McDonalds verweigerte ihr die Burger (Hobby? Barfuß! 2)

Andreas Ralf, Monday, 23.07.2007, 22:31 (vor 6269 Tagen) @ Detlev (MKK)

Richtig, dieses Abmahnsystem ist in USA unbekannt. Da bekommst du nämlich gleich die Klage mit einem extremen Streitwert ins Haus!

Nö. Da gibt's genauso einen "Cease-and-desist"-Brief als Schuss vor'n Bug, nur ist der für dich kostenlos. Der wird für Bagetelldelikte auch häufig verwendet; natürlich nicht so häufig wie die deutsche Serienabmahnung, weil die deutsche Serienabmahnung dem Namen nach unbegründet und nur zum Abkassieren dient.

Viele Leute übersehen nämlich, dass Abmahnungen eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung darstellen.

Natürlich ist sie das, deswegen werden ja auch in den USA cease-and-desist-Briefe verschickt. Kritisiert wird nicht die Abmahnung an sich, sondern dass sie NUR IN DEUTSCHLAND vom Abgemahnten zu erstatten ist. Deine Antwort ist typisch für das deutsche Juristengesindel dahingehend, dass sie die Kritik an dieser unentschuldbaren und unmöglich zu rechtfertigenden Praxis als Pauschalkritik an der außergerichtlichen Einigung abtut (sog. straw-man-argument).


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