Das wars's wohl für dieses Jahr (Hobby? Barfuß! 2)

Andreas G. @, Monday, 17.09.2007, 20:28 (vor 6213 Tagen)

Soo - bin heute nachmittag aus dem Krankenhaus entlassen worden. Dank einem versteckt rumliegenden Stacheldraht ist für mich wohl die Saison barfuss laufen zu dürfen abgehakt!

Bin nichtsahnend in die Überreste einer Rolle reingetreten, schön verborgen in hohem und dichtem Gras (Kräuter und Gras zusammen, so ne Art Filz!). Habe 15 verschiedene Stichwunden die oft sogar recht tief ins Gewebe eingedrungen sind. Kann weder barfuss noch mit Schuhen auftreten - bis auf weiteres bin ich nur noch mit Krücken bewegungsfähig!
Saudumm - und vielleicht bin ich sogar selber schuld weil ich mal (wieder) zu wenig auf den Untergrund geachtet hab und einfach losgelaufen bin.

Sowas dummes - gerade jetzt wo es noch so viel Spass macht draussen rumzulaufen - bin ganz geknickt deswegen. Ist mir schon am Freitag letzter Woche passiert - war bis heute mittag im Krankenhaus weil der Arzt Komplikationen durch den rostigen Draht befürchtet hat.
Die nächsten Wochen bin ich nur im Haus unterwegs, rechter Fuss ist dick bandagiert und ich darf wohl jeden zweiten Tag zur Kontrolle zum Arzt dackeln...

Freundliche Grüße

Andreas

Dummer Stacheldraht...

Bernd (Frankfurt), Stammposter, Monday, 17.09.2007, 21:11 (vor 6213 Tagen) @ Andreas G.

Lieber Andreas,

das klingt wirklich fies, was dir passiert ist. Stacheldraht ist besonders gemein, da er mein Dickicht nicht auffällt, an sich filigran ist, aber schlimme Verletzungen verursachen kann. Ich frage mich, wer so was einfach im Wald entsorgt.

Wo genau lag das Mistzeug und was geschah unmittelbar, nachdem du reingetreten bist? War jemand da, um dir zu helfen? Sind deine Fußsohlen zerschnitten oder eher deine Unterschenkel?

Gute Besserung und viele Grüße aus FFM
Bernd

PS: Versuche dennoch, dem Barfußjahr 2007 möglichst viel Positives aus der Rückschau abzugewinnen. Denk z.B. an den bombastischen April, den tollen Mai und den weitgehend schönen Juni!

Soo - bin heute nachmittag aus dem Krankenhaus entlassen worden. Dank einem versteckt rumliegenden Stacheldraht ist für mich wohl die Saison barfuss laufen zu dürfen abgehakt!
Bin nichtsahnend in die Überreste einer Rolle reingetreten, schön verborgen in hohem und dichtem Gras (Kräuter und Gras zusammen, so ne Art Filz!). Habe 15 verschiedene Stichwunden die oft sogar recht tief ins Gewebe eingedrungen sind. Kann weder barfuss noch mit Schuhen auftreten - bis auf weiteres bin ich nur noch mit Krücken bewegungsfähig!
Saudumm - und vielleicht bin ich sogar selber schuld weil ich mal (wieder) zu wenig auf den Untergrund geachtet hab und einfach losgelaufen bin.
Sowas dummes - gerade jetzt wo es noch so viel Spass macht draussen rumzulaufen - bin ganz geknickt deswegen. Ist mir schon am Freitag letzter Woche passiert - war bis heute mittag im Krankenhaus weil der Arzt Komplikationen durch den rostigen Draht befürchtet hat.
Die nächsten Wochen bin ich nur im Haus unterwegs, rechter Fuss ist dick bandagiert und ich darf wohl jeden zweiten Tag zur Kontrolle zum Arzt dackeln...
Freundliche Grüße
Andreas

Dummer Stacheldraht...

