habe ich mich mal etwas intensiver mit der Frage: Was tun, wenn es ernst wird? befasst.
Laut Internet sieht es in Deutschland so aus, wenn man sich bedroht fühlt:
StGB § 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
StGB § 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
StGB § 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
StGB § 35 Entschuldigender Notstand
1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
Aus rechtlichen und paranoiden Gründen sei hier angemerkt:
Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur die Wiedergabe des Standes von im Internet frei verfügbaren Informationen. Für kompetente Informationen oder Beratung sind Anwälte oder sonstige ausgewisesene, qualifizerte Rechtsexperten zuständig.
Das nur zur Sicherheit.
Ich für meinen Teil habe mir auf Grundlage dieser Gesetztestexte jedenfalls meine Gedanken gemacht für den Fall, daß es wirklich noch mal ernst werden sollte und daß Abhauen nicht möglich ist.
Und ich persönlich würde jedem raten, sich in einer ruhigen Minute mal zu überlegen, was er/sie tun würde, wenn es soweit kommt - denn nach meiner bescheidenen Erfahrung ist dafür im "Ernstfall" die Zeit zu kurz. Und auch wenn ich einen geordneten Rückzug jederzeit einer Klopperei vorziehe:
Damals hätte ich mich über das Eingreifen anderer Leute ziemlich gefreut, und wenn ich jemals in die Verlegenheit kommen sollte, einer anderen Person Hilfe in ähnlicher Situation leisten zu können, dann hoffe ich, daß ich dazu auch die Courage aufbringen werde - aber dann ergibt sich halt automatisch ein Zielkonflikt mit Flucht und Vermeidung von Ä"rger - misch Dich ein und die Chancen stehen gut, daß Du zum Ziel wirst. Und spätestens dann sollte man wissen,
a) wie weit man selbst zu gehen bereit ist und
b) wie weit man gehen darf.
Vermutlich werden meine Überlegungen die ersten 5 Sekunden einer Krise auch nicht überleben, aber bis dahin gebe ich mich der Illusion hin, jetzt besser auf die Begegnung mit gewalttätigen Soziopathen vorbereitet zu sein.
So, das war jetzt ziemlich viel Geschreibsel, aber seit jenem Tag habe ich ein gewisses - Äh, sagen wir, Interesse - an diesem Thema und das leichte Bedürfnis, meine Mitmenschen von den Vorteilen zu überzeugen, sich darüber Gedanken zu machen.
Das Barfußlaufen sollte man sich von so einem ERlebnis allerdings ebensowenig verleiten lassen wie seine Haar-, Haut- oder Augenfarbe, sein Geschlecht, seine Existenz, ... .
Erstens, Typen, die prügeln wollen werden immer einen Grund finden und
Zweitens: Wollen wir, daß solche %&$/($%//((" bestimmen können, wer sich wann und wie ohne Angst in UNSEREN LÄ"NDERN auf der Straße bewegen darf? Eben.
Und bevor ich jetzt die Marseillaise anstimme, die unliebensürdige Methoden zum Umgang mit unliebenswürdigen Personen vorschlägt, belaß ich es mal dabei...
Grüße
der zufällige Passant