Nur keine Aufregung (Hobby? Barfuß! 2)

Oliver S. @, Thursday, 17.02.2000, 19:29 (vor 8982 Tagen) @ Mick

Ich bin zwar kein Strafrechtler, sonder derzeit heftig überlasteter Wirtschaftsanwalt (deshalb habe ich auch in den letzten Monaten das Forum eher selten besucht und auch diverse E-Mails nicht beantwortet, zumal es wegen Umzug u.a. technische Problem gab, sorry), aber etwas über Standard-Vorgehensweise der Polizei weiß ich auch:

1. Die Beamten haben jemanden gesehen, der im Februar nachts barfuss geht und aus ihrer beschränkten Weltsicht heraus das für verdächtig gehalten.

2. Sie haben daraufhin eine Kontrolle durchgeführt.

3. Da sie nichts konkretes feststellen konnten, aber immer noch dachten, dass etwas nicht stimmen könnte, haben sie dich eingeschüchtert mit diesem "registriert sein" und so, damit du dich, falls du denn etwas verbotenes vorgehabt hättest, dich möglichst nicht mehr traust.

4. Wenn in dieser Nacht in der Gegend irgendetwas passiert wäre, etwa tatsächlich ein Spanner aufgetaucht oder sowas, hätte ein Polizist seine Beobachtung mit dem Notizzettel mit Namen und Adresse wahrscheinlich zur Überprüfung an die ermittelnden Kollegen weitergeleitet.

5. Da aber nichts passiert ist (denke ich doch) ist es äußerst unwahrscheinlich, dass einer der Beamten sich tatsächlich die Mühe gemacht hat, hier irgendeinen Aktenvermerk anzulegen. Polizisten haben viel zu tun und hassen es in ihrer grossen Mehrheit Berichte zu schreiben. Üblicherweise werden nicht einmal zu Kleinunfällen mit geringem Blechschaden ohne Verletzte Akten angelegt, selbst wenn die Polizei gerufen wurde.

6. Dass du also tatsächlich registriert bist, ist gelinde gesagt äußerst unwahrscheinlich. Dass du es wirst, wenn du jetzt, wie einige hier empfehlen, einen Aufstand wegen der Sache veranstaltest, dich beschwerst, Dienstaufsichtsbeschwerde einreichst und was nicht alles, ist dagegen sehr wahrscheinlich. Und wenn du einmal als Sonderling und Querulant giltst und du brauchst dann mal wirklich die Polizei, hast du ein echtes Problem. Deshalb mein guter Rat: Lass es!

7. Zum Abschluss: Die Aufforderung, die Schuhe wieder anzuziehen, basiert auf der in den Polizeigesetzen aller Länder verankerten sogenannten Generalklausel zur Gefahrenabwehr. Danach ist die Polizei berechtigt, jede Maßnahme anzuordnen, die zur Abwehr einer Störung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Störung der öffentlichen Sicherheit ist dabei alles, was irgendwie zu einem Schaden führen könnte, auch zu einem Gesundheitsschaden des von der Maßnahme Betroffenen selbst. Wenn also die Polizisten - die sicher Lorenz' Fußgesundheitsseite und andere einschlägige Veröffentlichungen nicht kannten - wie der Großteil der Bevölkerung davon ausgegangen sind, dass barfußgehen bei niedrigen Temperaturen zu schwersten Erkrankungen führen kann, sahen sie aus Ihrer Sicht die öffentliche Sicherheit gefährdet und mussten eben einschreiten.

Der Vorfall ist also bei weitem nicht so ungewöhnlich oder empörend, wie er hier hochstilisiert wird, sondern liegt absolut im Rahmen dessen, womit man in Deutschland, wenn man in der Öffentlichkeit barfuss geht und es nicht gerade Hochsommer ist, einfach rechnen muss.
Ich befürchte auch, dass sich daran in nächster Zeit nicht allzuviel ändern wird, weshalb ich ja auch, wie ich hier bereits geschrieben habe, es tunlichst vermeide, mich in der Öffentlichkeit barfuss blicken zu lassen, da das für mich geradezu beruflicher Selbstmord wäre.

Grüße
Oliver S.


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