Gerichtsentscheid Barfuß fahren (Hobby? Barfuß! 2)

Marc, Thursday, 24.05.2007, 14:30 (vor 6330 Tagen)

Autofahrer, die im Sommer barfuß oder mit Flipflops am Steuer sitzen, müssen nicht automatisch ein Bußgeld befürchten. Das geht aus einem Beschluss des OLG Bamberg hervor. Im konkreten Fall war ein Autofahrer, der ohne Schuhe und nur in dünnen Socken hinter dem Steuer saß, von einer Polizeistreife gestoppt worden. Prompt erhielt er einen Bußgeldbescheid über 50 Euro. Begründung: Laut § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssten Fahrzeugführer dafür sorgen, dass Besetzung und Ladung des Wagens vorschriftsmäßig seien und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigten. Dies habe der Mann versäumt, als er ohne Schuhe losfuhr. Der Mann wehrte sich, der Fall ging vor Gericht und das OLG Bamberg entschied wie folgt (15.11.2006, Az. 2 Ss OWi 577/06): Allein im Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Schuhe liege noch keine Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Die Vorschriften der StVO über die ordnungsgemäße Ladung und Besetzung hätten nichts mit dem vom Fahrer getragenen Schuhwerk zu tun. Der Mann müsse daher auch kein Bußgeld zahlen. Schlechter, so die Richter, hätte es für den Autofahrer allerdings ausgesehen, wenn er ohne Schuhe in einen Unfall verwickelt worden wäre oder jemanden gefährdet hätte. Ein Autofahrer, der infolge fehlenden oder ungeeigneten Schuhwerks einen Unfall verursache, müsse auch dafür haften. Ein Bußgeld könne sogar dann schon fällig werden, wenn er einen anderen Verkehrsteilnehmer "nur” gefährde oder behindere. Denn wer keine Fußbekleidung trage, mit der er seinen Wagen sicher beherrsche, verstoße gegen die Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers.

Quelle: http://news.abenteuer-reisen.de/index.php/archives/313

Gruß
Marc
(der auch nur barfuß Auto fährt :)

Gerichtsentscheid Barfuß fahren

Mercator, Stammposter, Thursday, 24.05.2007, 21:18 (vor 6330 Tagen) @ Marc

"Ein Autofahrer, der infolge fehlenden oder ungeeigneten Schuhwerks einen Unfall verursache, müsse auch dafür haften."

Liebe Leute, das ist für unsere Sache ein durchaus erfreulicher Hinweis: Möge doch mal jemand nachweisen, dass ein Unfall Folge (!) des BF-Fahrens sei.

Schönen Dank für diese Informationen!

M.

Gerichtsentscheid Barfuß fahren

Tina und Guido, Stammposter, Friday, 25.05.2007, 07:23 (vor 6329 Tagen) @ Mercator

"Ein Autofahrer, der infolge fehlenden oder ungeeigneten Schuhwerks einen Unfall verursache, müsse auch dafür haften."
Liebe Leute, das ist für unsere Sache ein durchaus erfreulicher Hinweis: Möge doch mal jemand nachweisen, dass ein Unfall Folge (!) des BF-Fahrens sei.
Schönen Dank für diese Informationen!
M.

wer einen Unfall verursacht ,muß immer dafür haften,,,egal ob barfuß oder mit Schuhen

Gerichtsentscheid Barfuß fahren

Andi35, Stammposter, Thursday, 24.05.2007, 22:09 (vor 6330 Tagen) @ Marc

Hi Marc!

..... dann soll und >MUSS< man dem Fahrer aber auch erst mal beweisen, dass es mit geeignetem Schuhwerk nicht zu dem Unfall gekommen wäre und das kann man nicht, also kann dieser Richter das Argument auch gleich mal abhaken!
Es ist absoluter Blödsinn, dass man barfuß weniger fahrtüchtig ist, ich tue das schon seit ca. 20 Jahren oft, also auch schon vor meiner intensiven "Barfußzeit", da man meine Füße im Auto ja nicht sehen kann, ich also keinen Mut und keine Überwindung brauchte!

