LKW-Fahrer (Hobby? Barfuß! 2)
Nach § 4 (3) StVO gilt:
"Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten."
Diese Regel wird so gut wie nie eingehalten, sie wird auch so gut wie nie kontrolliert. Stattdessen macht dieser Schuhfetischist einen LKW-Fahrer an, der in seiner gesetzlich vorgechriebenen Pause mit Sandalen umherläuft. Perverser geht es fast nicht mehr.
Wie gefährlich die Abstandsverstöße der LKW sind, zeigen die ständigen Auffahrunfälle; vor drei Wochen wurden dabei gleich ein Dutzend Senioren ins Jenseits befördert.
Wenn es also um Sicherheit gehen soll, dann bitte dort anfangen. Das zu kontrollieren erfordert etwas mehr Aufwand, also lungert man an den Raststätten rum und kassiert für absolut ungefährliche Regelverstöße.
Mit etwas Verärgerung
Gerd