Etwas für die Autofahrer (Hobby? Barfuß! 2)

beka ⌂, Friday, 20.04.2007, 14:44 (vor 6364 Tagen)

Vielleicht können sich die hier im Forum vertretenen Juristen an dem folgenden Gerichtsurteil delektieren. Inwieweit man diese OLG-Entscheidung als allgemein verbindlich bewerten darf, kann ich als Nicht-Jurist nicht einschätzen.

Bernd

Fahren ohne Schuhe

GG Art. 103 II; StVO §§ 1 I; 1 II; 23 I 1; 23 I 2; 49 I Nr. 22; StVZO § 31 II; FeV §§ 2 I 1, 75 Nr. 1; OWiG §§ 3; 80 I Nr. 1; 80 II Nr. 1; SGB VII §§ 15 I; 209 I Nr. 1; Unfallverhütungsvorschriften "Fahrzeuge" (BGV D 29) §§ 32 44 II; 58

Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Schuhe oder mit hierfür ungeeignetem Schuhwerk erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 I 2 i.V. mit § 49 I Nr. 22 StVO. Allerdings können in diesen Fällen Ordnungswidrigkeiten nach § 1 II i.V. mit § 49 I Nr. 1 StVO oder § 209 I Nr. 1 SGB VII i.V. mit den Unfallverhütungsvorschriften "Fahrzeuge" in Betracht kommen.

OLG Bamberg, Beschluß vom 15. 11. 2006 - 2 Ss OWi 577/06

Zum Sachverhalt:
Das AG verurteilte den Betr. wegen vorsätzlichen "Führens eines Fahrzeugs ohne vorschriftsmäßige Besetzung" zu einer Geldbuße von 50 EUR. Nach den Feststellungen befuhr der Betr. mit seinem Lkw mit Anhänger die BAB A9 in nördlicher Richtung, wobei er keine Schuhe trug, seine Füße waren vielmehr lediglich mit Socken bekleidet.
Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betr. war erfolgreich.
Aus den Gründen:
Die mit Einzelrichterbeschluss gem. § 80 I Nr. 1, II Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts zugelassene Rechtsbeschwerde ist begründet. Die vom AG getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung des Betr. nicht. Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist - jedenfalls bei einer nicht dem Anwendungsbereich des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt - weder nach § 23 I 2 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert.
a) Dem AG ist allerdings insoweit beizupflichten, als es mit den Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers unvereinbar ist, ein Kraftfahrzeug ohne oder mit hierfür ungeeignetem Schuhwerk zu führen. Da wesentliche Fahrzeugfunktionen über Pedale mit Fußkontakt gesteuert werden, kann das Fahren ohne oder mit ungeeignetem Schuhwerk infolge einer dadurch bedingten Fehlbedienung der Pedale oder eines Abrutschens von den Pedalen mit erheblichen Risiken verbunden sein. Wird dadurch ein von der Rechtsordnung missbilligter Erfolg herbeigeführt, insbesondere ein Dritter geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt (§ 1 II StVO), kann der Fahrzeugführer über die zivilrechtliche Haftung für einen dadurch verursachten Schaden hinaus (vgl. BGH, VM 57, 32) auch strafrechtlich oder bußgeldrechtlich verantwortlich sein.
Ein solcher "Erfolg" ist nach den getroffenen Feststellungen jedoch nicht eingetreten. Der Betr. könnte deshalb nur dann bußgeldrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sein Verhalten über die allgemeine Sorgfaltspflicht des § 1 I StVO hinaus auch gegen eine bußgeldbewehrte Verhaltensvorschrift verstoßen hätte. Dies ist jedoch nach den bisherigen Feststellungen nicht der Fall.
b) Die insoweit maßgeblichen verkehrsrechtlichen Regelungswerke (StVG, StVO, StVZO, FeV) enthalten keine (ausdrückliche) Bestimmung, die dem Fahrzeugführer das Tragen bestimmten Schuhwerks vorschreiben oder verbieten.
(1) Das AG stützt die Verurteilung des Betr. auf § 23 I StVO, ohne zwischen S. 1 und S. 2 dieser Vorschrift zu differenzieren, wobei ein Verstoß gegen § 23 I 1 StVO von vornherein nicht in Betracht kommt, da eine Beeinträchtigung der Sicht oder des Gehörs des Fahrzeugführers nicht in Rede steht. Nach § 23 I 2 StVO muss der Fahrzeugführer dafür sorgen, dass die Ladung und die Besetzung des Fahrzeugs vorschriftsmäßig sind und die Verkehrssicherheit durch Ladung und/oder Besetzung nicht beeinträchtigt wird. Nachdem die Ausrüstung des Fahrzeugs und die Kleidung des Fahrers schon begrifflich nicht zur Ladung gehören (Janiszewski/Jagow/Burmann, StraßenverkehrsR, 19. Aufl., § 22 StVO Rn 2), rechnet das AG, ohne dies auszuführen, den Betr. als Fahrer offensichtlich zur Fahrzeugbesetzung i.S. des § 23 I 2 StVO. Dem vermag der Senat nicht zu folgen.
Soweit § 23 I 2 StVO dem Fahrzeugführer die Verantwortlichkeit für die Besetzung des Fahrzeugs auferlegt, können damit nur die Personen gemeint sein, die sich neben dem Fahrer noch im Fahrzeug befinden (BayObLG, DAR 1979, 45; Hentschel, StraßenverkehrsR, 38. Aufl. § 23 StVO Rn 22). Dies ist u.a. auch § 31 II StVZO zu entnehmen, der für den Fahrzeughalter eindeutig zwischen seiner Verantwortung für die Eignung des Fahrzeugführers einerseits und die (Ladung und) Besetzung andererseits differenziert, den Fahrer somit nicht als Teil der Besetzung ansieht. Dementsprechend wird im Rahmen des § 23 I StVO die Besetzung insbesondere in den Fällen als nicht vorschriftsmäßig angesehen, in denen sie den Bestimmungen des § 21 StVO nicht entspricht und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird (vgl. Hentschel, § 23 StVO Rn 22; Janiszewski/Jagow/Burmann, § 23 StVO Rn 16). § 21 StVO wiederum regelt die Sorgfaltspflichten des Fahrers bei der Mitnahme anderer Personen. Der Fall, dass durch eigenes Verhalten des Fahrers, das sich nicht auf die Ladung oder Besetzung des von ihm geführten Fahrzeugs bezieht, die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, wird von § 23 I 2 StVO nicht umfasst.
(2) Auch §§ 2 I 1, 75 Nr. 1 FeV tragen die Verurteilung des Betr. nicht. § 2 I 1 FeV bezieht sich nur auf solche Fälle, in denen ein körperlicher oder geistiger Mangel zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit beim Führen eines Kraftfahrzeugs führen kann. Fehlendes oder ungeeignetes Schuhwerk stellt schon begrifflich keinen körperlichen Mangel dar. Es kann auch nicht mit dem ggf. im Rahmen des § 2 I FeV beachtlichen Tragen eines Gipsverbandes (BayObLG, r+s 1986, 270; vgl. hierzu auch Pluisch, NZV 1995, 173; Rothardt-Habel, DAR 93, 275 - jew. mwN) verglichen werden, da durch diesen - zumindest vorübergehend vorhandene - körperliche Mängel kompensiert werden sollen, auch wenn in technischer Hinsicht das Führen eines Kraftfahrzeugs mit Gipsverband und mit ungeeignetem Schuhwerk in vergleichbarer Weise geeignet erscheinen, die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Die beiläufige Feststellung des AG, der Betr. habe noch an den Folgen einer Sprunggelenksverletzung gelitten, ist für die Annahme eines körperlichen Mangels i.S. des § 2 I 1 FeV nicht ausreichend.
(3) Schließlich kommt auch eine Verurteilung nach §§ 209 I Nr. 1, 15 I SGB VII i.V. mit §§ 44 II, 58 und 32 der Unfallverhütungsvorschriften "Fahrzeuge" (BGV D29) derzeit nicht in Betracht. Zwar heißt es in § 44 II BGV D29: "Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen." Als Unfallverhütungsvorschrift kann § 44 II BGV D29 aber nur im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses nach dem SGB VII Geltung beanspruchen (soweit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz reicht; vgl. Lauterbach/Fröde, UV-SGB VII, 4. Aufl., § 15 Rn 47). Dementsprechend richtet sich der Bußgeldtatbestand des § 58 BGV D29 im hier maßgeblichen Regelungsbereich über die Verweisung auf § 32 BGV D29 nur an Unternehmer und Versicherte als Normadressaten (vgl. Kasseler Komm, SGB VII § 15 Rn 7, § 209 Rn 6). Das angefochtene Urteil enthält jedoch keine ausreichenden Feststellungen dafür, dass der Betr. die Fahrt am 20. 9. 2005 als Unternehmer oder Versicherter i.S. des § 32 BGV D29 durchgeführt hat. Das Führen eines Lkw mit Anhänger ist auch im rein privaten Bereich möglich.
c) Eine entsprechende Anwendung der unter (1) und (2) angeführten Ordnungswidrigkeitentatbestände auf die vorliegende Fallkonstellation oder der §§ 209 I Nr. 1, 15 I SGB VII i.V. mit §§ 44 II, 58 und 32 der Unfallverhütungsvorschriften "Fahrzeuge" (BGV D29) auf außerhalb des Anwendungsbereichs des SGB VII liegende Fälle scheidet als unzulässige, mit Art. 103 II GG und § 3 OWiG nicht zu vereinbarende Ausdehnung der Bußgeldbewehrung ebenfalls aus. Zwar schließt Art. 103 II GG auch im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht die angesichts der Vielfältigkeit möglicher Fallgestaltungen unumgängliche Verwendung auslegungsfähiger oder -bedürftiger Rechtsbegriffe nicht aus; die Auslegung solcher Begriffe findet jedoch im erkennbaren und aus Sicht des betroffenen Verkehrsteilnehmers verstehbaren, sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergebenden Wortsinn der Norm ihre Grenzen (BVerfGE 71, 108 [114] = NJW 1986, 1671; BGHSt 4, 113 [114] = NJW 1953, 1070; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 1 Rn 11). Deshalb verbietet sich eine ausdehnende Auslegung der oben unter (1) und (2) näher dargelegten Bußgeldtatbestände auf die vorliegende Fallkonstellation, da sie tatsächlich eine unzulässige Analogie zu Lasten des Betr. darstellen würde. Dies gilt auch für § 23 StVO, auch wenn dieser allgemein als Auffangtatbestand für anderweitig nicht normierte Pflichten eines Fahrzeugführers angesehen wird (vgl. Janiszewski/Jagow/Burmann, § 23 StVO Rn 1). Auch die "Auffangfunktion" lässt eine den Wortsinn überschreitende Auslegung nicht zu. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen der Gesetzgeber es unterlassen hat, im Straßenverkehrsrecht, anders als im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, Anordnungen hinsichtlich des von einem Fahrzeugführer zu tragenden Schuhwerks zu erlassen. Die sich aus § 44 II BGV D29 ableitende Ordnungswidrigkeit ist bereits durch die Verweisung auf § 32 BGV D29 in ihrem personalen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Unternehmer und Versicherte beschränkt, auf die sich (bei der konkreten Tätigkeit) der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt. Eine entsprechende Anwendung auf außerhalb des Sozialversicherungsrechts liegende Fallkonstellationen ist unzulässig. Allein das vom AG als naheliegend erachtete Bedürfnis, ein bestimmtes, als verkehrswidrig beurteiltes Verhalten zu unterbinden, kann eine Ahndung ohne entsprechenden gesetzlichen Tatbestand nicht stützen (BayObLG, DAR 1979, 45).

