Einen Lamborghini fährt man barfuß - heute im DSF ! (Hobby? Barfuß! 2)

Martin, Sunday, 04.03.2007, 12:51 (vor 6412 Tagen)

Hallo Barfußfreunde,

wer sehen möchte, wie man einen Lamborghini fährt, der sollte heute um 17.30 Uhr im DSF die Reportage "Tuning weltweit" nicht verpassen. Hier wird gegen 17.45 Uhr die japanische Millinärstochter Mitchie Igowa zu sehen sein, die in high heels einen Lamborghini zur Probefahrt besteigt. Man sieht in der Reportage, wie sie die high heels auf den Beifahrersitz legt und barfuß ein Stück das tolle Auto fährt.

Barfuß fährt sich halt am besten ...

Schönen Sonntag ...

Martin

Einen Lamborghini fährt man barfuß - heute im DSF !

Engel, Sunday, 04.03.2007, 14:15 (vor 6412 Tagen) @ Martin

Hallo Barfußfreunde,
wer sehen möchte, wie man einen Lamborghini fährt, der sollte heute um 17.30 Uhr im DSF die Reportage "Tuning weltweit" nicht verpassen. Hier wird gegen 17.45 Uhr die japanische Millinärstochter Mitchie Igowa zu sehen sein, die in high heels einen Lamborghini zur Probefahrt besteigt. Man sieht in der Reportage, wie sie die high heels auf den Beifahrersitz legt und barfuß ein Stück das tolle Auto fährt.
Barfuß fährt sich halt am besten ...
Schönen Sonntag ...
Martin

Hallo Martin, Hallo BF-Freunde,
immer wieder beim durchlesen Eurer Postings stoße ich auf Berichte über das BF-Autofahren. Leute, lasst Euch gesagt sein, DAS IST VERBOTEN, auch wenn die meisten Argumentationen fadenscheinig sind (kein sicheres Gefühl fürs Gas, Verletzungsgefahr, etc.). Erwiesen ist jedoch das Menschen die nicht ständig mit BF-Laufen konfrontiert sind beim barfüßigen Bremsen nicht dieselbe Kraft und Fußstabilität aufbringen wie jemand der festes Schuhwerk trägt. Selbst das tragen von High-Heels, Stöckelschuhen, Plateauschuhen kann zu einer Teilschuld bei einem Unfall führen (wobei meiner Meinung nach das tragen solcher Schuhe beim fahren (und das tragen ansich :-)) erst recht verboten gehört). Einige Versicherungen haben schon in solchen Fällen Zahlungen verweigert, mit der Begründung, das die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.
Also tut Euch selbst nen Gefallen und habt immer n paar Schuhe im Auto (selbst bei Flip-Flops sagen unsere Gesetzeshüter nix ???), dann gibts auch keine Diskussionen, welchen wir ja schon beim normalen BF-Laufen ausgesetzt sind.
Freiheit für die Füße,

Gruß Engel

Einen Lamborghini fährt man barfuß - heute im DSF !

KaiL, Sunday, 04.03.2007, 16:45 (vor 6411 Tagen) @ Engel

Leute, lasst Euch gesagt sein, DAS IST VERBOTEN

Nein, ist es nicht. Im Gegenteil: das einzige (!) was im Auto verboten ist, ist mitm Handy telefonieren. Das ist eine dieser "Urban Myths" (sowas wie "moderne Legenden")...

Einen Lamborghini fährt man barfuß - heute im DSF !

Lothar, Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 21:58 (vor 6411 Tagen) @ KaiL

Leute, lasst Euch gesagt sein, DAS IST VERBOTEN

Nein, ist es nicht. Im Gegenteil: das einzige (!) was im Auto verboten ist, ist mitm Handy telefonieren. Das ist eine dieser "Urban Myths" (sowas wie "moderne Legenden")...

