TV-Beitrag und Fragen/Gedanken zum Barfußverbot (Hobby? Barfuß! 2)

Willi, Monday, 12.03.2007, 17:06 (vor 6468 Tagen)

Vor etwa 2 Wochen wurde im TV über einen Mann in Deutschland berichtet, dessen Füße bei einem Arbeitsunfall mit Säure verätzt wurden. (Trotz Schuhe)
Nach Abheilen der Wunden mußte der Mann feststellen, dass sich die Haut an den Füßen ablöste, wenn er Schuhe trug. Infolge dessen ist er seit dieser Zeit gezwungen barfuß zu laufen.
In der Öffentlichkeit hat er dabei mit den gleichen Problemen zu kämpfen wir alle. Am meisten, so sagte er, ärgert er sich darüber, dass er von den Leuten komisch angeschaut wird, er jedoch keine Gelegenheit erhält seine Situation zu erklären.
Als Folge der Reaktionen in der Öffentlichkeit zog er sich immer mehr zurück und drohte zu vereinsamen. Auf einem Mittelalter-Markt lernte er dann seine jetzige Freundin kennen. Sie löste ihn aus der drohenden Isolation und er gewann wieder an Lebensfreude.
Gezeigt wurde u.a. wir er barfuß mit seiner beschuhten Freundin durch den Schnee wanderte.

Frage: Darf ein Mensch der ein solches Schicksal erleidet nun auch nicht mehr in Burgen und Schlössern? Darf eine solche Person auch kein Auto mehr fahren und muss deshalb seinen Führerschein abgeben? Braucht man dann eine behördliche Ausnahmebescheinigung für die Versicherung, dass man barfuß Autofahren darf?

Gruß Willi

Anti-Diskriminierungsgesetz

Lorenz ⌂, Stammposter, Monday, 12.03.2007, 23:33 (vor 6468 Tagen) @ Willi

Hallo Willi,

Frage: Darf ein Mensch, der ein solches Schicksal erleidet nun auch nicht mehr in Burgen und Schlössern? Darf eine solche Person auch kein Auto mehr fahren und muss deshalb seinen Führerschein abgeben? Braucht man dann eine behördliche Ausnahmebescheinigung für die Versicherung, dass man barfuß Autofahren darf?

In dieser Situation besteht die beste Chance, das Anti-Diskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen. Dann würde folgerichtig allen barfußfeindlichen Museumswärtern und Polizeipräsidenten die rote Karte gezeigt!!!

Übrigens kann es keine behördlichen Ausnahmegenehmigungen für das Barfuß-Autofahren geben, weil es ja auch kein Gesetz gibt, das es verbietet. Wie neurotisch wir Deutschen sind, erkennt man vor allem daran, dass wir dauernd Einschränkungen unserer Freiheit erfinden, die es gar nicht gibt. Aber es sieht nicht danach aus, dass wir heilbar wären. Nur ungern denke ich daran, wie mir hier kürzlich wegen völlig legitimer Barfußfotos von öffentlichen Veranstaltungen Urheberrechtsverletzungen in die nicht vorhandenen Schuhe geschoben wurden ;-)

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

[image] Barfuß Autofahren ist erlaubt

Anti-Diskriminierungsgesetz

Lorenz ⌂, Stammposter, Tuesday, 13.03.2007, 00:04 (vor 6468 Tagen) @ Willi

Hallo Willi,

Frage: Darf ein Mensch, der ein solches Schicksal erleidet nun auch nicht mehr in Burgen und Schlössern? Darf eine solche Person auch kein Auto mehr fahren und muss deshalb seinen Führerschein abgeben? Braucht man dann eine behördliche Ausnahmebescheinigung für die Versicherung, dass man barfuß Autofahren darf?

In dieser Situation besteht die beste Chance, das Anti-Diskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen. Dann würde folgerichtig allen barfußfeindlichen Museumswärtern und Polizeipräsidenten die rote Karte gezeigt!!!