[image] Quelle

Etwas für die Autofahrer

Jörg (Hanna), Stammposter, Friday, 20.04.2007, 20:54 (vor 6364 Tagen) @ beka

O MEIN GOTT!

Zuerst mal mein allerherzlichstes Beileid an alle mitlesenden und -schreibenden Juristen! Ihr habt mein tiefes Mitgefühl, wenn ihr euch täglich durch solche Texte quälen müßt.

Ich habe jedenfalls irgendwann mal aufgehört mit dem sich "Durchquälen", aber soviel ist hängen geblieben: Barfuß Autofahren ist nicht verboten (ach was...) aber mit "ungeeignetem" Schuhwerk oder ohne Schuhe kann man leicht von den Pedalen abrutschen und trägt dann doch irgendwie die Schuld. Letzteres entspricht sogar meinem Rechtsempfinden, allerdings frage ich mich, warum man BF von den üblichen Gummi- oder Metallpedalen im Auto abrutschen soll. Wieso ist noch keiner auf die Idee gekommen, daß man barhändig vom Lenkrad abrutschen kann? Handschuhpflicht wäre angesagt! Aber nur geeignete Handschuhe bitte. Da tut sich ein neuer Markt auf: Spezielle Autofahrer(pflicht)schuhe und -handschuhe. Deren Kauf man dann auch noch mit einer Ökosteuer belegen kann.

Also das einzig wirklich sichere Mittel, um ein Abrutschen von den Pedalen zu verhindern, sind Klickpedale wie beim Fahrrad oder gleich in die Pedale integrierte festumschließende Schuhe. Mit dem Pedal quasi als Sohle (wäre ja schon fast wie BF). Zum Bremsen müsste man dann lediglich den Gasschuh aufschnüren, den Fuß aus dem Gasschuh nehmen, in den Bremsschuh steigen und diesen fest zuschnürren. Dann kann nach Herzenslust die Vollbremsung eingeleitet werden, ohne daß man abrutschen kann. Dem sicheren Autofahren stünde dann endlich nix mehr im Wege!

Serfuß,
Jörg

Etwas für die Autofahrer

Manfred (Ten), Stammposter, Saturday, 21.04.2007, 10:14 (vor 6363 Tagen) @ Jörg (Hanna)

O MEIN GOTT!
Zuerst mal mein allerherzlichstes Beileid an alle mitlesenden und -schreibenden Juristen! Ihr habt mein tiefes Mitgefühl, wenn ihr euch täglich durch solche Texte quälen müßt.
Ich habe jedenfalls irgendwann mal aufgehört mit dem sich "Durchquälen", aber soviel ist hängen geblieben: Barfuß Autofahren ist nicht verboten (ach was...) aber mit "ungeeignetem" Schuhwerk oder ohne Schuhe kann man leicht von den Pedalen abrutschen und trägt dann doch irgendwie die Schuld. Letzteres entspricht sogar meinem Rechtsempfinden, allerdings frage ich mich, warum man BF von den üblichen Gummi- oder Metallpedalen im Auto abrutschen soll. Wieso ist noch keiner auf die Idee gekommen, daß man barhändig vom Lenkrad abrutschen kann? Handschuhpflicht wäre angesagt! Aber nur geeignete Handschuhe bitte. Da tut sich ein neuer Markt auf: Spezielle Autofahrer(pflicht)schuhe und -handschuhe. Deren Kauf man dann auch noch mit einer Ökosteuer belegen kann.
Also das einzig wirklich sichere Mittel, um ein Abrutschen von den Pedalen zu verhindern, sind Klickpedale wie beim Fahrrad oder gleich in die Pedale integrierte festumschließende Schuhe. Mit dem Pedal quasi als Sohle (wäre ja schon fast wie BF). Zum Bremsen müsste man dann lediglich den Gasschuh aufschnüren, den Fuß aus dem Gasschuh nehmen, in den Bremsschuh steigen und diesen fest zuschnürren. Dann kann nach Herzenslust die Vollbremsung eingeleitet werden, ohne daß man abrutschen kann. Dem sicheren Autofahren stünde dann endlich nix mehr im Wege!
Serfuß,
Jörg

Da kann ich j e d e s e i n z e l n e W o r t nur unterstreichen !
Grüssle, Manfred

Danke für die Info!

Lorenz, Stammposter, Friday, 20.04.2007, 21:12 (vor 6364 Tagen) @ beka

Hallo Bernd,

Es ist zwar ein Qual, als Nichtjurist einen solchen Text zu lesen, aber immerhin stimmt er mit der Rechtsauffassung überein, die sich in diesem Kreis durch regelmäßiges Wiederkäuen dieses Themas herausgebildet hat. Nach der StVO kann man das Barfußfahren nicht bestrafen -- und die Unfallverhütungsvorschrift, die den Berufskraftfahrern Schuhe vorschreibt, ist kein Gesetz. Sie kann aber arbeitsrechtliche Bedeutung haben, denn Sicherheitsverstöße dürfen disziplinarisch geahndet werden.

Barfuß Autofahren ist Gewohnheitssache -- im Winter stelle ich immer wieder fest, wie unsicher ich mit Schuhen bei der Bedienung der Pedale bin. Aus meiner Verantwortlichkeit als Fahrer heraus muss ich nach Möglichkeit barfuß fahren, denn damit bin ich wesentlich sicherer! Ich finde es großartig, dass hier die Straßenverkehrsordnung der persönlichen Verantwortung ausreichend Raum lässt!!!

Barfüßige Grüße von Lorenz

Danke für die Info!

Olaf (Köln), Friday, 20.04.2007, 23:35 (vor 6364 Tagen) @ Lorenz

Das Urteil besagt letztlich, dass der Richter kein Verständnis dafür hat, dass barfüßiges Autofahren nicht verboten ist. Somit steht zu befürchten, dass einer der nächsten Verkehrsgerichtstage dieses Thema aufgreifen wird. Und als Empfehlung natürlich Schuhe verpflichtend vorsieht. Vielleicht sollte man schon mal den einen oder anderen Verkehrspolitiker "impfen". Sollte die Politik die Gesetze zu unseren ungunsten verändern wollen, benötigen wir eine Kampagne, um diesen Unsinn zu verhindern.

Mit Autoindustrie verbünden!

Lorenz, Stammposter, Saturday, 21.04.2007, 00:03 (vor 6364 Tagen) @ Olaf (Köln)

Vielleicht sollte man schon mal den einen oder anderen Verkehrspolitiker "impfen". Sollte die Politik die Gesetze zu unseren ungunsten verändern wollen, benötigen wir eine Kampagne, um diesen Unsinn zu verhindern.

Es gibt eine Vielfalt von Schuhwerk, das zum Autofahren ungeeignet ist. Wenn man barfuß Autofahren verbieten will, muss man auch die Schuhe standardisieren. Und man muss die Designer daran hindern, immer neue Formen für modische Damenschuhe zu entwickeln.....