Im Auto wird geraucht und das Verbot dort ist sehr umstritten, weil einige Politiker der Ansicht sind, im Auto befinde man sich in einer Privatsphäre, das ist aber dennoch nicht in Ordnung (ICH BIN SELBST EIN RAUCHER!!!!!), denn diese so genannte "Privatsphäre" bewegt man durch die Straßen etc. und hat immer eine "tödliche Waffe" unter dem Hintern!
Ein Mal kurz auf den Aschenbecher oder die herunter fallende Glut oder Aschestaub etc. geschaut und es kann knallen, das ist Sekundensache!
Das duldet man, aber wenn einer barfuß fährt, ist er im Falle eines Unfalles der Dumme, der zumindest Teilschuld hat, bloß, weil es recht ungewöhnlich ist und somit gibt man dieser ungewöhnlichen Situation Gewicht, indem man einfach behauptet, man sei dann nicht voll fahrtüchtig und aus!
Richter, die das so sehen, mögen zwar gut sein, aber darin haben sie dann keine Ahnung, klar, die Wenigsten fahren ja auch barfuß Auto, haben also keinerlei Erfahrung und wissen darin nicht, was sie reden!
Markus U., der Anwalt ist, würde als Richter z.B. anders, nämlich richtig entscheiden, da >ER< z.B. aus Erfahrung mitreden, Gesetz und Tatsache richtig einordnen kann!

Liebe Grüße,

Andi

Gerichtsentscheid Barfuß fahren

Markus U., Stammposter, Friday, 25.05.2007, 09:22 (vor 6329 Tagen) @ Andi35

Hi Andi (und alle anderen),

eigentlich hatte ich in diesem thread gar nichts schreiben wollen, weil das entsprechende Urteil des OLG Bamberg in diesem Forum bereits veröffentlicht und ausführlich diskutiert worden war, aber auf einige Punkte gehe ich jetzt doch kurz ein:

..... dann soll und >MUSS< man dem Fahrer aber auch erst mal beweisen, dass es mit geeignetem Schuhwerk nicht zu dem Unfall gekommen wäre und das kann man nicht, also kann dieser Richter das Argument auch gleich mal abhaken!

Dieser Punkt spielt im Strafrecht eine Rolle, wenn es etwa im Zusammenhange mit einem Unfalle zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommt, weil hier die zugunsten des Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt, bis das Gegenteil bewiesen ist (man muß dem Fahrer also beweisen, daß es mit "geeignetem Schuhwerk" nicht zu dem Unfalle gekommen wäre, denn dann hätte der Fahrer dadurch, daß er das Fahrzeug barfuß führte, die im Verkehre erforderliche Sorgfalt verletzt, also fahrlässig gehandelt).
Im Zivilrecht, wenn es also beispielsweise darum geht, wer für die bei einem Unfalle entstandenen Schäden haftet, gilt grundsätzlich etwas anderes; hier muß jeder seine eigenen Behauptungen beweisen. In der Praxis dürfte, falls im wesentlichen die Behauptung, der barfüßige Fahrer habe den Unfall verursacht, weil er das Fahrzeug ohne Schuhe führte, streitig ist, Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden.

Im vorliegenden Falle ging es jedoch darum, ob der Fahrer dadurch, daß er ohne Schuhe, wenngleich besockt, ein Kraftfahrzeug führte, eine Ordnungswidrigkeit begangen habe (hier gilt die gleiche Unschuldsvermutung wie im Strafrecht), und das OLG Bamberg hat diese Frage mit Recht verneint.

Es ist absoluter Blödsinn, dass man barfuß weniger fahrtüchtig ist, ich tue das schon seit ca. 20 Jahren oft, also auch schon vor meiner intensiven "Barfußzeit", da man meine Füße im Auto ja nicht sehen kann, ich also keinen Mut und keine Überwindung brauchte!