Andreas G. @, Monday, 17.09.2007, 23:01 (vor 6213 Tagen) @ Bernd (Frankfurt)

Hallo Bernd,

Stacheldraht wurde wohl von meinen Grosseltern vor vielen Jahren *vergessen* - ist auf unserem eigenen Grundstück passiert! Gerade deshalb ärgere ich mich umso mehr! Der Teil vom Garten wird nur sehr selten genutzt und ist daher weitgehend sich selbst überlassen.
Das fiese Stacheldrahtröllchen war komplett eingewachsen - das liegt dort schon seit Jahren/Jahrzehnten!

@Arno

deine Ratschläge in allen Ehren - gegen meine Grosseltern kann ich nicht mehr klagen, die leben schon einige Jahre nicht mehr! Ich bin in Rechtsnachfolge selber der Besitzer vom Grundstück auf dem die Sache passiert ist geworden - soll ich mich jetzt selbst verklagen?

Nee, das ist halt passiert und ich bin dankbar das ich recht flott von jemandem in der Nachbarschaft gefunden worden bin! Meine ganze Fussohle ist mit Einstichen und Risswunden übersäht - der Draht war wirklich stachelig und hat seinem Namen alle Ehre gemacht!

Vor Jahren wurde Stacheldraht auf der Umgrenzungsmauer in grosser Höhe festgemacht. Das sollte Einbrechern und garstigen Obstdieben zur Abwehr dienen - früher war das üblich und noch in den frühen 1990s war der Draht ringsum dicht geschlossen! Überreste lagen immer rum - auf'm Dachboden sind noch einige Rollen von dem Draht als Vorrat gelagert. Draht wurde mittlerweile entsorgt und die Stelle mit einem Eisensuchgerät kontrolliert - jetzt liegt dort keine Stacheldraht mehr rum!

Klar war der Sommer richtig genial - sehr früh im Jahr war es möglich ohne Schuhe unterwegs zu sein. Ich bin seit Mitte März fast nur noch barfuss unterwegs gewesen. Wollte jetzt noch nach England fahren und dort an einer Oldtimerrally teilnehmen - das ist vorbei!

Bin selber schuld und muss nun die Konsequenzen meiner Nachlässigkeit ausbaden.

Freundliche Grüße

Andreas

Das wars's wohl für dieses Jahr - Unfall melden!

arno711, Monday, 17.09.2007, 21:15 (vor 6213 Tagen) @ Andreas G.

Hallo,
ich bin nun kein Prozesshansel. Aber stell Dir vor, Du hast einen - heute noch nicht absehbaren - Dauerschaden von der Sache?! Kann sein, dass er erst nach ein paar Jahren hervorkommt. Hierzu ein paar Tipps vom Kenner:

a) Das Herumliegenlassen von maroden Stacheldrahtzäunen ist ansich schon ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht. Ferner sind Stacheldrahtzäune nach der Bauordnung, soweit ich weiß, gar nicht mehr zulässig. insofern kann auch ein Verstoß gegen die Bauordnung (Zaun = Bauwerk) vorliegen.

b) Wenn es sich um ein landwirtschaftl. Grundstück handelt (im Außenbereich außerhalb geschl. Ortschaften dürfte dies so sein) , ist der Besitzer automatisch Pflichtmitglied bei der Landwirtschaftl. Berufsgenossenschaft (Körperschaft öfftnl. Rechts). Hier ist der Unfall zu melden bzw. beim Krankenhaus dem "Durchgangsarzt" vorzuführen.

Der Verursacher ist also auf jeden Fall versichert, und Du hast einen Anspruch auf Schmerzengeld, Verdienstausfall od. KH-Tagegeld, dein Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. Und Deine Krankenkasse einen Rückanspruch auf die Krankenkosten.

Wenn Dir nachgewiesen wird, dass Du selbst den Unfall begünstigst hast, hättest Du evt. ein Mitverschulden zu X %. Aber davon ist kaum auszugehen, da der Zaun allein schon grob fahrlässig (maal googeln!) ist. Bei uns werden Grundbesitzer mit solchen Zäunen amtlich abgemahnt, der Grund ist die Rechtslage. Falls es eine öffentliche Fläche (Besitzer Gemeinde, Stadt, Bund) war, ist die Haftung zu 100% beim Besitzer, da sowas auf öffentl. Flächen klar verboten ist (Gefahrenabwehrverordnung).

