Barfuß bei Barbara Salesch :-D (Hobby? Barfuß! 2)

Andi35 @, Stammposter, Monday, 14.01.2008, 00:07 (vor 6094 Tagen)

Hallo!

In der vergangenen Woche schaute ich im Fernsehen eine der Gerichtssendungen, ich schaue sie ganz gerne, sie kommen auf SAT 1 und bei RTL.
Bei Barbara Salesch sah man, in einer Sendung der letzten Woche, einen älteren Mann, mit langem, grauem Bart, er war ziemlich lotterig gekleidet und kam mit einem Bollerwagen und barfuß zu dem Wachmann am Eingang! :-D
Der Wachmann sagte: "So kann ich sie aber nicht hinein lassen!"
Darauf sagte der Mann fragend und etwas unbeholfen-vorlaut: "Wie, sie können mich so nicht hinein lassen?"
Ich musste gellend lachen, es war echt ein Bild für die Götter, der Typ kommt barfuß, verlottert und mit einem Bollerwagen in das Gerichtsgebäude!
Leider kam ich nicht dazu, diese Sendung in Ruhe zu verfolgen, sodass ich nichts genaues schreiben kann, aber das Wesentliche, das hier von "Interesse" ist, weiß ich ja. :-D
Er war dann später auch (ohne Bollerwagen) im Sitzungssaal, bei Barbara Salesch und sagte, er lebe in seinem eigenen Land und habe seinen Personalausweis schon zurück geschickt! :-D
Es war wirklich ein totaler Chaot, ja, auch verrückt und hier würde ich die Argumentation, die fälschlicherweise oft geäußert wird: "Barfuß = verrückt" bzw. "Barfuß und verrückt", als zutreffend bezeichnen.
Er war, wie erwähnt, später dann im Gerichtssaal anwesend und neben Barbara Salesch, auf dem Stuhl, war ein überdimensional großer Teddy positioniert, wohl ein Beweisstück, für den zu behandelnden Fall. Man glaubte wirklich, im Circus oder in einem Streichelzoo zu sein! :-D

Belustigte Grüße,
Andi

Unrealistische Bilder einer Gerichtsverhandlung

Jay, Stammposter, Monday, 14.01.2008, 06:02 (vor 6094 Tagen) @ Andi35

Hi Andi,
ich sehe diese Sache nicht positiv. Sendungen dieser Art sehe ich gerne (als selbständiger 'Geschäftsmann' irgendwo auch Hobbyjurist) & staune immer wieder über diese völlig verzerrten Darstellungen der Wirklichkeit. Auch mit RA Markus U. hab' ich immer wieder darüber gesprochen - wo bitteschön gibt es jemals vor Gericht wildeste Punkerklamotten, ultraflapsige Sprüche, Ex-Liebespaare, die durchaus plötzlich mit Handgreiflichkeiten aufeinander losgehen - man müßte eigentlich fast Jugendliche davor warnen, diese Sendungen wörtlich zu nehmen & derart vor Gericht aufzutreten.

Zwar habe ich die Sendung nicht gesehen, deiner Schilderung nach würde ich aber sagen, daß hier die Feature BF als verulkender Zusatz auf einen clownesken, schrulligen fiktiven Verhandlungsbeteiligten eingesetzt wurde.

Wenn ich mir jetzt ehrlich die Frage stelle (der ich mich zwar als Kälteweichei, aber in Sachen 'Gesellschaftliches' als ultraharten Typ bezeichne): Barfuß vor Gericht?, so muß ich folgendes zugeben:

Das könnte ich mir bei mir im absoluten Höchstfall nur vorstellen, wenn ich a) den Richter persönlich kenne & b) als Zeuge eines sehr beiläufigen, fast irrelevanten Prozeßdetails sehr kurzzeitig vernommen werden würde, als Beklagter, Kläger oder Sachverständiger niemals. In Kombination mit a) wäre allenfalls noch denkbar, daß die Gegenseite oder Staatsanwaltschaft tatsächlich & todsicher einen völlig aussichtslosen Prozeß gegen mich angestrengt hat (so dumm sind allerdings gegnerische Anwälte wohl nie). Etwa, wenn ein Rindvieh von Parkwächter ein Kfz-Kennzeichen falsch aufgeschrieben, damit irrtümlich meins erfaßt hat & ich dann eine ganze Armee von Orts/Zeits-Alibizeugen im Saal aufmarschieren lassen kann.

