barfuß im Auto (Hobby? Barfuß! 2)
Heute in der Welt Kompakt steht ein kleiner Beitrag zum Thema. So eindeutig stand das - glaube ich - noch nirgends.
Sicherheit - Barfuß am Steuer
Ob sich Autofahrer im Sommer mit Riemchen-Sandalen, Pumps oder mit dem blanken Fuß hinters Steuer setzen, macht nach der Straßenverkehrsordnung keinen Unterschied. Im Gegensatz zu Berufskraftfahrern gibt es für Privatfahrer kein Gesetz, das zum Tragen fester Schuhe verpflichtet. Nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) sind die Leistungen der Kfz-Versicherung unabhängig vom Schuhwerk. Auch wenn Flip-Flop-Träger oder Barfuß-Fahrer selbst Schuld am Crash tragen, zahlt die Versicherung für den Schaden des Unfallopfers.
erschienen in der Welt Kompakt, 26.06.2007, Seite 25