Selbst wenn Dir ein Mitverschulden anhinge, wird das Hauptverschulden beim Besitzer liegen und zu einer Erstattung führen.

Aufgrund der gesetzlichen Pflichtversicherung ist also auf jeden Fall für Schutz gesorgt. Dein Pech, wenn Du den Vorfall nicht zur Regulierung bringst und evt. Krankheitsfolgen verschleppst.

Die Schadenmeldung erfolgt unter Angabe der genauen Örtlichkeit (Gemarkung der Gemeinde, Flurstück, Parzelle). Auf Wegen haftet der Besitzer (i.d.R. die Gemeinde, Gemeindeunfallversicherung). Im Zweifel kannst Du Deinen Anspruch bei jeder Gemeinde bekunden, den Rest besorgt die Amtsermittlungspflicht.

Die meisten Gefahrenabwehr- und Bauverordnungen lassen Stacheldraht nur innerhalb umgrenzter Grundstücke zu. insofern handelt grob fahrlässig, wer das Zeug im Gras herumliegen lässt.

Mein Tipp: Schadenmeldung.

Gute Besserung
Arno

Und dann?

malo, Stammposter, Monday, 17.09.2007, 22:29 (vor 6213 Tagen) @ arno711

Hallo Arno,

alles schön und recht. Nur.....

Folgt dann und wann das Verbot für Barfuß? Es kann ja überall irgendwelcher alter Mist umher liegen.

Grob gesagt: wir verbieten gleich alle Glasflaschen, dann kann ich mir daran nicht die Füße aufschneiden. Denn das Zeug liegt auch in Bächen umher, wo manch einer barfuß rein geht...

Es ist scheiße mit dem Stacheldraht.

Was ist ein rostiger Nagel? Sollen wir Scheunen verbieten, wo Bretter damit angenagelt sind, und dann evtl. mal einer aus der Verschalung fällt und in der Wiese davor liegen bleibt. Kann dafür der Bauer was?

Oh weh, wo kommen wir da hin.
Irgendwie hat das was mit der Diskussion weiter unten zu tun.
Militanter Barfüßer bekriegt Landwirt über die Genossenschaft...
Da wird man sich in der Öffentlichkeit mit barfuß auch keine Freunde machen.

Gruß,
malo

Und dann?

Detlev (MKK), Monday, 17.09.2007, 22:42 (vor 6213 Tagen) @ malo

Hallo Arno,
alles schön und recht. Nur.....
Folgt dann und wann das Verbot für Barfuß? Es kann ja überall irgendwelcher alter Mist umher liegen.
Grob gesagt: wir verbieten gleich alle Glasflaschen, dann kann ich mir daran nicht die Füße aufschneiden. Denn das Zeug liegt auch in Bächen umher, wo manch einer barfuß rein geht...
Es ist scheiße mit dem Stacheldraht.
Was ist ein rostiger Nagel? Sollen wir Scheunen verbieten, wo Bretter damit angenagelt sind, und dann evtl. mal einer aus der Verschalung fällt und in der Wiese davor liegen bleibt. Kann dafür der Bauer was?
Oh weh, wo kommen wir da hin.
Irgendwie hat das was mit der Diskussion weiter unten zu tun.
Militanter Barfüßer bekriegt Landwirt über die Genossenschaft...
Da wird man sich in der Öffentlichkeit mit barfuß auch keine Freunde machen.
Gruß,
malo

Nicht nur das!
Wer barfuß durch dichten Bewuchs geht, kann sich auch an natürlichen Gefahrenquellen, wie z.B. Aststubben verletzen! Also muss auf jeden Fall eine recht grobe Fahrlässigkeit des Verunglückten angenommen werden!
Außerdem ist das Verlassen der Wege mancherorts sogar verboten (Naturschutz!).
Wer es da auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lässt, riskiert durchaus, auf den Kosten sitzen zu bleiben!

Das wars's wohl für dieses Jahr - Unfall melden!

