Barfuss autofahren auch in der Schweiz erlaubt (Hobby? Barfuß! 2)

Andrew ⌂ @, Thursday, 19.07.2007, 20:46 (vor 6273 Tagen)

Heute war das hier auch schon öfter diskutierte Thema "barfuss autofahren" in der Mittagssendung des regionalen Radio Top (Nord-Ost-Schweiz) ein Thema

Ein kurzer Onlinebericht und ein Mitschnitt findet sich unter dem angefügten Link.

Zu Wort kamen Passanten, ein Versicherer und die Polizei. Das Verdikt der Gesetzeshüter war klar: Verboten ist barfuss (oder in Flip-Flop) autofahren nicht. Also keine Busse bei Verkehrskontrollen! Der Versicherungsberater hält barfuss für weniger riskant als Flip-Flops.

Geschieht ein Unfall, könne es bei Flip-Flops (in der Folge wurde nur noch von denen gesprochen) aber zu Bussen wegen "Nichtbeherrschens des Fahrzeuges" und Regressansprüchen der Versicherung kommen. Nun muss man allerdings wissen, dass es in der Schweiz ohnehin praktisch bei jedem Unfall zu einer Busse wegen "Nichtbeherrschens" und zwar bei allen Unfallbeteiligten, kommt.

Kurz: Flip-Flops sind nicht zu empfehlen! (Das käme mir ohnehin nicht in den Sinn!) Gegen barfuss gibt es dagegen wenig einzuwenden.

Gruss

Andrew

[image] Beitrag Mittagsjournal

Barfuss autofahren auch in der Schweiz erlaubt

steveh, Stammposter, Thursday, 19.07.2007, 21:45 (vor 6273 Tagen) @ Andrew

Nun muss man allerdings wissen, dass es in der Schweiz ohnehin praktisch bei jedem Unfall zu einer Busse wegen "Nichtbeherrschens" und zwar bei allen Unfallbeteiligten, kommt.

Ach wirklich?
Ein Bussgeld kann doch nur demjenigen aufgebrummt werden, der zumindest eine Teilschuld am Unfall hat. Zum Beispiel ein Verkehrsteilnehmer der aus Vorfahrtrichtung aber mit unangepasster Geschwindigkeit in eine Kreuzung fährt...

Nicht aber zum Beispiel derjenige dessen Auto von hinten gerammt wird!
Und auch nicht der Fussgänger welcher auf dem Zebrastreifen angefahren wird!!!

Barfuss autofahren auch in der Schweiz erlaubt

Andrew @, Friday, 20.07.2007, 16:22 (vor 6272 Tagen) @ steveh

... natürlich kriegen Fussgänger kein Bussgeld wegen "Nichtbeherrschens des Fahrzeuges" - sie haben ja keines!

Eigentlich off-topic: Die hiesige Praxis geht jedoch bei Motorfahrzeuglenkern sehr rasch von einer Teilschuld aus, z.T. auch bei Auffahrunfällen (der vordere hätte ja langsamer fahren können und dann nicht abrupt bremsen müssen). Faktisch erleichtert diese Praxis natürlich v.a. die Polizeiarbeit, da in vielen (Bagatell)fällen auf die Abklärung der Schuld verzichtet werden kann.

Barfuss autofahren auch in der Schweiz erlaubt

Bully, Friday, 20.07.2007, 11:18 (vor 6273 Tagen) @ Andrew

Bis heute hatte ich noch nie Probleme betreffend barfuss autofahren. Ich weiss nicht ob die Schweiz da tolleranter ist. Ich war schon barfuss in einer Verkehrskontrolle, bei der ich austeigen musste. Die Polizisten hatten mit meinen unbeschuhten Füssen kein Problem.

Mit Flip Flops Auto zu fahren finde ich da schon problematischer, da mein leichter auf den Pedalen verutschen kann. Daher etweder Barfuss oder richtiges Schuhwerk, wenn es denn sein muss...

Grüsse aus der Schweiz

Bully

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