Nur keine Aufregung (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar @, Saturday, 19.02.2000, 21:09 (vor 8980 Tagen) @ Oliver S.

Vielen Dank für die interessanten Ausführungen.

Hat mich sehr an mein VWA-Abendstudíum und meinen damals 70jährigen Rechtsdozenten erinnert, der den seinen Weg vom Bahnhof zur Uni inklusiver einer zwischenzeitlichen Einkehr in eine Kneipe zum ausschließlichen Zwecke der Befriedigung eines dringenden Bedürfnisses aus rechtlicher Sicht beschrieben hatte und darüber dann
tatsächlich 180 Minuten dozierte.

Wenn ich den Punkt 7 richtig interpretiere, könnte also jemand der zu dieser Jahreszeit ein kleines Kind barfuß auf dem Arm trägt polizeilich angewiesen werden, dem Kind Schuhe und Strümpfe anzuziehen. Es schließt sich für mich schon seit längerem die Frage an, inwieweit man Eltern das Sorgerecht entziehen könnte oder sie wegen Kindesmißhandlung anzeigen könnte, wenn diese es wagen würden, Kinder zur Winterzeit barfuß auf dem Arm zu tragen. Da es amerikanische Polizisten offensichtlich nicht stört,
wenn dort Kinder zu dieser Jahreszeit in kurzen Hosen oder T-Shirt unterwegs sind, oder von Ihren Eltern ohne Schuhe nur mit Socken auf dem Arm getragen werden scheint dort die Gesetzgebung eine andere zu sein.
(Beobachtungen im amerikanischen Wohngebiet als dieses noch frei zugänglich und keine Festung war bzw. in der Stadt Bamberg bei diversen englischsprachigen Staatsangehörigen)
Leider wurde mir diese Frage auch von unserem Justizministerium nicht
zu meiner Zufriedenheit beantwortet.Ich weiß nicht, ob ein überlasteter Jurist noch dazu ohne Honrar hier nochmals bereit ist, eine Antwort zu geben. Ich wäre dafür sehr dankbar. Vielleicht interessiert diese Frage ja auch noch andere Forumsteilnehmer, insbesondere die mit Kindern.

Auf Grund der derzeitigen großen Aktivitäten von Anlagebetrügern und Politikern wundert es mich nicht, daß ein Wirschaftsanwalt derzeit sehr gut ausgelastet ist. Dies veranlaßt mich aber zu einer anderweitigen Denkweise. Leider bin ich im Angestelltenverhältnis in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. Wäre ich mutiger und würde mich selbständig machen, könnte ich mir sehr gut vorstellen, hier genau das gegenteilige Outfit zu wählen, wie dies in der Branche üblich ist und dies dann Werbewirksam auszuschlachten nach dem Motto
Wollen Sie eine ordentliche Beratung oder ein perfektes Outfit.
Nachdem sich ja die meisten Wirtschaftskriminelle durch absolut perfektes Outfit auffallen und damit den Anschein der absoluten Seriösität wecken.
Da könnte man vielleicht auch mit barfuß Werbung machen wie das Roland Schorno auch schon festgestellt hat, daß er sein Barfußtum für seinen Laden nicht werbewirksam genug ausgeschlachtet hat.
Bei einem Anwalt dürfte das aber schwieriger sein, da man ja hier auch auf Goodwill von Richtern und Staatsanwälten angewiesen ist und deshalb so ein Barfußauftritt nach hinten losgehen kann. Insofern kann ich die Einstellung sehr gut nachvollziehen da ich ja auch auf Grund meines Anstellungsverhältnisses hier vorsichtig sein muß um nicht mal eine Beschwerde eines Kunden an meinen Vorstand zu riskieren.

Ansonsten mache ich um Anwälte und Richter lieber einen großen Bogen nachdem mich meine Kunden bereits mehrfach vor Gericht gezerrt haben und ihre Streitigkeiten auszutragen und mir die Schuld an ihrer finanziellen Misere anzuhängen habe ich davon mittlerweile die Nase gestrichen voll.

Lothar


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