Zweites Mal in Ulm. (Hobby? Barfuß! 2)

Andi35 @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 03:55 (vor 6385 Tagen)

Hallo miteinander!

Ich berichtete ja bereits von meinem ersten Aufenthalt in Ulm und ich hätte nicht gedacht, dass ich schon zwei Wochen später wieder zu dem ehemaligen Mitschüler nach Ulm fahre.
Er rief mich an und fragte mich, ob ich kommen würde, er habe samstags frei und montags hat er es sowieso. Die Kosten, wie das Benzin und das Essen etc., teilen wir uns, wenn ich zu ihm fahre.
Ich fuhr um 5.00 Uhr in der Früh am Samstag, dem 24. März los und kam morgens gegen 9.00 Uhr in Nersingen bei Ulm an, diesmal blieb ich bis donnerstags, den 29. März am Morgen, fuhr also nicht in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag nach Hause, wie ich das zwei Wochen vorher tat.

Stephan ist in einem Tauschring Mitglied und sie treffen sich zwei Mal im Monat um Sachen zu tauschen, es wird, wie der Name schon sagt, nur getauscht, alles wird ohne Geld abgewickelt. Eine Sache kostet "Thalente", wobei ein "Thalent" 50 Cent sind.
Man muss sich diesen Tauschring wie ein Flohmarkt vorstellen, auf dem die Gegenstände eben nicht bezahlt, sondern gegen eigene getauscht werden.
Wir gingen erst mal gemütlich einkaufen, frühstückten dann und fuhren danach zu diesem Tauschring in Ulm.
Auf dem Parkplatz, nahe des Gebäudes, in dem der Tauschring statt fand und auf dem ich mein Auto abstellte, sah eine junge Frau, dass ich barfuß war, sie wollte gerade in ihr Auto steigen und losfahren, da kam sie zu uns, schaute mich an und fragte, ob mir denn nicht kalt sei, ihr wäre schon beim Anblick davon kalt.
Ich erklärte ihr das Übliche, hier ja Bekannte und sie fand es sehr interessant und meinte, es sähe sehr "exotisch" aus, das war das Wort, das sie benutzte.

Als Stephan und ich die Halle betraten, in der dieser Tauschring statt fand, sagte eine ältere Frau: "...... Und der kommt gleich barfuß!"
Ich sagte scherzhaft, ich sei barfuß, weil ich meine Schuhe im Tauschring tauschen wolle, erklärte ihr dann aber, warum ich das tue. Sie meinte darauf: "Sie wissen ja, dass das nicht unbedingt gesund ist?"
Ich erzählte ihr von der Existenz unseres Barfußforums und sagte, ich wäre über dieses Thema schon gut informiert, da wir in unserem Forum all diese Themen öfter besprechen würden und außerdem auch Mediziner etc. daran Teil nehmen würden, durch welche wir zusätzlich noch hilfreiche Argumente und Tatsachen erfahren würden.
Sie meinte, harter Boden sei nicht gut und ich sagte, ich würde auf allen Böden barfuß gehen, was sie dann wiederum besser und nicht einseitig fand. Ich erklärte ihr die Abrolltechnik, welche die Waden positiv beansprucht und deren Muskulatur stärkt, während das Abrollen mit Schuhen mehr "starr", also unflexibel ist, da die Zehen beim Abrollen kaum "einknicken".

Sie meinte weiter, sie kenne sich damit gut aus, da sie vieles hätte darüber lernen müssen und ich fragte sie, was sie denn gelernt habe. Sie sagte, sie sei Schuhverkäuferin gewesen und früher hätte man nicht wie heute, einfach nur Schuhe verkaufen können, sondern man hätte vieles über die Füße wissen müssen, was heute ja nicht mehr verlangt würde. Bei den immer mehr steigenden Anforderungen in Schulen und dem Berufsleben, habe ich da allerdings so meine Zweifel, ob das stimmt, was sie behauptete!
Sonntags holten wir dann einen Freund von Stephan ab und wir drei fuhren auf einen Parkplatz und spazierten zur Donau, an deren Ufer wir dann entlang spazierten.
Ich ging durch das schöne, grüne und weiche Gras, aber fand es echt asozial, dass auf einer Wiese, auf der bei schönem Wetter Leute liegen und barfuß gehen, Kronkorken, Glas und Hundekot herum lagen, man musste schon aufpassen, wo man hin tritt und das ist eine Sauerei sondergleichen! >:-()

Auch dort begegnete mir eine junge Frau, die mich auf meine Barfüßigkeit ansprach und ich erzählte auch ihr, warum ich das mache und wie ich es sehe, sie fand es sehr gut.
Bloß montags, als wir wieder in die Schule zum Mittagessen gingen, denn ein Menue kostet 4 €, ein kleines sogar nur 2 €, saß, als wir nach dem Essen zum Auto gingen, draußen auf einer Bank eine junge Frau, die vom Aussehen und Akzent her wohl slavischer Herkunft war.
Sie fragte mich, warum ich das tue und meinte, sicher nur um aufzufallen, worauf ich ihr einiges dazu erklärte, doch sie meinte, ich dürfte mich nicht wundern, wenn ich mir Infektionen und Fußpilz einfange. Muss ich zu einer solchen Einstellung und "Kenntnis" noch viel schreiben? Ich glaube nicht. Sie meinte auch, ich bekäme mal Probleme mit meinem Rücken, was sie wohl eher auf eine chronische Erkrankung durch Kälte von unten bezog, als auf die Haltung durch das Barfußgehen, denn letzteres ist ja gerade und erwiesenermaßen das Beste für den Rücken!
Ich sagte zum Abschluss, nachdem sie vorlaut ihren Standpunkt vertrat und sich nichts sagen ließ von einer Person, die durch ein Forum und eigene Erfahrungen ein sicher besseres Wissen hat, sie habe überhaupt gar keine Ahnung, Stephan und ich ließen sie dann zurück, sie ging sowieso wieder in das Schulgebäude.

Nachmittags besuchten wir noch die Freizeitmesse in Ulm, die zu dieser Zeit stattfand und die vielleicht zurzeit immer noch ist, ich achtete nicht auf den Veranstaltungszeitraum.
Dort schienen viele meine Barfüßigkeit nicht zu bemerken oder sie waren zumindest nicht groß verwundert, nur wenige schauten recht verdutzt, aber einige wenige äußerten sich auch positiv dazu.
So lief es auch bei den Stadtbummeln am Tag bei schönem Wetter, das uns auch dieses Mal wieder beschert war.
Wir fuhren abends auch, wie beim letzten Mal, wieder in eine Spielothek und spielten Billard in einem der Billardräume. Plötzlich kamen zwei von drei Türken auf uns zu (der Andere blieb an der Theke) und sagten zu mir, sie drei hätten sich schon die ganze Zeit gefragt, warum ich wohl barfuß sei und ich erklärte es ihnen und erzählte ihnen ein wenig davon. Sie verfolgten mein Gespräch interessiert und ebenso interessiert fragten sie auch verschiedenes dazu, was ich ihnen beantwortete. Am Schluss bedankten sie sich freundlich und setzten sich wieder.

Allerdings ereignete sich auch ein Vorfall, der den Kurzurlaub etwas weniger erfreulich gestaltete: als wir gegen 3.00 Uhr zu Stephan nach Hause fuhren, sah ich etwas weiter hinter uns ein Polizeiauto und ich sagte zu Stephan, sicher würden sie uns gleich anhalten und so war es dann auch.
Sie blinkten auf und auf dem Dach, zwischen dem Blaulicht, erschien der rote Schriftzug "Stop, Polizei!"
Sie verlangten den Fahrzeug- und Führerschein, freundlich wie immer, händigte ich ihnen alles aus und auch ihre Frage, ob wir Alkohol oder Drogen genommen hätten, konnte ich verneinen, in der Spielothek in der wir waren, gibt es auch keine alkoholischen Getränke, was ich ihnen auch sagte, denn sie fragten auch, woher wir kämen.
Plötzlich sah einer der beiden, als er mit der Taschenlampe ins Auto leuchtete, dass ich barfuß war und sofort sagte er fragend: "Sie fahren barfuß?"
Er sagte, das sei verboten und erst da begann ich zum ersten Mal, der Polizei ernsthaft zu widersprechen und ich erklärte ihm, was an Schuhwerk verboten ist und welche Sonderrechte lediglich für Lkw-Fahrer gelten und, dass von Barfüßigkeit mit keinem Wort die Rede sei. Er berief sich auf einen Bericht vom ADAC und ich sagte, dass genau diese "Kandidaten" mal einen solchen Schwachsinn in Umlauf gebracht hätten und er meinte, die hätten Erfahrung und er glaube das nicht, dass das Schwachsinn sei, was die schreiben.
Er sagte, das koste mich 50 € Bußgeld und drei Punkte in Flensburg, worauf ich sagte, er solle mir einen Anhörungsbogen zuschicken, ich würde mir einen Anwalt nehmen und der Käse wäre gegessen, weil die Sache eingestellt würde, da es nicht stimmt.

Sie fragten dann noch, ob ich ein Warndreieck und Verbandszeug im Auto habe und ich sagte, sie sollen den Kofferraum öffnen, da wäre es drin, was ihnen auch nicht zu gefallen schien, ich hätte wohl selbst aussteigen und den Kofferraum öffnen sollen, wenn es nach ihnen gegangen wäre.
Es wunderte mich, dass sie nicht auch noch nach den Aidshandschuhen im Verbandskoffer fragten, so "genau", wie die drauf waren!
Sie setzten sich dann ins Auto und ich sagte zu Stephan, als sie eine Zeit lang nicht kamen: "Jetzt schauen sie sicher in ihrem schlauen Gesetzbüchlein, ob barfuß Auto fahren wirklich nicht verboten ist! :-D
Als sie dann zurück kamen meinte der Eine, es sei zumindest eine Ordnungswidrigkeit, mit der bereits genannten Folge für mich und mir war es zu blöd, weiter mit ihnen zu diskutieren, denn ich ziehe mein Ding wie "versprochen" durch!
Es waren zwei junge Polizisten, die sicher noch etwas werden wollen, also auf der "Karriereleiter" aufsteigen, was man an ihrem kleinkarierten Verhalten merkte.

Dann fragte mich einer der beiden, ob ich denn Schuhe dabei hätte, was ich mit dem Argument bejahte, ich hätte im Falle eines Unfalls zum Ersthelfen immer ein Paar "Notschuhe" dabei.
Er verlangte, dass ich diese anziehe, was ich dann tat, es waren allerdings dreischnallige "Birkenstock"-Sandalen, in denen man aber aufgrund der drei Schnallen einen sehr guten Halt hat, mit solchen fuhr ich mehr als zehn Jahre lang im Sommer und ohne Socken Auto, da ich noch nicht den Mut zum Barfußgehen hatte und es für Männer auch noch keine gescheiten, offenen Schuhe gab. Diese sind aber lockere, offene Freizeitschuhe, die man gut ohne Socken tragen kann.
Er meinte, auch das sei verboten und fragte, ob mein Kumpel denn einen Führerschein habe, was ich bejahte und er verlangte, dass wir die Seiten tauschen und Stephan mein Auto nach Hause fährt, was wir dann natürlich taten.
Stephan sagte zu mir, es sei die Polizei von bayrischer Seite, denn in Ulm selbst habe die Polizei Tübinger Kenzeichen, ich hatte aber nicht auf das Nummernschild geachtet.
Ich bin mal gespannt, ob da etwas kommt, auf jeden Fall werde ich ein paar Auszüge dazu, die ich in meinen Favoriten gespeichert habe, ausdrucken und ihnen mit meinem Anhörungsbogen mitschicken. Sollte das nicht fruchten (wenn denn überhaupt etwas kommt), dann hole ich mir aber sofort einen Anwalt!
Das waren mal Polizisten, die man nicht "Freund und Helfer" nennen konnte und wegen solchen jungen und karrieregeilen Früchtchen bekommen andere Polizisten ein schlechtes, negatives Image!

Der Rest des Urlaubs war dann wieder schön, aber immer wieder mal überschattet von den Gedanken an diesen Vorfall.

Liebe Grüße,

Andi

Zweites Mal in Ulm.

Jörg (Hanna), Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 13:37 (vor 6384 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi,

Deine Geschichte zeigt, daß der Dauerbrenner "barfuß autofahren" entgegen aller Hoffnungen leider nicht gegessen ist sondern aktuell bleibt:

Plötzlich sah einer der beiden, als er mit der Taschenlampe ins Auto leuchtete, dass ich barfuß war und sofort sagte er fragend: "Sie fahren barfuß?"
Er sagte, das sei verboten und erst da begann ich zum ersten Mal, der Polizei ernsthaft zu widersprechen und ich erklärte ihm, was an Schuhwerk verboten ist und welche Sonderrechte lediglich für Lkw-Fahrer gelten und, dass von Barfüßigkeit mit keinem Wort die Rede sei. Er berief sich auf einen Bericht vom ADAC und ich sagte, dass genau diese "Kandidaten" mal einen solchen Schwachsinn in Umlauf gebracht hätten und er meinte, die hätten Erfahrung und er glaube das nicht, dass das Schwachsinn sei, was die schreiben.

Traurig, daß Polizisten sich nach dem ADAC oder sonstigem Geschreibsel statt nach Deutschem Recht und StVO richten. Die schlechten Pisa-Schüler halten langsam Einzug ins Berufsleben. Auf der anderen Seite sind Polizisten auch nur Menschen und nicht fehlerfrei. Ich hätte sie nach der Stelle in der StVO gefragt.

Er sagte, das koste mich 50 € Bußgeld und drei Punkte in Flensburg, worauf ich sagte, er solle mir einen Anhörungsbogen zuschicken, ich würde mir einen Anwalt nehmen und der Käse wäre gegessen, weil die Sache eingestellt würde, da es nicht stimmt.

Gute Reaktion, so hätte ich es wohl auch gemacht. Als Vielfahrer habe ich zudem eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, ironischerweise beim ADAC :-)

Sie setzten sich dann ins Auto und ich sagte zu Stephan, als sie eine Zeit lang nicht kamen: "Jetzt schauen sie sicher in ihrem schlauen Gesetzbüchlein, ob barfuß Auto fahren wirklich nicht verboten ist! :-D
Als sie dann zurück kamen meinte der Eine, es sei zumindest eine Ordnungswidrigkeit, mit der bereits genannten Folge für mich und mir war es zu blöd, weiter mit ihnen zu diskutieren, denn ich ziehe mein Ding wie "versprochen" durch!

Sind sie denn fündig geworden? Dann hätten sie ja den enstprechenden Paragraphen in der StVO oder dem Bußgeldkatalog zeigen können. Ich hätte sie danach gefragt.

Es waren zwei junge Polizisten, die sicher noch etwas werden wollen, also auf der "Karriereleiter" aufsteigen, was man an ihrem kleinkarierten Verhalten merkte.

Naja, es war wohl eher Unwissenheit + Unsicherheit.

Dann fragte mich einer der beiden, ob ich denn Schuhe dabei hätte, was ich mit dem Argument bejahte, ich hätte im Falle eines Unfalls zum Ersthelfen immer ein Paar "Notschuhe" dabei.
Er verlangte, dass ich diese anziehe, was ich dann tat, es waren allerdings dreischnallige "Birkenstock"-Sandalen, in denen man aber aufgrund der drei Schnallen einen sehr guten Halt hat, mit solchen fuhr ich mehr als zehn Jahre lang im Sommer und ohne Socken Auto, da ich noch nicht den Mut zum Barfußgehen hatte und es für Männer auch noch keine gescheiten, offenen Schuhe gab. Diese sind aber lockere, offene Freizeitschuhe, die man gut ohne Socken tragen kann.

Ich hätte da nicht nachgegeben sondern mal geschaut, was die Herren so machen, wenn man barfuß weiterfährt. Sie hätten Dich wohl kaum erschossen :-). In solchen Schuhen wie von Dir beschrieben würde ich mich auch nicht sicher beim Autofahren fühlen.

Ich bin mal gespannt, ob da etwas kommt, auf jeden Fall werde ich ein paar Auszüge dazu, die ich in meinen Favoriten gespeichert habe, ausdrucken und ihnen mit meinem Anhörungsbogen mitschicken. Sollte das nicht fruchten (wenn denn überhaupt etwas kommt), dann hole ich mir aber sofort einen Anwalt!

Ich würde auch keine unberechtigte Strafe zahlen. Auf der anderen Seite ist immer zu befürchten, daß irgendwann mal ein Präzedenzfall so weit geht, daß barfüßiges Autofahren tatsächlich mal verboten wird, weil er zu falschen Zeit vom falschen Richter am falschen Gericht behandelt wird :-(

Solange lassen wir uns das barfüßige Autofahren aber nicht von schlecht ausgebildeten bzw. informierten Polizisten vermiesen!

Serfuß,
Jörg

Zweites Mal in Ulm.

Andi35 @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 16:26 (vor 6384 Tagen) @ Jörg (Hanna)

Hallo Andi,

Hi Jörg!