Nach meiner Kenntnis ist das so nicht ganz richtig.
Es ist dem Fahrer auch verboten während der Fahrt Zeitung zu lesen oder Fernseh zu schauen. Allerdings ist das mit 10 Euro erheblich billiger als mit dem Handy ohne Freisprechanlage zu telefonieren, obwohl es meines Erachtens wesentlich gefährlicher ist.

Lothar

Was noch dazu kommen könnte

malo, Stammposter, Monday, 05.03.2007, 10:12 (vor 6411 Tagen) @ Lothar

Hallo Lothar,

ich bin Nichtraucher! Mal ist es mir wurscht, was andere in der Kneipe qualmen. Aber wenn ich mir in einem Restaurant die Nichtraucher-Ecke suche, und dann qualmt einer am Nebentisch dennoch los, werde ich renitent, radikal, gewaltätig ;-)
So, nun zerbricht sich der "Politiker"-Büttel in Berlin den Kopf, ob mans im Auto auch verbieten soll.
Ja wie blöd wird es noch im Land der Verdamnis BRD?
Ok, Handy ist gut, da muß zu viel bedient werden, das lenkt mehr ab.
NUR: wenn nun auch noch das Rauchen verboten werde soll,
wann bitte erfolgt das Verbot für:
-Bedienung des Autoradio/CD-Wechsler/mp3-Player während der Fahrt
-in der Nase bohren
-im Auge reiben
-am Kopf kratzen
-im Ohr bohren
-was essen
-was trinken
sprich wann erfolgt das Verbot:
Eine Hand muß am Lenkrad sein, die andere maximal am Schaltknauf des Getriebes? Bei weiterer Entfernung der nicht am Lenkrad befindlichen Hand blockiert das Auto das Fahren?

Mit Verlaub, wer nun mit dem Rauchverbot in der Karre daher kommt, soll es auch gleich bei jedem daheim! in den vier Wänden verbieten.
Und dann am besten gleich überall das barfuß laufen. Nur noch im Bett, auf dem Bettvorleger, und in Dusche und Badewanne.

Politiker und Lobbyisten leben auf einem anderen Planeten!

Gruß,
malo

Wenn ein BF-Autofahrverbot kommt...

Jay, Stammposter, Monday, 05.03.2007, 11:37 (vor 6411 Tagen) @ malo

Hi malo,
danke für diese Replik, auch wenn sie nicht besonders viel BFiges enthielt...

...fordere ich ab sofort eine Bauartzulassung für Schuhe zum Autofahren. Der Lateralhaftreibungsindex (seitliche Abrutschgefahr) der 3 Verbundsysteme

* [Kupplungspedal / linker Schuh] bei typischer Betätigungskraft
* [Bremspedal / rechter Schuh] worst case-Wert
* [Gaspedal / rechter Schuh] worst case-Wert

ist quantitativ genau zu erfassen & die Bauartzulassung auf den Sohlen mit irgendeinem Symbol neben der Schuhgröße im Reliefdruck zu vermerken. Wird der Fahrer kontrolliert, hat er seine Schuhsohlen zu zeigen. Trägt er keine fürs Fahren bauartzugelassenen Schuhe, gibt´s Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeld.

So weit sind wir langsam schon. Zukünftig legt dann der Schuhhersteller die Zulassung & Prüfbescheinigung (Hersteller, Modellbezeichnung, amtl. Prüfnr.) im Schuhkarton bei, damit sie der Fahrer in den Wagenpapieren mitführen kann....

Ich erinnere mich hier mit Vergnügen an die Hochzeit meiner Schwester & meines Schwagers. Der konnte mit seinen Bräutigam-Tanzschuhen kaum fahren, so glatt waren deren dünne Sohlen...Er handelte unverantwortlich, als er fuhr.

Ich glaube, jeder hier weiß, daß es mit den Lateralhaftreibungsindizes der nackten Fußsohlen auf den jeweiligen Pedalen gar nicht so schlecht bestellt ist. Bloß, wie bringt man´s Dritten bei...