Wenn man die Autoindustrie dazu bringen würde, die Pedale so zu gestalten, dass sie jeder barfuß bedienen kann, würde der Straßenverkehr durch all diese Modetorheiten nicht gefährdet. Im Zeitalter der Bremskraftverstärker sollte das doch möglich sein -- unser Clio hat jedenfalls Pedale, die ideal für nackte Füße geeignet sind, da stimmt der Gefühlskontakt hundertprozentig!

Also muss Bedienbarkeit mit nackten Füßen als Qualitätskriterium für Autopedale definiert werden! Dann geht es mit normalen flachen Schuhen auch -- und anderes Zeug kann man ja jederzeit ausziehen. Ich denke, eine kundenorientierte Autoindustrie ist bereit, den Komfort zu bieten, dass man sicher barfuß Auto fahren kann!

Barfüßige Grüße von Lorenz

Warum eigentlich???

Andi35 @, Stammposter, Saturday, 21.04.2007, 05:47 (vor 6364 Tagen) @ Lorenz

Hi Lorenz, mein Guter! ;-)

Ich frage mich sowieso, wieso jeder zweite, der sich mit mir über meine Barfüßigkeit unterhält fragt, ob ich auch so Auto fahre und die Meisten noch ein "..... aber das ist doch verboten" nachschieben!
Ich verstehe sowieso nicht, wie das überhaupt zur Debatte stehen kann, denn ich fahre barfuß und nicht mit einem Holzbein!
Entweder kann man Auto fahren (das Bedienen der Pedale gehört nun mal dazu) oder man kann es nicht und Barfüßigkeit macht doch eigentlich beim Fahren keinen Unterschied, was die "Bedienungstauglichkeit" der Füße angeht, gegenüber dem Beschuhtsein!
Klar, empfindet man mit bloßen Füßen alles besser, was ja hier nur ein Vorteil ist und das Argument der Verletzungsgefahr kann man in der Tat knicken, denn es ist nicht höher, wie sich bei einem nötig werdenden Lenkmanöver den Fingernagel umzuknicken, den Finger in einer Lenkradverstrebung zu verstauchen oder gar zu brechen!

Was den Kraftaufwand angeht, wissen wir ja: heute hat jedes Auto (und das schon seit Jahrzehnten) einen Bremskraftverstärker, völlig richtig Lorenz! ;-)
Dann sollte man sich bei Autos mit größeren Motoren (die lassen sich meist schwerer kuppeln) aber eher um das Bedienen der Kupplung, als um das Bremsen Gedanken machen, aber daran dachte wohl noch niemand, weil auch das Quatsch ist (aber dennoch für mich eher nachvollziehbar) also das "Bremsargument" erst recht!

Liebe Füße,

Andi ;-)

Warum eigentlich???

Engel, Stammposter, Saturday, 21.04.2007, 09:37 (vor 6363 Tagen) @ Andi35

Hi Lorenz, mein Guter! ;-)
Ich frage mich sowieso, wieso jeder zweite, der sich mit mir über meine Barfüßigkeit unterhält fragt, ob ich auch so Auto fahre und die Meisten noch ein "..... aber das ist doch verboten" nachschieben!
Ich verstehe sowieso nicht, wie das überhaupt zur Debatte stehen kann, denn ich fahre barfuß und nicht mit einem Holzbein!

N Bekannter von mir fährt sogar mit 2 Holzbeinen, ihm fehlen die Füße ab den Knien. Er kann auch mit Schaltung fahren, also nicht nur Automatik.

Gruß Engel

Mit Autoindustrie verbünden!

Jörg (Hanna), Stammposter, Saturday, 21.04.2007, 12:02 (vor 6363 Tagen) @ Lorenz

Wenn man die Autoindustrie dazu bringen würde, die Pedale so zu gestalten, dass sie jeder barfuß bedienen kann, würde der Straßenverkehr durch all diese Modetorheiten nicht gefährdet. Im Zeitalter der Bremskraftverstärker sollte das doch möglich sein -- unser Clio hat jedenfalls Pedale, die ideal für nackte Füße geeignet sind, da stimmt der Gefühlskontakt hundertprozentig!
Also muss Bedienbarkeit mit nackten Füßen als Qualitätskriterium für Autopedale definiert werden! Dann geht es mit normalen flachen Schuhen auch -- und anderes Zeug kann man ja jederzeit ausziehen. Ich denke, eine kundenorientierte Autoindustrie ist bereit, den Komfort zu bieten, dass man sicher barfuß Auto fahren kann!

Hallo Lorenz,

also um ehrlich zu sein: Ich bin noch nie ein Auto gefahren, dessen Pedale von Ihrer Beschaffenheit her nicht zum barfüßigen Fahren geeignet gewesen wären! Und ich fahre nun auch schon seit fast 22 Jahren - übrigens unfallfrei - barfuß Auto und bin dabei bestimmt schon an die 30 - 40 verschiedene Modelle gefahren, vom Klein- bis zum Sportwagen. Es mag Ausnahmen bei Spezialfahrzeugen wir Formel-1-Rennern, Panzern oder Baggern geben, aber um die geht es ja nicht.

Und so lange Senioren, die kaum noch die Kraft zum Treppensteigen haben aber ein Auto führen dürfen (kenne persönlich solche Beispiele!) noch genügend Kraft zum Bremsen aufbringen, ist das törrichte "Barfuß-bringt-man-nicht-die-nötige-Kraft-auf-das-Bremspedal-Argument" vollkommener Humbug. Ich habe auch schon die ein oder andere barfüßige Vollbremsung hinter mir (kommt aber Gott-sei-Dank wegen defensiver und umsichtiger Fahrweise selten vor).

Natürlich müssen wir aber aufpassen, daß hier keine (falschen) Tatsachen von unwissenden und mutmaßenden Richtern geschaffen werden!

Serfuß,
Jörg (der, seit er die Rennradschuhe letzten Sonntag ausgezogen hat, die ganze Woche ausschließlich barfuß im Auto und auf dem Fahrrad unterwegs war)

Mit Autoindustrie verbünden!

Detlev (MKK), Saturday, 21.04.2007, 13:07 (vor 6363 Tagen) @ Lorenz

Also mir ist bis heute noch kein Auto begegnet, das sich nicht barfuß fahren ließ!
Lediglich bei meinem ersten Auto (Kadett, Bj. 1970) wurde das Gaspedal bei längeren Fahrten unangenehm heiß, weil es nicht mit Gummi überzogen, sondern nur lackiert war und damit die Motorwärme hervorragend hereinleiten konnte.

Detlev

Mit Autoindustrie verbünden!

Lorenz, Stammposter, Saturday, 21.04.2007, 20:32 (vor 6363 Tagen) @ Detlev (MKK)

Also mir ist bis heute noch kein Auto begegnet, das sich nicht barfuß fahren ließ!

Mir auch nicht -- aber wenn man die Autoindustrie dazu brächte, die Barfußtauglichkeit der Pedale als kundenorientierte Produkteigenschaft zu definieren und als Werberargument zu benutzen, wäre die Schlacht ein für allemal gewonnen. Denn der Autolobby kriechen in Deutschland alle hinterher!!!

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

Mit Autoindustrie verbünden!

Jay, Stammposter, Tuesday, 24.04.2007, 05:31 (vor 6361 Tagen) @ Lorenz

Vielleicht sollte man schon mal den einen oder anderen Verkehrspolitiker "impfen". Sollte die Politik die Gesetze zu unseren ungunsten verändern wollen, benötigen wir eine Kampagne, um diesen Unsinn zu verhindern.

Es gibt eine Vielfalt von Schuhwerk, das zum Autofahren ungeeignet ist. Wenn man barfuß Autofahren verbieten will, muss man auch die Schuhe standardisieren. Und man muss die Designer daran hindern, immer neue Formen für modische Damenschuhe zu entwickeln.....

--
Hi Lorenz,
genau deshalb schlug ich als jemand, der erlebt hat, wie sein Schwager auf der Hochzeit kaum mit seinen Bräutigamschuhen mit glatten Sohlen fahren konnte, die Bauartzulassung für Auto-Fahr-Schuhe vor.
--

Wenn man die Autoindustrie dazu bringen würde, die Pedale so zu gestalten, dass sie jeder barfuß bedienen kann, würde der Straßenverkehr durch all diese Modetorheiten nicht gefährdet. Im Zeitalter der Bremskraftverstärker sollte das doch möglich sein -- unser Clio hat jedenfalls Pedale, die ideal für nackte Füße geeignet sind, da stimmt der Gefühlskontakt hundertprozentig!

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Mir ist bis heute kein einziges Fahrzeugmodell bekannt, von dem sich nicht eindeutig sagen läßt: Läßt sich BF am allerbesten fahren. Hab' schon sehr viele Autos gehabt, zwar meist das jeweils größte Mercedes/BMW-Modell, aber auch als Leih/Miet/Zweitfahrzeug alle Klassen. Die Hersteller & ihre Zulieferer haben diesen Aspekt recht weitgehend optimiert, unmöglich, daß man bei den heute verwendeten "Profilen" auch mit nassen Fußsohlen etwa nicht absolut sicher fahren kann, weitaus sicherer als mit vielen "feinen" Schuhen. Empfehlung: Sollten bei sehr alten Fahrzeugen die Pedalgummibeläge (bei Kleinwägen manchmal schlecht, weil vertikal geradlinig geriffelt) abgewetzt und nicht mehr griffig sein, einfach & preiswert auswechseln.
--

Also muss Bedienbarkeit mit nackten Füßen als Qualitätskriterium für Autopedale definiert werden! Dann geht es mit normalen flachen Schuhen auch -- und anderes Zeug kann man ja jederzeit ausziehen. Ich denke, eine kundenorientierte Autoindustrie ist bereit, den Komfort zu bieten, dass man sicher barfuß Auto fahren kann!