Jörg:

Deine Geschichte zeigt, daß der Dauerbrenner "barfuß autofahren" entgegen aller Hoffnungen leider nicht gegessen ist sondern aktuell bleibt:

Andi:
In der Tat, leider, Du schreibst es. :-/

Jörg:
Traurig, daß Polizisten sich nach dem ADAC oder sonstigem Geschreibsel statt nach Deutschem Recht und StVO richten. Die schlechten Pisa-Schüler halten langsam Einzug ins Berufsleben.

Andi:
Ja, so ist es, so sieht es ja auch Ulrich und so wird es wohl jeder vernünftig und klar denkende Mensch sehen!

Jörg:
Auf der anderen Seite sind Polizisten auch nur Menschen und nicht fehlerfrei.

Andi:
Nein, das ist richtig, aber entweder kann man mit absoluter Sicherheit hinter einer Behauptung stehen oder man entscheidet sich bei Zweifeln, wie Ulrich schon ganz recht schrieb, für den "Angeklagten"!
Sie sind auch Menschen, aber dann muss man auch menschlich bleiben und auch als Ordnungshüter mal eine "Schwäche" oder eben ein Nichtwissen zugeben! Ich hätte in ihrem Fall z.B. gesagt, dass ich mir ehrlich gesagt nicht sicher sei, denn man könne ja nicht alle Verkehrsgesetze und Paragraphen im Kopf haben, aber ich würde mich schlau machen und das Ganze im Falle, dass der Barfußfahrer Recht habe, einstellen.
Vermutlich würde ich aber so oder so ein Auge zudrücken, nicht zuletzt nur, weil ich selbst ein Barfüßer bin, nein, ich würde das auch so tun!

Jörg:
Ich hätte sie nach der Stelle in der StVO gefragt.

Andi:
Naja, Du weißt ja, wie das ist: man wehrt sich zwar, aber will, auch wenn man Recht hat, die Sache nicht auf die Spitze treiben und die Polizisten noch mehr verärgern, denn sonst prüfen sie unter Umständen auch noch den Auspuff, die Reifen oder die Beleuchtung und finden vielleicht eine verschmutzte Stelle am Scheinwerfer etc., Du weißt ja, was ich meine. ;-D

Jörg:
Sind sie denn fündig geworden? Dann hätten sie ja den enstprechenden Paragraphen in der StVO oder dem Bußgeldkatalog zeigen können. Ich hätte sie danach gefragt.

Andi:
Ich sagte das nur so zu Stephan, weil es wirklich den Anschein hatte, denn der Eine las oder schrieb etwas, sie hatten die Innenbeleuchtung in ihrem Wagen an. Sicher füllten sie aber nur das Formular aus, das ich unterschreiben sollte, was ich nach kurzer Verneinung aber unterschrieb.
Der Grund war der, dass ich den Verkehrsverstoß, der nach meiner Argumentation keiner ist, darum auch nicht unterschreiben wollte.
Darauf meinten sie, es bezöge sich ja nur auf die Tatsache, dass ich barfuß gefahren sei unabhängig davon, ob das Barfußfahren an sich eine Ordnungswidrigkeit oder was auch immer sei!

Andi:
Es waren zwei junge Polizisten, die sicher noch etwas werden wollen, also auf der "Karriereleiter" aufsteigen, was man an ihrem kleinkarierten Verhalten merkte.

Jörg:

Naja, es war wohl eher Unwissenheit + Unsicherheit.

Andi:
Ein klares "Nein", definitiv nicht, dazu waren sie viel zu (Entschuldigung) klugscheißerisch und arrogant, aber bis in die Puppen! Unwissenheit ist zwar vorhanden, was ja ihre Argumentation zeigt und was wir ja schließlich auch besser wissen, aber das gaben sie nicht zu und hätten es auch nie getan, ich denke aber, sie waren sich völlig sicher, dass ihre Meinung richtig ist!

Jörg:

Ich hätte da nicht nachgegeben sondern mal geschaut, was die Herren so machen, wenn man barfuß weiterfährt. Sie hätten Dich wohl kaum erschossen :-).

Andi:
Nein, klar, aber ich wollte nicht noch mehr für Aufregung und Widerstand sorgen, es hätte die Sache dann vermutlich nur noch schlimmer gemacht! Dann wäre unter Umständen, trotz meinem Recht, vielleicht ein Widerstand gegen die Staatsgewalt/gegen Beamte als ausführende Kraft dazu gekommen, denn Recht haben und Recht bekommen sind ja leider auch immer zwei Paar Schuhe. So komme ich sicher noch zu meinem Recht, aber dann hätte es vielleicht anders ausgesehen.

Jörg:
In solchen Schuhen wie von Dir beschrieben würde ich mich auch nicht sicher beim Autofahren fühlen.

Andi:
Nein, das ist echt kein Problem, glaube mir, wenn Du sie tragen würdest, würdest Du es merken, es sind keine "versenschlappernde" Latschen, man hat durch die drei Schnallen wirklich einen sehr guten Halt, ich fuhr ja wie geschrieben schon mehr als ein Jahrzehnt damit und das problemlos!

Jörg:
Ich würde auch keine unberechtigte Strafe zahlen. Auf der anderen Seite ist immer zu befürchten, daß irgendwann mal ein Präzedenzfall so weit geht, daß barfüßiges Autofahren tatsächlich mal verboten wird, weil er zu falschen Zeit vom falschen Richter am falschen Gericht behandelt wird :-(

Andi:
Siehst Du? Genau das befürchte ich auch immer und immer wieder! :-/

Jörg:

Solange lassen wir uns das barfüßige Autofahren aber nicht von schlecht ausgebildeten bzw. informierten Polizisten vermiesen!

Andi:
Ja, genau so ist es! ;-)

Serfuß,
Jörg

Schöne Füße,

Andi ;-)

Zweites Mal in Ulm.

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 17:08 (vor 6384 Tagen) @ Andi35

Hallo

Jörg:
Ich hätte sie nach der Stelle in der StVO gefragt.

Das hätte ich auch getan.

Andi:
Naja, Du weißt ja, wie das ist: man wehrt sich zwar, aber will, auch wenn man Recht hat, die Sache nicht auf die Spitze treiben und die Polizisten noch mehr verärgern, denn sonst prüfen sie unter Umständen auch noch den Auspuff, die Reifen oder die Beleuchtung und finden vielleicht eine verschmutzte Stelle am Scheinwerfer etc., Du weißt ja, was ich meine. ;-D

Naja, man ist natürlich in einer besseren Situation, wenn das Auto in Ordnung ist. :-)

Andi:
Sicher füllten sie aber nur das Formular aus, das ich unterschreiben sollte, was ich nach kurzer Verneinung aber unterschrieb.
Der Grund war der, dass ich den Verkehrsverstoß, der nach meiner Argumentation keiner ist, darum auch nicht unterschreiben wollte.
Darauf meinten sie, es bezöge sich ja nur auf die Tatsache, dass ich barfuß gefahren sei unabhängig davon, ob das Barfußfahren an sich eine Ordnungswidrigkeit oder was auch immer sei!

Da hätte ich mich wohl geweigert zu unterschreiben. Da sie zu zweit waren, hätten sie ohnehin gegenseitig deine Barfüßigkeit bezeugen können. Wozu also eine Unterschrift? Hast du dir wenigstens in aller Ruhe durchgelesen, was du da unterschrieben hast? Was sie dir über diesen Wisch erzählt haben, ist nämlich im Ernstfall völlig uninteressant. Es kommt darauf an, was auf dem Papier steht.
Vielleicht hast du ja von irgendwelchen als Polizisten verkleidete Gaunern ein paar Heizdecken gekauft? :-D
Jedenfalls kann dich keiner zwingen etwas zu unterschreiben, dass du nicht unterschreiben möchtest. Das kann man dir auch sicher nicht als Widerstand auslegen.

Jörg:

Ich hätte da nicht nachgegeben sondern mal geschaut, was die Herren so machen, wenn man barfuß weiterfährt. Sie hätten Dich wohl kaum erschossen :-).


Andi:
Nein, klar, aber ich wollte nicht noch mehr für Aufregung und Widerstand sorgen, es hätte die Sache dann vermutlich nur noch schlimmer gemacht!

Du hast doch gar keinen Widerstand geleistet, und barfüßiges Autofahren als Widerstand gegen die Staatsgewalt zu werten wäre schon sehr gewagt.

Andi:
Dann wäre unter Umständen, trotz meinem Recht, vielleicht ein Widerstand gegen die Staatsgewalt/gegen Beamte als ausführende Kraft dazu gekommen, denn Recht haben und Recht bekommen sind ja leider auch immer zwei Paar Schuhe. So komme ich sicher noch zu meinem Recht, aber dann hätte es vielleicht anders ausgesehen.

Andererseits hast du auch Recht, wenn du den Weg des geringsten Widerstands gehst, also einfach deren wünsche erfüllst und von solchen Leuten rasch wegkommst. Das war sicher das vernünftigste, auch wenn es nicht nötig war. Sicher war es aber auch die zeitsparendste Variante.

Jörg:
In solchen Schuhen wie von Dir beschrieben würde ich mich auch nicht sicher beim Autofahren fühlen.

Andi:
Nein, das ist echt kein Problem, glaube mir, wenn Du sie tragen würdest, würdest Du es merken, es sind keine "versenschlappernde" Latschen, man hat durch die drei Schnallen wirklich einen sehr guten Halt, ich fuhr ja wie geschrieben schon mehr als ein Jahrzehnt damit und das problemlos!

Dennoch werden solche Schuhe nun wirklich als ungeeignet bezeichnet. da ist es besser barfuß zu fahren.

Jörg:
Ich würde auch keine unberechtigte Strafe zahlen. Auf der anderen Seite ist immer zu befürchten, daß irgendwann mal ein Präzedenzfall so weit geht, daß barfüßiges Autofahren tatsächlich mal verboten wird, weil er zu falschen Zeit vom falschen Richter am falschen Gericht behandelt wird :-(

Auch bei einm Präzedenzfall müssen die Richter einen entsprechenden Paragraphen benennen können, und die werden immernoch von den Regierungen und nicht von den Gerichten gemacht. :-)

Jörg:

Solange lassen wir uns das barfüßige Autofahren aber nicht von schlecht ausgebildeten bzw. informierten Polizisten vermiesen!

Dem schließe ich mich auch gerne an. :-)

Viele Grüße

Ulrich

Brennende Frage zu "Zweites Mal in Ulm."

Manfred (Ten), Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 19:48 (vor 6384 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Viel interessanter wäre doch mal eine Antwort auf die Frage was geschähe wenn man keine Schuhe dabei hat (wie das bei mir bislang der Fall ist) und dann Anstalten macht weiterzufahren, weil die Beamten den entsprechenden Paragrafen (natürlich!) nicht benennen können

Ich vermute dass die Polizisten dann den Schlüssel oder das Fahrzeug sicherstellen würden.

Dann wäre die Frage ob man gegen sie (bzw. den Staat) dann ggfls. Schadenersatzansprüche durchsetzen könnte falls das Verfahren eingestellt wird oder ein vernünftiger Richter entsprechend urteilt. (Taxikosten, geplatzte Termine usw.) ???

Und was wäre, wenn das Fahrzeug nicht an der Kontrollstelle stehen bleiben durfte und mangels Ersatzfahrer womöglich abgeschleppt wurde ?

BF-Grüsse, Manfred

Brennende Frage zu "Zweites Mal in Ulm."

Andi35 @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 21:29 (vor 6384 Tagen) @ Manfred (Ten)

Hi Manfred!

Ich finde Deine weiter führenden Gedanken sehr gut, denn auch ich hatte bis vor wenigen Monaten ebenfalls noch keine Schuhe im Auto und legte sie dann mal ins Auto, weil ich es im Falle eines Unfalls für besser und auf jeden Fall angebracht halte. Natürlich nicht wegen der Polizei, sondern wegen den möglichen Gegenständen und Gefahren an einem Unfallort.
Bei nicht vorhandenem Schuhwerk im Auto hätten sie einem bestimmt das Auto für die "unbeschuhte Zeit" still gelegt und einen unter Umständen noch nicht mal nach Hause gefahren.
Ich denke, wenn der Fall, ob bei Gericht oder vorher schon, positiv für einen selbst ausgehen würde, müsste auch der Schadensersatz in jeder Lage gewährleistet sein!

Liebe Grüße,

Andi

Zweites Mal in Ulm.

Andi35 @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 21:16 (vor 6384 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo Ulrich, noch mal! :-))

Andi:
Naja, Du weißt ja, wie das ist: man wehrt sich zwar, aber will, auch wenn man Recht hat, die Sache nicht auf die Spitze treiben und die Polizisten noch mehr verärgern, denn sonst prüfen sie unter Umständen auch noch den Auspuff, die Reifen oder die Beleuchtung und finden vielleicht eine verschmutzte Stelle am Scheinwerfer etc., Du weißt ja, was ich meine. ;-D

Ulrich:

Naja, man ist natürlich in einer besseren Situation, wenn das Auto in Ordnung ist. :-)

Andi:
Das war es zum Glück auch, aber Du weißt ja, wie das ist: wenn man etwas finden will, dann findet man auch etwas.

Andi:
Sicher füllten sie aber nur das Formular aus, das ich unterschreiben sollte, was ich nach kurzer Verneinung aber unterschrieb.
Der Grund war der, dass ich den Verkehrsverstoß, der nach meiner Argumentation keiner ist, darum auch nicht unterschreiben wollte.
Darauf meinten sie, es bezöge sich .............

Ulrich:

Da hätte ich mich wohl geweigert zu unterschreiben. Da sie zu zweit waren, hätten sie ohnehin gegenseitig deine Barfüßigkeit bezeugen können.

Andi:
Ich muss sagen: da hast Du eigentlich Recht!

Ulrich:
Wozu also eine Unterschrift? Hast du dir wenigstens in aller Ruhe durchgelesen, was du da unterschrieben hast?

Andi:
Du, Ulrich, ich muss gestehen: dummerweise nicht, ich war da zu vertrauensselig! :-/

Ulrich:
Was sie dir über diesen Wisch erzählt haben, ist nämlich im Ernstfall völlig uninteressant. Es kommt darauf an, was auf dem Papier steht.

Vielleicht hast du ja von irgendwelchen als Polizisten verkleidete Gaunern ein paar Heizdecken gekauft? :-D

Andi:
Du hast Recht, eine Unterschrift könnte für mich später eine selbst gestellte Stolperfalle sein, aber ich würde mich mit einer exakten Schilderung des Vorfalles heraus zu winden versuchen und hätte dabei ja auch noch Stephan als Zeugen!

Ulrich:

Jedenfalls kann dich keiner zwingen etwas zu unterschreiben, dass du nicht unterschreiben möchtest. Das kann man dir auch sicher nicht als Widerstand auslegen.

Andi:
Nein, da hast Du auch völlig Recht, das war schon etwas naiv, ja, vielleicht sogar etwas dumm von mir und das nur, weil ich so wenig Reibung wie möglich verursachen wollte! :-/

Andi:
Nein, klar, aber ich wollte nicht noch mehr für Aufregung und Widerstand sorgen, es hätte die Sache dann vermutlich nur noch schlimmer gemacht!

Ulrich:

Du hast doch gar keinen Widerstand geleistet, und barfüßiges Autofahren als Widerstand gegen die Staatsgewalt zu werten wäre schon sehr gewagt.

Andi:
Stimmt, aber die würden gewisse Aktionen wohl als Widerstand gegen die Polizei deuten, "gegen die Staatsgewalt" ist in der Tat etwas dick aufgetragen! :-) Ich meinte damit natürlich auch nicht nur das barfüßige Autofahren an sich, trotz ihrer sowieso schon Verstimmung deswegen, sondern einfach die Tatsache, was wohl wäre, wenn ich dann auch noch den Fahrertausch verweigert hätte und einfach fort gefahren wäre.

Ulrich:

Andererseits hast du auch Recht, wenn du den Weg des geringsten Widerstands gehst, also einfach deren wünsche erfüllst und von solchen Leuten rasch wegkommst. Das war sicher das vernünftigste, auch wenn es nicht nötig war. Sicher war es aber auch die zeitsparendste Variante.

Andi:
Eben, genau, das dachten Stephan und ich uns auch, Stephan war eh schon sehr müde und musste morgens seinem etwa zweistündigen Job auf 400-Euro-Basis nachgehen und ich begleitete ihn ja dabei, während ich in Ulm war. Mehr Widerstand bedeutet eben auch meist mehr Ärger und Verdruss, natürlich unter Umständen auch mehr Zeit, denn das Ganze könnte sich hochschaukeln, sodass sie uns oder zumindest mich vielleicht sogar mit auf´s Presidium genommen hätten.