In Analogie zu Barpfotenbär´s vorzüglichem utopischen Humor
Mit freundlichen Füßen
Jay

Weiter ans Deutsche Materialprüfungsinstitut

malo, Stammposter, Monday, 05.03.2007, 11:48 (vor 6411 Tagen) @ Jay

Weil,

ein Verbot von Barfuß am Steuer erfordert automatisch einen Zwang zu Schuhen am Steuer!!! Zu welchen? Und dann kommts: welch Material?

-Sohlenmaterial
-Profilart/-tiefe
-unter Beeinflußung verschiedener Temperaturen
-unter Beeinflußung von Feuchtigeit/Näße
-unter Beeinflußung von Öl/Dreck/Sand/Tausalz
-Wechselwirkung mit verschiedenen Pedalbelägen
-Pedale nur Metal(le) oder Gummis.... etc...
-Körpergewicht
-Mann/Frau

Vermutlich hütet man sich deswegen von einem Verbot für barfuß?
Denn wenn das Tragen von Schuhen Pflicht wird, ist obiges 100% umzusetzen! So ist das Lande BRD.

Dann gibt es Autoschuhe! Wie "aqua-Schuhe" :-)))

Es ist leichter zu sagen, jenes und welches Schuhzeugs ist nicht geeignet. Aber was garantiert! geeignet ist, da mag sich keiner dran fest legen.
Zu teuer, zu kompliziert.

Daher für den versierten, gewohnten, geübten Barfüßer:
unten ohne 100% sicher.

Gruß,
malo

Was noch dazu kommen könnte

KaiL, Monday, 05.03.2007, 13:30 (vor 6411 Tagen) @ malo

So, nun zerbricht sich der "Politiker"-Büttel in Berlin den Kopf, ob mans im Auto auch verbieten soll.

naja, im Auto gibt es da 2 Aspekte:
1. runtergefallene Kippe - im Gegensatz zu irgendwas anderem kann man die nicht einfach liegen lassen.
2. die Belästigung von Mitfahrern, insbesondere Kindern. Leider sind ja die meisten Raucher so rücksichtslos, dass sie auf ein "muss das jetzt sein" mit "geh halt raus" antworten (siehe auch Diskussion um Rauchverbote in Gaststätten).

Hey Engel

malo, Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 16:47 (vor 6411 Tagen) @ Engel

Guten Tag ;-)

schau mal ins best-off........

Du kannst barfuß Auto fahren, so oft Du willst!
Alles fadenscheinig, was Verbote dazu anbelangt.
Ab demnächst bis gut in den Oktober/November fahre ich wieder grundsätzlich! nur! barfuß! meine Karre.

Es gibt KEIN!!! Gesetz, das dies verbietet.
Allenthalben FALLS! man Dir bei einem Unfall eine Schuld darauf zurück führen kann, das es tatsächlich aufgrund barer!!! Füße eine Teilschuld Deinerseits gibt, dann könnte! es was geben. Muß es nicht mal. Garantiert Ärger gibt es für Dich, wenn Du einen Haufen gebaut hast, und nicht fest sitzendes Schuhwerk wie flipflops, heels, Clogs, Berkemanns, etc... ohne!!! Fersenriemen an hattest. Genauso zählen hierzu Skischuhe, klobiges Arbeitsschuhzeugs usw.

Geh mal ins best-off. Die Diskussion hierzu hatten wir schon 100000 mal.

Dem echten Barfußanfänger sei barfuß im Auto nicht empfohlen. Nach großer Routine, "kräftigem Fuße" ist dies aber kein Problem mehr.
Kein Polizist kann Dir das verbieten.

