Ein paar Gedanken dazu (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Sunday, 13.05.2007, 15:44 (vor 6341 Tagen) @ Jerry2

Es bleibt halt für uns alle zu wünschen, dass Barfüßigkeit und dies auch in offenen Schuhen und dies wiederum auch für Männer bald akzeptiert wird. Noch immer ist es beispielsweise für Männer nicht möglich, in Discotheken mit bloßen Füßen in Sandalen am Türsteher vorbeizukommen, während dies bei der weiblichen Begleitung durchaus toleriert wird. Dies ist meiner Meinung nach ein grober Verstoß gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter und ein Angriff auf die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Ich verstehe daher auch nicht, dass das die Männer in unserem Lande so einfach hinnehmen.
Also, nochmals: Herzlichen Dank an Alle, die mir so zahlreich geantwortet haben!
Gruß
Jerry2

Hi Jerry2!

Ich gehöre zwar zu denen, die mit ihrer Sokkenlosigkeit keine Probleme bei der Arbeit (oder sonstwo) haben, und in Discotheken pflege ich nicht zu gehen, aber im Prinzip gebe ich Dir recht:
Für jeden "Scheißdreck" gibt es eine gut bezahlte Frauenbeauftragte, während sich um die Belange von uns Männern niemand kümmert, obwohl gerade in puncto Männerrechte vieles im argen liegt (Beispiele: betont frauenfreundliche Rechtsprechung im Familien- und Strafrecht; Wehr- und Dienstpflicht nur für Männer; Bevorzugung von Frauen bei Stellenbesetzungen sowie im Privatrecht trotz des AGG). Vermutlich sind die meisten Männer noch nicht "aufgewacht" und daher nicht in der Lage zu erkennen, daß eigentlich sie das benachteiligte Geschlecht sind, auch von der Natur (höhere und frühere Sterblichkeit, allgemein größere Anfälligkeit für Krankheiten aller Art).

Was speziell die Türsteher an Discotheken betrifft, so handelt es sich um Personen, denen durch (Arbeits-) Vertrag zumindest ein Teil des Hausrechtes (Gewährung des Zutritts) übertragen wurde.
Zum Verstoß gegen Grundrechte: Nach herrschender Meinung handelt es sich bei den Grundrechten lediglich um Abwehrrechte der Bürger gegen obrigkeitliche bzw. hoheitliche Willkür seitens der Staatsorgane. Nur eine freilich langsam im Vordringen begriffene Mindermeinung, der auch ich seit meinem Jurastudium anhänge, erkennt den Grundrechten auch eine Drittwirkung zu, was darauf hinausläuft, daß die Grundrechte auch im Umgange der Bürger miteinander strikt zu beachten sind (dann hättest Du auch u. U. weniger Probleme, sokkenlos in die Discothek zu gelangen). Die Drittwirkungstheorie halte ich deshalb für richtig, weil die Grundrechte zum einen elementare Menschen- und Bürgerrechte sind und die meisten Lebens- und Rechtsbeziehungen einschließlich der forumsrelevanten) sich weniger zwischen Bürger und Staat als vielmehr zwischen den Menschen (= Bürgern) untereinander abspielen.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


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