Jörg:

Ich würde auch keine unberechtigte Strafe zahlen. Auf der anderen Seite ist immer zu befürchten, daß irgendwann mal ein Präzedenzfall so weit geht, daß barfüßiges Autofahren tatsächlich mal verboten wird, weil er zu falschen Zeit vom falschen Richter am falschen Gericht behandelt wird :-(

Ulrich:

Auch bei einm Präzedenzfall müssen die Richter einen entsprechenden Paragraphen benennen können, und die werden immernoch von den Regierungen und nicht von den Gerichten gemacht. :-)

Andi:
Das stimmt allerdings auch wieder, aber dennoch ist der Ablauf, dann eben über die Schiene der Regierung auch denkbar, wenn ein solcher Vorschlag (eventuell mehrfach), der Regierung vorgelegt wird, was ich jedoch nicht hoffe, wohl keiner unter uns!
Bei den ganzen Verboten und der großen, kürzlich in den Nachrichten so genannten "Gesetzeskeule", die in den letzten Monaten geschwungen wird, wäre eine solche Sache durchaus denkbar und es würde mich nicht wundern! :-(

Jörg:

Solange lassen wir uns das barfüßige Autofahren aber nicht von schlecht ausgebildeten bzw. informierten Polizisten vermiesen!

Ulrich:

Dem schließe ich mich auch gerne an. :-)

Andi:
Ich ebenso! :-)

Viele Grüße
Ulrich

Viele Grüße,

Andi

Präzedenzfall

Jörg (Hanna), Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 00:00 (vor 6384 Tagen) @ Andi35

Jörg:

Ich würde auch keine unberechtigte Strafe zahlen. Auf der anderen Seite ist immer zu befürchten, daß irgendwann mal ein Präzedenzfall so weit geht, daß barfüßiges Autofahren tatsächlich mal verboten wird, weil er zu falschen Zeit vom falschen Richter am falschen Gericht behandelt wird :-(


Ulrich:

Auch bei einm Präzedenzfall müssen die Richter einen entsprechenden Paragraphen benennen können, und die werden immernoch von den Regierungen und nicht von den Gerichten gemacht. :-)


Andi:
Das stimmt allerdings auch wieder, aber dennoch ist der Ablauf, dann eben über die Schiene der Regierung auch denkbar, wenn ein solcher Vorschlag (eventuell mehrfach), der Regierung vorgelegt wird, was ich jedoch nicht hoffe, wohl keiner unter uns!

Hallo ihr zwei,

an ein Handy-Verbot hat vor 20 Jahren auch noch keiner gedacht. Zur Zeit gibt es zwar keinen Paragraphen gegen barfüßiges Autofahren, das kann sich aber schon irgendwann mal ändern. Beim Handyverbot haben allerdings zunehmende Unfallhäufigkeit und darauf folgende entsprechende Untersuchungen zum Zusammenhang von Handybenutzung und Unfallrisiko zu diesem Verbot geführt. Das ist aber wohl beim Autofahren auf nackten Sohlen so schnell nicht zu erwarten ;-)

Ob sich aus den derzeit gültigen Gesetzen ein Barfußverbot ableiten ließe, darin waren sich selbst die hier schreibenden Juristen nicht hunderprozentig sicher (s. entsprechenden Thread im Archiv), es scheint aber doch eher unwahrscheinlich. Also weiter viel Spaß beim barfüßigen Autofahren. :-)

Serfuß,
Jörg (seit über 21 Jahren unfallfrei Auto fahrend - sowohl barfuß als beschuht)

Zweites Mal in Ulm.

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 14:28 (vor 6384 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi

Vielen Dank, für deinen Bericht über deine zweite Fahrt nach Ulm.
Deine Erlebnisse mit der Polizei finde ich wiedermal höchst unerfreulich, wobei du dir dabei keine Vorwürfe machen musst. Das Verhalten der Polizei finde ich dagegen schockierend. Wie kann sich denn ein Polizist auf Äußerungen des ADAC berufen? Der hat gefälligst einen entsprechenden Paragraphen zu nennen! Notfalls kann er sich ja schnell danach erkundigen. In diesem Fall wäre ihm das aber nicht gelungen. :-)
Besonders unverschämt finde ich aber, dass er dir das Weiterfahren verboten hat, obwohl er keinerlei Kenntnisse der Rechtslage besaß. Gilt der Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht bei der bayerischen Polizei?
Wenn du meinst, dass dieser junge Polizist nur darauf aus war mit möglichst viel Eifer seiner Karriere zu dienen, solltest du dich vielleicht mal über ihn beschweren. Ich halte das für angebracht.

Ich hoffe aber, dass die Reise abgesehen von diesem unschönen Ereigniss ein herrliches Erlebniss war. Warst du denn nun auch auf dem Münster?

Viele Grüße

Ulrich

Zweites Mal in Ulm.

Andi35 @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 15:50 (vor 6384 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo Andi

Hallo Ulrich!

Ulrich:

Vielen Dank, für deinen Bericht über deine zweite Fahrt nach Ulm.

Andi:
Sehr gerne. ;-)

Ulrich:

Deine Erlebnisse mit der Polizei finde ich wiedermal höchst unerfreulich, wobei du dir dabei keine Vorwürfe machen musst. Das Verhalten der Polizei finde ich dagegen schockierend. Wie kann sich denn ein Polizist auf Äußerungen des ADAC berufen?

Andi:
Ja, das frage ich mich auch, aber vermutlich brauchte er den ADAC als "Verstärkung", wobei das eher ein Witz, als die Wahrheit ist!

Ulrich:
Der hat gefälligst einen entsprechenden Paragraphen zu nennen! Notfalls kann er sich ja schnell danach erkundigen. In diesem Fall wäre ihm das aber nicht gelungen. :-)

Andi:
Stimmt, sehr wahrscheinlich wäre ihm das so auf die Schnelle nicht gelungen, aber er hätte ja auf der Polizeiwache bei einem Kollegen anrufen oder ihn anfunken können und sich mal dessen Rat einholen, aber das wäre eine Schwäche gewesen, die er nicht zugeben wollte, da es dann noch länger gedauert hätte etc..

Ulrich:

Besonders unverschämt finde ich aber, dass er dir das Weiterfahren verboten hat, obwohl er keinerlei Kenntnisse der Rechtslage besaß. Gilt der Rechtsgrundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht bei der bayerischen Polizei?

Andi:
Anscheinend nicht, aber ich denke eher, dass es an dem Streben nach Erfolg lag, wobei ihm die Barfüßigkeit wohl ein gefundenes Fressen war, die Arroganz der beiden tat wohl noch ihr Übriges dazu!
Den Verbot der Weiterfahrt begründete er übrigens mit der Aussage, er könne es nicht verantworten, mich so weiterfahren zu lassen, denn wenn etwas passiere, seien sie in der Verantwortung, doch ich wüsste nicht, dass er Stephans Führerschein verlangt hat, der diesen, wie er sagte, immer mit sich führt.
Demnach könnte ich ihnen vielleicht auch damit ans Bein pinkeln, aber dummerweise merkte ich mir weder die Autonummer, noch fragte ich nach ihren Namen, die sie vermutlich auch nicht genannt hätten!
Sollte aber etwas kommen, sind die Namen der Verantwortlichen ja bekannt und ich werde es auf jedern Fall in meinen Bericht schreiben.
Stephan fahren zu lassen ohne sich den Führerschein zeigen zu lassen, ist nämlich mindestens ebenso fahrlässig, als würden sie mich barfuß weiter fahren lassen!

Ulrich:

Wenn du meinst, dass dieser junge Polizist nur darauf aus war mit möglichst viel Eifer seiner Karriere zu dienen, solltest du dich vielleicht mal über ihn beschweren. Ich halte das für angebracht.

Andi:
Oh ja, ich auch, aber siehe oben: kein Autokennzeichen und keine Namen, die aber bei dem eventuell eintreffenden Anhörungsbogen bekannt sein werden und dann werde ich meine "Waffen auspacken"!

Ulrich:

Ich hoffe aber, dass die Reise abgesehen von diesem unschönen Ereigniss ein herrliches Erlebniss war. Warst du denn nun auch auf dem Münster?

Andi:
Ja, das war sie in jedem Fall, aber auf dem Turm des Ulmer Münsters waren wir noch nicht, da das Geld etwas knapp wurde, wir waren ja auf der Freizeitmesse und heben uns das Münster für später auf.

Viele Grüße
Ulrich

Schöne Füße,

Andi

Zweites Mal in Ulm.

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 16:26 (vor 6384 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi

Ulrich:
Der hat gefälligst einen entsprechenden Paragraphen zu nennen! Notfalls kann er sich ja schnell danach erkundigen. In diesem Fall wäre ihm das aber nicht gelungen. :-)

Andi:
Stimmt, sehr wahrscheinlich wäre ihm das so auf die Schnelle nicht gelungen, aber er hätte ja auf der Polizeiwache bei einem Kollegen anrufen oder ihn anfunken können und sich mal dessen Rat einholen, aber das wäre eine Schwäche gewesen, die er nicht zugeben wollte, da es dann noch länger gedauert hätte etc..

Ich vermute mal, dass es für ihn auf der Wache trotzdem etwas peinlich geworden sein könnte, wenn er dort berichtete, dass er jemanden wegen barfüßigen Autofahrens nicht weiterfahren ließ und ihm seine Kollegen erklärten (oder auch erst selbst feststellen) mussten, dass das überhaupt nicht verboten ist.

Andi:
... dummerweise merkte ich mir weder die Autonummer, noch fragte ich nach ihren Namen, die sie vermutlich auch nicht genannt hätten!

Ja, dann kann man nichts machen. Seinen Namen (und Dienstausweis) hätte er dir aber meines Wissens sagen müssen. Da könnte ja jeder mit einer Polizeiuniform aus dem Kostümfundus...

Sollte aber etwas kommen, sind die Namen der Verantwortlichen ja bekannt und ich werde es auf jedern Fall in meinen Bericht schreiben.

Ich glaube nicht, dass da noch was kommt, obwohl eine Entschuldigung sicher angebracht wäre. :-)

Stephan fahren zu lassen ohne sich den Führerschein zeigen zu lassen, ist nämlich mindestens ebenso fahrlässig, als würden sie mich barfuß weiter fahren lassen!

Stimmt.

Andi:
... auf dem Turm des Ulmer Münsters waren wir noch nicht, da das Geld etwas knapp wurde, wir waren ja auf der Freizeitmesse und heben uns das Münster für später auf.

Na, dann hast du ja einen guten Grund noch einmal nach Ulm zu fahren. :-)

Viele Grüße

Ulrich

Zweites Mal in Ulm.

Andi35 @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 20:17 (vor 6384 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo Andi

Hi Ulrich!

Andi:
Stimmt, sehr wahrscheinlich wäre ihm das so auf die Schnelle nicht gelungen, aber er hätte ja auf der Polizeiwache bei einem Kollegen anrufen oder ihn anfunken können und sich mal dessen Rat einholen, aber das wäre eine Schwäche gewesen, die er nicht zugeben wollte, da es dann noch länger gedauert hätte etc..

Ulrich:

Ich vermute mal, dass es für ihn auf der Wache trotzdem etwas peinlich geworden sein könnte, wenn er dort berichtete, dass er jemanden wegen barfüßigen Autofahrens nicht weiterfahren ließ und ihm seine Kollegen erklärten (oder auch erst selbst feststellen) mussten, dass das überhaupt nicht verboten ist.

Andi:
Ja, das stimmt auch wieder. :-)

Andi:
... dummerweise merkte ich mir weder die Autonummer, noch fragte ich nach ihren Namen, die sie vermutlich auch nicht genannt hätten!

Ulrich:

Ja, dann kann man nichts machen. Seinen Namen (und Dienstausweis) hätte er dir aber meines Wissens sagen müssen. Da könnte ja jeder mit einer Polizeiuniform aus dem Kostümfundus...

Andi:
Ja, das stimmt auch, das Recht habe ich auch, aber ich wollte die Begegnung nicht zu "provokant" gestalten, denn jeder Widerstand gegen sie, der ihnen logischerweise nicht schmeckt, kann auch ein Minuspunkt für mich sein.

Andi:

Sollte aber etwas kommen, sind die Namen der Verantwortlichen ja bekannt und ich werde auf jeden Fall in meinen Bericht schreiben, was vorgefallen ist.

Ulrich:

Ich glaube nicht, dass da noch was kommt, obwohl eine Entschuldigung sicher angebracht wäre. :-)

Andi:
Dein Wort in Gottes Ohr und eine Entschuldigung wäre wirklich angebracht, aber glaubst Du daran, dass sich die Polizei bei mir Entschuldigt, für den unangenehmen Zwischenfall und den Zeitaufwand? Ich nicht, Du aber sicher auch nicht, doch Deine Ansicht dazu kann ich nur unterstreichen.

Andi:
... auf dem Turm des Ulmer Münsters waren wir noch nicht, da das Geld etwas knapp wurde, wir waren ja auf der Freizeitmesse und heben uns das Münster für später auf.

Ulrich:

Na, dann hast du ja einen guten Grund noch einmal nach Ulm zu fahren. :-)

Andi:
Genau ;-), das werde ich auf jeden Fall noch öfter tun, sofern es mein Portemonnaie zulässt und zwar wird es vermutlich schon über Ostern sein. Eine kleine Arbeit in Ulm, für ein paar Stunden, die ca. eine Woche Unterhalt und Benzin hin und zurück abdeckt, macht es möglich, man muss schauen, wo man bleibt und wie man etwas am besten regelt. :-)

Viele Grüße
Ulrich

Liebe Grüße,

Andi

Zweites Mal in Ulm.

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 11:44 (vor 6384 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi

Andi:
...ich wollte die Begegnung nicht zu "provokant" gestalten, denn jeder Widerstand gegen sie, der ihnen logischerweise nicht schmeckt, kann auch ein Minuspunkt für mich sein.

Naja, besonnenes Handeln ist ja auch nicht verkehrt.

Ulrich:

Ich glaube nicht, dass da noch was kommt, obwohl eine Entschuldigung sicher angebracht wäre. :-)


Andi:
Dein Wort in Gottes Ohr und eine Entschuldigung wäre wirklich angebracht, aber glaubst Du daran, dass sich die Polizei bei mir Entschuldigt, für den unangenehmen Zwischenfall und den Zeitaufwand? Ich nicht, Du aber sicher auch nicht, doch Deine Ansicht dazu kann ich nur unterstreichen.

Ich glaube es natürlich auch nicht, obwohl ich es für richtig halten würde. Ich hatte es mal erlebt, dass ich ein Schreiben der Polizei in Oranienburg bekam, weil ich dort angeblich zu schnell gefahren war. Auf dem beigefügten Beweisfoto war aber gar nicht mein Auto, sondern eines mit einem Kennzeichen, auf dem zwei Ziffern gegenüber meinem vertauscht waren. Natürlich legte ich Widerspruch ein, bat um eine Entschuldigung und fragte, wer mir den Zeitaufwand und das Porto erstatten würde. Wie erwartet bekam ich nie eine Antwort.

Ulrich:

Na, dann hast du ja einen guten Grund noch einmal nach Ulm zu fahren. :-)


Andi:
Genau ;-), das werde ich auf jeden Fall noch öfter tun, sofern es mein Portemonnaie zulässt und zwar wird es vermutlich schon über Ostern sein. Eine kleine Arbeit in Ulm, für ein paar Stunden, die ca. eine Woche Unterhalt und Benzin hin und zurück abdeckt, macht es möglich, man muss schauen, wo man bleibt und wie man etwas am besten regelt. :-)

Na prima. Wenn es dir gelingt das Geld für die Reise wieder herein zu bekommen, wäre das ja phantastisch. :-)

Viele Grüße

Ulrich

Zweites Mal in Ulm.

Markus U., Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 08:04 (vor 6384 Tagen) @ Andi35

Hi Andi!