Gruß,
malo

Barfuß Auto fahren

Markus U., Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 17:22 (vor 6411 Tagen) @ Engel

Hallo Martin, Hallo BF-Freunde,
immer wieder beim durchlesen Eurer Postings stoße ich auf Berichte über das BF-Autofahren. Leute, lasst Euch gesagt sein, DAS IST VERBOTEN, auch wenn die meisten Argumentationen fadenscheinig sind (kein sicheres Gefühl fürs Gas, Verletzungsgefahr, etc.). Erwiesen ist jedoch das Menschen die nicht ständig mit BF-Laufen konfrontiert sind beim barfüßigen Bremsen nicht dieselbe Kraft und Fußstabilität aufbringen wie jemand der festes Schuhwerk trägt. Selbst das tragen von High-Heels, Stöckelschuhen, Plateauschuhen kann zu einer Teilschuld bei einem Unfall führen (wobei meiner Meinung nach das tragen solcher Schuhe beim fahren (und das tragen ansich :-)) erst recht verboten gehört). Einige Versicherungen haben schon in solchen Fällen Zahlungen verweigert, mit der Begründung, das die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.
Also tut Euch selbst nen Gefallen und habt immer n paar Schuhe im Auto (selbst bei Flip-Flops sagen unsere Gesetzeshüter nix ???), dann gibts auch keine Diskussionen, welchen wir ja schon beim normalen BF-Laufen ausgesetzt sind.
Freiheit für die Füße,
Gruß Engel

Hi Engel,
barfuß Auto zu fahren ist definitiv NICHT verboten. Allerdings gibt es Bestrebungen, ein solches Verbot aus § 23 Abs. 1 StVO ("Snstige Pflichten des Fahrzeugführers") herzuleiten. Dort heißt es:

"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung des Fahrzeugs nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1)."

[§ 17 StVO regelt die Beleuchtung.]

Du siehst also, daß sich dieser Vorschrift keineswegs ergibt, daß der Fahrzeugführer Schuhe tragen müsse, und auch sonst ergibt sich derartiges weder aus dem Gesetze noch aus der einschlägigen Kommentarliteratur. Auch die Rechtsprechung gibt wenig dazu her; mir sind lediglich zwei Urteile aus dem Jahre 1957 bekannt; in dem einen Falle trug der Fahrzeugführer schlammverschmierte Gummistiefel; in dem anderen Falle trug die Fahrzeugführerin Pumps; beide waren also nicht barfuß, und die von ihnen verursachten Unfälle gingen jeweils auf Fahrfehler zurück; freilich wurde ihr jeweiliges Schuhwerk gerichtlich als ungeeignet zum sicheren Führen des Fahrzeuges erachtet. Ich selbst tätige etwa die Hälfte aller Autofahrten barfuß und fühle mich dabei besser und sicherer als mit Schuhen.

Im übrigen bin ich erstaunt, daß Du so vehement für Schuhe beim Autofahren eintrittst, da Du an anderer Stelle schriebst, daß Du seit sieben Jahren oder so nur noch barfuß unterwegs seiest. Wie hältst Du es denn? Auch wenn jemand Schuhe nur als "Spezialausrüstung zum Autofahren" trägt, ist er meiner Meinung nach nicht durchgängig barfuß, ebenso wie jemand, der ausschließlich auf der Arbeit Sicherheitsschuhe oder "Hemd mit Krawatte und Jakkett, lange Hose, Schuhe und Sokken" trägt und diese "Dienstkleidung" in die Ekke pfeffert, sowie er nach Dienstschluß zu Hause anlangt, nicht durchgehend barfuß ist. Als Jurist kann ich im Dienst übrigens auch nicht barfuß sein, aber immerhin sokkenlos. Und wenn ich Sabots oder offene Sandalen zur Arbeit trage (letztere nur im Sommer, erstere auch schon mal im Winter, sofern der Hosensaum die Fersen nicht sehen läßt), dann streife ich diese stets zum Autofahren ab.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

Wieder die alte Leier!

Andi35 @, Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 21:45 (vor 6411 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus!