Übrigens kann es keine behördlichen Ausnahmegenehmigungen für das Barfuß-Autofahren geben, weil es ja auch kein Gesetz gibt, das es verbietet. Wie neurotisch wir Deutschen sind, erkennt man vor allem daran, dass wir dauernd Einschränkungen unserer Freiheit erfinden, die es gar nicht gibt. Aber es sieht nicht danach aus, dass wir heilbar wären. Nur ungern denke ich daran, wie mir hier kürzlich wegen völlig legitimer Barfußfotos von öffentlichen Veranstaltungen Urheberrechtsverletzungen in die nicht vorhandenen Schuhe geschoben wurden ;-)

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

[image] Barfuß Autofahren ist erlaubt

Anti-Diskriminierungsgesetz

Lorenz ⌂, Stammposter, Tuesday, 13.03.2007, 00:04 (vor 6468 Tagen) @ Willi

Hallo Willi,

Frage: Darf ein Mensch, der ein solches Schicksal erleidet nun auch nicht mehr in Burgen und Schlössern? Darf eine solche Person auch kein Auto mehr fahren und muss deshalb seinen Führerschein abgeben? Braucht man dann eine behördliche Ausnahmebescheinigung für die Versicherung, dass man barfuß Autofahren darf?

In dieser Situation besteht die beste Chance, das Anti-Diskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen. Dann würde folgerichtig allen barfußfeindlichen Museumswärtern und Polizeipräsidenten die rote Karte gezeigt!!!

Übrigens kann es keine behördlichen Ausnahmegenehmigungen für das Barfuß-Autofahren geben, weil es ja auch kein Gesetz gibt, das es verbietet. Wie neurotisch wir Deutschen sind, erkennt man vor allem daran, dass wir dauernd Einschränkungen unserer Freiheit erfinden, die es gar nicht gibt. Aber es sieht nicht danach aus, dass wir heilbar wären. Nur ungern denke ich daran, wie mir hier kürzlich wegen völlig legitimer Barfußfotos von öffentlichen Veranstaltungen Urheberrechtsverletzungen in die nicht vorhandenen Schuhe geschoben wurden ;-)

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

[image] Barfuß Autofahren ist erlaubt

Tücken der EDV

Lorenz, Stammposter, Tuesday, 13.03.2007, 00:21 (vor 6468 Tagen) @ Lorenz

Jetzt hat sich der Beitrag durch genügend häufiges Vor- und Zurückklicken verdreifacht -- da muss man eben auch durch ;-)

... hilft hier nicht weiter

Oliver S. @, Tuesday, 13.03.2007, 13:35 (vor 6468 Tagen) @ Lorenz

In dieser Situation besteht die beste Chance, das Anti-Diskriminierungsgesetz in Anspruch zu nehmen. Dann würde folgerichtig allen barfußfeindlichen Museumswärtern und Polizeipräsidenten die rote Karte gezeigt!!!

Das ist so nicht richtig. Dass sogenannte Anti-Diskriminierungsgesetz (richtig Allgemeines Geleichbehandlungsgesetz, AGG), schreibt vor, dass niemand diskriminiert werden darf wegen
- Rasse oder ethischer Herkunft;
- Geschlecht;
- Religion oder Weltanschauung;
- Behinderung;
- Alter;
- sexueller Identität.

Danach nicht verboten sind also Benachteiligungen infolge von Krankheit (solange keine Behinderung vorliegt) oder fehlender Fußbekleidung.

Das AGG wird also leider keinen spießigen Museumswärter in der Ausübung seines Hausrechts gegenüber Barfüssigen stoppen (schade eigentlich, dann wäre dieses völlig misslungene Gesetz wenigstens zu etwas gut).

Liebe Grüsse
Oliver S.

... hilft hier nicht weiter

KaiL, Tuesday, 13.03.2007, 15:36 (vor 6468 Tagen) @ Oliver S.