Allerdings ereignete sich auch ein Vorfall, der den Kurzurlaub etwas weniger erfreulich gestaltete: als wir gegen 3.00 Uhr zu Stephan nach Hause fuhren, sah ich etwas weiter hinter uns ein Polizeiauto und ich sagte zu Stephan, sicher würden sie uns gleich anhalten und so war es dann auch.
Sie blinkten auf und auf dem Dach, zwischen dem Blaulicht, erschien der rote Schriftzug "Stop, Polizei!"
Sie verlangten den Fahrzeug- und Führerschein, freundlich wie immer, händigte ich ihnen alles aus und auch ihre Frage, ob wir Alkohol oder Drogen genommen hätten, konnte ich verneinen, in der Spielothek in der wir waren, gibt es auch keine alkoholischen Getränke, was ich ihnen auch sagte, denn sie fragten auch, woher wir kämen.
Plötzlich sah einer der beiden, als er mit der Taschenlampe ins Auto leuchtete, dass ich barfuß war und sofort sagte er fragend: "Sie fahren barfuß?"
Er sagte, das sei verboten und erst da begann ich zum ersten Mal, der Polizei ernsthaft zu widersprechen und ich erklärte ihm, was an Schuhwerk verboten ist und welche Sonderrechte lediglich für Lkw-Fahrer gelten und, dass von Barfüßigkeit mit keinem Wort die Rede sei. Er berief sich auf einen Bericht vom ADAC und ich sagte, dass genau diese "Kandidaten" mal einen solchen Schwachsinn in Umlauf gebracht hätten und er meinte, die hätten Erfahrung und er glaube das nicht, dass das Schwachsinn sei, was die schreiben.
Er sagte, das koste mich 50 € Bußgeld und drei Punkte in Flensburg, worauf ich sagte, er solle mir einen Anhörungsbogen zuschicken, ich würde mir einen Anwalt nehmen und der Käse wäre gegessen, weil die Sache eingestellt würde, da es nicht stimmt.
Sie fragten dann noch, ob ich ein Warndreieck und Verbandszeug im Auto habe und ich sagte, sie sollen den Kofferraum öffnen, da wäre es drin, was ihnen auch nicht zu gefallen schien, ich hätte wohl selbst aussteigen und den Kofferraum öffnen sollen, wenn es nach ihnen gegangen wäre.
Es wunderte mich, dass sie nicht auch noch nach den Aidshandschuhen im Verbandskoffer fragten, so "genau", wie die drauf waren!
Sie setzten sich dann ins Auto und ich sagte zu Stephan, als sie eine Zeit lang nicht kamen: "Jetzt schauen sie sicher in ihrem schlauen Gesetzbüchlein, ob barfuß Auto fahren wirklich nicht verboten ist! :-D
Als sie dann zurück kamen meinte der Eine, es sei zumindest eine Ordnungswidrigkeit, mit der bereits genannten Folge für mich und mir war es zu blöd, weiter mit ihnen zu diskutieren, denn ich ziehe mein Ding wie "versprochen" durch!
Es waren zwei junge Polizisten, die sicher noch etwas werden wollen, also auf der "Karriereleiter" aufsteigen, was man an ihrem kleinkarierten Verhalten merkte.
Dann fragte mich einer der beiden, ob ich denn Schuhe dabei hätte, was ich mit dem Argument bejahte, ich hätte im Falle eines Unfalls zum Ersthelfen immer ein Paar "Notschuhe" dabei.
Er verlangte, dass ich diese anziehe, was ich dann tat, es waren allerdings dreischnallige "Birkenstock"-Sandalen, in denen man aber aufgrund der drei Schnallen einen sehr guten Halt hat, mit solchen fuhr ich mehr als zehn Jahre lang im Sommer und ohne Socken Auto, da ich noch nicht den Mut zum Barfußgehen hatte und es für Männer auch noch keine gescheiten, offenen Schuhe gab. Diese sind aber lockere, offene Freizeitschuhe, die man gut ohne Socken tragen kann.
Er meinte, auch das sei verboten und fragte, ob mein Kumpel denn einen Führerschein habe, was ich bejahte und er verlangte, dass wir die Seiten tauschen und Stephan mein Auto nach Hause fährt, was wir dann natürlich taten.
Stephan sagte zu mir, es sei die Polizei von bayrischer Seite, denn in Ulm selbst habe die Polizei Tübinger Kenzeichen, ich hatte aber nicht auf das Nummernschild geachtet.
Ich bin mal gespannt, ob da etwas kommt, auf jeden Fall werde ich ein paar Auszüge dazu, die ich in meinen Favoriten gespeichert habe, ausdrucken und ihnen mit meinem Anhörungsbogen mitschicken. Sollte das nicht fruchten (wenn denn überhaupt etwas kommt), dann hole ich mir aber sofort einen Anwalt!
Das waren mal Polizisten, die man nicht "Freund und Helfer" nennen konnte und wegen solchen jungen und karrieregeilen Früchtchen bekommen andere Polizisten ein schlechtes, negatives Image!
Der Rest des Urlaubs war dann wieder schön, aber immer wieder mal überschattet von den Gedanken an diesen Vorfall.
Liebe Grüße,
Andi

Ich würde es in Deinem Falle "darauf ankommen lassen". Beim Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ist es so, daß dem Beschuldigten zunächst ein Anhörungsschreiben zugesandt wird, auf dem Du dann aus Deiner Sicht zu dem Vorfall Stellung nehmen kannst. Falls Du daraufhin einen Bußgeldbescheid bekommen solltest, hast Du 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Das kannst Du selbst tun oder einen Anwalt damit beauftragen. Im letzteren Falle solltest Du den Anwalt möglichst frühzeitig aufsuchen, denn die Frist beginnt zu laufen, sobald der Bußgeldbescheid bei DIR eingegangen sein wird. Wenn Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, welches am Gericht des Tatorts stattfindet (also entweder in Ulm oder Neu- Ulm [Ulm gehört zu Baden- Württemberg, Neu- Ulm aber zu Bayern; das Kennzeichen von Neu- Ulm ist NU]). Zu diesem Gerichtsverfahren werden übrigens auch die Polizisten, die Euch angehalten haben, als Zeugen geladen werden; die Namen bekommst Du auf jeden Fall heraus, zumal sie als "Beweismittel" in dem Bußgeldbescheid stehen werden. Du solltest auf jeden Fall auch Deinen Freund Stephan als Zeugen benennen.
Der Sachverhalt dürfte in Deinem Falle freilich klar sein: Du bist barfuß Auto gefahren, und es gilt nun, rechtlich zu klären, ob es sich dbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Die einzige gesetzliche Grundlage, die dafür überhaupt in Betracht kommt, ist § 23 Abs. 1 StVO (hab keine Lust, ihn hier nochmal abzuschreiben; lies halt im Archiv), und ich meine, daß barfüßiges Autofahren hiervon nicht gedeckt, also nicht ordnungswidrig ist, und ich kann mir schwerlich vorstellen, daß ein gescheiter Richter das anders sieht. Die entsprechende Stellungnahme des ADAC, auf welche die Polizisten sich beriefen, hat übrigens keinerlei amtlichen Charakter, denn der ADAC ist lediglich eine juristische Person des Privatrechts und damit im Grunde nichts anderes als irgendein Kaninchenzüchterverein. Das Gericht ist übrigens streng an Recht und Gesetz gebunden (habe schon Richter erlebt, die betont haben, daß sie am liebsten "ganz anders" entschieden, sich aber eben an Recht & Gesetz halten müßten, kann aber auch sein, daß diese Richter sich nur eines Tricks bedienten, um die Entscheidung für die unterlegene Partei akzeptabler zu machen).

Ich halte die Erfolgsaussichten in Deinem Falle jedenfalls für günstig, falls es "hart auf hart" kommt und Du einen Bußgeldbescheid erhalten solltest.

Barfüßige Frühlingsgrüße und laß Dich nicht unterkriegen,
Markus U.

Zweites Mal in Ulm.

Andi35 @, Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 11:02 (vor 6384 Tagen) @ Markus U.

Hi Markus!

Vielen Dank für Deine nette und ausführliche Antwort!
Du hast Recht, genau so werde ich vorgehen und auf dem Anhörungsbogen, den sie mir zuschicken, werden ja vermutlich schon die Namen der beiden Polizisten eingetragen sein, da sie ja die Zeugen bzw. "ausführenden Beamten" waren.
Ich werde Stephan natürlich auf jeden Fall auch als Zeugen angeben und er sagte bei der Heimfahrt auch ziemlich verärgert über deren Verhalten, dass er ja schließlich Zeuge sei und schon sein Wörtchen mit zu reden hätte!
Du hast übrigens Recht: es war auf der Neu-Ulmer Seite, also Bayern und das Kennzeichen muss demnach NU sein, denn die Neu-Ulmer haben NU, das weiß ich seit meinem ersten Besuch bei Stephan und er sagte mir ja auch, dass die Ulmer, also Baden-Württemberger Polizei das Tübinger Kennzeichen hat, zumindest in diesem Bezirk Baden-Württembergs.
Ich habe privat einen etwas älteren Polizisten kennen gelernt, er ist sicher schon ein paar Jahrzehnte im Amt und macht, wie er sagt, meist Lkw-Kontrollen und begleitet Schwertransporte.
Ich fuhr 4 Wochen täglich barfuß zu dieser Familie und natürlich kamen wir auch auf dieses Thema zu sprechen und er versicherte mir ebenfalls, dass es nicht verboten und auch keine Ordnungswidrigkeit sei und, dass nur für Lkw-Fahrer ein Sonderrecht gelte.
Genau das, was ich eben Dank dieses Forums auch schon wusste, er nannte mir dabei sogar Paragraphen, die ich jetzt natürlich leider nicht mehr weiß.
Du hast Recht, ich werde dem Anhörungsbogen auch gleich einen Widerspruch beifügen oder soll ich diesen lieber per Einschreiben-Rückschein separat abschicken? Ich denke, das ist wohl das Beste, ansonsten werde ich beides zusammen per Einschreiben-Rückschein abschicken!

Ich werde im Falle, dass etwas kommt, auch mal diesen Polizisten anrufen und ihn um den maßgebenden Auszug aus dem Verkehrsgesetz bitten, den ich meinem Anhörungsbogen dann beifügen kann.
So erkennen sie, dass ich mich bestens informiert habe und mein Wissen darauf bezogen sogar noch mit einem Auszug aus den entsprechenden Gesetzen unterstreiche.
Ziemlich sicher würden sie spätestens dann das Verfahren einstellen und ich müsste nicht den Rechtsschutz meiner Versicherung, bei der ich alle Versicherungen habe, in Anspruch nehmen!
Naja, hoffen wir das Beste. ;-)

Liebe Grüße,

Andi

Zweites Mal in Ulm.

Jörg (Hanna), Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 23:39 (vor 6383 Tagen) @ Andi35

Du hast übrigens Recht: es war auf der Neu-Ulmer Seite, also Bayern und das Kennzeichen muss demnach NU sein, denn die Neu-Ulmer haben NU, das weiß ich seit meinem ersten Besuch bei Stephan und er sagte mir ja auch, dass die Ulmer, also Baden-Württemberger Polizei das Tübinger Kennzeichen hat, zumindest in diesem Bezirk Baden-Württembergs.

Soweit ich weiß, haben die bayerischen Polizeiautos das Kennzeichen ihres Regierungsbezirkes. Neu-Ulm liegt im Regierungsbezirk Schwaben, daher müsste das Auto "A" für die Regierungsbezirkshauptstadt Augsburg gehabt haben.

Serfuß,
Jörg

Zweites Mal in Ulm.

ilgo @, Monday, 02.04.2007, 15:39 (vor 6382 Tagen) @ Jörg (Hanna)

Bedauerlicher Vorfall und leider recht typisch für die Neu-Ulmer Seite an der Donau... Dort wird sehr oft und gerne bei vermeintlich auffälligen Personen zur Kontrolle geschritten.

Kennzeichen der grün-weisen Fahrzeuge ist natürlich A für Augsburg, gehört zum Regierungsbezirk Augsburg.

Ich empfehle dir den Kurs von der Kanzlei Hoening in Berlin für Selbstverteidigung in Sachen Bussgelder anzufordern - sehr gut erklärt der RA die nötigen und sinnvollen Schritte in Bussgeldsachen.

Findest du im www bei http://www.kanzlei-hoenig.de/emailkurs/einleitung.html

Kurs ist soweit kostenlos und wirkt wirklich!

Hatte letztes Jahr auch Ärger in Neu-Ulm, meine Karre hatte ein defektes Rücklicht nach einem Unfall und das hat den Beamten nicht gefallen. War übrigens auch barfuss unterwegs, die uniformierten Ansprechpartner hat das seinerzeit nicht weiter interessiert.

Gruß

Ilgo

Zweites Mal in Ulm.

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 12:03 (vor 6384 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus

Es ist immer schön, wenn nicht nur Vermutungen, sondern auch fachliches Wissen geäußert werden. deshalb freut mich deine Teilnahme an diesem Thread.
Ein paar Fragen habe ich jedoch:

Ich würde es in Deinem Falle "darauf ankommen lassen". Beim Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ist es so, daß dem Beschuldigten zunächst ein Anhörungsschreiben zugesandt wird, auf dem Du dann aus Deiner Sicht zu dem Vorfall Stellung nehmen kannst.

Muss da nicht auf jeden Fall auch der Paragraph genannt sein, gegen den man angeblich verstoßen haben soll?

Die einzige gesetzliche Grundlage, die dafür überhaupt in Betracht kommt, ist § 23 Abs. 1 StVO (hab keine Lust, ihn hier nochmal abzuschreiben; lies halt im Archiv)

Ich hatte Lust, und hier ist er:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

Sicht und Gehör dürfen also nicht beeinträchtigt werden, und Fahrzeug und Ladung müssen in Ordnung sein. Da steht kein Wort von Schuhen oder sonstiger Bekleidung. Demnach dürfte man auch mit Flipflops fahren. Ich sehe daher nicht, wie über diesen Paragraph ein Barfußverbot auch nur vermutet werden könnte.

Ich halte die Erfolgsaussichten in Deinem Falle jedenfalls für günstig, falls es "hart auf hart" kommt und Du einen Bußgeldbescheid erhalten solltest.

Und darauf kommt es letzten Endes an. :-)

Viele Grüße

Ulrich

Danke Markus und Ulrich! ;-)

Andi35 @, Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 12:52 (vor 6383 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hi Ulrich!

Vielen Dank, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, mal im Archiv zu "blättern", ich finde, dass diese Diskussion, die ja inzwischen auch schon größer geworden ist, mit Abstand die Beste und Entspannteste ist, die wir seit langem hatten. Keine Streitereien, sondern einfach nur ein entspannter Austausch von Ansichten, Möglichkeiten und Tatsachen etc., echt ganz Klasse! 0:-)

Schöne Füße,

Andi

Zweites Mal in Ulm.

Markus U., Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 16:35 (vor 6383 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hi Ulrich!

Es ist immer schön, wenn nicht nur Vermutungen, sondern auch fachliches Wissen geäußert werden. deshalb freut mich deine Teilnahme an diesem Thread.
Ein paar Fragen habe ich jedoch:

Ich würde es in Deinem Falle "darauf ankommen lassen". Beim Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ist es so, daß dem Beschuldigten zunächst ein Anhörungsschreiben zugesandt wird, auf dem Du dann aus Deiner Sicht zu dem Vorfall Stellung nehmen kannst.


Muss da nicht auf jeden Fall auch der Paragraph genannt sein, gegen den man angeblich verstoßen haben soll?

Die Gesetzesnorm, gegen die verstoßen wurde, muß bei Ordnungswidrigkeiten immer genau genannt werden, und auch der Tatbestand muß zumindest ganz grob angegeben werden; zumeist genügt da freilich schon ein einziger Satz. Der "Missetäter" hat schließlich ein Recht darauf zu wissen, weswegen man ihn belangt.

Die einzige gesetzliche Grundlage, die dafür überhaupt in Betracht kommt, ist § 23 Abs. 1 StVO (hab keine Lust, ihn hier nochmal abzuschreiben; lies halt im Archiv)


Ich hatte Lust, und hier ist er:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

Sicht und Gehör dürfen also nicht beeinträchtigt werden, und Fahrzeug und Ladung müssen in Ordnung sein. Da steht kein Wort von Schuhen oder sonstiger Bekleidung. Demnach dürfte man auch mit Flipflops fahren. Ich sehe daher nicht, wie über diesen Paragraph ein Barfußverbot auch nur vermutet werden könnte.

Ich sehe das auch nicht, und auch in der Kommentarliteratur sucht man im Stichwortverzeichnis vergeblich nach den Stichwörtern "barfuß" oder "Schuhwerk". Liest man die Kommentierung von § 23 Abs. 1 StVO aufmerksam durch, findet man ebenfalls kein Beispiel, das sich auch nur annähernd mit dem Fall von Andi35 vergleichen ließe.

Ich halte die Erfolgsaussichten in Deinem Falle jedenfalls für günstig, falls es "hart auf hart" kommt und Du einen Bußgeldbescheid erhalten solltest.


Und darauf kommt es letzten Endes an. :-)

Deshalb solte Andi35 einen Bußgeldbescheid auf keinen Fall ohne Widerspruch hinnehmen. Häufig lohnt es sich, nicht einfach klein beizugeben, sondern was zu machen.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

Zweites Mal in Ulm.

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 17:41 (vor 6383 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus

Deshalb solte Andi35 einen Bußgeldbescheid auf keinen Fall ohne Widerspruch hinnehmen. Häufig lohnt es sich, nicht einfach klein beizugeben, sondern was zu machen.

Das sehe ich genauso. Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass da überhaupt ein Bußgeldbescheid kommt, denn denen dürfte dafür kaum eine einigermaßen plausible Begründung einfallen. Ist es da nicht eher wahrscheinlich, dass Andi von der Sache gar nichts mehr hört?

Viele Grüße

Ulrich

Zweites Mal in Ulm.

Markus U., Stammposter, Monday, 02.04.2007, 00:55 (vor 6383 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hi Ulrich!

Deshalb solte Andi35 einen Bußgeldbescheid auf keinen Fall ohne Widerspruch hinnehmen. Häufig lohnt es sich, nicht einfach klein beizugeben, sondern was zu machen.


Das sehe ich genauso. Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass da überhaupt ein Bußgeldbescheid kommt, denn denen dürfte dafür kaum eine einigermaßen plausible Begründung einfallen. Ist es da nicht eher wahrscheinlich, dass Andi von der Sache gar nichts mehr hört?

Das wäre natürlich am besten. Ich bin mir aber sicher, daß Andi uns diesbezüglich auf dem laufenden hält.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

Geisteskranke Obrigkeiten psychisch ruhigstellen...