Soweit ich das weiß, bist Du der erste Stammposter, der das schreibt, was wurden hier bei Diskussionen zu diesem Thema nicht schon Auszüge von Gesetzen und Paragraphen ins Forum gestellt oder zu solchen verlinkt und in jedem Punkt waren sie sich einig: barfuß Auto zu fahren ist >nicht< verboten!
Ich bin der Meinung, dass das doch nun wirklich ein für alle Mal geklärt sein sollte ("Neulinge" ausgenommen) und nun fängst Du, der alles andere als ein nichtwissender "Neukömmling" ist, der es einfach nicht besser weiß, schon wieder damit an! Außerdem half ich mal einem Polizisten in seinem Haus, es war keine Arbeit, bei der Schuhe erforderlich waren und so kam ich jeden Tag barfuß mit dem Auto und auch er bestätigte das hier zu unserer Beruhigung immer wieder Klargestellte!
Von "selbstgebastelten" ADAC-Beiträgen (las mal einen solchen), sollte man natürlich absehen, davon sollte man Abstand nehmen!
Jedes Auto hat schon längst einen Bremskraftverstärker und wer das dann nicht hin bekommt, egal ob barfuß oder in Schuhen, der sollte besser kein Auto fahren!
Ich jedenfalls hatte von Anfang an, schon beim ersten Mal, Null Probleme damit!
Das mit dem Kraftaufwand ist Unsinn, aber Du kannst es ja nicht wissen, denn, soweit ich weiß, hast Du ja gar keinen Führerschein, oder?

Die Wahrscheinlichkeit, sich durch die Schrecksekunde mit anschließender Vollbremsung zu verletzen, ist wohl ebenso hoch, wie die, dass man sich beim Lenkmanöver an einer Lenkradverstrebung den Finger bricht, also gleich Null!
Wer will mir das im Falle eines Unfalls nachweisen, dass der Unfall wegen meiner Barfüßigkeit zumindest mitverschuldet war? Das kann man nämlich nicht, weil da auch gar nichts dran ist!
Klar, die gegnerische Versicherung wird das mit Sicherheit versuchen, aber ich würde einen Anwalt in Anspruch nehmen (der hoffentlich nicht so denkt wie Du), der sich zu meiner Verteidigung stark macht und im Gesetzbuch nachschaut, bevor er etwas behauptet!
Keine Versicherung und kein Sonstwer kann mir meine Meinung widerlegen!
Wenn Du das aber so salopp und locker lässig behauptest, dann sage ich: "Lass´ mal einen >echten< Auszug aus dem Verkehrsgesetz `rüber wachsen, in dem das steht!

Gruß,

Andi

Sorry Markus! :-/

Andi35 @, Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 22:12 (vor 6411 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus!

Da ist mir jetzt aber etwas dummes passiert! Irgendwie habe ich da die Beiträge nicht den richtigen Schreibern zugeordnet und ging davon aus, Du hättest das geschrieben, ich nehme alles in Bezug auf Dich Geschriebene hiermit zurück!
Meine Antwort an Dich kann sich allerdings der "Neuling", der es eben nicht besser weiß, zu Herzen nehmen! Ich meine, was will der "Engel" uns als erfahrene Barfüßer, die das zum Teil schon Jahrzehnte tun (ich knapp 3 Jahre intensiver, zu gut 80 %) schon darüber erzählen? Es tut mir Leid, aber das finde ich einfach nur zum Weglaufen!!!!

Nochmals "sorry" Markus, dass ich mich da vertan habe! ;-)

Liebe Grüße,

Andi

Sorry Markus! :-/

Markus U., Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 23:55 (vor 6411 Tagen) @ Andi35

Hallo Markus!
Da ist mir jetzt aber etwas dummes passiert! Irgendwie habe ich da die Beiträge nicht den richtigen Schreibern zugeordnet und ging davon aus, Du hättest das geschrieben, ich nehme alles in Bezug auf Dich Geschriebene hiermit zurück!
Meine Antwort an Dich kann sich allerdings der "Neuling", der es eben nicht besser weiß, zu Herzen nehmen! Ich meine, was will der "Engel" uns als erfahrene Barfüßer, die das zum Teil schon Jahrzehnte tun (ich knapp 3 Jahre intensiver, zu gut 80 %) schon darüber erzählen? Es tut mir Leid, aber das finde ich einfach nur zum Weglaufen!!!!
Nochmals "sorry" Markus, dass ich mich da vertan habe! ;-)

