McDonalds verweigerte ihr die Burger (Hobby? Barfuß! 2)

Andreas/AT-Baden @, Sunday, 22.07.2007, 02:10 (vor 6336 Tagen)

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McDonalds verweigerte ihr die Burger

CHICAGO (USA) - Der «Ich liebe es»-Slogan von McDonalds scheint nicht für alle zu gelten. Das musste Dawn Larson am eigenen Leib erfahren. Jetzt klagt sie gegen den Burgerriesen.

Dawn Larson hat sich mit ihrer Behinderung schon lange abgefunden. Da sie von Geburt an keine Arme hat, verrichtet sie viele Dinge mit ihren Füssen. Etwa Essen. Aber ausgerechnet beim unkomplizierten Junkfood-Laden McDonalds kriegte sie deswegen Probleme: In zwei Filialen weigerten sich die Angestellten, Larson zu bedienen.

Die Mutter von vier Kindern versuchte wie für sie normal, die mit Burgern bepackte McDonalds-Tüte mit ihrem Fuss entgegen zu nehmen. Das störte die Angestellten - sie gaben ihr das Essen nicht über die Theke. Die Kreditkarte hingegen war willkommen und durfte mit dem Fuss überreicht werden!

Die verschmähte Kundin geht jetzt vor Gericht. Und verlangt wegen Diskriminierung eine gewaltige Entschädigung von McDonalds: umgerechnet fast fünf Millionen Franken.

«Ich fühlte mich diskriminiert und erniedrigt», sagt Larson. «Alles was ich wollte, war das Essen, das ich zuvor mit der Karte gezahlt hatte. Ich wollte meinen Kindern doch nur etwas zu essen besorgen». (gux)

http://www.blick.ch/news/ausland/artikel66253

McDonalds verweigerte ihr die Burger

Rooter, Sunday, 22.07.2007, 15:57 (vor 6336 Tagen) @ Andreas/AT-Baden

Tsts, die Amis erstaunen mich immer wieder. Hätte mir ja denken können das dieses BF-phobe Land jemand ohne Schuhe die Burger verwehrt aber in diesem Fall ist sie ja nicht wegen einer Lebenseinstellung oder einfach so zum Spass BF sondern weil sie eine schwere Behinderung hat! Unglaublich, kann voll verstehen das sie deswegen vor Gericht zieht und wünsche ihr viel Erfolg.
Wobei eine Summe von 3 Mio. Euro auch wieder typisch amerikanisch übertrieben ist... *lol*

MfG
Rooter

McDonalds verweigerte ihr die Burger

Andreas Ralf, Sunday, 22.07.2007, 22:27 (vor 6335 Tagen) @ Rooter

Wobei eine Summe von 3 Mio. Euro auch wieder typisch amerikanisch übertrieben ist... *lol*

Das heißt ja nicht, dass sie die auch bekommt. Leider wird das in der Berichterstattung über das achso verrückte amerikanische Rechtssystem immer wieder übersehen.
Während hierzulande dir dafür, dass du auf eBay eine Computer-Bild aus den 90er Jahren anbietest, schon mal einfach so eine Abmahnung samt Rechnung über 3000 Euro ins Haus flattert. So was gibt's zum Beispiel im Amiland nicht.

McDonalds verweigerte ihr die Burger

Detlev (MKK), Monday, 23.07.2007, 10:14 (vor 6335 Tagen) @ Andreas Ralf

...

Während hierzulande dir dafür, dass du auf eBay eine Computer-Bild aus den 90er Jahren anbietest, schon mal einfach so eine Abmahnung samt Rechnung über 3000 Euro ins Haus flattert. So was gibt's zum Beispiel im Amiland nicht.

Richtig, dieses Abmahnsystem ist in USA unbekannt. Da bekommst du nämlich gleich die Klage mit einem extremen Streitwert ins Haus!
Viele Leute übersehen nämlich, dass Abmahnungen eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung darstellen. Wem die Abmahnung unberechtigt oder zu teuer erscheint, kann immer noch klagen.

McDonalds verweigerte ihr die Burger

Andreas Ralf, Monday, 23.07.2007, 22:31 (vor 6334 Tagen) @ Detlev (MKK)

Richtig, dieses Abmahnsystem ist in USA unbekannt. Da bekommst du nämlich gleich die Klage mit einem extremen Streitwert ins Haus!

Nö. Da gibt's genauso einen "Cease-and-desist"-Brief als Schuss vor'n Bug, nur ist der für dich kostenlos. Der wird für Bagetelldelikte auch häufig verwendet; natürlich nicht so häufig wie die deutsche Serienabmahnung, weil die deutsche Serienabmahnung dem Namen nach unbegründet und nur zum Abkassieren dient.

Viele Leute übersehen nämlich, dass Abmahnungen eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Einigung darstellen.

Natürlich ist sie das, deswegen werden ja auch in den USA cease-and-desist-Briefe verschickt. Kritisiert wird nicht die Abmahnung an sich, sondern dass sie NUR IN DEUTSCHLAND vom Abgemahnten zu erstatten ist. Deine Antwort ist typisch für das deutsche Juristengesindel dahingehend, dass sie die Kritik an dieser unentschuldbaren und unmöglich zu rechtfertigenden Praxis als Pauschalkritik an der außergerichtlichen Einigung abtut (sog. straw-man-argument).

off topic ...

Georg, Stammposter, Monday, 23.07.2007, 23:04 (vor 6334 Tagen) @ Andreas Ralf

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