--
Naja, da bin ich wiederum skeptisch, ob sich hierfür unser "Kundensegment" hinreichend groß entwickelt, so wünschenswert natürlich eine dicke weitere Verbreitung des barfüßigen Way of Life ist!
--

Barfüßige Grüße von Lorenz

--
Mach´s gut & unbeschuht, Jay

Danke für die Info!

Manfred (Ten), Stammposter, Saturday, 21.04.2007, 23:01 (vor 6363 Tagen) @ Olaf (Köln)

Das Urteil besagt letztlich, dass der Richter kein Verständnis dafür hat, dass barfüßiges Autofahren nicht verboten ist. Somit steht zu befürchten, dass einer der nächsten Verkehrsgerichtstage dieses Thema aufgreifen wird. Und als Empfehlung natürlich Schuhe verpflichtend vorsieht.

Ja, aber da wir in Deutschland sind werden noch Jahre vergehen bis das Gesetz endgültig verabschiedet werden kann, denn daraus folgt (in Deutschland logischerweise!)zwingend auch eine DIN-Norm für geeignete Schuhe, und bis die so durch alle Ausschüsse ist...
Manfred

Etwas für die Autofahrer

Markus U., Stammposter, Monday, 23.04.2007, 11:29 (vor 6361 Tagen) @ beka

Hi,

über das Urteil, welches ich sorgfältig gelesen habe (auf eine eingehende Überprüfung der angeführten Fundstellen aus Rechtsprechung & Literatur habe ich freilich verzichtet), kann ich mich nicht freuen, denn es bestätigt zwar, daß barfüßiges Autofahren nach DERZEIT GELTENDEM RECHT nicht verboten ist, hält das Fehlen eines solchen Verbotes aber für einen Mißstand, dem "abgeholfen" werden sollte.

Fassen wir zusammen:
Ein Amtsgericht hatte einen Kraftfahrer, der unbeschuht, wenngleich besockt, ein Kraftfahrzeug lenkte, zu einer Geldbuße verurteilt, weil es das nach § 23 StVO als ordnungswidrig ansah. Das Berufungsgericht hob das Urteil auf, doch strenggenommen läßt sich die Version des Berufungsgerichtes folgendermaßen zusammenfassen:

"Das Amtsgericht hat sehr sachgerecht und richtig geurteilt, aber leider entspricht das Urteil nicht derzeit geltendem Recht & Gesetz und kan daher keinen Bestand haben. Der Gesetzgeber möge bitte das Gesetz ändern, damit Autofahrer ohne Schuhe endlich zu einer saftigen Geldbuße, die sie verdient haben, verdonnert werden können."

Ich muß somit das Ergebnis meiner bisherigen Recherchen zum Thema "barfuß Autofahren" leicht korrigieren:

Barfuß Autofahren ist nach derzeit geletendem Recht NOCH nicht verboten.

Hoffen wir, daß der Gesetzgeber diesbezüglich untätig bleibt!

Ich sehe freilich schon mit Spannung der nächsten Aktualisierungslieferung meines "Schönfelders" entgegen: Es sind umfangreiche Aktualisierungen unter anderem zum Straßenverkehrsgesetz (StVG) und zur Straßenverkehrsordnung (StVO) angekündigt.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Etwas für die Autofahrer

Manfred (Ten), Stammposter, Monday, 23.04.2007, 11:54 (vor 6361 Tagen) @ Markus U.

...strenggenommen läßt sich die Version des Berufungsgerichtes folgendermaßen zusammenfassen:
"Das Amtsgericht hat sehr sachgerecht und richtig geurteilt, aber leider entspricht das Urteil nicht derzeit geltendem Recht & Gesetz und kann daher keinen Bestand haben. Der Gesetzgeber möge bitte das Gesetz ändern, damit Autofahrer ohne Schuhe endlich zu einer saftigen Geldbuße, die sie verdient haben, verdonnert werden können."
Hoffen wir, daß der Gesetzgeber diesbezüglich untätig bleibt!
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Ja, ich fürchte Du hast recht. Aber wie ich weiter unten schon mal ausgeführt habe müsste doch in diesem Falle dann zwangsläufig auch definiert werden wie autogerechte Schuhe ausgestaltet sein müssen (also z. B. eine Typprüfung mit amtlicher Prüfnummer eingeführt werden), sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Wer z. B. schon mal Ledersohlen bei Nässe "erfahren" hat, der weiss dass Glatteis dagegen fast griffig ist...

Ich glaube aber, dass bei der Erstellung dieses Gesetzes damals überhaupt nicht an "barfuss" gedacht wurde (weil das selbstverständlich ungefährlich ist), sondern gemeint war: WENN Schuhe, dann solche die nicht die Gefahr des Abrutschens/Hängenbleibens oder Umknickens heraufbeschwören:
Aber das Gesetz stammt noch aus einer Zeit, als diese noch mit Logik gemacht wurden und und mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar waren.
Dieses Horrorbeispiel für einen aktuellen Text den niemand mehr versteht hatten wir ja gerade zur Abschreckung.
Meine Schwiegermutter (Juristin) sagte mir, dass es zu ihrer Studienzeit einen Grundsatz gab, den schon Jurastudenten lernen, nämlich dass ein Gesetz im Falle des Falles darauf zu hinterfragen ist, was der Gesetzgeber eigentlich damit überhaupt bezwecken wollte, damit es sich nicht womöglich bei der Anwendung ins Gegenteil verkehrt.

(Ich hoffe Ihr seid wieder gut (und mit vollem Fässchen ;-)) daheim angekommen!)

BF-Grüsse
Manfred

Genau das passiert, was Du immer prophezeit hast

Oliver S. @, Monday, 23.04.2007, 14:18 (vor 6361 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus U.,

Deine Zusammenfassung des Urteils für Nichtjuristen ist hervorragend gelungen :-)

Die Konsequenzen sehe ich aber positiver als Du wohl derzeit:

1. So wie Du es immer - auch als Antwort auf Postings von mir - prophezeit hast, hat hier ein OLG seine eigenen Vorstellungen zugunsten des geltenden Rechts hintangestellt. Wie Du meinen bisherigen Postings entnehmen konntest, halte ich derartiges jedenfalls im "Bagatellbereich" (wo nach meiner Beobachtung in inzwischen 12 Jahren Berufserfahrung schnelle Verfahrenserledigung nach dem "Schweinehundprinzip" regelmäßig vor juristischer Sorgfalt geht) für längst nicht so selbstverständlich wie Du wohl, weshalb ich mich wirklich darüber freue. Den Weg hat bereits der Amtsrichter geebnet, der zwar verurteilt, aber immerhin die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Und das OLG hat sich dann zu einer intensiven Befassung mit der Sache aufgerafft und es nicht bei dem unseligen Standardsatz "Die Rechtsbeschwerde (wahlweise Revision) wird aus den zutreffenden Gründen des erstinstanzlichen Urteils verworfen", mit dem mindestens 9 von 10 Revisionsverfahren enden, belassen.

2. Immerhin gibt es nun ein aktuelles OLG-Urteil, das ausdrücklich feststellt, dass Barfuss-Autofahren - jedenfalls, wenn keine Belästigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnhemr davon ausgeht (was denklogisch nicht möglich ist) und kein Berufskraftfahrer bei der Berufsausübung betroffen ist - nicht ordnungswidrig ist. Das kann jetzt bei etwaigen Einsprüchen gegen entsprechende Bußgeldbescheide zitiert werden, womit die Sache dann wirklich erledigt sein dürfte. Denn jetzt ist es einfacher für die Verwaltungsbehörden bzw. Bußgeldrichter, entsprechende Verfahren mit Verweis auf dieses OLG-Urteil einzustellen, als ausführlich begründen zu müssen, warum dieses Urteil falsch sein soll (was ja auch bei korrekter juristischer Methodik nicht möglich ist).

3. Die Gefahr, dass der Verordnungsgeber nun schnellstens die StVO nachbessert, sehe ich nicht. Hier würde entsprechender Handlungsdruck wohl nur entstehen, wenn entweder plötzlich sehr viele Autofahrer barfuss führen (was dann aber auch ein Verbot politisch schwieriger durchsetzbar machen würde) oder aber barfüssiges Autofahren als Ursache für diverse schwere Unfälle ausgemacht würde. Beides erscheint mir derzeit extrem unwahrscheinlich.

Barfüssiges Leben ist meines Erachtens derzeit einfach zu unbedeutend, als dass sich auf politischer Ebene irgendjemand damit beschäftigen würde - positiv oder negativ. Sobald sich das ändern würde, Barfuss sein in verschiedenen Lebensbereichen also ein ernsthaftes gesellschaftliches und kontrovers diskutiertes Thema wäre und echter Regelungsbedarf außerhalb von Hausordnungen gesehen würde, hätten wir im Grunde schon sehr viel erreicht (und mehr, als m.E. realistischerweise möglich ist).