Jay @, Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 14:13 (vor 6383 Tagen) @ Andi35

Hi Andi,
es spielt hierbei gar keine Rolle, ob ihr ein auffälliges Auto gefahren habt oder nicht, Fakt ist, daß sog. "Routinekontollen" tiefnächtlicher Kfz in den letzten 1 - 2 Jahren enorm intensiviert wurden (vielleicht sind es alte Kriegsrechts-Reminiszenzen mit nächtlicher Ausgangssperre, die hier psychotendenziell wieder aufgewärmt werden).
Genau gesagt besteht eine Alternative zwischen 2 Möglichkeiten: Für Bürgerrechte & gegen die zunehmende Entliberalisierung der Gesellschaft zu kämpfen & sich auf lange Debatten einzulassen oder Ruhe haben zu wollen. Das Zaubermittel heißt dann: "Servilität".
Das sieht so aus: Die Obrigkeit klopft in der beschriebenen Weise bei euch an. Bereits beim Öffnen der Fahertür werden "ihnen" (in einem Einsatz- oder Streifenfahrzeug fahren stets 2 Beamte) die Papiere entgegengehalten. Sie sind perplex:
"Nanu?"
[Antwort] "Weil bei einer Fahrzeugkontrolle immer die Papiere verlangt werden"
Die Obrigkeit ist weiter perplex. Sie geht mit den Papieren zum Dienstfahrzeug, checkt per "Datenfunk", ob Führerschein, Fahrzeugschein "zutreffen" bzw. ersterer entzogen wurde. Mit 50% Wahrscheinlichkeit befiehlt sie: "Steigen Sie mal aus." Man leiste dem Befehl sachlich & höflich Folge, ohne Verwunderungs-Gesichtsausdrücke & verkneife sich Äußerungen wie "wenn es Sie so wunschlos glücklich macht". Im Gegenteil, man zelebriere das Unterwerfungsritual (allerdings untheatralisch), weil es die Obrigkeit happy macht. Entweder gibt es bereits jetzt Gerangel wg. BF oder nicht, wird nicht gerade heftig über BF geschimpft, sagt man (außer wenn wirklich BF im Mittelpunkt des obrigkeitlichen Interesses steht):
"Ich nehme an, Sie wünschen eine Alkohol-, evtl. auch Drogenkontrolle? Soll ich blasen?"
Deinem Bericht nach hätten "sie" sich weit mehr für deine F interessiert & wahrscheinlich 1 - 2 Sekunden 'drauf gestiert (wie wenn sie noch nie menschliche F gesehen hätten). Kann sein, daß dennoch Alk & Drogen hinreichend interessant sind, man wickle das Check-Zeremoniell normal ab. Irgendwann wird nun im weiteren Handlungsverlauf der Abfertigung (Fragen "woher kommen Sie" würde ich aus Zeitersparnis einfach plausibel [z. B. Ort des Autokennzeichens] beantworten) das Thema wieder kommen: "BF ist verboten!"
Wie die Muslime sind auch Polizisten an ihren Koran gebunden. Es ist zweckmäßig, sich dieses kleine grüne Buch zuzulegen (ist auch für gewöhnliche Sterbliche möglich & relativ preiswert) & im Handschuhfach zu haben. Es heißt

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Stand: 01. April 2004 [inzwischen in Neuauflage erschienen]
ISBN-Nr. 3-937491-14-7
Verlag für Polizei- und Behörden-Aufgaben
Staudach 24
84323 Massing
(0 87 24) 96 59 48; Fax: (0 87 24) 96 59 49
www.hmv-vpa.de

Nach diesem Referenzdokument gehen die Jungs auf dem Revier vor, wenn sie ihre Fälle bearbeiten. Man überreicht es ihnen mit ruhigen, sachlichen Worten:
"Zeigen Sie mir das bitte."

Da sind die Beamten platt. Auch Polizisten sind VERUNSICHERBAR (weil auch sie nur die Standard-CPU auf bioelektrochemischer Basis mit rd. 100 Milliarden Transistorfunktionen [Neuronen genannt] 'drinhaben). Sollte die Frage kommen:
"Sind Sie selber bei der Polizei?"
antwortet man eiskalt (wirklich machen, kann euch nix passieren):
"Darüber darf ich Ihnen keine Auskunft geben."
Dies verunsichert ebenfalls [Psychoflair: Oh, das könnte etwas ganz Hohes sein, Geheimdienstmann...?]
Es gilt - auch beim nichtbarfüßigen - Verkehr mit der Obrigkeit: Nur situativ relevante Fragen (Woher kommen Sie? Wohin fahren Sie? Haben Sie etwas getrunken?) beantworten, ansonsten:
"Ich verweigere die Aussage."
Goldene Anwaltsregel ! & ferner: NIEMALS irgendetwas unterschreiben (es gibt keine "Geständnis"-Vordrucke, auch nicht mit 'erst dann dürfen Sie weiterfahren'). Es ist zweckmäßig, den Eindruck zu erwecken, man sei Anwalt. Vor denen haben sie Angst.
Grundsätzlich ist jedes Statement "BF fahren ist erlaubt" richtig & auch im Koran ist nicht ums Verrecken was zu finden, was deine Bullen so gerne gehabt hätten. Das Problem ist allerdings, daß der Beamte seinen 'Ermessensspielraum' hat. Fährt z. B. jemand 'rum, der seine Brillengläser wg. Blendschutz dick mit schwarzer Schuhcreme eingestrichen hat, kann die Weiterfahrt unterbunden werden, auch wenn im Koran die "TBNR" [Tatbestandsnummer] 123100 'Führen eines Fahrzeugs mit beeinträchtigter Sicht' dies nicht vorsieht. So maßen sich diese Säcke an, daß selbst 3schnallige Birkenstocks nach ihrem Ermessen "ungeeignet" sind & werden diese Position ggf. auch in einem späteren Prozeß [Weiterfahrt unterbunden = Nötigung/Freiheitsberaubung] vertreten, man muß daher etwas vorsichtig sein. Theoretisch ist meines Erachtens folgender Worst Case Fall möglich: Fahrer aufgrund fehlender oder ungeeigneter Beschuhung als nicht fahrfähig eingestuft (Analogon zu starker Übermüdung, wenn jemand ständig in den Schlaf fällt), Auto abgeschleppt. Auch wenn Bullenschweine absolut nicht im Recht sind, haben sie das Recht, wenn sie sich einstweilen im Recht fühlen, ggf. Gewalt zur Verhinderung einer BF-Fahrt anzuwenden.
Wenn´s Trouble gibt, man keine Schuhe mithat und die zeitsparende Variante wählt (man kann sich in der gleichen Situation, wenn man Lust hat, durch entsprechende Äußerungen in einstweilige U-Haft bringen, diese zeitausgiebige Luxusvariante schreibe ich auf Wunsch), hilft oft auch der Mitleidserzeugungstrick. Die Beamten meckern in bezug auf BF 'rum, man fängt verbal zu weinen an "haben eine Firmenfeier / Party gehabt, ein ganz üübler Scherz - ich will ja gar nicht BF fahren & werde es auch nie wieder tun...SCHNIEF SCHLUCHZ" - zweckmäßig ist die Sache aber nur, wenn bereits vorher auf Alk etc. kontolliert wurde ("mein[e] Mann/Frau quält mich" ist ein weit unglaubwürdigerer Anlaß für versteckte oder weggeworfene Schuhe) - oft ist ein "Schon gut" erzielbar. Die Beamten werden gesättigt, wenn man das Unterwerfungsritual (es hat im Tierreich große Bedeutung) & apriori den Kniefall des Sünders zelebriert. Sie waren nur deswegen daran interessiert, ob im Verbandskasten sämtliche Mullbinden in vorgeschriebener Anzahl vorhanden waren, weil sie gegen euer BF zunächst nur unsicher etwas ausrichten konnten.
Andi: Dies sollte keine Belehrung, wie "man" es macht oder wie ich es mache, sondern nur ein Variantenvorschlag sein, wenn Zeitnot oder Lustmangel am Platze ist. Wir leben schon gefährlich, ich sag´s ja: Wir brauchen eine politische Bewegung gegen Entliberalisierung der Gesellschaft, in deren Zielsetzung man die Feature BF unter vielem mit hinein integriert. Dies wäre auf jeden Fall ein wichtiges Zusatzinstrument, um das BF-Verbot an Bayerns Schlössern wieder loszuwerden. Ich bin z. Zt. beruflich völlig überlastet & schreibe hier nur das Notwendigste. Mir haben auch alle deine Beiträge der letzten Zeit sehr gut gefallen. Leider ging durch einen Computercrash bei einer NEMP-Simulation deine email verloren. Gibst du sie mir nochmal?
@Ulrich(Berlin): Kam wieder nicht zur Konzeptentwicklung mit den bayerischen Schlössern. Wenn ich einmal nach Berlin komme & ein Taxi brauche, bestelle ich dich vor & du fährst bei Lust & Laune selbstverständlich BF. Sagst du evtl. noch mehr zu Taxifahren & BF?
Einen schönen BF-Sonntag noch, Jay

Geisteskranke Obrigkeiten psychisch ruhigstellen...

Markus U., Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 16:09 (vor 6383 Tagen) @ Jay

Hi Jay!

Goldene Anwaltsregel ! & ferner: NIEMALS irgendetwas unterschreiben (es gibt keine "Geständnis"-Vordrucke, auch nicht mit 'erst dann dürfen Sie weiterfahren'). Es ist zweckmäßig, den Eindruck zu erwecken, man sei Anwalt. Vor denen haben sie Angst.

Na, dann weiß ich ja, was ich bei der nächsten Polizeikontrolle tun werde: ich halte den Jungs einfach meinen Anwaltsausweis hin (da ich ja tatsächlich Anwalt bin, brauche ich nicht einmal so zu tun als ob).

Wenn´s Trouble gibt, man keine Schuhe mithat und die zeitsparende Variante wählt (man kann sich in der gleichen Situation, wenn man Lust hat, durch entsprechende Äußerungen in einstweilige U-Haft bringen, diese zeitausgiebige Luxusvariante schreibe ich auf Wunsch), hilft oft auch der Mitleidserzeugungstrick. Die Beamten meckern in bezug auf BF 'rum, man fängt verbal zu weinen an "haben eine Firmenfeier / Party gehabt, ein ganz üübler Scherz - ich will ja gar nicht BF fahren & werde es auch nie wieder tun...SCHNIEF SCHLUCHZ" - zweckmäßig ist die Sache aber nur, wenn bereits vorher auf Alk etc. kontolliert wurde ("mein[e] Mann/Frau quält mich" ist ein weit unglaubwürdigerer Anlaß für versteckte oder weggeworfene Schuhe) - oft ist ein "Schon gut" erzielbar. Die Beamten werden gesättigt, wenn man das Unterwerfungsritual (es hat im Tierreich große Bedeutung) & apriori den Kniefall des Sünders zelebriert. Sie waren nur deswegen daran interessiert, ob im Verbandskasten sämtliche Mullbinden in vorgeschriebener Anzahl vorhanden waren, weil sie gegen euer BF zunächst nur unsicher etwas ausrichten konnten.

Ich habe starke Zweifel daran, daß diese Masche wirklich immer & überall zieht, denn betriebliche Feiern häufen sich vor allem im Winter, und zum einen trägt der Durchschnittsmensch zur Winterszeit zu den Schuhen auch Sokken (Ich bin insofern ein Ausnahmefall), und zum anderen ist das Ausziehen der Schuhe anläßlich betrieblicher Feiern ungewöhnlich. Der "durchschnittliche Barfüßer" wiederum wird hingegen vor allem im Frühjahr und Sommer "ertappt", und wenn jemand mit saarländischem Nummernschild in Ulm oder Neu- Ulm ertappt wird, dann ist die Masche mit dem "üblen Kollegenscherz" ziemlich unglaubwürdig.
Aber wie Du selbst weißt, gibt es sogar in Bayern clevere Polizisten, die sich zwar ein wenig verwundern, wenn sie etwa in einer stillen Nebenstraße irgendwo in München bei Nacht zur Winterszeit einen barfüßigen Autofahrer sehen, sich aber ansonsten nicht weiter darum kümmern, weil sie schließlich wissen, daß barfüßiges Autofahren nicht verboten ist...

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U. (der das tolle Wetter heute gleich noch für einen Spaziergang am Rhein ausnutzen will)

Andi: Dies sollte keine Belehrung, wie "man" es macht oder wie ich es mache, sondern nur ein Variantenvorschlag sein, wenn Zeitnot oder Lustmangel am Platze ist. Wir leben schon gefährlich, ich sag´s ja: Wir brauchen eine politische Bewegung gegen Entliberalisierung der Gesellschaft, in deren Zielsetzung man die Feature BF unter vielem mit hinein integriert. Dies wäre auf jeden Fall ein wichtiges Zusatzinstrument, um das BF-Verbot an Bayerns Schlössern wieder loszuwerden. Ich bin z. Zt. beruflich völlig überlastet & schreibe hier nur das Notwendigste. Mir haben auch alle deine Beiträge der letzten Zeit sehr gut gefallen. Leider ging durch einen Computercrash bei einer NEMP-Simulation deine email verloren. Gibst du sie mir nochmal?
@Ulrich(Berlin): Kam wieder nicht zur Konzeptentwicklung mit den bayerischen Schlössern. Wenn ich einmal nach Berlin komme & ein Taxi brauche, bestelle ich dich vor & du fährst bei Lust & Laune selbstverständlich BF. Sagst du evtl. noch mehr zu Taxifahren & BF?
Einen schönen BF-Sonntag noch, Jay

Sozialprestige & [BF am Steuer] - Ausreden

Jay, Stammposter, Thursday, 05.04.2007, 12:56 (vor 6379 Tagen) @ Markus U.

Hi Markus,
jetzt kann man mal sehen, wie schnell Mißverständnisse entstehen, die durch die Erwähnung weiterer Details schnell ausgeräumt sind. Wohl denen im Forum, die im Extremfall ein Krisentelefon bemühen können...& die meisten des "harten Kerns", die schon lange hier sind, kennen sich wohl ohnehin persönlich aufgrund von Treffs, Wanderungen...so vermute ich jedenfalls.
--

Es ist zweckmäßig, den Eindruck zu erwecken, man sei Anwalt. Vor denen haben sie Angst.

Na, dann weiß ich ja, was ich bei der nächsten Polizeikontrolle tun werde: ich halte den Jungs einfach meinen Anwaltsausweis hin (da ich ja tatsächlich Anwalt bin, brauche ich nicht einmal so zu tun als ob).

--
Da glaube ich aber wiederum, daß dann eine ganz bizarre Situation eintritt, selbst wenn du deinen stechendsten Lenin- (er war ja selber Anwalt) oder Murawjew-Amurskij-Blick aufsetzt, der jedem seichten BF-Gegner das Blut in den Adern gefrieren läßt. Die könnten perplex sein: Gibt´s das, ein völlig irrwitzig langhaariger, auch winters BF autofahrender Anwalt? Möglicherweise prüfen sie deinen Anwaltsausweis nachträglich besonders gründlich. Deren Sozialprestige ist nämlich enorm (in einer gar nicht so alten Umfrage wie eh & je auf Platz 2 hinter den Ärzten. Mal sehen, was meine Schwester & mein Schwager am diesmaligen sonnigen Ostern für Psychomanipulationstricks an ihren Kids ausprobieren werden, wenn der Onkel Jay wieder mal mit schlechtem Beispiel vorangeht. Die zeigen sich insbesondere mit mir & genauso mit BFigen Kids ungern außerhalb der Privacy, für sie selbst käme BF in der Öffentlichkeit niemals in Frage. Fast könnte man mit ihnen eine Wette bezüglich der Existenz von extrem LHigen, BFigen Rechtsanwälten abschließen, sie contra, ich pro.
Alles, was ich vor Kennenlernen des HBF an RAen sah, lief und läuft wie aus dem Ei gepellt 'rum. Treffe ich meinen bisherigen Hausanwalt beim Einkaufen, hat er auf jeden Fall ein Kragenhemd, wenn auch ohne Schlips & auf jeden Fall volle "Herrenschuhe" an. Jeans ist in extrem seltenen Fällen noch möglich, T-Shirt nicht.
--

Wenn´s Trouble gibt, man keine Schuhe mithat und die zeitsparende Variante wählt (man kann sich in der gleichen Situation, wenn man Lust hat, durch entsprechende Äußerungen in einstweilige U-Haft bringen, diese zeitausgiebige Luxusvariante schreibe ich auf Wunsch), hilft oft auch der Mitleidserzeugungstrick. Die Beamten meckern in bezug auf BF 'rum, man fängt verbal zu weinen an "haben eine Firmenfeier / Party gehabt, ein ganz üübler Scherz - ich will ja gar nicht BF fahren & werde es auch nie wieder tun...SCHNIEF SCHLUCHZ" - zweckmäßig ist die Sache aber nur, wenn bereits vorher auf Alk etc. kontolliert wurde ("mein[e] Mann/Frau quält mich" ist ein weit unglaubwürdigerer Anlaß für versteckte oder weggeworfene Schuhe) - oft ist ein "Schon gut" erzielbar. Die Beamten werden gesättigt...