Meist geht´s aber vor dem Kadi doch um sehr viel (die Unannehmlichkeit einer Gerichtsverhandlung nehme ich derzeit erst ab einem Streitwert von € 50,- in Kauf, Ausnahmen wären Fälle wie grad' beschrieben). Zeig' mir 1 einzigen Menschen, der nicht per bester verfügbarer Klamotten samt Fußverpackungen das Beste für sich 'rauszuholen bestrebt ist - sei´s sowenig Tagessätze/Knasttage wie möglich oder was auch immer.

Wenn man dann im Interesse von irgendjemand als Zeuge nominiert wird, gibt´s dann wg. BF vor Gericht wahrscheinlich wieder auch von dieser Seite Trouble, weil man dessen Sache nicht "optimal" vertreten hat, egal, was für Sprechblasen man herausgelassen hat. Vor allem, wenn das gewünschte Verhandlungsziel nicht erreicht wurde.

Man könnte jetzt die Fragen aufwerfen/die Diskussion starten:

x Ist ein BFiger Zeuge vor Gericht weniger glaubwürdig als ein beschuhter? Ich befürchte [Ja] - wäre diese psychodimensionale Wirkung auf die meisten Menschen nicht vorhanden, wäre der ganze Anzug/Krawattendreck samt Schuhen [die eine wesentlich andere Funktion erfüllen als Fußschutz in gewissen Gefahrenfällen] nicht erfunden worden.

x Im Unterschied zu noch vor einigen Jahr10ten meckert heute wohl kein Vorsitzender mehr über Jeans, T-Shirt & Turnschuhe beim Angeklagten 'rum. BF wiederum liegt wohl doch immer noch oberhalb einer gewissen "Frechheitsschwelle" - mit welcher Wahrscheinlichkeit ist gegenwärtig damit zu rechnen, daß ultrakonservative Rechtssprecher die 'Würde des Gerichts' verletzt sehen & Ordnungsgeld verhängen? Die Debatte war hier schon mal da, versickerte aber relativ ergebnislos.

Als nicht involvierter Beobachter einer Verhandlung im Zuschauerraum wäre ich hingegen mit Sicherheit BF. Ist man "Betroffener", sollte man sich meines Erachtens nichts vormachen: Gerichtsverhandlungen sind todernst, solche TV-Sendungen bescheuert.

BFige Grüße von jemand, der mit Justizia am liebsten nichts zu tun hat, Jay

Unrealistische Bilder einer Gerichtsverhandlung

Manfred (Ten), Stammposter, Monday, 14.01.2008, 10:08 (vor 6093 Tagen) @ Jay

...Barfuß vor Gericht?, so muß ich folgendes zugeben:
Das könnte ich mir bei mir im absoluten Höchstfall nur vorstellen, wenn ich a) den Richter persönlich kenne & b) als Zeuge eines sehr beiläufigen, fast irrelevanten Prozeßdetails sehr kurzzeitig vernommen werden würde, als Beklagter, Kläger oder Sachverständiger niemals.

Wenn man dann im Interesse von irgendjemand als Zeuge nominiert wird, gibt´s dann wg. BF vor Gericht wahrscheinlich wieder auch von dieser Seite Trouble, >
BF wiederum liegt wohl doch immer noch oberhalb einer gewissen "Frechheitsschwelle" - mit welcher Wahrscheinlichkeit ist gegenwärtig damit zu rechnen, daß ultrakonservative Rechtssprecher die 'Würde des Gerichts' verletzt sehen & Ordnungsgeld verhängen? Jay

Hi Jay und alle,
als Beklagter (was hoffentlich niemals geschehen werde) oder als Kläger würde ich sicher auch nicht BF auftreten , aber wenn ich als Zeuge geladen wäre würde ich nicht mal einen Gedanken daran verschwenden Schuhe anzuziehen. Da ich ja durchaus belegen kann dass ich seit Jahren barfüssig lebe, würde man mir wohl kaum die Absicht einer vorsätzlichen Missachtung der Würde des Gerichts unterstellen können.
Und als Zeuge wollen die ja schliesslich etwas von mir - ich würde ggfls. den Richter oder den Anwalt fragen, ob er dann die eigens für diese "Veranstaltung" fälligen Kosten für den Schuhkauf übernimmt - diese dürften dann auch gerne im Eigentum des Staates verbleiben :-))