@Manfred: Ich denke allerdings, dass in der StVO nicht deshalb ein Barfuss-Verbot fehlt, weil der frühere Gesetzgeber der Meinung war, dass das ungefährlich ist, sondern nur deshalb, weil überhaupt niemand auf die Idee gekommen ist, dass jemand ohne Schuhe Auto fahren könnte. Wer sich früher ein Auto leisten konnte, konnte sich auch Schuhe leisten, und dass jemand, des sich Schuhe leisten kann, die freiwillig nicht trägt, dürfte in einer Gesellschaft, in der viele einfach aus wirtschaftlicher Not barfuss gehen, schlechthin unvorstellbar sein. Deshalb nehmen ja auch heute, wie hier gelegentlich berichtet, die Einheimischen z.B in fernöstlichen Ländern, wo zumindest die Landbevölkerung noch häufig barfuss geht, es mit blankem Unverständnis auf, wenn der reiche europäische Tourist das auch tut.

Wenn wir tatsächlich barfuss als positiven Lebensstil etablieren, aus der "Schmuddelecke" herauskommen und das Image von Sonderlingen loswerden wollen (weswegen auch das OLG Bamberg seine Auffassung, dass barfüssiges Autofahren gefährlich sei, ja nicht mit harten Fakten begründet, im Hintergrund der Argumentation steht mehr, dass Barfuss Igitigitt, verrückt und deswegen natürlich auch gefährlich ist, ohne dass man das empirisch untersuchen muss) dürfen wir uns auch Marketing in eigener Sache nicht so grundsätzlich verschließen wie hier unlängst in einem Thread (m.E. weit über die Auseinandersetzung mit der in der Tat völlig verfehlten Wortwahl und des zumindest mißverständlichen Anliegens des Initiators hinausgehend) geschehen. Und wir sollten uns über jeden barfüssigen Promi freuen, weil er (selbst dann, wenn er nach welchen Definitionen auch immer kein echter Barfüssler sein mag) durch einen solchen Auftritt Werbung fürs Barfusslaufen macht (dass er sicher in erster Linie Werbung für sich selbst machen will, sollte uns nicht stören, weil das uns in keiner Weise schadet, sondern nur nutzt).

Jetzt aber genug mit meinem "Rundumschlag" zu den Themen der letzten Wochen, geniessen wir lieber das schöne Barfusswetter (bei aller berechtigter Sorge über den Klimawandel, den wir durch Miesepetrigkeit und Selbstkasteiung aber sicher nicht aufhalten - Rundumschlag endgültig Ende :-)).

Liebe Grüße an alle
Oliver S.

Genau das passiert, was Du immer prophezeit hast

Manfred (Ten), Stammposter, Monday, 23.04.2007, 18:22 (vor 6361 Tagen) @ Oliver S.

@Manfred: Ich denke allerdings, dass in der StVO nicht deshalb ein Barfuss-Verbot fehlt, weil der frühere Gesetzgeber der Meinung war, dass das ungefährlich ist, sondern nur deshalb, weil überhaupt niemand auf die Idee gekommen ist, dass jemand ohne Schuhe Auto fahren könnte.
Oliver S.

Ja, richtig .
Ich habe mich vielleicht auch etwas missverständlich ausgedrückt.
Ich wollte damit sagen, dass das Gesetz wohl sicher nicht meinte (eben weil der Fall "barfuss" ausserhald der damaligen Vorstellung war):
"Sie haben beim Autofahren gefälligst Schuhe anzuziehen!"
Sondern eigentlich GEMEINT war: "Die angezogenen Schuhe müssen zum Fahren GEEIGNET sein"
Analog: Nebelleuchten sind nicht explizit vorgeschrieben, aber WENN sie montiert sind müssen sie jederzeit funktionieren (und ein Prüfzeichen tragen :-).
Umkehrschluss: Wenn der TÜV sie prüft und evtl. beanstandet heisst das nicht automatisch dass überhaupt welche dran sein müssen
Manfred.

Genau das passiert, was Du immer prophezeit hast

Markus U., Stammposter, Tuesday, 24.04.2007, 17:41 (vor 6360 Tagen) @ Oliver S.

Hi Oliver S.!

Hallo Markus U.,
Deine Zusammenfassung des Urteils für Nichtjuristen ist hervorragend gelungen :-)

Danke für das Lob :-) Da die meisten Nutzer dieses Forums keine Juristen sind, war das wohl auch nötig.

Die Konsequenzen sehe ich aber positiver als Du wohl derzeit:
1. So wie Du es immer - auch als Antwort auf Postings von mir - prophezeit hast, hat hier ein OLG seine eigenen Vorstellungen zugunsten des geltenden Rechts hintangestellt.

Von einem Rechtsstaat muß man das auch unbedingt erwarten und sogar verlangen können.

Wie Du meinen bisherigen Postings entnehmen konntest, halte ich derartiges jedenfalls im "Bagatellbereich" (wo nach meiner Beobachtung in inzwischen 12 Jahren Berufserfahrung schnelle Verfahrenserledigung nach dem "Schweinehundprinzip" regelmäßig vor juristischer Sorgfalt geht) für längst nicht so selbstverständlich wie Du wohl, weshalb ich mich wirklich darüber freue. Den Weg hat bereits der Amtsrichter geebnet, der zwar verurteilt, aber immerhin die Rechtsbeschwerde zugelassen hat. Und das OLG hat sich dann zu einer intensiven Befassung mit der Sache aufgerafft und es nicht bei dem unseligen Standardsatz "Die Rechtsbeschwerde (wahlweise Revision) wird aus den zutreffenden Gründen des erstinstanzlichen Urteils verworfen", mit dem mindestens 9 von 10 Revisionsverfahren enden, belassen.

Ein nahezu zwingender Grund, sich eingehend mit der Angelegenheit zu befassen, war durchaus vorhanden: Es ging um die Rechtsfortbildung durch sog. Richterrecht. Daß es hierzu bis auf zwei alte, zu dem vorliegenden Falle (ganz abgesehen von der Binsenweisheit, daß jeder Rechtsfall ohnehin einzigartig ist) nicht passende Urteile aus dem Jahre 1957 (auf welche sich der ADAC in seiner kruden Stellungnahme berief) keine Entscheidungen gibt, zeigt sich schon daran, daß man im Stichwortregister bei Hentschel (für Nichtjuristen: ein bekannter Verkehrsrechtskommentar und gewissermaßen das "Standardwerk" der einschlägigen Kommentarliteratur) weder unter "barfuß" noch unter "Schuhwerk" fündig wird und die Kommentierung von § 23 StVO auch ansonsten nichts zu dem uns hier interessierenden Thema hergibt.

2. Immerhin gibt es nun ein aktuelles OLG-Urteil, das ausdrücklich feststellt, dass Barfuss-Autofahren - jedenfalls, wenn keine Belästigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnhemr davon ausgeht (was denklogisch nicht möglich ist) und kein Berufskraftfahrer bei der Berufsausübung betroffen ist - nicht ordnungswidrig ist. Das kann jetzt bei etwaigen Einsprüchen gegen entsprechende Bußgeldbescheide zitiert werden, womit die Sache dann wirklich erledigt sein dürfte. Denn jetzt ist es einfacher für die Verwaltungsbehörden bzw. Bußgeldrichter, entsprechende Verfahren mit Verweis auf dieses OLG-Urteil einzustellen, als ausführlich begründen zu müssen, warum dieses Urteil falsch sein soll (was ja auch bei korrekter juristischer Methodik nicht möglich ist).
3. Die Gefahr, dass der Verordnungsgeber nun schnellstens die StVO nachbessert, sehe ich nicht. Hier würde entsprechender Handlungsdruck wohl nur entstehen, wenn entweder plötzlich sehr viele Autofahrer barfuss führen (was dann aber auch ein Verbot politisch schwieriger durchsetzbar machen würde) oder aber barfüssiges Autofahren als Ursache für diverse schwere Unfälle ausgemacht würde. Beides erscheint mir derzeit extrem unwahrscheinlich.

In dieser Hinsicht teile ich Deinen Optimismus nicht. Zunächst ist wohl zu erwarten, daß das Urteil in einer Fachzeitschrift (vermutlich NJW [Neue Juristische Wochenschrift], DAR [Deutsches Auto- Recht] oder MDR [Monatsschrift für Deutsches Recht]) veröffentlicht werden wird und von da aus als Fundstelle auch in die Kommentarliteratur eingehen wird. Das erleichtert zwar zunächst für den Fachmann die Rechtsfindung ungemein; zugleich ist aber zu befürchten, daß einflußreiche Herren sich der Meinung der mit dem vorliegenden Falle befaßten Gerichte, nämlich daß das Autofahren ohne Schuhe äußerst unverantwortlich sei und über die bloße Betriebsgefahr hinausgehende Gefährdungen hervorbringe, anschließen und ebenso wie die besagten Gerichte hier zusätzlichen Regelungsbedarf sehen, was auf eine entsprechende Gesetzesänderung (analog zu der Versicherungsvorschrift für Berufskraftfahrer) hinausläuft. Hier sehe ich genau die Gefahren, auf die schon Jay mit Recht hingewiesen hat, denn der Zeitgeist ist leider so, daß alles auf immer stärkere Kontrollen (im Namen einer übermäßig betonten und gepriesenen "Sicherheit") und damit einhergehende Entliberalisierung der Gesellschaft hinausläuft. Ich aber bin für Freiheit (nicht nur der Füße), und hinsichtlich der Sicherheit würde ich anders als die derzeit Regierenden den Focus lieber auf soziale Absicherung legen, welche leider sträflich vernachlässigt wird. Verkehrte Welt!

