Amtliches Barfußverbot in Bayerischen Schlössern: 1. die offizielle Ausrede (Hobby? Barfuß! 2)
Nach der unbeanstandet barfüßigen Besichtigung der Landshuter Stadtresidenz von 14:00h bis 14:30h erzählte mir die Führerin der nachfolgenden Führung um 14:30h:
"Barfuß ist ab sofort verboten! Soeben ist ein Fax von ganz oben eingetroffen, da hat sich jemand beschwert. Die Leitung hat soeben ein Barfußverbot verfügt, weil Barfußlaufen dem Holzboden schadet. Wir dürfen die Holzmöbel ja auch nicht ohne Handschuhe anfassen!"
Immerhin durfte ich vor dem Gehen noch barfuß die Toilette aufsuchen...
Gespannt wartete ich danach auf eine Antwort der BSV-Leitung auf meine Beschwerde und nahm mir angesichts der gehörten Begründung vor, freundlich um ein Zitat einer entsprechenden wissenschaftlichen Veröffentlichung zu bitten.
(Fortsetzung folgt)