Liebe Grüße,
Andi

Hi Andi,

Ich nehme die Entschuldigung an und bin Dir nicht böse. Freilich solltest Du Dein Temperament etwas stärker zügeln und Beiträge erst einmal GENAU LESEN, bevor Du eine Antwort schreibst.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

Sorry Markus! :-/

Engel, Monday, 05.03.2007, 13:56 (vor 6411 Tagen) @ Andi35

Hallo Markus!
Da ist mir jetzt aber etwas dummes passiert! Irgendwie habe ich da die Beiträge nicht den richtigen Schreibern zugeordnet und ging davon aus, Du hättest das geschrieben, ich nehme alles in Bezug auf Dich Geschriebene hiermit zurück!

Hi Andi,
tja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Aber keine Panik, ich weis wer gemeint ist.
Ich stell Dir hier mal nen Auszug vom Barfuß-Community rein (E-Mail der juristischen Zentrale des ADAC) den Du sicher auch schon gelesen hast, da ich dort nen Beitrag gefunden hab der von Dir sein müsste (gleicher Nick-Name, gleiche Schreibweise).
Zuvor noch 2 Erklärungen dazu:
1. Meines Erachtens sind die Erläuterungen in Absatz 2 nur Beispiele für gefällte Urteile und kein Hinweis darauf, das sich die Regelung nur auf Berufskraftfahrer beschränkt.
2. Ich denke nicht das sich die Juristische Zentrale des ADAC's anmaßt irgendwelche Veränderungen in Ihren Erläuterungen (Absatz 3) vorzunehmen. Die Leute sind im Gegenteil zu den meisten von uns vom Fach.

Sollte also nem Polizisten Dein Gesicht, oder Deine Art nicht passen, so liegt es in seinem ermessen ob er Dir eine reinwürgen will oder nicht.

Meine Antwort an Dich kann sich allerdings der "Neuling", der es eben nicht besser weiß, zu Herzen nehmen! Ich meine, was will der "Engel" uns als erfahrene Barfüßer, die das zum Teil schon Jahrzehnte tun (ich knapp 3 Jahre intensiver, zu gut 80 %) schon darüber erzählen? Es tut mir Leid, aber das finde ich einfach nur zum Weglaufen!!!!

Was den "Neuling" betrifft, klar bin ich einer, aber nur hier im Forum. Du solltest Dir mal meine anderen Beiträge durchlesen, dann wüsstest Du das BF-Laufen für mich nix neues ist, ich zieh schon seit Jahren überhaupt keine Schuhe mehr an (auch nicht bei der Arbeit), zudem verzichte ich auch aufs Autofahren (kleiner Hinweis für unsere BF'igen "Umweltschützer" die sich im Anschluß an ihre Thread's in ihren Wagen setzten um ihre guten Vorsätze zu vergasen).
Ich verbringe in meinen Urlauben pro Jahr alleine schon zwischen 1000 und 2000Km auf meinen nackten Fußsohlen, also nenn mich Bitte nie wieder nen Neuling.
Zum Schluss noch nen kleinen Tipp:
Erst richtig lesen und dann nicht immer gleich so angriffslustig reagieren (Antiaggressionskurs könnte helfen:-)), dann passieren Dir auch nicht solche Patzer wie mit Markus, oder solche Entgleisungen wie bei mir.
Take it Easy.
So, und ich geh jetzt noch n bisschen laufen,
Wünsch Dir allzeit gesunde Füße,
Gruß Engel

Nochmals "sorry" Markus, dass ich mich da vertan habe! ;-)

Liebe Grüße,
Andi

Anhang:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von € 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde. Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.

Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.

Vorgenannte Grundsätze gelten sinngemäß auch für das Radfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Sandl
Juristische Zentrale - RechtsService (JSS)
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel. 089/76 76-62 99, Fax. 089/76 76-84 32
mailto:peter.sandl@adac.de
http://www.adac.de

Sorry Markus! :-/

Markus U., Stammposter, Monday, 05.03.2007, 23:08 (vor 6410 Tagen) @ Engel

Hi Engel!

