TV-Beitrag zum Barfuss-Autofahren (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Sunday, 12.09.2004, 22:19 (vor 7321 Tagen) @ KaiL

Hi Kai!

Es gibt nämlich die StVO. Und in der steht NICHTS eindeutiges über sicheres Schuhwerk.
Es gibt lediglich wohl einige Urteile zu offenen (also alles, was man verlieren kann) Schuhen, dass diese eben _für die Versicherung_ ein Problem sind, von "Ordnungswidrigkeit" ist aber nirgendwo die Rede.

In der StVO steht ÜBERHAUPT NICHTS von Schuhwerk, und auch in der einschlägigen Kommentarliteratur sucht man im Stichwortverzeichnis vergeblich, wenn man etwas über "Schuhwerk" erfahren möchte. Es gibt lediglich zwei Gerichtsurteile aus dem Jahre 1957, bei denen es in einem Falle um schlammverschmierte Gummistiefel und in dem anderen um Pumps ging, wobei die Pumps der Dame in dem letzteren Falle nicht einmal ausschlaggebende Bedeutung hatten - die Dame wurde wegen eines Fahrfehlers verurteilt - barfuß Autofahren ist definitiv NICHT ordnungswidrig.

Barfußgrüße von einem Juristen,
Markus U.


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