Philipp @, Tuesday, 18.09.2007, 14:09 (vor 6212 Tagen) @ arno711

Hi,

die Berufsgenossenschaft zahlt da überhaupt nichts. Sie zahlt nur (und dann auch nur die eigene Genossenschaft - nicht die des Fremden), wenn ein Unfall infolge der eigenen Arbeitsausübung oder bei direktem Hin- oder Rückweg hierzu etwas passiert ist.

Haften muss aber der Verantwortliche für den Zaun trotzdem. Er haftet, sofern er keine private Haftpflichtversicherung hat, mit seinem kompletten Vermögen, Besitz und Einkommen bis zum Existenzminimum. Ansonsten zahlt es seine eigene private Haftpflichtversicherung (nicht mit KFZ bitte verwechseln).

Auf jeden Fall diesen körperlichen Schaden dokumentieren und bei dem Eigentümer des Zauns bzw. dessen überrest einreichen. Egal ob etwas passiert ist oder nicht. Mein Vorredner hat vollkommen recht, wenn er behauptet, dass dies wichtig ist. Später ist aufgrund der langen zeitlichen diskrepanz so gut wie kein erfolgreicher Vorgang mehr zu erwarten. Einen Schaden einzureichen heißt nicht gleich, dass du auf eine Leistung pochst. Melde den Schaden bei dem. Glaub mir, ich schaffe in dem Gewerbe.

Barfuß zu gehen ist für mich als Rechtslaie aber doch sehr in die Materie involvierter nichts, was nun als grundsätliche grob Fahrlässig gelten würde. Insbesondere heißt es überhaupt nicht, dass du bei einer groben Fahrlässigkeit keinen Anspruch an den Geschädigten hättest. Er hat seine allgemeine Sorgfaltsprflich grob fahrlässig verletzt und es gilt die Beweislastumkehr. Der Eigentümer muss also erst einmal beweisen können, dass er nicht verantwortlich ist, dass der Stacheldraht herum lag. In der Praxis ist das an sich sehr kompliziert und problematisch für den Eigentümer (wie kann ich beweisen, dass ich etwas NICHT gemacht habe??? Also nicht den Zaun liegen hab lassen?). Ein riesen Vorteil aber für dich.

Vielleicht, wenn eine spätere längerfristige Schädigung übrig bleibt, wirst du zwar wohl eine Mitschuld bekommen. Schuldig ist aber nach meiner Einschätzung nach immer noch der Eigentümer zu einem nicht unerheblichen Teil.

Wegen Schmezensgeld oder anderen Zahlungen: Wende dich bitte an einen Anwalt. Der kann dir das alles besser erklären.

Nichts desto trotz (ob mit oder ohne Anwalt) würde ich erst einmal den Schaden der gegnerischen Versicherung melden. Wie gesagt: Leistungen brauchst du erst einmal nicht zu fordern. Wichtig ist nur, dass du deinen Anspruch bekundest.