Zuvor noch 2 Erklärungen dazu:
1. Meines Erachtens sind die Erläuterungen in Absatz 2 nur Beispiele für gefällte Urteile und kein Hinweis darauf, das sich die Regelung nur auf Berufskraftfahrer beschränkt.
2. Ich denke nicht das sich die Juristische Zentrale des ADAC's anmaßt irgendwelche Veränderungen in Ihren Erläuterungen (Absatz 3) vorzunehmen. Die Leute sind im Gegenteil zu den meisten von uns vom Fach.

Da ich als Anwalt "vom Fach" bin, weiß ich, was in § 23 Abs. 1 StVO steht (Ihr könnt es alle in meinem vorigen Beitrage lesen), und aus dem reinen Gesetzestexte ein Barfußfahrverbot ableiten zu wollen, ist schon sehr abwegig. Nicht einmal in der Kommentarliteratur ist davon die Rede, daß § 23 Abs. 1 StVO implizit das barfüßige Autofahren verbiete, und wenn man in den durchaus umfangreichen Stichwortverzeichnissen der Gerstzeskommentare nach "Schuhwerk" oder so Ausschau hält, dann findet man gottlobs nichts :-))

Sollte also nem Polizisten Dein Gesicht, oder Deine Art nicht passen, so liegt es in seinem ermessen ob er Dir eine reinwürgen will oder nicht.

Das ist schon richtig, aber die Polizei ist nicht allmächtig, sondern an die Gesetze gebunden, und gegen ihr "hoheitliches Handeln" ist der Bürger keineswegs machtlos. Ob man dagegen vorgehen will, ist letztlich eine Frage der Umstände des jeweiligen Einzelfalls, der Bedeutung, die der Betreffende der Angelegenheit beimißt und vor allem der Erfolgsaussichten. Und die stehen meiner Meinung nach nicht schlecht, denn die Auslegung des ADAC von § 23 Abs. 1 StVO ist einfach hanebüchen!

Was den "Neuling" betrifft, klar bin ich einer, aber nur hier im Forum. Du solltest Dir mal meine anderen Beiträge durchlesen, dann wüsstest Du das BF-Laufen für mich nix neues ist, ich zieh schon seit Jahren überhaupt keine Schuhe mehr an (auch nicht bei der Arbeit), zudem verzichte ich auch aufs Autofahren (kleiner Hinweis für unsere BF'igen "Umweltschützer" die sich im Anschluß an ihre Thread's in ihren Wagen setzten um ihre guten Vorsätze zu vergasen).
Ich verbringe in meinen Urlauben pro Jahr alleine schon zwischen 1000 und 2000Km auf meinen nackten Fußsohlen, also nenn mich Bitte nie wieder nen Neuling.

Deine Leistung ist bewundernswert, und Deine Berichte über die Wanderung entlang der Westfront habe ich voll Anerkennung (und Neid, daß ich nicht dabei sein konnte) gelesen (einer meiner Urgroßväter war übrigens auch im Skagerrak dabei, über die drei anderen weiß ich nichts).

Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Altbewährter Trick: großes Geklingel mit Paragraphen, um das vermeintlich ahnungslose Ggegenüber einzuschüchtern und eigene Kompetenz zu suggerieren. Bei der Lektüre der besagten Vorschriften stellt sich heraus, daß diese sehr allgemein gehalten sind und man schon sehr viel Phantasie haben muß (der ADAC hat sie offenbar), um da ein Barfußverbot herauszulesen. In einer Fortgeschrittenenübung zum Öffentlichen Recht würden die Prüfer einem Studenten (oder einem Referendar im juristischen Vorbereitungsdienst) eine solche Auslegung der zitierten Vorschriften schwerlich durchgehen lassen.

Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).