Unrealistische Bilder einer Gerichtsverhandlung

Detlev (MKK), Monday, 14.01.2008, 11:15 (vor 6093 Tagen) @ Manfred (Ten)

Hi Jay und alle,
als Beklagter (was hoffentlich niemals geschehen werde) oder als Kläger würde ich sicher auch nicht BF auftreten , aber wenn ich als Zeuge geladen wäre würde ich nicht mal einen Gedanken daran verschwenden Schuhe anzuziehen. Da ich ja durchaus belegen kann dass ich seit Jahren barfüssig lebe, würde man mir wohl kaum die Absicht einer vorsätzlichen Missachtung der Würde des Gerichts unterstellen können.
Und als Zeuge wollen die ja schliesslich etwas von mir - ich würde ggfls. den Richter oder den Anwalt fragen, ob er dann die eigens für diese "Veranstaltung" fälligen Kosten für den Schuhkauf übernimmt - diese dürften dann auch gerne im Eigentum des Staates verbleiben :-))

Das Problem ist nur, dass ein barfüßiger Zeuge evtl. als nicht ganz zurechnungsfähig eingestuft wird!
Also ganz egal, was du aussagst, die gegnerische Seite kann dann immer behaupten, dass dein Outfit darauf hinweist, dass du zumindest als schrulliges Original zu werten bist. Dadurch werden Aussagen meist komplett entwertet!

Unrealistische Bilder einer Gerichtsverhandlung

Tina und Guido, Stammposter, Monday, 14.01.2008, 11:28 (vor 6093 Tagen) @ Manfred (Ten)

Hallo zusammen,
mir geht es genauso...barfuß überall...aber vor Gericht nur als Zeuge...als Kläger oder Beklagter niemals...ich möchte ja gewinnen...
Gruß
Guido

Barfuß bei Gericht - Für mich kein Problem

Markus (Oberbayern), Monday, 14.01.2008, 10:29 (vor 6093 Tagen) @ Jay

Viele schreiben, sie würden als Betroffene niemals Barfuß vor Gericht erscheinen, weil sie glauben, dass sich dadurch der Verlauf zu seinen Ungunsten auswirken könnte.

Das ist aber aus folgenden Gründen nicht richtig:

1. Es gilt das Gesetz der Billigkeit, das heißt, dass ein Richter nie nach Symphatie entscheiden darf. Mir ist auch nie ein Fall untergekommen, wo sowas gemacht wurde, sonst hätten alle Sexualstraftäter nach kurzer Prozessdauer schon Höchststrafe (sozusagen kurzer Prozess ohne lange Beweisführung, weil "der Fall doch klar ist") und die Klagen von Sexualstraftätern, wenn deren Auto von einem wütenden Passanten beschädigt wird, wären erfolglos.
Man kann also ohne Probleme barfuß vor Gericht erscheinen.

2. Sollte es doch dazu kommen, dass aus irgendwelchen Gründen aus Symphatie entschieden wird, dann dürfte barfuß sogar einige Vorteile haben.
Ein paar Beispiele:
- Ich werde Opfer eines schlimmen Gewaltverbrechens. Der Täter ist ein Muskelprotz mit Springerstiefeln. Aus irgendeinem Zufall bekommt er jemanden wie Markus U. (also ein RA, der mit Barfußläufern symphatisiert) als Pflichtverteidiger.
Ich werde dann barfuß vor Gericht erscheinen, in der Hoffnung, dass der Verteidiger, der ja mit Barfüßern symphatisiert, seine Verteidigung stark entschärfen wird.

- Mir ist bekannt, dass der Richter mit Barfußläufern symphatisiert.

- Mein Prozessgegner ist leicht provozierbar und/oder sehr konservativ. Ich erscheine barfuß vor Gericht, in der Hoffnung dass er wütend sowas wie "Iiiiih, dieser barfüßige Penner da. So eine Missgeburt." aufschreit. So sammelt er Antiphatie beim Richter und eine Ordnungsstrafe.
Wenn ich nun weine oder verunsichert stammele (mit ein bisschen schauspielerisches Talent geht das), bekommt der Richter Mitleid mit mir und will mir helfen.

- Barfußläufer stehen für Naturverbundenheit, Toleranz und Umweltbewusstsein. Das erhöht die Symphatie beim Richter.