Ich habe starke Zweifel daran, daß diese Masche wirklich immer & überall zieht, denn betriebliche Feiern häufen sich vor allem im Winter, und zum einen trägt der Durchschnittsmensch zur Winterszeit zu den Schuhen auch Sokken (Ich bin insofern ein Ausnahmefall), und zum anderen ist das Ausziehen der Schuhe anläßlich betrieblicher Feiern ungewöhnlich. Der "durchschnittliche Barfüßer" wiederum wird hingegen vor allem im Frühjahr und Sommer "ertappt", und wenn jemand mit saarländischem Nummernschild in Ulm oder Neu- Ulm ertappt wird, dann ist die Masche mit dem "üblen Kollegenscherz" ziemlich unglaubwürdig.

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Naja, da war ich oberflächlich & hatte insbesondere keine Korrelation mit der Jahreszeit vorgenommen. Tatsächlich sind mir aber schon 2x irgendwelche 'Klapperl versteckt worden, einmal auf einer außerordentlich ausgelassenen Silversterparty (hatte draußen +8° & regnete in Strömen, kam BF in Adiletten) & noch bei einem anderen Party-Anlaß, ich bekam meine Minimalschuhe aber in beiden Fällen (Event auswärts) wieder. Dann gibt es natürlich auch bei gutem Betriebsklima (war bei KONTRON Spitze, wir waren eine Großfamilie, nie Mobbing) die derben, aber nicht bösartigen Kollegenscherze. Ich möchte gar nicht wissen, wie oft ich in der Übergangsjahreszeit meine Clogs gesucht habe. Schlimmstenfalls fuhr ich einfach ganz BF nach der Arbeit wieder nach Hause. Spätestens nach einigen Tagen waren sie dann wieder auffindbar. Die Sache mit dem Kfz-Kennzeichen hatte ich eigentlich als Antwort auf die Frage "Woher kommen Sie?" gedacht, falls Schilderungen der vorhergehenden Situation bei Fahrtbeginn (Besuch bei Bekannten oder was auch immer) zu komplex & zu wenig plausibel geraten würden (zwecks Gesprächszeitersparnis), die Frage kann ja beides bedeuten (Ort bei Beginn der jeweiligen Fahrt oder Zulassungsort des Kfz).
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Aber wie Du selbst weißt, gibt es sogar in Bayern clevere Polizisten, die sich zwar ein wenig verwundern, wenn sie etwa in einer stillen Nebenstraße irgendwo in München bei Nacht zur Winterszeit einen barfüßigen Autofahrer sehen, sich aber ansonsten nicht weiter darum kümmern, weil sie schließlich wissen, daß barfüßiges Autofahren nicht verboten ist...

--
Die scheinen das tatsächlich definitv gewußt zu haben, trotzdem war ich vorsichtig & wandte "Servilität" an, um die Sache kurzfristig vom Tisch zu haben, wie du an jenem Abend gesehen hast. Trotzdem gilt die bayerische Polizei als besonders grob in ihren Umgangsformen & rüde im Ton. Ist halt eben ein langjähriges Unions-Bundesland, in dem "Zucht, Autorität, Law & Order" einen höheren Stellenwert haben als in langjährig sozialdemokratisch regierten. Ist die Regelung der Polizei-Behaviourpatterns nicht Ländersache? Dann sag' ich abschließend noch etwas: Ich bin davon überzeugt, daß politisch linke Parteien & Gruppierungen BF-freundlicher sind als rechte.

Ebenfalls BFige Frühjahrsgrüße, Jay (liest diesen unvermeidbar langen Replikenbeitrag überhaupt noch jemand außer dir?)

Sozialprestige & [BF am Steuer] - Ausreden

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Thursday, 05.04.2007, 15:45 (vor 6379 Tagen) @ Jay

Hallo Jay

Ebenfalls BFige Frühjahrsgrüße, Jay (liest diesen unvermeidbar langen Replikenbeitrag überhaupt noch jemand außer dir?)

Ja, ich lese das zumindest noch, auch wenn ich dem nichts mehr hinzuzufügen weiß. :-) Ich lese ohnehin fast alles, es sei denn Themen, die nichts mehr mit Barfüßgkeit zu tun haben und mich auch sonst nicht besonders interessieren, treffen auf Zeitmangel meinerseits. Etwas kürzere Beiträge sind mir zwar auch immer lieber, aber bei deinen oft recht langen Beiträgen wüsste ich meist auch nicht, wo man kürzen sollte. Manchmal ist eben eine gewisse Länge unvermeidlich.

Außerdem bemühe ich mich auch stets alle Beiträge zu lesen, die von Personen kommen, die mir persönlich bekannt sind, zu denen ja auch Markus U. gehört. So erfährt man viele Details über die Forumsschreiber, wie sie leben und denken, auch wenn die Themen einen manchmal nicht übermäßig interessieren. :-)

Viele Grüße

Ulrich

Sozialprestige & [BF am Steuer] - Ausreden

Jay, Stammposter, Thursday, 05.04.2007, 16:14 (vor 6379 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo Jay

Ebenfalls BFige Frühjahrsgrüße, Jay (liest diesen unvermeidbar langen Replikenbeitrag überhaupt noch jemand außer dir?)

Ja, ich lese das zumindest noch, auch wenn ich dem nichts mehr hinzuzufügen weiß. :-) Ich lese ohnehin fast alles, es sei denn Themen, die nichts mehr mit Barfüßgkeit zu tun haben und mich auch sonst nicht besonders interessieren, treffen auf Zeitmangel meinerseits. Etwas kürzere Beiträge sind mir zwar auch immer lieber, aber bei deinen oft recht langen Beiträgen wüsste ich meist auch nicht, wo man kürzen sollte. Manchmal ist eben eine gewisse Länge unvermeidlich.
Außerdem bemühe ich mich auch stets alle Beiträge zu lesen, die von Personen kommen, die mir persönlich bekannt sind, zu denen ja auch Markus U. gehört. So erfährt man viele Details über die Forumsschreiber, wie sie leben und denken, auch wenn die Themen einen manchmal nicht übermäßig interessieren. :-)
Viele Grüße
Ulrich

--
Hi Ulrich,
danke für den freundlichen comment, ich hatte nur den Eindruck, daß sich zunehmend die Tendenz breitmacht, nur in den allerneusten Threads noch etwas zu schreiben. Ich darf versichern, mein Möglichstes zu tun, um Infos zu komprimieren (angefangen mit Schreibungen wie & statt und etc.) & die Neugier, welcher Mensch hinter dem Geschriebenen steht, ist auch bei mir groß, die Liste derer im HBF, denen ich gerne einmal persönlich begegnet wäre, lang...

Freundliche BF-Grüße aus Freising an einem traumhaften Frühlingstag, Jay (Ostern werde ich endlich dazu kommen, meine Strategiegedanken in Sachen bayer. Schlösser systematisch zu entwickeln)

Sozialprestige & [BF am Steuer] - Ausreden

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Thursday, 05.04.2007, 17:10 (vor 6379 Tagen) @ Jay

Hallo Jay

danke für den freundlichen comment, ich hatte nur den Eindruck, daß sich zunehmend die Tendenz breitmacht, nur in den allerneusten Threads noch etwas zu schreiben.

Das halte ich für ganz normal, da bei älteren Threads irgendwann alles gesagt sein dürfte.

Ich darf versichern, mein Möglichstes zu tun, um Infos zu komprimieren (angefangen mit Schreibungen wie & statt und etc.)...

Gerade das halte ich aber nicht für günstig. Es vereinfacht zwar das Schreiben und spart ein paar Zeichen, macht das Lesen aber mühsamer. Jede Abkürzung muss man schließlich in Gedanken erst in richtigen Text umwandeln, so dass sich der Zeitaufwand beim Lesen durch den Gebrauch von Abkürzungen keineswegs verkürzt. Ich bin daher eigentlich kein Freund von allzu vielen Abkürzungen. Ich finde Abkürzungen bremsen den Lesefluss eher.

... & die Neugier, welcher Mensch hinter dem Geschriebenen steht, ist auch bei mir groß, die Liste derer im HBF, denen ich gerne einmal persönlich begegnet wäre, lang...

Das geht mir auch so. Es gibt zwar inzwischen eine ganze Reihe von Schreibern, die ich persönlich kennen lernen konnte, aber es werden wohl immer noch Wünsche offen bleiben. Die Entfernungen stellen dabei eben ein gewisses Problem dar.

Freundliche BF-Grüße aus Freising an einem traumhaften Frühlingstag, Jay (Ostern werde ich endlich dazu kommen, meine Strategiegedanken in Sachen bayer. Schlösser systematisch zu entwickeln)

Ich bin weiterhin gespannt.

Viele Grüße nach Freising

Ulrich

Sozialprestige & [BF am Steuer] - Ausreden

Manfred (Ten), Stammposter, Thursday, 05.04.2007, 17:00 (vor 6379 Tagen) @ Jay

(liest diesen unvermeidbar langen Replikenbeitrag überhaupt noch jemand außer dir

Hallo Jay
Ich wäre ja immer noch gespannt auf die Länge Deiner Beiträge WENN DU MAL ZEIT HAST :-)))

(Ostern werde ich endlich dazu kommen, meine Strategiegedanken in Sachen bayer. Schlösser systematisch zu entwickeln)

Ich habe auf meine Anfrage bezüglich BF an die Bayrische Schlossverwaltung (siehe Posting vom 20.3. 9:01) bislang keine Antwort bekommen und überlege ob ich nochmal Druck mache.

Immer noch breit grinsend ! Manfred

Sozialprestige & [BF am Steuer] - Ausreden

Jay, Stammposter, Friday, 06.04.2007, 03:31 (vor 6379 Tagen) @ Manfred (Ten)

liest diesen unvermeidbar langen Replikenbeitrag überhaupt noch jemand außer dir

[Frage war an Markus U. gerichtet]

Hallo Jay
Ich wäre ja immer noch gespannt auf die Länge Deiner Beiträge WENN DU MAL ZEIT HAST :-)))

--
Hi Manfred,
nein, länger sollen sie auf keinen Fall werden. Da bekommt jeder einen Schock, was dann für ein "Ding" auf dem Screen erscheint, wenn er das "anklickt". Von zu langen Geschäftsbriefen bzw. -faxen weiß man, daß - bei Überschreitung von typisch 1 1/4 DIN A4-Seiten - sie zunächst einmal auf die Seite gelegt &, sollte es sich dabei um keinen "abzuarbeitenden" oder "klärungsbedürftigen" Vorgang handeln, durchaus gar nicht gelesen werden. Wenn Zeitmangel herrscht (in dieser Woche war wesentlich mehr Zeit als erwartet, Termine rochierten, bereits seit gestern 11.00 [war bei mir firmenmäßig inhouse mit der Bearbeitung einer Projektanfrage beschäftigt, mußte telefonieren um Details abzuklären] war "alles" in den Oster-Kurzurlaub geflohen & ich konnte gar nicht weitermachen), kümmere ich mich nur um die GANZ WICHTIGEN Threads (wenn ich z. B. lese, daß die Stadt München zur "Bewahrung des historischen Ortsbildes" ein kommunales BF-Verbot für das gesamte öffentliche Terrain verhängt hat).
--

(Ostern werde ich endlich dazu kommen, meine Strategiegedanken in Sachen bayer. Schlösser systematisch zu entwickeln)

Ich habe auf meine Anfrage bezüglich BF an die Bayrische Schlossverwaltung (siehe Posting vom 20.3. 9:01) bislang keine Antwort bekommen und überlege ob ich nochmal Druck mache.

--
Ich rate sogar ab davon. Das reizt diese Typen nur noch mehr, & irgendjemand von den "sachbearbeitenden" Herren gibt dann irgendeiner "Schreibkraft" Anweisung, dich mit ein paar weitere Korrespondenz abblockenden Sätzen wie "Die Besichtigung essentiellen historisch gewachsenen Kulturgutes erfolgt üblicherweise im Rahmen der durch gesellschaftliche Konventionen in Mitteleuropa definierten Bekleidungsnormen, worunter auch entsprechende Beschuhung fällt....Wir gehen davon aus, daß die Angelegenheit nunmehr erledigt ist, bedanken uns für Ihre Mühewaltung* und verbleiben mit freundlichen Grüßen,..." sozusagen (aus deren Sicht) ruhigzustellen, mehr passiert da drin nicht.
--

Immer noch breit grinsend ! Manfred

--
Entspannende & erholsame barfüßige Osterkurzurlaubstage wünschend, Jay

*) dieses Wort gab´s in der gehobenen Geschäftskorrespondenz bis Ende der 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts tatsächlich, ich las es noch als Kind. Man bedankte sich dafür, daß der Verfasser des eingegangenen Briefes Mühe walten ließ.

Sozialprestige & [BF am Steuer] - Ausreden

Manfred (Ten), Stammposter, Friday, 06.04.2007, 08:45 (vor 6379 Tagen) @ Jay

Hi Manfred,
...kümmere ich mich nur um die GANZ WICHTIGEN Threads (wenn ich z. B. lese, daß die Stadt München zur "Bewahrung des historischen Ortsbildes" ein kommunales BF-Verbot für das gesamte öffentliche Terrain verhängt hat).

Ich glaube mal, dass im "historischen Ortsbild von München" - also so vor > 150 Jahren - zahlreiche Barfüsser zu sehen waren !!!

Ich habe auf meine Anfrage bezüglich BF an die Bayrische Schlossverwaltung (siehe Posting vom 20.3. 9:01) bislang keine Antwort bekommen und überlege ob ich nochmal Druck mache.


Ich rate sogar ab davon. Das reizt diese Typen nur noch mehr,

Warum soll ich nicht auch mal mühewaltend "reizend" sein (im doppelsinnigenSinne des Wortes ???

Manfred

Entspannende & erholsame barfüßige Osterkurzurlaubstage wünschend, Jay

Sozialprestige & [BF am Steuer] - Ausreden

Markus U., Stammposter, Thursday, 05.04.2007, 23:49 (vor 6379 Tagen) @ Jay

Hi Jay!

Es ist zweckmäßig, den Eindruck zu erwecken, man sei Anwalt. Vor denen haben sie Angst.


Na, dann weiß ich ja, was ich bei der nächsten Polizeikontrolle tun werde: ich halte den Jungs einfach meinen Anwaltsausweis hin (da ich ja tatsächlich Anwalt bin, brauche ich nicht einmal so zu tun als ob).


Da glaube ich aber wiederum, daß dann eine ganz bizarre Situation eintritt, selbst wenn du deinen stechendsten Lenin- (er war ja selber Anwalt) oder Murawjew-Amurskij-Blick aufsetzt, der jedem seichten BF-Gegner das Blut in den Adern gefrieren läßt. Die könnten perplex sein: Gibt´s das, ein völlig irrwitzig langhaariger, auch winters BF autofahrender Anwalt? Möglicherweise prüfen sie deinen Anwaltsausweis nachträglich besonders gründlich. Deren Sozialprestige ist nämlich enorm (in einer gar nicht so alten Umfrage wie eh & je auf Platz 2 hinter den Ärzten. Mal sehen, was meine Schwester & mein Schwager am diesmaligen sonnigen Ostern für Psychomanipulationstricks an ihren Kids ausprobieren werden, wenn der Onkel Jay wieder mal mit schlechtem Beispiel vorangeht. Die zeigen sich insbesondere mit mir & genauso mit BFigen Kids ungern außerhalb der Privacy, für sie selbst käme BF in der Öffentlichkeit niemals in Frage. Fast könnte man mit ihnen eine Wette bezüglich der Existenz von extrem LHigen, BFigen Rechtsanwälten abschließen, sie contra, ich pro.
Alles, was ich vor Kennenlernen des HBF an RAen sah, lief und läuft wie aus dem Ei gepellt 'rum. Treffe ich meinen bisherigen Hausanwalt beim Einkaufen, hat er auf jeden Fall ein Kragenhemd, wenn auch ohne Schlips & auf jeden Fall volle "Herrenschuhe" an. Jeans ist in extrem seltenen Fällen noch möglich, T-Shirt nicht.