Es ist richtig, daß man barfuß nicht weniger fahrtüchtig ist als mit Schuhen, aber bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit spielen vor allem andere Gesichtspunkte ine Rolle. Nach starkem Alkoholgenuß iist man weder barfuß noch mit Schuhen in der Lage, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.

Im Auto wird geraucht und das Verbot dort ist sehr umstritten, weil einige Politiker der Ansicht sind, im Auto befinde man sich in einer Privatsphäre, das ist aber dennoch nicht in Ordnung (ICH BIN SELBST EIN RAUCHER!!!!!), denn diese so genannte "Privatsphäre" bewegt man durch die Straßen etc. und hat immer eine "tödliche Waffe" unter dem Hintern!

Wer ein Kraftfahrzeug als "Waffe" begreift oder gar einsetzt, ist bereits infolge seines geistigen bzw. psychischen Zustandes ganz sicher nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet.

Ein Mal kurz auf den Aschenbecher oder die herunter fallende Glut oder Aschestaub etc. geschaut und es kann knallen, das ist Sekundensache!
Das duldet man, aber wenn einer barfuß fährt, ist er im Falle eines Unfalles der Dumme, der zumindest Teilschuld hat, bloß, weil es recht ungewöhnlich ist und somit gibt man dieser ungewöhnlichen Situation Gewicht, indem man einfach behauptet, man sei dann nicht voll fahrtüchtig und aus!
Richter, die das so sehen, mögen zwar gut sein, aber darin haben sie dann keine Ahnung, klar, die Wenigsten fahren ja auch barfuß Auto, haben also keinerlei Erfahrung und wissen darin nicht, was sie reden!
Markus U., der Anwalt ist, würde als Richter z.B. anders, nämlich richtig entscheiden, da >ER< z.B. aus Erfahrung mitreden, Gesetz und Tatsache richtig einordnen kann!

Das ist richtig, und ich würde, wenn ich Richter wäre, wohl auch in Deinem Sinne entscheiden (die "Befähigung, das Richteramt auszuüben", habe ich ja tatsächlich), aber nicht aus Sympathie für die Barfüßer oder deshalb, weil ich selber häufig barfuß am Steuer sitze, sondern weil es im Gesetze keine Norm gibt, der zufolge das barfüßige Führen eines Kraftfahrzeuges ordnungwidrig wäre. Und wenn keine Ordnungswidrigkeit vorliegt, kann auch kein Bußgeld verhängt werden.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Gerichtsentscheid Barfuß fahren

Norbert, Friday, 25.05.2007, 12:41 (vor 6329 Tagen) @ Markus U.

Hallo Andi & Markus!

In der Praxis dürfte, falls im wesentlichen die Behauptung, der barfüßige
Fahrer habe den Unfall verursacht, weil er das Fahrzeug ohne Schuhe
führte, streitig ist, Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden.

Ich empfehle schon vorab barfuss an einem Fahrsicherheitstraining teilzunehmen, wie es viele Autohersteller oder vllt. auch der ADAC anbieten.
Dabei werden Techniken zur Fahrzeugbeherrschung und damit zur Unfallvermeidung wie Notbremsungen, Ausweichen, Abfangen des schleudernden Fahrzeugs, Fahren auf rutschigem Untergrund o.ä. geübt.
Wer per Teilnahmeurkunde nachweisen kann, daß er barfuss (dafür Zeugen sichern, auf der Urkunde steht davon natürlich nix!) erfolgreich an so einem Training teilgenommen hat, dem kann man schwerlich unterstellen, sein Fahrzeug ohne Schuhe nicht im Griff zu haben.

Ganz abgesehen davon, ist ein solches Training (auch für Schuhträger) immer eine gute Idee.

Viele Grüße
Norbert

Brilliante Idee, aber...