Liebe Grüße
Philipp

Hallo,
ich bin nun kein Prozesshansel. Aber stell Dir vor, Du hast einen - heute noch nicht absehbaren - Dauerschaden von der Sache?! Kann sein, dass er erst nach ein paar Jahren hervorkommt. Hierzu ein paar Tipps vom Kenner:
a) Das Herumliegenlassen von maroden Stacheldrahtzäunen ist ansich schon ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht. Ferner sind Stacheldrahtzäune nach der Bauordnung, soweit ich weiß, gar nicht mehr zulässig. insofern kann auch ein Verstoß gegen die Bauordnung (Zaun = Bauwerk) vorliegen.
b) Wenn es sich um ein landwirtschaftl. Grundstück handelt (im Außenbereich außerhalb geschl. Ortschaften dürfte dies so sein) , ist der Besitzer automatisch Pflichtmitglied bei der Landwirtschaftl. Berufsgenossenschaft (Körperschaft öfftnl. Rechts). Hier ist der Unfall zu melden bzw. beim Krankenhaus dem "Durchgangsarzt" vorzuführen.
Der Verursacher ist also auf jeden Fall versichert, und Du hast einen Anspruch auf Schmerzengeld, Verdienstausfall od. KH-Tagegeld, dein Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. Und Deine Krankenkasse einen Rückanspruch auf die Krankenkosten.
Wenn Dir nachgewiesen wird, dass Du selbst den Unfall begünstigst hast, hättest Du evt. ein Mitverschulden zu X %. Aber davon ist kaum auszugehen, da der Zaun allein schon grob fahrlässig (maal googeln!) ist. Bei uns werden Grundbesitzer mit solchen Zäunen amtlich abgemahnt, der Grund ist die Rechtslage. Falls es eine öffentliche Fläche (Besitzer Gemeinde, Stadt, Bund) war, ist die Haftung zu 100% beim Besitzer, da sowas auf öffentl. Flächen klar verboten ist (Gefahrenabwehrverordnung).
Selbst wenn Dir ein Mitverschulden anhinge, wird das Hauptverschulden beim Besitzer liegen und zu einer Erstattung führen.
Aufgrund der gesetzlichen Pflichtversicherung ist also auf jeden Fall für Schutz gesorgt. Dein Pech, wenn Du den Vorfall nicht zur Regulierung bringst und evt. Krankheitsfolgen verschleppst.
Die Schadenmeldung erfolgt unter Angabe der genauen Örtlichkeit (Gemarkung der Gemeinde, Flurstück, Parzelle). Auf Wegen haftet der Besitzer (i.d.R. die Gemeinde, Gemeindeunfallversicherung). Im Zweifel kannst Du Deinen Anspruch bei jeder Gemeinde bekunden, den Rest besorgt die Amtsermittlungspflicht.
Die meisten Gefahrenabwehr- und Bauverordnungen lassen Stacheldraht nur innerhalb umgrenzter Grundstücke zu. insofern handelt grob fahrlässig, wer das Zeug im Gras herumliegen lässt.
Mein Tipp: Schadenmeldung.
Gute Besserung
Arno

Provoziert keine Barfußverbote!

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Tuesday, 18.09.2007, 19:11 (vor 6212 Tagen) @ Philipp

Hallo

Mal ganz abgesehen davon, dass sich Andreas G. selbst anzeigen müsste, um von sich selbst Schadensersatz zu erhalten, möchte ich mal grundsätzlich auf folgendes aufmerksam machen:

Anzeigen, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen, weil man sich in Folge seiner Barfüßigkeit verletzt hat, gehen immer nach hinten los. Es wäre logisch, dass ein dadurch zahlungspflichtiger in Zukunft Barfüßigkeit auf seinem Gelände, sei es eine Grünanlage, ein Supermarkt, ein Restaurant oder was auch immer, verbieten wird.
Das kann nicht in unserem Sinne sein!
Also: Lauft barfuß, wann immer ihr wollt, aber selbstverständlich auf eigenes Risiko! Seht auf den Boden und beklagt euch nicht über andere, weil ihr nicht richtig hingesehen habt.
Der Fall von Andreas G. tut mir ausgesprochen leid, aber das ändert nichts daran, dass hohes Gras immer ein Gefahrenpotenzial birgt. Dort, wo man nicht sehen kann wo man hintritt, ist stets größte Vorsicht angebracht.
Also: Passt auf eure Füße selbst auf, und macht nicht andere für Schäden an euren Füßen verantwortlich! Schließlich wollen wir auch in Zukunft noch barfuß laufen dürfen.

Viele Grüße

Ulrich

Provoziert keine Barfußverbote!

arno711, Tuesday, 18.09.2007, 20:04 (vor 6212 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Sicher, wie gesagt, ich bin kein Prozesshansel. Danke an Philipp, der die Sache nochmal exakt fokussiert hat. Grundsätzlich mal den Anspruch anmelden, das ist es.

Dass bei Andreas G. die Dinge komplexer liegen, ist zwar bedauerlich, widersteht aber nicht dem Aspekt von Philipp.

Ansonsten: das Leben ist halt lebensgefährlich...

Gruss
Arno711

Das wars's wohl für dieses Jahr - Unfall melden!

Andreas G. @, Tuesday, 18.09.2007, 19:16 (vor 6212 Tagen) @ Philipp

Lieber Philipp,

lies mal mein Posting zum Thema

index.php?id=994271198

und dann weisst du mehr.

Grüße

Andreas

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