Barfüssiges Leben ist meines Erachtens derzeit einfach zu unbedeutend, als dass sich auf politischer Ebene irgendjemand damit beschäftigen würde - positiv oder negativ. Sobald sich das ändern würde, Barfuss sein in verschiedenen Lebensbereichen also ein ernsthaftes gesellschaftliches und kontrovers diskutiertes Thema wäre und echter Regelungsbedarf außerhalb von Hausordnungen gesehen würde, hätten wir im Grunde schon sehr viel erreicht (und mehr, als m.E. realistischerweise möglich ist).

Ich bezweifele sehr stark, daß das wünschenswert ist. Regelungsbedarf geht im Zweifel zulasten der Freiheit.

Wenn wir tatsächlich barfuss als positiven Lebensstil etablieren, aus der "Schmuddelecke" herauskommen und das Image von Sonderlingen loswerden wollen (weswegen auch das OLG Bamberg seine Auffassung, dass barfüssiges Autofahren gefährlich sei, ja nicht mit harten Fakten begründet, im Hintergrund der Argumentation steht mehr, dass Barfuss Igitigitt, verrückt und deswegen natürlich auch gefährlich ist, ohne dass man das empirisch untersuchen muss) dürfen wir uns auch Marketing in eigener Sache nicht so grundsätzlich verschließen wie hier unlängst in einem Thread (m.E. weit über die Auseinandersetzung mit der in der Tat völlig verfehlten Wortwahl und des zumindest mißverständlichen Anliegens des Initiators hinausgehend) geschehen. Und wir sollten uns über jeden barfüssigen Promi freuen, weil er (selbst dann, wenn er nach welchen Definitionen auch immer kein echter Barfüssler sein mag) durch einen solchen Auftritt Werbung fürs Barfusslaufen macht (dass er sicher in erster Linie Werbung für sich selbst machen will, sollte uns nicht stören, weil das uns in keiner Weise schadet, sondern nur nutzt).

Dieser Argumentation kann ich nicht allzu viel abgewinnen, weil ich in erster Linie für mich selbst barfuß laufe (also nicht, um andere damit zu erfreuen oder zu ärgern) und von Hause aus jedem Personenkult abhold bin. Die wirksamste Art, den "Prominenten" das Wasser abzugraben, ist betontes Desinteresse (egal, ob die betreffende Person barfuß ist). Mir liegen vielmehr die Menschen, mit denen ich persönlich zu tun habe und die in meinem Leben vorkommen, am Herzen.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

P.S.: Zum Teufel mit Schuhen und Sokken! Ich hasse sie!

Genau das passiert, was Du immer prophezeit hast

Oliver S., Wednesday, 25.04.2007, 15:23 (vor 6359 Tagen) @ Markus U.

Hallo,

Von einem Rechtsstaat muß man das auch unbedingt erwarten und sogar verlangen können.

Volle Zustimmung, nur wissen wir beide, dass die Realität eine andere ist. Im Hinblick auf die aberwitzige Arbeitsbelastung von Amtsrichtern ist das sogar zu einem gewissen Grad verständlich. Trotzdem habe ich persönlich z.B. Strafverteidigung aus Frustration darüber, was "Unschuldsvermutung" in der amtsgerichtlichen Wirklichkeit bedeutet, schon vor Jahren aufgegeben.

Ein nahezu zwingender Grund, sich eingehend mit der Angelegenheit zu befassen, war durchaus vorhanden: Es ging um die Rechtsfortbildung durch sog. Richterrecht. Daß es hierzu bis auf zwei alte, zu dem vorliegenden Falle (ganz abgesehen von der Binsenweisheit, daß jeder Rechtsfall ohnehin einzigartig ist) nicht passende Urteile aus dem Jahre 1957 (auf welche sich der ADAC in seiner kruden Stellungnahme berief) keine Entscheidungen gibt, zeigt sich schon daran, daß man im Stichwortregister bei Hentschel (für Nichtjuristen: ein bekannter Verkehrsrechtskommentar und gewissermaßen das "Standardwerk" der einschlägigen Kommentarliteratur) weder unter "barfuß" noch unter "Schuhwerk" fündig wird und die Kommentierung von § 23 StVO auch ansonsten nichts zu dem uns hier interessierenden Thema hergibt.

Was auch ein Beleg dafür sein kann, wie wenig Praxisrelevanz das Thema Barfuss-Autofahren tatsächlich hat und das Amtsgericht dazu hätte veranlassen können, das als Exotenfall abzutun ohne grundsätzlichen Klärungsbedarf.

Zunächst ist wohl zu erwarten, daß das Urteil in einer Fachzeitschrift (vermutlich NJW [Neue Juristische Wochenschrift], DAR [Deutsches Auto- Recht] oder MDR [Monatsschrift für Deutsches Recht]) veröffentlicht werden wird und von da aus als Fundstelle auch in die Kommentarliteratur eingehen wird. Das erleichtert zwar zunächst für den Fachmann die Rechtsfindung ungemein; zugleich ist aber zu befürchten, daß einflußreiche Herren sich der Meinung der mit dem vorliegenden Falle befaßten Gerichte, nämlich daß das Autofahren ohne Schuhe äußerst unverantwortlich sei und über die bloße Betriebsgefahr hinausgehende Gefährdungen hervorbringe, anschließen und ebenso wie die besagten Gerichte hier zusätzlichen Regelungsbedarf sehen, was auf eine entsprechende Gesetzesänderung (analog zu der Versicherungsvorschrift für Berufskraftfahrer) hinausläuft. Hier sehe ich genau die Gefahren, auf die schon Jay mit Recht hingewiesen hat, denn der Zeitgeist ist leider so, daß alles auf immer stärkere Kontrollen (im Namen einer übermäßig betonten und gepriesenen "Sicherheit") und damit einhergehende Entliberalisierung der Gesellschaft hinausläuft. Ich aber bin für Freiheit (nicht nur der Füße), und hinsichtlich der Sicherheit würde ich anders als die derzeit Regierenden den Focus lieber auf soziale Absicherung legen, welche leider sträflich vernachlässigt wird. Verkehrte Welt!

Jetzt lass mal die Kirche im Dorf :-)
Es werden wöchentlich Dutzende von Urteilen veröffentlicht, die Politik kann gar nicht auf alles reagieren. Und Interessen einflussreicher Lobby-Gruppen sind hier ja nicht berührt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schuhhersteller durch ein solches Urteil ihren Umsatz ernsthaft in Gefahr sehen oder die Automobilindustrie hinsichtlich barfussfreundlicher Pedale Auflagen, die mindestens so "unzumutbar" wie die zur CO2-Reduktion sind (Ironiemodus Ende), auf sich zukommen sieht und auf eine Gesetzesänderung drängen werden. Dafür ist Barfusslaufen noch zu selten.

Regelungsbedarf geht im Zweifel zulasten der Freiheit.

Das ist aber auch eine zutiefst pessimistische Einstellung zum Rechtsstaat, der schließlich gerade kein Regulierungsstaat ist, die zu Deinem andererseits immer geäußerten Vertrauen in die Gerichte gar nicht passt...

Dieser Argumentation kann ich nicht allzu viel abgewinnen, weil ich in erster Linie für mich selbst barfuß laufe (also nicht, um andere damit zu erfreuen oder zu ärgern) und von Hause aus jedem Personenkult abhold bin. Die wirksamste Art, den "Prominenten" das Wasser abzugraben, ist betontes Desinteresse (egal, ob die betreffende Person barfuß ist).

Um für uns selber barfusslaufen zu können (und nicht z.B. von einer verknöcherten BSV oder auch regulierungswütigen Politikern daran gehindert werden zu können), ist m.E. erforderlich, dass Barfusslaufen positiv, zumindest aber nicht negativ wahrgenommen wird. Es geht um ein Image, nicht darum, dass es plötzlich alle machen sollen. Die OLG-Richter z.B. hätten vielleicht anders formuliert, wenn sie Barfüssigkeit nicht negativ verknüpft hätten. Da aber nunmal mit Barfuss kein Geld zu verdienen ist und deswegen keine Wirtschaftsbranche Image-Werbung für barfüssiges Leben betreiben wird, müssen zwangsläufig wir das tun. Und viele hier im Forum tun genau das, indem sie Homepages erstellen und pflegen, dieses Forum samt Best-Off und Pressespiegel administrieren, Barfussevents organisieren und in den Medien auftreten. Und barfüssige Promis sind nunmal kostenlose Werbeträger. Es geht nicht darum, wie Du zu Personenkult stehst, sondern wie die öffentliche Wahrnehmung ist. Und niemand verlangt von Dir, dass Du eine Shakira-CD kaufst oder ein Konzert von ihr besuchst, nur weil sie barfuss auftritt.

