Schuhlos in Berlin (ein Zeitungsartikel) (Hobby? Barfuß! 2)
Hi,
schöner Artikel, gratuliere!
Leider ist bei der barfüßigen dienstlichen Fahrzeugführung wieder der selbe Fehler drin, den ich hier schon mehrfach richtiggestellt habe: nicht der Fahrer macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig, sondern der Unternehmer, der den Fahrer so einsetzt. Insofern ist auch nur dieser von einem Bußgeld (keine Strafe) bedroht, wenn er nicht darauf achtet, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden.
Und dass man dienstlich nicht in Sandalen fahren darf ist auch nicht ganz richtig.
Es heißt in der BGV D29 Fahrzeuge (früher VBG 12):
§ 44 (2) Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.
in der Durchführungsanweisung dazu wird dann aber präzisiert:
Zum sicheren Führen von Fahrzeugen sind z. B. Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen, Clogs nicht geeignet.
das heißt nach meinem Verständnis, dass eine Sandale mit Fersenriemen, die fest am Fuß sitzt, durchaus erlaubt ist.
Viele Grüße, Ralf