Wer mir nicht glaubt, kann gerne bei der Anwaltskammer Düsseldorf nachfragen ;-) Schließlich kommt es auf die bestandenen juristischen Staatsexamina sowie einige weitere Zulassungsvoraussetzungen gemäß der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung, nicht zu verwechseln mit der BRAGO, der am 30.06.2004 außer Kraft getretenen und nur für sog. "Altfälle" weiterhin gültigen Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte) an, nicht aber auf die Haartracht des Rechtsanwalts oder darauf, ob er etwa das ganze Jahr barfuß geht und so auch Auto fährt. Das mit dem "ungemein hohen Sozialprestige" glaube ich dagegen weniger; zumindest bin ich nie auf den Gedanken gekommen, mir auf meinen Beruf was einzubilden. Die Wette mit Deiner Schwester und Deinem Schwager kannste gerne abschließen, denn Du weißt ja, daß Du gewinnst. Vor Gericht oder bei der Kammer bin ich freilich nie barfuß erschienen, so daß man Deiner Schwester, falls sie wirklich bei der Kammer anrufen sollte, keine Auskunft über eine im Zusammenhange mit meiner Person bekannte Vorliebe für's Barfußlaufen wird erteilen können.
Vor Gericht trage ich stets ein weißes Hemd mit Krawatte & Anzug oder Kombination und schwarze Halbschuhe (die Sokkenlosigkeit wird sorgfältig unter einem entsprechend fallenden Hosensaume verborgen) sowie während der Verhandlung selbstverständlich die Robe. Allerdings komme ich mir mit Anzug & Krawatte wie verkleidet vor, so daß ich froh bin, wenn ich das abends wieder ausziehen kann (ich pfeffere die Sachen dann freilich nicht in die Ekke, sondern hänge sie sorgfältig in den Kleiderschrank). Wenn ich keinen Gerichtstrmin habe, trage ich allermeist Jeans, ein Kragenhemd ohne Schlips (allerdings zumeist nicht rein weiß, sondern gerne dezent gestreift oder als Jeanshemd und dazu je nach Wetter, Jahreszeit und Gesamtkomposition Sakko, Jeansjakke oder schwarze Lederjakke, an den Füßen allermeist Sabots oder Loafers ohne Sokken, im Sommer auch schon mal elegante schwarze Herrensandalen (natürlich ebenfalls ohne Sokken). Im T- Shirt im Büro oder gar vor Gericht zu erscheinen, kommt für mich nicht in Betracht, und auch privat trage ich eher selten ein T- Shirt ohne was drüber (T- Shirts sind bei mir eher eine Art Ersatz für Unterhemden). Der Grund, daß ich Kragenhemden bevorzuge, ist ganz einfach der, daß klassische Hemden eine Tasche haben, in der man einen Kamm deponieren kann. Am liebsten laufe ich so rum, wie Du mich schon gesehen hast (im Sommer freilich ohne Lederjakke).

Aber wie Du selbst weißt, gibt es sogar in Bayern clevere Polizisten, die sich zwar ein wenig verwundern, wenn sie etwa in einer stillen Nebenstraße irgendwo in München bei Nacht zur Winterszeit einen barfüßigen Autofahrer sehen, sich aber ansonsten nicht weiter darum kümmern, weil sie schließlich wissen, daß barfüßiges Autofahren nicht verboten ist...


Die scheinen das tatsächlich definitv gewußt zu haben, trotzdem war ich vorsichtig & wandte "Servilität" an, um die Sache kurzfristig vom Tisch zu haben, wie du an jenem Abend gesehen hast.

Sehr unterwürfig kamst du mir eigentlich nicht vor, sondern eher freundlich im Ton, aber forsch in der Sache.

Trotzdem gilt die bayerische Polizei als besonders grob in ihren Umgangsformen & rüde im Ton. Ist halt eben ein langjähriges Unions-Bundesland, in dem "Zucht, Autorität, Law & Order" einen höheren Stellenwert haben als in langjährig sozialdemokratisch regierten. Ist die Regelung der Polizei-Behaviourpatterns nicht Ländersache? Dann sag' ich abschließend noch etwas: Ich bin davon überzeugt, daß politisch linke Parteien & Gruppierungen BF-freundlicher sind als rechte.

Daß ich politisch linke Gruppen bevorzuge, hat damit zu tun, daß mir als Christ soziale Gerechtigkeit am Herzen liegt und ich die CDU bzw. CSU als Partei der sozialen Kälte sowie der institutionalisierten Heuchelei & Intrige heftig ablehne, während ich mir über die Korrelation zwischen Barfußfreundlichkeit und politischem Standpunkt noch keine Gedanken gemacht habe.

Ebenfalls BFige Frühjahrsgrüße, Jay (liest diesen unvermeidbar langen Replikenbeitrag überhaupt noch jemand außer dir?)

Zumindest Ulrich und Manfred (Ten) haben ihn gelesen :-)

Barfüßige Frühlingsgrüße und ein frohes Fest,
Markus U.

Barfuß im Taxi?

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 18:13 (vor 6383 Tagen) @ Jay

Hallo Jay

@Ulrich(Berlin): Kam wieder nicht zur Konzeptentwicklung mit den bayerischen Schlössern.

Es kommt ja auf ein paar Tage nicht an. :-)

Wenn ich einmal nach Berlin komme & ein Taxi brauche, bestelle ich dich vor & du fährst bei Lust & Laune selbstverständlich BF.

Na, mal sehen. Voraussetzung wäre natürlich, dass ich dann überhaupt ein Taxi habe, was ich nicht immer garantieren kann.

Sagst du evtl. noch mehr zu Taxifahren & BF?

Was soll ich dazu sagen? Ich fahre prinzipiell nicht barfuß Taxi, weil ich keine Lust habe darüber mit Fahrgästen zu streiten. Wie wir wissen, gibt es doch recht viele Leute, die der irrigen Überzeugung sind, dass es verboten sei barfuß Auto zu fahren. Beruflich ist es das ja auch tatsächlich. Aber selbst wenn es das nicht wäre, würde ich nicht barfuß Taxifahren wollen, weil ich mein Verhalten nicht andauernd erklären möchte. Insbesondere, da man nie weiß, was man als nächstes für einen Fahrgast bekommt:
Vielleicht einen Betrunkenen, den man vor Lallen kaum noch versteht? Da will ich gar nicht kommunizieren.
Oder einen Ausländer (Südländer), der ohnehin kein Verständniss dafür hätte?
Oder vielleicht ein ausländischer Tourist, mit dem ich nur mühsam englisch radebrechen könnte? Wie sollte ich denen das erklären?
Nein! Das muss nicht sein.

Allerdings habe ich mich in Krefeld mal barfüßig einem Kollegen anvertraut. Der hat dazu nichts gesagt, ich weiß nicht, ob er es überhaupt bemerkt hat.
Ansonsten hatte ich selbst in 14 jahren noch nie einen barfüßigen Fahrgast (zumindest soweit meine Fahrgäste ein Alter hatten, in dem man üblicherweise bereits zu Laufen gelernt hat). Einer hatte mich allerdings mal auf Nylonstrümpfen stehend angehalten. Das war mal am Christopher-Street-Day, eine sehr bunte Person, der/dem die Füße von extrem hohen Schuhen schmerzten.
Ein anderes mal fuhr ich zu einer Adresse, zu der ich bestellt wurde, als dort eine barfüßige junge Frau im Bademantel aus einem Einfamilienhaus kam. Es war recht winterlich kühl. Leider fuhr sie aber nicht mit mir mit, sondern übergab mir nur ein Paket, das ich irgendwo hinbringen sollte. Wieder kein barfüßiger Fahrgast.
Ach so, dann wären da allerdings noch die vierbeinigen Fahrgäste. Die sind eigentlich immer barfuß. :-)

Viele Grüße

Ulrich

Geisteskranke Obrigkeiten psychisch ruhigstellen...

Manfred (Ten), Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 19:44 (vor 6383 Tagen) @ Jay

Ich bin z. Zt. beruflich völlig überlastet & schreibe hier nur das Notwendigste.

Einen schönen BF-Sonntag noch, Jay

Na, da bin ich doch mal darauf gespannt wenn Du mal Zeit hast und "ausführlich" schreibst

GRINNING FROM EAR TO EAR !

Manfred

Geisteskranke Obrigkeiten psychisch ruhigstellen...

Jörg (Hanna), Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 23:18 (vor 6383 Tagen) @ Jay

Da sind die Beamten platt. Auch Polizisten sind VERUNSICHERBAR (weil auch sie nur die Standard-CPU auf bioelektrochemischer Basis mit rd. 100 Milliarden Transistorfunktionen [Neuronen genannt] 'drinhaben). Sollte die Frage kommen:
"Sind Sie selber bei der Polizei?"
antwortet man eiskalt (wirklich machen, kann euch nix passieren):
"Darüber darf ich Ihnen keine Auskunft geben."
Dies verunsichert ebenfalls [Psychoflair: Oh, das könnte etwas ganz Hohes sein, Geheimdienstmann...?]
Es gilt - auch beim nichtbarfüßigen - Verkehr mit der Obrigkeit: Nur situativ relevante Fragen (Woher kommen Sie? Wohin fahren Sie? Haben Sie etwas getrunken?) beantworten, ansonsten:
"Ich verweigere die Aussage."

Hey, das ist ein "klassischer Jay"; ich könnt' mich bekrümeln! Junge, Du kommst langsam zu Deiner alten Form zurück :-) Ist doch viel besser, als mit Descalzar über ein Mädel zu streiten, daß hier sowieso nur wenige vermissen.

Serfuß,
Jörg

Geisteskranke Obrigkeiten psychisch ruhigstellen...

Jay @, Stammposter, Monday, 02.04.2007, 05:13 (vor 6383 Tagen) @ Jörg (Hanna)

Hey, das ist ein "klassischer Jay"; ich könnt' mich bekrümeln! Junge, Du kommst langsam zu Deiner alten Form zurück :-) Ist doch viel besser, als mit Descalzar über ein Mädel zu streiten, daß hier sowieso nur wenige vermissen.
Serfuß,
Jörg

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Hi Jörg,
ich hab' eigentlich nie Krisen gehabt, meine alte Form nicht mehr praktizieren zu können, aber meine Rolle sollte nicht nur darin bestehen, hier Lieferant von Pendants schöner TV-Sendungen der 70er zu sein, wie "Loriot´s sauberer Bildschirm", Dieter Hallervorden, "Klimbim" (mit Ingrid Steeger), die Münchner Lach- & Schießgesellschaft..., falls du diese Sendungen noch kennst, man konnte sich damals locker an 3 Abenden pro Woche kaputtlachen. Heute schau´ ich nur noch TV, wenn ich eine Kiste zum Reparieren bekomme.

Manchmal kommen noch Wiederholungen von The Flintstones (Familie Feuerstein). Das ist auch eine utopische Gesellschaft, in der Schuhe absolut unbekannt sind, es laufen wirklich alle & auch wirklich immer barfuß. Natürlich gibt es auch eine irrwizige Technik.

Ich hab' mich mit Descalzar übrigens nie um die holde Weiblichkeit gestritten, sondern wir führten einen gefährlich angespannten Disput (er ist ein Meister der BF-Diplomatie, gäbe es in jeder größeren Stadt so jemand, der viel am gesellschaftlichen Leben teilnimmt, würde sich schon der eine oder andere "Gutbürgerliche" aufrappeln, einen geharnischten Brief an die Bayerische Sclösser- etc. -Verwaltung zu schreiben) um unerklärliche Mobbingformen, mit der ein friedfertiger Barfüßer offenbar in neuartigen, mir bisher nicht bekannten subtilen Formen auf das Gemeinste geärgert wird (ich bin froh, daß D. wirksam zurückmobben & sich im Unterschied zu mir (als relativ schwächlichen BF-Außerirdischen) als fürchterlich muskelbepackter BF-Ritter ggf. voll auf Schlägereien einlassen kann.

Es hat nie etwas anderes als den "klassischen Jay" gegeben. Ich bin darüberhinaus gar nicht so happy, plötzlich zum Liebling einer HBF-Userin zu werden, die verheiratet ist. Insbesondere wenn ich eine Partnerin habe (hatte insgesamt 6 Beziehungen, mag nicht mehr so recht & muß den vielen Leuten, die das Singletum in der Presse sehr positiv schildern, recht geben), bevorzuge ich schon die monogame Beziehung.

Nehmen wir an, ich hätte die - meinetwegen auch vollbarfüßige - Frau fürs Leben gefunden (keine einzige war bisher BF-mäßig so "authentisch" 'drauf wie die "typischen Leute" hier). Gleichgültig, ob die Sache durch welche Religion auch immer abgesegnet ist oder nicht, ich würde zumindest nicht in Begeisterungsstürme ausbrechen, wenn sie mit einem anderen Mann in einem Internetforum regelmäßig mit "Hallo lieber XX...Ganz liebe Grüße" verkehrt und sich doch deutlich dafür interessiert, wie ich lebe.
Darüber hinaus bin ich kein Schürzenjäger mit trickreichen Spezialstrategien, der BF-begeisterte Frauen anderen BF-Männern ausspannt. Ich glaube, man kann bei Verfolgung der mittlerweile längst archivischen Konversation sagen, von der Dame entdeckt worden zu sein.

Mehr will ich jetzt nicht sagen, sonst wird dieser interessante & wichtige Thread geschlossen. Du wohnst ja gar nicht weit weg von mir. Olching hat glaube ich einen sehr schönen See irgendwo, wo man auch lunchen kann. Hast du einmal Lust auf ein Treffen?

Eine gute neue BF-Woche, Jay

Geisteskranke Obrigkeiten psychisch ruhigstellen...

Jörg (Hanna) ⌂, Stammposter, Monday, 02.04.2007, 20:38 (vor 6382 Tagen) @ Jay

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Mehr will ich jetzt nicht sagen, sonst wird dieser interessante & wichtige Thread geschlossen. Du wohnst ja gar nicht weit weg von mir. Olching hat glaube ich einen sehr schönen See irgendwo, wo man auch lunchen kann. Hast du einmal Lust auf ein Treffen?

Ja, am Olchinger See kann man mittlerweile vorzüglich essen (habe letztes Jahr dort geheiratet), allerdings ist das nicht mein Barfußterrain und könnte auch vom Besitzer nicht geduldet sein - außer im Biergarten. Dort habe ich schon oft BF gegessen - allerdings ist das Essen (Selbstbedienung) auch nur Durchschnitt.

Lunchen wird schwierig, da ich tagsüber ja in PAF bin, wir könnten uns aber zum Dinner treffen, ich fahre ja 2x täglich durch den Kreis FS. Warte noch einen Monat, dann ist 1. die momentane berufliche Extremstressphase vorbei (hoffentlich!) und 2. auch abends noch BF-freundliche Temperaturen nach meinem Geschmack.

Serfuß amperabwärts (naja, fast ;-)

Jörg

[image] Genießen am Olchinger See

Zum Thema "Harte Böden"

Patrick, Sunday, 01.04.2007, 20:37 (vor 6383 Tagen) @ Andi35

Auch ich höre immer wieder, dass es auf harten Böden ungesund sei, barfuß zu gehen. Nur auf weichen Naturböden sei es empfehlenswert. Allerdings halte ich das für einen Unsinn:

Erstens sind Schuhe - es sei denn, es handelt sich um Turnschuhe - normalerweise nicht gepolstert. Ich meine normale Straßenschuhe aus Leder, wie sie gewöhnlich von Männern und Frauen getragen werden. Diese besitzen eine harte Sohle und weisen keinerlei Dämpfungseigenschaften auf. Somit bewegt man sich erst wieder auf hartem Boden, da Verkehrsflächen generell asphaltiert oder betoniert sind.

Zweitens kommt hinzu, dass die freie Beweglichkeit der Muskeln und Sehnen im Schuh eingeschränkt ist, von der beeinträchtigten Hautatmung und Körperwärmeableitung ganz zu schweigen. Wenn also Barfußgehen auf Asphalt ungesund ist, dann ist es das mit Schuhen erst recht.

Drittens ist eine Dämpfung des Auftretens und Abrollens meiner Meinung nach gesundheitlich wenig sinnvoll, da der natürliche Trainingsreiz der Fuß- und Beinmuskulatur abhanden kommt. Jeder der schon mal ein Gipsbein hatte weiß, wie schnell sich die Muskeln des ruhiggestellten Beines zurückbilden und musste vielleicht sogar Medikamente zur Thrombosevorbeugung verwenden. Warum wohl? Weil sich durch die fehlende Bewegung das Blut in den Beinvenen stauen kann. Ein ähnlicher Effekt tritt beim längeren Tragen von festsitzenden Schuhen ein.

Und schließlich ist es falsch zu glauben, alle Naturböden wären grundsätzlich weich. Das trifft auf felsigen Untergrund genausowenig zu wie auf harte Lehmböden. Und dort ist das Barfußgehen nicht minder gesund und angenehm.

Zum Thema "Harte Böden"

Andi35 @, Stammposter, Monday, 02.04.2007, 23:22 (vor 6382 Tagen) @ Patrick

Hi Patrick!

Patrick:
Auch ich höre immer wieder, dass es auf harten Böden ungesund sei, barfuß zu gehen. Nur auf weichen Naturböden sei es empfehlenswert. Allerdings halte ich das für einen Unsinn:

Erstens sind Schuhe - es sei denn, es handelt sich um Turnschuhe - normalerweise nicht gepolstert. Ich meine normale Straßenschuhe aus Leder, wie sie gewöhnlich von Männern und Frauen getragen werden. Diese besitzen eine harte Sohle und weisen keinerlei Dämpfungseigenschaften auf. Somit bewegt man sich erst wieder auf hartem Boden, da Verkehrsflächen generell asphaltiert oder betoniert sind.

Andi:
Das sehe ich im Grunde genauso und selbst, wenn da etwas dran sein sollte, ist das Barfußgehen >immer< besser und gesünder, als das Gehen mit Schuhen, denn der Bewegungsablauf/apparat ist einfach ein anderer, besserer!

Patrick:

Zweitens kommt hinzu, dass die freie Beweglichkeit der Muskeln und Sehnen im Schuh eingeschränkt ist, von der beeinträchtigten Hautatmung und Körperwärmeableitung ganz zu schweigen. Wenn also Barfußgehen auf Asphalt ungesund ist, dann ist es das mit Schuhen erst recht.