- Religion oder Weltanschauung;

Gerade dieser Punkt macht das Gesetz zu einem wunderbaren Gummiparagraphen.. Also, "deine Weltanschauung verbietet dir, Schuhe zu tragen" :)

... hilft hier nicht weiter

Jörg (Hanna), Stammposter, Tuesday, 13.03.2007, 20:08 (vor 6467 Tagen) @ KaiL

- Religion oder Weltanschauung;

Gerade dieser Punkt macht das Gesetz zu einem wunderbaren Gummiparagraphen.. Also, "deine Weltanschauung verbietet dir, Schuhe zu tragen" :)

Nee, reicht nicht, die Weltanschauung muß dann schon auch staatlich anerkannt sein um im Sinne des ADG verwendet werden zu können, die Sekte Scientology kämpft da ja auch (Gott-sei-Dank) vergeblich drum!

Serfuß,
Jörg

Dann muss ein Behindertenausweis her!

Lorenz, Stammposter, Tuesday, 13.03.2007, 18:38 (vor 6467 Tagen) @ Oliver S.

Hallo Oliver,

Danach nicht verboten sind also Benachteiligungen infolge von Krankheit (solange keine Behinderung vorliegt) oder fehlender Fußbekleidung.

Mein Vorschlag war auch nicht ganz ernst gemeint. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Beschweren oder Prozessieren gegen Barfußverbote nichts bringt. Aber mit Behindertenausweis müsste man doch wenigstens barfuß laufen dürfen ;-)
Was es aber gewiss nicht mehr geben darf, ist der Hinauswurf von Behinderten ohne Arme, die im Restaurant zwangsläufig mit den Füßen essen. Solche Entgleisungen wurden nämlich von Betroffenen schon berichtet.

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

Gummi-Paragraphen

Oliver S. @, Thursday, 15.03.2007, 11:00 (vor 6466 Tagen) @ Lorenz

Mit den Gummi-Paragraphen im AGG geht es so richtig bei den Ausnahmen los. Aus "sachlichen Gründen" (die dann weitschweifig, aber wenig erhellend umschrieben werden) darf man dann nämlich wieder "ungleich behandeln".

Aber mit Behindertenausweis müsste man doch wenigstens barfuß laufen dürfen ;-)

Wenn die Hautkrankheit, die zum Barfuss-Laufen nötigt, als Behinderung anerkannt ist, müsste die bayrische Schlossverwaltung einen sachlichen Grund haben, den Betroffenen trotzdem nicht in ein Schloss reinzulassen. Der Schutz der Holzfußböden, soviel dürfte nach dem berichteten Mailwechsel klar sein, genügt dafür sicherlich nicht. Und bei jemandem, der barfuss durch ein Schloss läuft, dürfte auch kein sittliches Anstandsgefühl berührt sein. Fazit: Er darf barfuss rein.

Wesentlich problematischer sehe ich folgenden Fall:

Was es aber gewiss nicht mehr geben darf, ist der Hinauswurf von Behinderten ohne Arme, die im Restaurant zwangsläufig mit den Füßen essen. Solche Entgleisungen wurden nämlich von Betroffenen schon berichtet.

Hier kann man schon sehr kontrovers diskutieren. Auf der einen Seite steht das Recht des Behinderten, vom Restaurantbesuch als Teil gesellschaftlichen Lebens nicht ausgeschlossen zu werden, auf der anderen Seite das Recht des Restaurantbesitzers, die Gäste, die sich von einem entsprechenden Anblick vielleicht gestört fühlen (und auf die Gefahr hin, hier gleich "geflamet" zu werden, ich würde mich auch zu denen zählen) nicht zu verlieren, denn er lebt nun mal vom Umsatz und nicht von seiner moralischen Integrität. Keine Ahnung, wie man einen solchen Fall entscheiden würde, so klar und eindeutig, wie Du hoffst, ist die Rechtslage insoweit jedoch nicht.

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

Gleichfalls
Oliver S.

Ideologisch motiviert

Markus U. @, Stammposter, Friday, 16.03.2007, 01:36 (vor 6465 Tagen) @ Oliver S.

Hi Oliver!

Meiner Meinung nach ist das AGG ideologisch motiviert und dazu da, "politisch korrektes" Verhalten im Privatrecht nunmehr auch auf dem Rechtswege durchsetzen zu können, was m. E. völlig verfehlt ist und einen unzulässigen Angriff auf den Grundsatz der Privatautonomie darstellt. Aber das können wir ja, da "off topic", per mail vertiefen.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

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