Jay, Stammposter, Friday, 25.05.2007, 19:34 (vor 6329 Tagen) @ Norbert

Hi Norbert,
das ist selbstverständlich eine exzellente Idee, die im Fall des Nachweises (warum sollte man sich das nicht in Form eines Zusatzvermerkes in der "Bescheinigung", daß das Ganze BF absolviert wurde, 'reinsetzen lassen können) sicher irgendwelche Pluspunkte bringt, aber:

Kann sein, daß du als BF abgewiesen wirst. Meine sämtlichen Fahrstunden im heißen Sommer 1976 fanden voll fett beschuht statt, mein Fahrlehrer war ein hochvernünftiger, seriöser Mann, aber für physikalische Argumente vollends taub. Ich mußte schon voll fett beschuht in die Fahrschule gehen (war lustig, in der Theorie BF 'drinzusitzen), die Möglichkeit, Shoes & Socks in einer Plastiktüte mitzunehmen & sich in der Fahrschultoilette schnell die Pranken fürs Entree´ in Schuhe zu waschen bestand nicht. Ich hatte aber trotzdem eine Bag dabei. Peng. Nach der Fahrstunde war Schluß mit S&S. Der Fahrlehrer tönte: "Sie sind schon wirklich ein Extremer."

Natürlich fand auch meine Fahrprüfung voll fett beschuht statt. Auch im Fahrschullehrbuch wurde mächtig gegen Flipflops, Clogs, Berkemanns etc. gelästert. Aber auch gegen zu fette Winterstiefel wg. "Feeling". BF wurde nicht erwähnt (& somit als absolut beste Fahrart nicht bewertet).

Vielleicht vorher die Akzeptanz von BF telefonisch abklären, der Kurs kostet ja was & klare Verhältnisse schaffen.

Ein schönes BFiges Wochenende, Jay

Gerichtsentscheid Barfuß fahren

Oliver S., Friday, 25.05.2007, 16:15 (vor 6329 Tagen) @ Markus U.

Hallo miteinander,

Markus U. versteht es hervorragend, juristische Zusammenhänge für Nichtjuristen verständlich darzustellen. Von mir daher nur noch eine Anmerkung zu folgender Passage:

Im Zivilrecht, wenn es also beispielsweise darum geht, wer für die bei einem Unfalle entstandenen Schäden haftet, gilt grundsätzlich etwas anderes; hier muß jeder seine eigenen Behauptungen beweisen. In der Praxis dürfte, falls im wesentlichen die Behauptung, der barfüßige Fahrer habe den Unfall verursacht, weil er das Fahrzeug ohne Schuhe führte, streitig ist, Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden.

Ich kann mir allenfalls arg konstruierte Fälle vorstellen, in denen die Barfüssigkeit als solche mal unfallursächlich sein könnte. Wenn jemand rechtzeitig eine Vollbremsung eingeleitet hat und die volle Bremskraft des Fahrzeuges ausgeschöpft wurde, kommt es nicht darauf an, ob das Bremspedal barfuss oder beschuht betätigt wurde. Und wenn eben nicht rechtzeitig bzw. nicht voll gebremst wurde, ist auch egal, ob das nun an nackten Füßen oder an irgendetwas anderem liegt. Zivilrechtlich muss dann derjenige, der zu schwach gebremst hat, Schadensersatz zahlen, außerdem liegt in der Unfallverursachung infolge zu schwachen Bremsens (sei das nun mit oder ohne Schuhe passiert) eine Ordnungswidrigkeit, die evtl. zu einem Bußgeld führt.

