Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen.... (Hobby? Barfuß! 2)

Lorenz ⌂, Stammposter, Wednesday, 03.10.2007, 00:48 (vor 6197 Tagen)

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Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, darf man nach § 22 Kunsturhebergesetz zeigen (hoffentlich kann sich die Frau mit den Turnschuhen damit abfinden, dass ihr Hintern dabei nicht besser ins Bild gekommen ist ;-)).

Wenn beim größten Straßenfest Münchens jede(r) Hundertste barfuß herumläuft, soll sich auch niemand wundern, wenn auf den Bildern nicht alle "fett beschuht" sind. Obwohl es Mitte September war und in einem Monat ohne "R" das Barfußlaufen nach gültigen Vorurteil nicht angebracht ist! Aber der Klimawandel ist Realität und genau dagegen will der Barfußpark am Siegestor etwas bewirken. Diese Aktion weckt auch das Interesse an den vielen Umweltinitiativen, die außen herum ihre Stände haben.

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[image] Streetlife-Festival


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