- Als Barfußläufer wirkt man "schwächer", weil nackte schutzlose Füße verletzlich wirken (auch wenn wir Barfüßer wissen, dass das nicht stimmt). Damit weckt man den Beschützerinstinkt des Richters.
Der Effekt wird dadurch verstärkt, wenn man als Opfer eines Gewaltverbrechens geladen ist und der Täter dazu noch gefährlich aussieht).

Unrealistische Bilder einer Gerichtsverhandlung

Michael aus Zofingen, Stammposter, Monday, 14.01.2008, 11:50 (vor 6093 Tagen) @ Jay

Hallo Jay,
genau wie Du möchte ich am liebsten gar nichts mit Gerichten zu tun haben. Zwar interessiert es mich, wie man barfuß vor Gericht behandelt wird, aber ich werde deswegen doch nicht extra straffällig werden.

Nehmen wir mal folgende Fälle an:
Person A kommt mit Krawatte, langer Hose und Schuhen von einer Geschäftsreise und wird am Bahnhof von Skinheads zusammengeschlagen. Bei der Gerichtsverhandlung erscheint der Geschädigte ebenfalls in Dienstkleidung.
Person B kommt barfuß und in kurzen Hosen von einer Ferienreise und wird am Bahnhof von Skinheads zusammengeschlagen. Bei der Gerichtsverhandlung erscheint der Geschädigte jedoch in Dienstkleidung.
Person C kommt mit Krawatte, langer Hose und Schuhen von einer Geschäftsreise und wird am Bahnhof von Skinheads zusammengeschlagen. Bei der Gerichtsverhandlung erscheint der Geschädigte dagegen barfuß und in kurzen Hosen.
Person D kommt barfuß und in kurzen Hosen von einer Ferienreise und wird am Bahnhof von Skinheads zusammengeschlagen. Bei der Gerichtsverhandlung erscheint der Geschädigte ebenfalls barfuß und in kurzen Hosen.

Die Täter, die Person A zusammengedroschen haben, werden "normal" wegen Körperverletzung verurteilt. Die Täter, die Person B ans Leder gingen, bekommen vermutlich nur halb soviel Strafe aufgebrummt mit der Begründung, sie durch den Anblick einer barfüßigen/kurz behosten Person derart irritiert waren, daß sie quasi zum Prügeln genötigt waren. Die Täter, Person C verprügelten, kommen ebenfalls mit einer relativ milden Strafe davon. Denn ein Mensch, der sogar vor Gericht barfuß und in kurzen Hosen erscheint, dürfte vermutlich öfters in dieser Aufmachung im öffentlichen Raum erscheinen und somit auch bekannt sein. Daß C während des "Attentats" normal gekleidet war, wird nur als Zufall gewertet. Die Täter, die Person D verprügelten, würden vielleicht sogar völlig straffrei ausgehen, denn sie haben im Grunde genommen nur das vollzogen, was ein "normaler" Richter dem barfüßigen Dissidenten heimlich gönnt.

Und wenn man einer etwa wegen Steuerbetrug vor Gericht ist (und tatsächlich schuldig ist), dann würde die Strafe sicher härter ausfallen, wenn man barfuß vor Gericht erscheint! Allzu gute Kleidung kann aber auch von Nachteil sein. Wenn etwas ein junger Automechaniker, der normalerweise im Blaumann arbeitet und auch sonst immer leger gekleidet ist, in bestem Zwirn vor Gericht erscheint, dann wird das quasi als "Schuldgeständnis" interpretiert. Wenn ein junger Bankangestellter so erscheint, hat es keinerlei Einfluß. Möglicherweise hätte es auch Nachteile, wenn einer, der als Barfüßer bekannt ist und auch keinen Beruf ausübt, bei dem er Schuhe trägt, zum Gericht im Maßanzug erscheint. Im Raum Zofingen kennt man mich entweder barfuß und in kurzen Hosen (und ohne Krawatte) oder aber in langen Hosen in Kombination mit geschlossenen Schuhen und Krawatte. Also müßte ich am besten in Dienstkleidung vor Gericht erscheinen. Wenn nicht, dann gleich barfuß, kurze Hose und keine Krawatte. Würde ich barfuß in Kombination mit langer Hose und Krawatte oder mit Schuhen in Kombination mit kurzer Hose und Krawatte erscheinen, dann wäre das "verdächtig" und das Urteil würde noch härter für mich ausfallen.