Andi:
Ja, ganz genau, siehe auch oben ;-), ich habe Deinen Beitrag vorher nicht gelesen, sondern beantworte ihn so, wie ich ihn lese, nämlich direkt, das mache ich aber eher selten und Deine Äußerung darüber ist im Grunde mit meiner identisch! :-) Wir sind also auch hier einer Meinung und ich denke auch, dass wir damit richtig liegen! ;-))

Patrick:

Drittens ist eine Dämpfung des Auftretens und Abrollens meiner Meinung nach gesundheitlich wenig sinnvoll, da der natürliche Trainingsreiz der Fuß- und Beinmuskulatur abhanden kommt. Jeder der schon mal ein Gipsbein hatte weiß, wie schnell sich die Muskeln des ruhiggestellten Beines zurückbilden und musste vielleicht sogar Medikamente zur Thrombosevorbeugung verwenden. Warum wohl? Weil sich durch die fehlende Bewegung das Blut in den Beinvenen stauen kann. Ein ähnlicher Effekt tritt beim längeren Tragen von festsitzenden Schuhen ein.

Andi:
Auch hier kann ich Deine Aussage und Deine Meinung nur unterstreichen, ich denke exakt dasselbe!

Patrick:

Und schließlich ist es falsch zu glauben, alle Naturböden wären grundsätzlich weich. Das trifft auf felsigen Untergrund genausowenig zu wie auf harte Lehmböden. Und dort ist das Barfußgehen nicht minder gesund und angenehm.

Andi:
Auch das sehe ich so wie Du, zumindest mal, was Felsböden etc. angeht, bei Lehmboden, auch, wenn er fest ist, glaube ich dagegen schon, dass er angenehmer zu begehen und auch "gesünder" ist, als z.B. Asphalt, aber dennoch hast Du im Grunde schon Recht!

Liebe Grüße und

schöne Füße,

Andi

Zum Thema "Harte Böden"

Kamel Leon, Stammposter, Tuesday, 03.04.2007, 16:10 (vor 6381 Tagen) @ Andi35

Wenn harte Böden schlecht wären für die Füße, würde man Badezimmer und Schwimmbäder nicht fliesen.

Zweites Mal in Ulm.

Michael aus Zofingen, Stammposter, Monday, 02.04.2007, 09:56 (vor 6383 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi,

schönen Dank für Deinen interessanten Bericht!

Die Sache mit der Polizeikontrolle ist ja ein Ding! Ich bin mir ziemlich sicher, was passiert: Nichts!

Die Polizisten werden feststellen, daß barfuß Auto fahren nicht verboten ist und keine weiteren Schritte unternehmen.

Und was wäre passiert, wenn Du die Buße bezahlt hättest, das später (wenn Du wieder zu Hause bist) aber bereust und das Geld wieder zurück haben willst? Nichts! Der Aufwand, dem nachzuspringen, wäre den Beamten zu groß.

Darum war es richtig, daß Du die Buße nicht bezahlt hast!

Ich glaube nicht, daß es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dafür ist die Sache doch zu unbedeutend. Angenommen, Du mußt tatsächlich vor Gericht im Raum Ulm und der Richter hält Dich für unschuldig, bezahlt dann Deine Rechtsschutzversicherung neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die Reisekosten aus dem Saarland? Wenn nein, dann wären die ja höher als wenn Du die ungerechtfertigte Buße bezahlt hättest!

Es gibt übrigens auch Polizisten, die bewußt Bußen verhängen für Dinge, die nicht verboten sind in der Hoffnung, ein Unwissender zahlt. Und wenn nicht, dann sagen die Beamten: "Pardon, wir haben uns geirrt!" Speziell Ausländer werden, von denen man annimmt, daß sie die Gesetze nicht genau kennen, fallen häufiger derartigen Polizeimethoden zum Opfer.

Es gibt übrigens auch Leute, die lieber eine ungerechtfertigte Buße bezahlen, als daß sie deswegen länger aufgehalten werden und möglicherweise einen Termin verpassen. Wenn ich zum Beispiel in eine Routinekontrolle gerate und der Polizist von mir Bußgeld wegen barfüßigem Autofahren verlangt, dann würde ich nicht bezahlen, wenn ich nichts zu verbergen hätte. Wenn ich aber gleichzeitig besoffen sein sollte oder den Kofferraum voller Rauschgift oder Waffen haben sollte, dann würde ich bezahlen, weil dann die Chance am größten ist, daß die Polizei das "andere" nicht bemerkt. Aber Achtung: Manchmal kann auch das ein fieser Trick der Polizeischergen sein! Nach dem Motto: "Sie fahren barfuß Auto? Und Sie bezahlen bereitwillig die Buße? Für etwas, das gar nicht verboten ist? Das ist verdächtig! Also: Kofferraum auf!"

Im Oktober wurde ich ja barfuß in Mülhausen von der Polizei aufgegriffen, auf der Wache verhört, dann ins Krankenhaus gefahren usw. Wenn ich stattdessen bei Rot eine Ampel überquert hätte, und zwar mit Schuhen und langen Hosen und ein Polizist hätte mich erwischt, dann hätte ich eine Buße bezahlen müssen und hätte vielleicht zehn Minuten Zeit verloren. So habe ich zwar keine Buße bezahlen müssen, jedoch einige Stunden Zeit verloren. Wenn ich verlorene Zeit mit meinem Gehalt in Relation setzen würde, dann wäre mein finanzieller Schaden beim verbotenen Überqueren einer Ampel niedriger als beim nicht verbotenen Barfußlaufen und Tragen nicht allzu winterlicher Kleidung. Aber da ich durch die Polizeischikanen in Mülhausen nicht zu spät am Arbeitsplatz erschien und somit auch keine Lohneinbußen hatte, kann ich so nicht rechnen.

So ganz gegessen ist mein barfüßiger Aufenthalt in Mülhausen immer noch nicht. Soll heißen: Die Rechnung für den Krankenwagen habe ich immer noch nicht bezahlt - und ich werde es auch weiterhin nicht tun. Der erste Schrieb kam im Dezember. Im Dezember wurde auch ein zweiter Schrieb verfaßt, der jedoch erst im März bei mir ankam. Und im Februar wurde ein dritter verfaßt, der wenige Tage vor dem zweiten mich erreichte. Solche Irrwege macht die Post, wenn mein angeblicher Wohnort "Otingen" statt Zofingen lautet. In der letzten Mahnung wurde mit "Gerichtsverfahren" gedroht, zumindest interpretiere ich das daraus, nachdem ich mit dem Wörterbuch versucht habe, das französische zu übersetzen (in der Schule hatte ich kein französisch). Ich glaube aber nicht, daß wegen lumpiger ~44 Euros irgendwer ein Gerichtsverfahren einleiten wird. Und wenn schon, dann wären allein die Fahrkosten nach Mülhausen höher.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Zweites Mal in Ulm.

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Monday, 02.04.2007, 21:53 (vor 6382 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael

Angenommen, Du mußt tatsächlich vor Gericht im Raum Ulm und der Richter hält Dich für unschuldig, bezahlt dann Deine Rechtsschutzversicherung neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die Reisekosten aus dem Saarland?

Wer unschuldig ist, dem müssen die Kosten erstattet werden. In Andis Fall müsste also die Staatskasse seine Reise zum Gerichtstermin inklusive Fahrtkosten, Übernachtung und Verdienstausfall bezahlen. Obwohl ich gegen solcherlei Verschwendung von Steuergeldern bin, würde ich Andi eine solch kostenlose Möglichkeit zum Verreisen durchaus gönnen. :-) Insbesondere, da seine diesbezügliche Unschuld ja außer Frage steht.

Viele Grüße

Ulrich

Zweites Mal in Ulm.

Andi35 @, Stammposter, Tuesday, 03.04.2007, 04:20 (vor 6382 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Andi,

Hallo Michael!

Michael:

schönen Dank für Deinen interessanten Bericht!

Andi:
Sehr gerne. ;-)

Michael:

Die Sache mit der Polizeikontrolle ist ja ein Ding! Ich bin mir ziemlich sicher, was passiert: Nichts!

Andi:
Ich denke und hoffe das auch, aber man weiß ja nie, welche sturen und arroganten Banausen dort im Presidium sitzen, die meinen, man könnte es ja vielleicht doch mal probieren!

Michael:

Die Polizisten werden feststellen, daß barfuß Auto fahren nicht verboten ist und keine weiteren Schritte unternehmen.

Andi:
Richtigerweise sollte man das eigentlich annehmen/davon ausgehen und ich hoffe es auch!

Michael:

Und was wäre passiert, wenn Du die Buße bezahlt hättest, das später (wenn Du wieder zu Hause bist) aber bereust und das Geld wieder zurück haben willst? Nichts! Der Aufwand, dem nachzuspringen, wäre den Beamten zu groß.
Darum war es richtig, daß Du die Buße nicht bezahlt hast!

Andi:
Das stimmt genau, das Geld zurück zu fordern und sie hätten es zurück überweisen müssen, wäre sicher mit viel Treiben, Trara und auch einer sicher längeren Wartezeit verbunden gewesen.
Allerdings haben sie auch gar nichts vom Vorortzahlen gesagt, sie haben kein Bußgeld gefordert, aber ich hätte es natürlich auch nicht bezahlt!

Michael:

Ich glaube nicht, daß es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dafür ist die Sache doch zu unbedeutend.

Andi:
Das ist richtig, davon gehe ich auch aus, zumal das Recht ja nicht auf ihrer Seite ist!

Michael:
Angenommen, Du mußt tatsächlich vor Gericht im Raum Ulm und der Richter hält Dich für unschuldig, bezahlt dann Deine Rechtsschutzversicherung neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die Reisekosten aus dem Saarland? Wenn nein, dann wären die ja höher als wenn Du die ungerechtfertigte Buße bezahlt hättest!

Andi:
Nein, die drei Punkte in Flensburg hätte ich dafür aber nicht, außerdem zahlen die zuständigen Gerichtskassen ein Zeugengeld, welches die Unkosten deckt und darin sind die Gerichte (noch) nicht kleinlich.
Es wäre auch denkbar, dass man einen solchen Gerichtstermin rein bürokratisch und schriftlich über den Tisch gehen lässt, eben genau wegen der Entfernung, aber dazu wird es sicher, wie Du schriebst, nicht kommen.
Ich weiß nicht, ob die Rechtsschutzversicherungen für meinen Aufwand in Vorlage treten und das Geld bei den bayrischen Behörden dann wieder einfordern würden. Ich gehe aber davon aus, dass die Überweisung meiner 50 €, zuzüglich dem Geld der Aufwandsentschädigung automatisch erfolgen würde, sofern keine Gerichtsverhandlung mit der Anwesenheit der Parteien statt finden würde bei der mir das Zeugengeld somit nicht persönlich ausgehändigt werden könnte!
Ein Zeugengeld gäbe es ja auch nicht, wenn ich aus Entfernungsgründen nicht persönlich erscheinen müsste, demnach ginge es nur um meine 50 € Bußgeld, die ich bezahlt hätte und die trägt sicher nicht die Rechtsschutzversicherung als Vorlage, aber man hätte sie mir auf jeden Fall zurück zahlen müssen!

Michael:

Es gibt übrigens auch Polizisten, die bewußt Bußen verhängen für Dinge, die nicht verboten sind in der Hoffnung, ein Unwissender zahlt. Und wenn nicht, dann sagen die Beamten: "Pardon, wir haben uns geirrt!" Speziell Ausländer werden, von denen man annimmt, daß sie die Gesetze nicht genau kennen, fallen häufiger derartigen Polizeimethoden zum Opfer.

Andi:
Ja, das ist wahr und unter Umständen kommt dieses Geld nicht in die "Kaffeekasse", sondern wird selbst eingesäckelt!

Michael:

Es gibt übrigens auch Leute, die lieber eine ungerechtfertigte Buße bezahlen, als daß sie deswegen länger aufgehalten werden und möglicherweise einen Termin verpassen. Wenn ich zum Beispiel in eine Routinekontrolle gerate und der Polizist von mir Bußgeld wegen barfüßigem Autofahren verlangt, dann würde ich nicht bezahlen, wenn ich nichts zu verbergen hätte. Wenn ich aber gleichzeitig besoffen sein sollte oder den Kofferraum voller Rauschgift oder Waffen haben sollte, dann würde ich bezahlen, weil dann die Chance am größten ist, daß die Polizei das "andere" nicht bemerkt.

Andi:
Ja, das ist wahr, man muss den Fall eben immer abwägen und das von Dir Beschriebene zähle übrigens auch, wenn ich den Kofferraum voller Leitpfosten hätte, die einen schön weiß, mit schrägen, schwarzen Streifen und funkelnden Reflektoren anstrahlen! :-D ;-D

Michael:
Aber Achtung: Manchmal kann auch das ein fieser Trick der Polizeischergen sein! Nach dem Motto: "Sie fahren barfuß Auto? Und Sie bezahlen bereitwillig die Buße? Für etwas, das gar nicht verboten ist? Das ist verdächtig! Also: Kofferraum auf!"

Andi:
Naja, das wäre zwar mit vielleicht anderen Vorwürfen schon auch denkbar, aber das halte ich dann doch für etwas weit her geholt! :-)

Michael:

Im Oktober wurde ich ja barfuß in Mülhausen von der Polizei aufgegriffen, auf der Wache verhört, dann ins Krankenhaus gefahren usw. Wenn ich stattdessen bei Rot eine Ampel überquert hätte, und zwar mit Schuhen und langen Hosen und ein Polizist hätte mich erwischt, dann hätte ich eine Buße bezahlen müssen und hätte vielleicht zehn Minuten Zeit verloren. So habe ich zwar keine Buße bezahlen müssen, jedoch einige Stunden Zeit verloren. Wenn ich verlorene Zeit mit meinem Gehalt in Relation setzen würde, dann wäre mein finanzieller Schaden beim verbotenen Überqueren einer Ampel niedriger als beim nicht verbotenen Barfußlaufen und Tragen nicht allzu winterlicher Kleidung.

Andi:
Ja, das ist wahr, es ist manchmal schon vieles verrückt und unfassbar!

Michael:
Aber da ich durch die Polizeischikanen in Mülhausen nicht zu spät am Arbeitsplatz erschien und somit auch keine Lohneinbußen hatte, kann ich so nicht rechnen.

Andi:
Nein, aber dennoch hätte Dir ein Entschädigungsgeld zugestanden, aber jeder ist froh, wenn die Sache schnellstmöglich erledigt ist, wer würde da noch weiter dagegen vorgehen? Sehr wohl berechtigt wäre es aber auf jeden Fall, wenn der Betreffende eine Klage erheben würde, wegen massiver Freiheitsberaubung, die es in Deinem Fall ja unbedingt war und auch wegen Eingriffs in Deine Privatsphäre!
Dass es im Ausland passierte, sprich: Frankreich, würde die Sache natürlich komplizierter gestalten und je nach Land gelten ja in solchen Fällen leider auch andere Rechte und Gesetze. In Frankreich jedoch sicher nicht, dort dürfte das in diesem Fall wohl auch so sein, wie bei uns.

Michael:

So ganz gegessen ist mein barfüßiger Aufenthalt in Mülhausen immer noch nicht. Soll heißen: Die Rechnung für den Krankenwagen habe ich immer noch nicht bezahlt - und ich werde es auch weiterhin nicht tun. Der erste Schrieb kam im Dezember. Im Dezember wurde auch ein zweiter Schrieb verfaßt, der jedoch erst im März bei mir ankam. Und im Februar wurde ein dritter verfaßt, der wenige Tage vor dem zweiten mich erreichte. Solche Irrwege macht die Post, wenn mein angeblicher Wohnort "Otingen" statt Zofingen lautet. In der letzten Mahnung wurde mit "Gerichtsverfahren" gedroht, zumindest interpretiere ich das daraus, nachdem ich mit dem Wörterbuch versucht habe, das französische zu übersetzen (in der Schule hatte ich kein französisch). Ich glaube aber nicht, daß wegen lumpiger ~44 Euros irgendwer ein Gerichtsverfahren einleiten wird. Und wenn schon, dann wären allein die Fahrkosten nach Mülhausen höher.

Andi:
Klar, aber man weiß ja nie, wie hartnäckig die sind und die französische Polizei ist ja bekanntlich viel strenger, vor allem wohl, was Ausländer betrifft, die etwas getan haben, das ihnen nicht passt! Ich hörte schon "Versionen", bei denen Leute wegen eines Bußgeldes, das sie zwecks zu wenig mitgeführtem Geld nicht zahlen konnten, nicht eher weiter fahren durften, bis das Geld aufgetrieben war, die französische Polizei scheint darin wirklich knallhart zu sein!
Ich wünsche Dir, dass das Verfahren bald wegen Nichtigkeit eingestellt wird, aber die Schreiben, die ja doch nicht aus zu bleiben scheinen zeigen ja, wie hartnäckig und bekloppt die Behörden sind, denn das ganze Geschreibsel kostete bis Dato sicher schon weit mehr, als die Sache, in der Du übrigens sowieso völlig im Recht bist, Wert ist!

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen

Liebe Grüße aus dem Saarland,

Andi

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