Mir liegen vielmehr die Menschen, mit denen ich persönlich zu tun habe und die in meinem Leben vorkommen, am Herzen.

Und das sind ja wohl auch inzwischen einige nette Bekannte aus dem Forum, die so wie Du einfach nur für sich Barfusslaufen wollen und von einem positiveren Image profitieren würden.

P.S.: Zum Teufel mit Schuhen und Sokken! Ich hasse sie!

Ich auch! Wird nur leider noch eine ganze Weile dauern, bis ich heute aus ihnen rauskomme :(

Liebe Grüße
Oliver S.

Genau das passiert, was Du immer prophezeit hast

Jörg (Hanna), Stammposter, Wednesday, 25.04.2007, 21:18 (vor 6359 Tagen) @ Oliver S.

Jetzt lass mal die Kirche im Dorf :-)
Es werden wöchentlich Dutzende von Urteilen veröffentlicht, die Politik kann gar nicht auf alles reagieren. Und Interessen einflussreicher Lobby-Gruppen sind hier ja nicht berührt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schuhhersteller durch ein solches Urteil ihren Umsatz ernsthaft in Gefahr sehen oder die Automobilindustrie hinsichtlich barfussfreundlicher Pedale Auflagen, die mindestens so "unzumutbar" wie die zur CO2-Reduktion sind (Ironiemodus Ende), auf sich zukommen sieht und auf eine Gesetzesänderung drängen werden. Dafür ist Barfusslaufen noch zu selten.

Hallo Ihr Rechtsanwälte,

wenn ich mir anschaue, wie lange das "Handyverbot" am Steuer gebraucht hat, obwohl Gutachten zweifelsfrei eine signifikant höhere Unfallrate festgestellt hatten und es auch schwere Unfälle durch die Handybenutzung gegeben hat (ich fühle mich schon von der Freisprecheinrichtung abgelenkt und telefoniere im Stadtverkehr auch damit nicht mehr), ist mir vor einem Barfußfahrverbot nicht bange. Ich zitiere ausnahmsweise mal die BSV: Das Thema ist nicht von Relevanz! ;-)

Serfuß,
Jörg

Genau das passiert, was Du immer prophezeit hast

Markus U., Stammposter, Thursday, 26.04.2007, 15:50 (vor 6358 Tagen) @ Oliver S.

Hi Oliver S.!

Ein nahezu zwingender Grund, sich eingehend mit der Angelegenheit zu befassen, war durchaus vorhanden: Es ging um die Rechtsfortbildung durch sog. Richterrecht. Daß es hierzu bis auf zwei alte, zu dem vorliegenden Falle (ganz abgesehen von der Binsenweisheit, daß jeder Rechtsfall ohnehin einzigartig ist) nicht passende Urteile aus dem Jahre 1957 (auf welche sich der ADAC in seiner kruden Stellungnahme berief) keine Entscheidungen gibt, zeigt sich schon daran, daß man im Stichwortregister bei Hentschel (für Nichtjuristen: ein bekannter Verkehrsrechtskommentar und gewissermaßen das "Standardwerk" der einschlägigen Kommentarliteratur) weder unter "barfuß" noch unter "Schuhwerk" fündig wird und die Kommentierung von § 23 StVO auch ansonsten nichts zu dem uns hier interessierenden Thema hergibt.


Was auch ein Beleg dafür sein kann, wie wenig Praxisrelevanz das Thema Barfuss-Autofahren tatsächlich hat und das Amtsgericht dazu hätte veranlassen können, das als Exotenfall abzutun ohne grundsätzlichen Klärungsbedarf.

Gerade bei "exotischen" Fallgestaltungen sehe ich grundsätzlichen juristischen Klärungsbedarf, weil gerade Entscheidungen in solchen Fällen die Grenzen der Anwendbarkeit einer Norm besonders gut sichtbar werden lassen. Nicht ohne Grund stößt man deshalb in der Literatur überdurchschnittlich häufig auf besonders seltsame Fälle (z. B. den "Siriusfall" in BGHSt 32, an dem ich mich schon während des Jurastudiums delektiert habe).

Regelungsbedarf geht im Zweifel zulasten der Freiheit.


Das ist aber auch eine zutiefst pessimistische Einstellung zum Rechtsstaat, der schließlich gerade kein Regulierungsstaat ist, die zu Deinem andererseits immer geäußerten Vertrauen in die Gerichte gar nicht passt...

Dieses "Vertrauen" ist reiner Zweckoptimismus, denn natürlich weiß ich auch, daß Richter sich täuschen lassen und daher Fehlurteile leider keine Seltenheit sind. Es gibt auch einen gewaltigen qualitativen Unterschied zwischen Richterrecht, das unmittelbar nur für den entschiedenen Fall Geltung hat und ansonsten für vegleichbare Fallgestaltungen lediglich einen Anhaltspunkt bietet, und einer Norm. Vorliegend ist eine solche sogar schon in der Versicherungsvorschrift für Berufskraftfahrer, welche "den Fuß fest umschließendes Schuhwerk" zu tragen haben, vorgebildet. Es wäre also ein leichtes, eine entsprechende Vorschrift auch in die StVO einzubauen. Das Oberlandesgericht, mit dessen Entscheidung wir uns hier befassen, legt eine solche "Lösung" schließlich nahe.

Um für uns selber barfusslaufen zu können (und nicht z.B. von einer verknöcherten BSV oder auch regulierungswütigen Politikern daran gehindert werden zu können), ist m.E. erforderlich, dass Barfusslaufen positiv, zumindest aber nicht negativ wahrgenommen wird. Es geht um ein Image, nicht darum, dass es plötzlich alle machen sollen. Die OLG-Richter z.B. hätten vielleicht anders formuliert, wenn sie Barfüssigkeit nicht negativ verknüpft hätten.

Barfußfreundliche Juristen sind leider äußerst selten. Gerade heute bin ich noch von einem Kommilitonen gefragt worden, was die Richter dazu sagten, wenn ich mit langen Haaren und barfuß vor Gericht auftrete. Da mußte ich ihm erklären, daß ich vor Gericht nicht barfuß auftrete und daß meine Haartracht (die so ungewöhnlich gar nicht ist) niemanden zu interessieren hat.

Da aber nunmal mit Barfuss kein Geld zu verdienen ist und deswegen keine Wirtschaftsbranche Image-Werbung für barfüssiges Leben betreiben wird, müssen zwangsläufig wir das tun. Und viele hier im Forum tun genau das, indem sie Homepages erstellen und pflegen, dieses Forum samt Best-Off und Pressespiegel administrieren, Barfussevents organisieren und in den Medien auftreten.

Ich glaube, daß einige von uns in gewissem Maße "betriebsblind" sind. Wir laufen (hoffentlich) täglich barfuß, lesen und schreiben in diesem Forum und kriegen dadurch bedingt ziemlich viel zum Thema barfuß mit. Für die "breite Masse", die von der Existenz dieses Forums und vermutlich auch von den von Dir genannten Homepages und Medienauftritten nichts weiß (gerade die letzten geraten erfahrungsgemäß besonders schnell in Vergessenheit), ist hingegen Barfußlaufen außerhalb der dafür vorgesehenen Zonen (Barfußpark, Strand & Schwimmbad) schlichtweg verrückt, wenngleich deutliche Reaktionen verbaler Art selten sind und ich auch nicht jedem Passanten ins Gesicht gukke, um aus seinen Blikken Schlüsse zu ziehen. Möglicherweise denken viele auch: "Soll doch jeder machen, was er will - für mich ist's nix".

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.

Etwas für die Autofahrer - und andere Verkehrsteilnehmer?

Michael aus Zofingen, Stammposter, Monday, 23.04.2007, 14:34 (vor 6361 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus,

"Das Amtsgericht hat sehr sachgerecht und richtig geurteilt, aber leider entspricht das Urteil nicht derzeit geltendem Recht & Gesetz und kann daher keinen Bestand haben. Der Gesetzgeber möge bitte das Gesetz ändern, damit Autofahrer ohne Schuhe endlich zu einer saftigen Geldbuße, die sie verdient haben, verdonnert werden können."

Ich muß somit das Ergebnis meiner bisherigen Recherchen zum Thema "barfuß Autofahren" leicht korrigieren:
Barfuß Autofahren ist nach derzeit geltendem Recht NOCH nicht verboten.

Auch wenn ich kein Jurist bin und mich lieber direkt ausdrücke anstatt mit irgendwelchen Paragraphen, so habe ich es auch so interpretiert. Auch als Nichtautobesitzer bin ich überhaupt nicht glücklich darüber.

Eigentlich werden Gesetze doch in erster Linie gemacht, damit kein Chaos oder gar Schaden entsteht, und früher war es sicher so. Manchmal habe ich aber den Eindruck, als ob das heute nicht mehr der Fall ist. Gesetze werden eher gemacht werden, um mit wenig Aufwand möglichst Geld in die Stadt- oder Staatskasse zu befördern. Würde es bei dem heutigen Verkehr keine Ampelregelungen geben und keinerlei Geschwindigkeitsbeschränkungen, dann gäbe es mehr Unfälle. Also gibt es ein Gesetz. Aber kontrolliert wird nicht dort, wo es am gefährlichsten ist, sondern dort, wo es möglichst viele das Gesetz übertreten.