Wie aber sähe der Fall aus, wenn ein schweres Verbrechen geschehen ist und die Richter zwischen zwei verdächtigen Personen entscheiden müssen, wer der wahre Täter ist? Falls der eine Verdächtige barfuß und der andere fett beschuht vor Gericht erscheint, dann würden sich selbst dann, wenn Richter und Staatsanwalt militante Barfußfeinde sein sollten, alle Mühe geben, den wahren Täter zu ermitteln. Denn kein deutsches oder Schweizer Gericht würde wissentlich, nur um einen Barfüßer zu bestrafen, einen Schwerstkriminellen laufen lassen. Dieser könnte ja weiteres Unheil anrichten. Anders sähe es aus, wenn der eine Verdächtige barfuß vor Gericht erscheint und der andere Verdächtige nicht mehr lebt. Dann würde sich das Gericht vielleicht weniger Mühe geben, den wahren Täter zu finden. Ein Toter kann keinen Schaden mehr anrichten und einem fälschlich wegen eines schweren Verbrechens verurteilten Barfüßer weint kein Spießer eine Träne nach.

Und als Zeuge barfuß vor Gericht? Wenn ein guter Freund von mir angeklagt ist, dann bin ich daran interessiert, daß er keine Strafe aufgebrummt bekommt bzw. möglichst viel Schadenersatz bekommt. Würde ich barfuß erscheinen, würde man mich nicht für glaubwürdig halten, und mein Freund käme schlechter davon. Also lieber nicht! Und wenn es darum geht, durch meine Zeugenaussage einen Menschen, den ich überhaupt nicht mag, zu belasten, etwa einen Polizisten, der mich bei einer Kontrolle besonders schäbig behandelt hat, dann wäre barfuß vor Gericht auch kontraproduktiv. Wobei Schuhe bei der Gerichtsverhandlung in diesem Fall vermutlich auch nichts nützen, ich wäre in jedem Fall als Zeuge unglaubwürdig. Wenn nämlich der Verteidiger des Polizisten "ganz nebenbei" sagt, ich wäre schon oft wegen barfuß in Polizeikontrollen geraten, dann würden die Richter daraus interpretieren, daß ich einen gewissen Haß auf Polizisten hätte und ich sogar zu Meineid bereit wäre.

Nachdenkliche Grüße
Michael aus Zofingen

Unrealistische Bilder einer Gerichtsverhandlung

Markus (Oberbayern), Monday, 14.01.2008, 13:21 (vor 6093 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Die Täter, die Person B ans Leder gingen, bekommen vermutlich nur halb soviel Strafe aufgebrummt mit der Begründung, sie durch den Anblick einer barfüßigen/kurz behosten Person derart irritiert waren, daß sie quasi zum Prügeln genötigt waren.

Das halte ich für unrealistisch.
- Dann könnte man auch argumentieren, im Anzug am Bahnhof zu stehen nötigt die Täter, auf den "reichen Spießer" einzuschlagen.
- Man könnte dann auch argumentieren, der Täter wurde (sollte er einen Afrikaner zusammenschlagen) durch die dunkle Hautfarbe provoziert.

Überhaupt laufen die Schlägertypen selber in schäbigen Klamotten rum, weil sie aus der Unterschicht kommen und die würden nie jemanden seinesgleichen zusammen schlagen.

dann würden die Richter daraus interpretieren, daß ich einen gewissen Haß auf Polizisten hätte und ich sogar zu Meineid bereit wäre.

Das müsste man dir auch nachweisen.

Im übrigen denke ich, dass barfuß vor Gericht sowieso nicht auffällt da man als (Neben-)Kläger oder Angeklagter mit dem Verteidiger bzw. Staatsanwalt hinter einem Tisch sitzt und so kann man der Richter bzw. die Gegenseite die Füße sowieso nicht sehen.

Außerdem, wenn du man angeklagt ist, kann das barfüßige Auftreten auch heißen "der fühlt sich sicher, weil der wohl nichts zu verbergen hat" während ein Schuhträger als "hmm, der will wohl seriös dastehen um was zu vertuschen" rüberkommen könnte.

Unrealistische Bilder einer Gerichtsverhandlung

Markus U., Stammposter, Monday, 14.01.2008, 15:04 (vor 6093 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hi Jay und Michael!

Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten, daß ich bisher noch nie eine barfüßige Person in einem Gerichtsgebäude gesehen habe (sokkenlose Personen im Sommer öfters, einmal sogar eine Richterin in Flipflops). Mir selbst käme es auch nicht in den Sinn, barfuß vor Gericht aufzutreten, es sei denn, der Mandant legte ausdrücklich Wert darauf.

Ob barfüßiges Auftreten vor Gericht zur Versagung des Zutritts nach § 175 Abs. 1 GVG ("Der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen kann unerwachsenen und solchen Personen versagt werden, die in einer der Würde des Gerichtes nicht entsprechenden Weise erscheinen") führen kann, weiß ich nicht, da das in der Literatur nicht explizit behandelt und auch in der einschlägigen Rechtsprechung nicht vorgekommen (zumindest nicht in Zeitschriften oder Entscheidungssammlungen veröffentlicht) ist. Ich selbst kann freilich bei aller Liebe zum Barfußlaufen jedem nur davon abraten, nicht nur Parteien oder Angeklagten, sondern auch Zeugen. Es kann nämlich durchaus sein, daß ein barfüßiger Zeuge vor Gericht nicht ernst genommen wird.

Barfüßige Wintergrüße,
Markus U.

Barfuß vor Gericht

TeWe, Stammposter, Monday, 14.01.2008, 16:10 (vor 6093 Tagen) @ Markus U.

Ich selbst kann freilich bei aller Liebe zum Barfußlaufen jedem nur davon abraten, nicht nur Parteien oder Angeklagten, sondern auch Zeugen. Es kann nämlich durchaus sein, daß ein barfüßiger Zeuge vor Gericht nicht ernst genommen wird.

Man kann das ja mal austesten, falls man irgendwo als Zeuge geladen wird, ohne einen Bezug zu den Parteien zu haben (etwa als Unfallzeuge), wo einem also egal sein kann, welche Partei bzw. wessen Versicherung den Prozess gewinnt. :-)

"Randgruppen-TV"

Bernd (Frankfurt), Stammposter, Monday, 14.01.2008, 17:46 (vor 6093 Tagen) @ Jay

Hm, ich dachte, mittlerweile sei klar, dass sich Privatsender wie RTL, Pro7 oder SAT1 mit ihrem inhaltlichen Angebot (fast) ausschließlich an Rezipienten auf Hauptschulniveau richten. Das kommt jetzt nicht von mir, aber in irgendeiner Gesellschaftswissenschaft - sei es die Pädagogik oder die Soziologie - fungiert mittlerweile der Terminus "Randgruppen-TV" für jene Privatsender, welche ihren (entsprechenden) Zuschauern eine irreale Welt, bestehend aus Gerichts-Shows und Dauerwerbesendungen zumuten.
Wer auf diese Art von Unterhaltung abfährt, naja, jedem das seine.