Es gibt eben Leute, die können auch barfuss ein Auto voll abbremsen und andere, die das auch mit Schuhen nicht hinkriegen. Und allenfalls die, die es nachweislich mit Schuhen könnten, barfuss aber nicht, könnten wegen grober Fahrlässigkeit Probleme mit ihrer Haftpflichtversicherung kriegen, wenn sie barfuss Auto fahren. Und wie so ein Nachweis zu führen sein soll, erschließt sich mir nicht - was allerdings nicht ausschließt, dass Urteile ergingen, nach denen die Haftpflichtversicherung nicht bezahlen muss, auf der Grundlage des anstelle eines objektiven Nachweises tretenden "gesunden Menschenverstandes" ("Jeder weiß doch, dass barfuss Autofahren gefährlich ist und man das einfach nicht tut") des stets fett beschuhten Richters. Dieses Risiko ist meines Erachtens indes überschaubar.

Viel größer dürfte das Risiko sein, tatsächlich mal in einen schweren Unfall zu geraten und das Auto schnell verlassen zu müssen, an die Notschuhe nicht mehr heranzukommen und beim barfüssigen Überqueren der vielleicht heißen oder mit scharfkantige Gegenständen versehenen Straße an der Unfallstelle sich zu verletzten. Welche Auswirkungen das dann z.B. auf Leistungen einer Unfallversicherung oder auch auf die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers hätte, wäre allerdings eine spannende Frage und hier hat meiner Meinung nach der Barfüsser dann recht schlechte Karten. Was mich aber auch nicht davon abhält, barfuss Auto zu fahren :-)

Liebe Grüße
Oliver S.

Gerichtsentscheid Barfuß fahren

Gunnar, Saturday, 26.05.2007, 08:12 (vor 6328 Tagen) @ Oliver S.

Hallo Oliver,

bei Deinem geschilderten Szenario eines schweren Unfalls könnte ich mir aber auch vorstellen, daß die Schuhe infolge eben dieses Unfalls von den Füßen geflogen sind.
Ich führe meine Notschuhe im Auto händisch erreichbar immer mit. Wenn ich also nicht mehr in der Lage bin mir die Schuhe überzustreifen, dann handelt es sich um einen wirklich schweren Unfall.
Öfters sind Unfallopfer nach schweren Unfällen ohne Schuhe.
In solchen Fällen kann ich mir schwerlich vorstellen, daß eine Versicherung sich um die Haftung herumdrücken will, mit dem Argument des barfüssigen Autofahrens.

Grüße von Gunnar

Gerichtsentscheid Barfuß fahren

Michael aus Zofingen, Stammposter, Friday, 25.05.2007, 05:58 (vor 6329 Tagen) @ Marc

Autofahrer, die im Sommer barfuß oder mit Flipflops am Steuer sitzen, müssen nicht automatisch ein Bußgeld befürchten.

Hallo Marc,

ist Dir das Wort "Sommer" nur so rausgerutscht? Oder soll das heißen, daß außerhalb der Sommerzeit die Polizei "großzügiger" Bußen verteilen darf? Und was zählt als "Sommer"? zwischen 22. Juni und 22. September? Temperaturen über 25°C? Ist man den bei tieferer Temperatur weniger fahrtüchtig beim barfüßigen Autofahren? Dann müßte man ja auch die Leute büßen, die im Winter ohne Handschuhe Auto fahren. Dabei ist es im Auto doch nicht kalt.

Andererseits ist mir ein Fall bekannt, wo ein Arbeitskollege mit dem Fahrrad mit einem Auto kollidierte. Er befand sich auf einer Kantonsstraße, während das Auto aus einer privaten Hofausfahrt herauskam. Dem Radfahrer wurde zwar keine Buße aufgebrummt, erhielt aber eine Teilschuld. Begründung: Bei Temperaturen knapp unter 0°C ist man als Radfahrer mit unbehandschuhten Händen nicht mehr kräftig genug, um die Handbremse ordnungsgemäß zu betätigen. Der ärmste hatte die Handschuhe beim Einkaufen im Einkausfszentrum ausgezogen und in die Jackentaschen gesteckt - und irgendwann sie sie unbemerkt dort rausgerutscht.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen

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