Jugendamt (Hobby? Barfuß! 2)

julia fiona, Sunday, 20.08.2000, 19:06 (vor 8798 Tagen) @ Georg

Mich würde interessieren, ob Du bei der Gelegenheit etwas schriftlich vom Jugendamt bekommen hast. Falls ja wäre es nett, wenn Du die barfußrelevanten Teile zitieren könntest.
Georg

Hi Georg,
nein. Die Jugendbeamtin kam halt auf einen "Hinweis" zu einer wohl ersteinmal nicht formalen Prüfung zum Schauen und Plaudern (vor allem mit meiner Tochter). Sie ging auf Nimmerwiedersehen und -hören nach etwa einer Stunde, offenbar voll befriedigt.
Es gibt sowieso kein Gesetz gegen das Barfußgehen von Kindern: Die Frage war, wenn ich die Frau richtig verstanden habe, ob ich mein Kind etwa durch Zwang zum Barfußgehen bei Kälte o. ä. quäle oder die Aufsichtspflicht verletze, indem ich es ohne Schuhe laufen lasse, ohne mich zu kümmern. Das wäre nicht ok, aber das ist ja auch nicht der Fall.
Die Beamtin war sehr freundlich und verständig und erzählte noch, dass ihre Großmutter aus ärmsten Verhältnissen vom Lande stammte und ihre ersten festen Schuhe im Alter von 14 Jahren bekommen habe, als sie bei einem Gutsherren in Dienst genommen wurde. Nur im Winter, bei großer Kälte, habe sie sich "Schuhe" aus Lumpen gewickelt. Dies sei damals schlimm gewesen (Barfußgehen als Ausweis der Armut), aber hätte keine gesundheitlichen Folgen gehabt. Eher schon der alltägliche Hunger, der zu Mangelerkrankheiten wie Rachitis geführt habe.
Gruß
Julia


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