So long
Bernd

Hi Andi,
ich sehe diese Sache nicht positiv. Sendungen dieser Art sehe ich gerne (als selbständiger 'Geschäftsmann' irgendwo auch Hobbyjurist) & staune immer wieder über diese völlig verzerrten Darstellungen der Wirklichkeit. Auch mit RA Markus U. hab' ich immer wieder darüber gesprochen - wo bitteschön gibt es jemals vor Gericht wildeste Punkerklamotten, ultraflapsige Sprüche, Ex-Liebespaare, die durchaus plötzlich mit Handgreiflichkeiten aufeinander losgehen - man müßte eigentlich fast Jugendliche davor warnen, diese Sendungen wörtlich zu nehmen & derart vor Gericht aufzutreten.
Zwar habe ich die Sendung nicht gesehen, deiner Schilderung nach würde ich aber sagen, daß hier die Feature BF als verulkender Zusatz auf einen clownesken, schrulligen fiktiven Verhandlungsbeteiligten eingesetzt wurde.
Wenn ich mir jetzt ehrlich die Frage stelle (der ich mich zwar als Kälteweichei, aber in Sachen 'Gesellschaftliches' als ultraharten Typ bezeichne): Barfuß vor Gericht?, so muß ich folgendes zugeben:
Das könnte ich mir bei mir im absoluten Höchstfall nur vorstellen, wenn ich a) den Richter persönlich kenne & b) als Zeuge eines sehr beiläufigen, fast irrelevanten Prozeßdetails sehr kurzzeitig vernommen werden würde, als Beklagter, Kläger oder Sachverständiger niemals. In Kombination mit a) wäre allenfalls noch denkbar, daß die Gegenseite oder Staatsanwaltschaft tatsächlich & todsicher einen völlig aussichtslosen Prozeß gegen mich angestrengt hat (so dumm sind allerdings gegnerische Anwälte wohl nie). Etwa, wenn ein Rindvieh von Parkwächter ein Kfz-Kennzeichen falsch aufgeschrieben, damit irrtümlich meins erfaßt hat & ich dann eine ganze Armee von Orts/Zeits-Alibizeugen im Saal aufmarschieren lassen kann.
Meist geht´s aber vor dem Kadi doch um sehr viel (die Unannehmlichkeit einer Gerichtsverhandlung nehme ich derzeit erst ab einem Streitwert von € 50,- in Kauf, Ausnahmen wären Fälle wie grad' beschrieben). Zeig' mir 1 einzigen Menschen, der nicht per bester verfügbarer Klamotten samt Fußverpackungen das Beste für sich 'rauszuholen bestrebt ist - sei´s sowenig Tagessätze/Knasttage wie möglich oder was auch immer.
Wenn man dann im Interesse von irgendjemand als Zeuge nominiert wird, gibt´s dann wg. BF vor Gericht wahrscheinlich wieder auch von dieser Seite Trouble, weil man dessen Sache nicht "optimal" vertreten hat, egal, was für Sprechblasen man herausgelassen hat. Vor allem, wenn das gewünschte Verhandlungsziel nicht erreicht wurde.
Man könnte jetzt die Fragen aufwerfen/die Diskussion starten:
x Ist ein BFiger Zeuge vor Gericht weniger glaubwürdig als ein beschuhter? Ich befürchte [Ja] - wäre diese psychodimensionale Wirkung auf die meisten Menschen nicht vorhanden, wäre der ganze Anzug/Krawattendreck samt Schuhen [die eine wesentlich andere Funktion erfüllen als Fußschutz in gewissen Gefahrenfällen] nicht erfunden worden.
x Im Unterschied zu noch vor einigen Jahr10ten meckert heute wohl kein Vorsitzender mehr über Jeans, T-Shirt & Turnschuhe beim Angeklagten 'rum. BF wiederum liegt wohl doch immer noch oberhalb einer gewissen "Frechheitsschwelle" - mit welcher Wahrscheinlichkeit ist gegenwärtig damit zu rechnen, daß ultrakonservative Rechtssprecher die 'Würde des Gerichts' verletzt sehen & Ordnungsgeld verhängen? Die Debatte war hier schon mal da, versickerte aber relativ ergebnislos.
Als nicht involvierter Beobachter einer Verhandlung im Zuschauerraum wäre ich hingegen mit Sicherheit BF. Ist man "Betroffener", sollte man sich meines Erachtens nichts vormachen: Gerichtsverhandlungen sind todernst, solche TV-Sendungen bescheuert.
BFige Grüße von jemand, der mit Justizia am liebsten nichts zu tun hat, Jay

Barfuß bei Barbara Salesch :-D

Roli Schorno, Wednesday, 16.01.2008, 12:57 (vor 6091 Tagen) @ Andi35

Ich habe die Sendung gesehen, von A-Z. Wenn einer im wahren Leben barfuss läuft, braucht er sich für Gericht bestimmt nicht zu verkleiden.
Er erschien als Zeuge für eine junge Frau, der er zusammen mit seiner eigenen Frau geholfen hatte.
Ich hatte seinerzeit einen jahrzehntelangen Gerichtsstreit gegen einen Betrüger, der ein grosses Vermögen nur durch Betrug angesammelt hatte.
Einmal war ich voll in Schale zu einem Termin gekommen, er als Millionär tauchte in einem dreckigen Pullover auf.
Prompt galt ich als der Reiche, der diesen armen Kerl kaputtmachen wollte. Dabei wäre es gerade umgekehrt gewesen.
Einmal suchte ich eine Sozialwohnung für meine Familie mit zwei Kindern.
Wir hatten nur eine bescheidene Zweizimmerwohnung.
Meine Frau hatte die ganze Wohnung perfekt aufgeräumt. Das war total falsch!
Eine Kusine von mir empfing praktisch gleichzeitig die Frau vom Sozialamt in einem Saustall. Sie erhielt die Wohnung. Ihr Mann arbeitete als Hausverwalter in einer bekannten Agentur. Bald darauf hatte er ein eigenes Haus gekauft.

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