Durch Barfuß Autofahren entstehen kaum mehr Unfälle, also braucht es kein Gesetz. Da nur wenige Leute barfuß Auto fahren (und früher vermutlich noch weniger) hat schlicht und einfach kein Gesetzemacher dran gedacht, daß überhaupt der Fall auftauchen würde, also wurde es nie erwähnt. Und ich hoffe, daß es bei der nächsten Revision auch wieder vergessen wird.

Meistens sind Gesetze ja nicht direkt, sondern sie werden weiter gefaßt. Wenn tatsächlich ein "kompetenter" Gesetzemacher barfuß am Steuer verbieten will, wer garantiert, daß er nicht gleich weiter ausholt und gleich die barfüßige Benutzung aller "Fahrzeuge" verbietet. Und mit "Benutzung" nicht nur den Fahrer meint, sondern ALLE Insassen? Dann würde das barfüßige Radfahren auch darunter fallen, und das wäre schrecklich. Oder die barfüßige Benutzung von Straßenbahnen, Bussen und Eisenbahnen? Das wäre zum Kotzen!

Oder es würde gleich ein Gesetz geben, das die "barfüßige Teilnahme am öffentlichen Verkehr" verbietet. Dann hätte die Polizei genug zu tun. Etwa dann, wenn ein Kind barfuß im Garten spielt und ein Ball fliegt auf die Straße. Wenn das Kind dann so hinterherläuft und ein böser Nachbar macht ein Foto und ruft die Polizei? Dann wird dem Vater des Kindes eine saftige Buße aufgebrummt. Noch schlimmer wäre es, wenn die Eltern aus Angst vor Bußen den Kindern das Barfußlaufen selbst im heimischen Garten verbieten oder das Grundstück hoch einzäunen.

Aber soweit sind wir zum Glück noch lange nicht. Und so weit wird es vermutlich nie kommen, weder in Deutschland, noch in der Schweiz. Und nicht einmal im hoffnungslos überbullten Zofingen.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Etwas für die Autofahrer

Puma, Stammposter, Monday, 23.04.2007, 22:10 (vor 6361 Tagen) @ beka

HI!
Es ist zwar nicht das eigentliche Thema dieses Threads, ich wollte aber doch darauf hinweisen, dass ich Autofahren mit Socken ohne Schuhe für gefährlich halte. Ich habe das vor vielen Jahren einmal gemacht und fand es extrem rutschig. Den besten Halt habe ich barfuß, den zweitbesten mit Schuhen und den schlechtesten mit Socken.
Gruß
Puma

Weshalb ich in DIESER Sache Containment-Politik empfehle

Jay, Stammposter, Tuesday, 24.04.2007, 04:34 (vor 6361 Tagen) @ beka

Hi!
"Bezugnehmend" auf alles, was bis jetzt an Repliken in dieser Angelegenheit erschien, ist die Lage meines Erachtens so, daß "es" bereits recht knapp noch einmal "gutging" (Bußgeldbescheid von € 50,- aufgehoben). Das geschah aber auch nur deswegen, weil das negative "Ereignis" (Unfall) fehlte und ferner, weil das Berufungsgericht hier noch eine Art "unscharfen rechtsfreien Raum" erkannte (nulla poena sine lege, keine Strafe ohne Gesetz), jedoch - worauf Markus U. zurecht hinwies - in der Begründung psychotendenziell auf "Klärungsbedürftigkeit" dieser Sache hinwies.

Trotzdem kann ich nur eindringlich raten, in dieser Sache den Grundsatz "Schlafende Hunde weckt man nicht" walten zu lassen. Und schlafende Hunde, die gegen Barfuß (und sei es im vorliegenden Fall auch nur speziell am Steuer) sind & ggf. gerne bellen & zubeißen, gibt´s genug:

x Der alljährlich meist Ende Januar stattfinde Verkehrsgerichtstag in Goslar ist in Sachen 'Entliberalisierung der Gesellschaft' fast jedesmal eine Katastrophe. Er ringt nach Themen, die er beackern kann, weil vieles gar nicht mehr weiter verschärfbar & reglementierbar ist, ohne absolut lächerlich zu wirken. Wir wollen lieber nicht hoffen, daß er - durch was auch immer - auf die "Problem"stellung [BF am Volant] aufmerksam gemacht wird, seine Empfehlungen dürften katastrophal sein: weil breite Bevölkerungsschichten [BF am Steuer] NICHT als etwas "Vernachlässigbares" betrachten würden, was - wenn geregelt bzw. verboten - eine Lächerlichkeit darstellen würde. Von ingenieurwissenschaftlichen Aspekten wie "laterale Haftreibungsindizes des Systems [Schuh- bzw. Fußsohle/Pedal etc. etc.] haben sie - genau wie die Verkehrsgerichtstags-Teilnehmer - ohnehin keine Ahnung.

x Der ADAC steht ebenfalls nicht auf unserer Seite. Dessen beratende Juristen erwiesen sich - wie auch hier schon zu lesen war - stets als "Reichsbedenkenträger", rieten breiten Bevölkerungsschichten von BF am Steuer ab & man mußte Angst haben, daß sie sogar die Versicherungen "schlecht draufbrachten". Gleiches gilt für Organisationen wie "Kraftfahrer-Schutzbund" etc. etc.

x Fragt sich auch noch, wie Quasi-Behörden a 'la TÜV, DEKRA etc. zu [BF am Steuer] stehen, wahrscheinlich nicht günstig (ohne jemals über die technischen Aspekte nachgedacht zu haben, obwohl Ingenieurstitel-Inhaber). Hat jemand schon einmal seine Karre zur § 29-"Hauptuntersuchung" vorgefahren (ist seit langem nicht mehr üblich, weil das alles die Werkstätten erledigen). Wie reagieren TÜV, DEKRA & Co. auf den barfüßig sein 4rad "vorführenden" Fahrer?

x Fachpresse wie "auto, motor & sport", "AutoBild" etc. zeigte sich bisher entweder desinteressiert oder übervorsichtig (im Zweifel nicht berichten, das Thema nicht anschneiden). Testfahrer bei der Vorstellung von Fahrfeeling & -handling tragen stets Turn- oder ausgesprochen fette Schuhe. Was auch sonst immer im Zusammenhang mit 4rädern geschieht, stets geschieht es in Zeitschriften dieser Art voll & massiv beschuht. Einzige Ausnahme: Berichte über Automobilproduktion in Indien. BFiges nur auf unkommentierten Bildern zu sehen.

x Bekanntermaßen gibt´s mich mit Winterausnahmen seit meinem 16. Lebensjahr fast nur barfuß. Fast - denn auch meine Fahrstunden im heißen Sommer 1976 fanden voll fett beschuht statt. Mein Fahrlehrer war ein sehr vernünftiger, seriöser Mann, dem es wahrhaft nur darum ging, seine Kunden durch die Prüfung zu bringen (& nicht mit möglichst vielen Fahrstunden maximal Geld zu erzeugen, was den guten Ruf seiner Fahrschule begründete). Es war mit ihm nicht im geringsten in bezug auf BF zu reden, für die og. technischen Aspekte war er völlig taub. Selbstverständlich ließ er auch Minimalschuhe nicht zu. Ferner habe ich noch nie ein Fahrschullehrbuch gesehen, in dem nicht auf die 'Bedeutung des Schuhwerks' (sprich Empfehlung: im Winter auf ein Paar Halbschuhe umsteigen zwecks Verbesserung des "Feelings" im Vergleich zu Winterstiefeln) hingewiesen wurde, in ganz alten fand sich sogar: Keine Wollhandschuhe an den damals meist glatten Kunststofflenkrädern. Wie Fahrlehrer heute "drauf sind", weiß ich nicht. Ich glaube aber intuitiv nicht, daß sich etwas geändert hat.

Dies nur nur Illustration, wer sich so alles auf den Plan gerufen fühlen könnte, sollte er das ["Zeitgeist"- ?] Syndrom als auffällig betrachten, von neurotisch-psychopathischen Polizisten, Parküberwachungs-Hilfssheriffs & sonstigen Amstorganen, die sich mit "ihrem" Standpunkt vor Gericht etc. durchsetzen wollen, ganz zu schweigen. All das sind keine bzw. wenn überhaupt, dann keine zuverlässigen Verbündeten, die sachliche & gerechtfertige Argumente durchpeitschen. Der Länge wegen möchte ich jetzt nicht darauf eingehen, was bei einem tatsächlich eintretenden BF-Verbot zu tun ist, werde dies aber auf Wunsch tun oder wenn jemand einen diesbezüglichen Thread eröffnet. Wir haben dann auf jeden Fall ein Riesenproblem.

Freundliche BF-Grüße, Jay (bei all den wenigen Unfällen, die ich verschuldete, war ich übrigens voll fett beschuht, seit 1991 unfallfrei. Seit 1977 in 85% aller Fahrten voll BF. Rund 1 Mio. km barfüßige Fahrpraxis).

Etwas für die Autofahrer

Luc, Wednesday, 25.04.2007, 19:00 (vor 6359 Tagen) @ beka

Auf das Thema: barfussfahren bin ich noch nicht weiter gekommen...
BFGrüsse aus Frankreich. Luc

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