Rechtsfrage (Hobby? Barfuß! 2)
In der Schulsporthalle, in der ich Ju-Jutsu-Training gebe, besagt der Aushang zur Benutzungsordnung sogar, daß man die Halle lediglich mit Sportschuhen, die nicht draußen getragen werden, benutzen darf.
Ich kenne den Spruch "Das Betreten der Sporthalle in Straßenschuhen ist nicht gestattet". Das bedeutet also, entweder Schuhe, die nicht auf der Straße getragen werden, oder gar keine. Wer keinen Straßendreck reintragen will, kann sich ja schon beim Reinkommen der Dusche bedienen.
Was wenn aber die Sporthalle so gestaltet ist, das man durch dieselbe Laufen muß um zu Dusche oder Umkleide zu gelangen und trotzdem das besagte Schild da steht?