Wieder mal ein Urteil... (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Manfred,
ich habe die AZ zwar nicht verglichen, es scheint sich aber um das hier schon altbekannte Urteil zu handeln. Der Interpretation des Urteils
"Grundsätzlich stimmte das Gericht allerdings der Auffassung zu, dass das Tragen ungeeigneten Schuhwerks mit den Pflichten eines sorgfältigen Fahrers unvereinbar sei."
stimme ich allerdings vollkommen zu und ziehe daher das ungeeignete Schuhwerk aus um lieber verkehrssicher uns versicherungskompatibel barfuß weiterzufahren
Serfuß,
Jörg