Wenn dem Herrn Sandl nur zwei 50 jahre alte Urteile, in denen von Barfüßigkeit gar keine Rede ist, einfallen, dann ist das fürwahr eine magere Ausbeute. Offenbar vertraut er darauf, daß keiner den angegebenen Fundstellen nachgeht.

Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen - oder gar barfuß ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar, da der Fahrzeugführer nicht die vorgeschriebene Sorgfalt beim Führen des Kraftfahrzeuges verwendet. Der Verstoß gegen § 23 StVO wird nach Nr. 108 des bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges mit einer Geldbuße von € 50,-- sowie 3 Punkten im Verkehrszentralregister geahndet, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt wurde. Diese Rechtsfolgen sind insbesondere dann gegeben, wenn durch das Abrutschen von den Pedalen ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Kommt es hierbei zu Personenschäden, kann dies sogar strafrechtliche Folgen haben.

Man weiß nie, wie es vor Gericht ausgeht, und daher möchte ich auf keinen Fall in die Situation geraten, aber ein Bußgeld über 50,- € und drei Punkte in Flensburg nur wegen barfüßigen Autofahrens nähme ich, sofern kein Unfall mit ungünstiger oder ungeklärter Verschuldensfrage vorläge (auf den Einzelfall kommt es ganz wesentlich an), nicht kampflos hin.

Aus versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit unsicheren Schuhen ebenfalls problematisch sein. So kann die Vollkaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung für den am eigenen Fahrzeug entstandenen Schaden verweigern. Die Rechtslage ist insofern mit einem Unfall vergleichbar, der durch das Hantieren mit einem Handy am Steuer ausgelöst wurde.

Der Herr Sandl verschweigt wohlweislich, daß die Benutzung eines Mobiltelefons nach § 23 Abs. 1a StVO während der Fahrt ausdrücklich untersagt ist. Ich zitiere den Wortlaut der Vorschrift:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Anders als bei unserem Thema "barfüßiges Autofahren" ist hier die Rechtslage eindeutig.

Ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners sowie der eigenen Beifahrer ist dagegen nicht zu befürchten, da falsche Schuhe nicht zu einem entsprechenden Ausschluss führen.
Hat der Unfallgegner beispielsweise die Vorfahrt missachtet und kam es deshalb zum Zusammenstoß, so bekommt der Geschädigte, der wegen ungeeigneten Schuhen das Bremspedal nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend betätigen konnte, nur einen Teil seiner Ersatzansprüche erstattet, sofern er nicht den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfalls führen kann.
Vorgenannte Grundsätze gelten sinngemäß auch für das Radfahren.

Für Radfahrer gilt § 23 Abs. 3 StVO. Dieser lautet:

"Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert."

Hier ist von Füßen, aber nicht von Schuhen die Rede und auch nicht davon, daß die Füße beschuht sein müssen. Folglich ist es erlaubt, barfuß Fahrrad oder Kraftrad zu fahren. Und in den Gesetzeskommentaren steht nichts Gegenteiliges.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

Sorry Markus! :-/

Puma, Stammposter, Tuesday, 06.03.2007, 23:37 (vor 6409 Tagen) @ Engel

Hi Engel,

zu Deinem Anhang hätte ich noch ein paar Anmerkungen:

Anhang:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Fahrzeugführer unter anderem für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges, für die einwandfreie Sicht beim Fahren sowie seine eigene körperliche Leistungsfähigkeit verantwortlich. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus §§ 31 Abs. 1, 69a Abs. 5 Nr. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 2, 75 Nr. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Der BGH hat bereits 1957 entschieden, dass derjenige Kraftfahrer schuldhaft handelt, der seinen Lkw mit Lehm beschmierten Gummistiefeln fährt, also mit einem Schuhwerk, das für die Führung eines solchen Fahrzeuges ungeeignet war (Urteil vom 08.01.1957, VM 1957, 32). Auch das Amtsgericht Speyer hat entschieden, dass ein durch leichtes Schuhwerk bedingtes Abrutschen von der Kupplung fahrlässig ist (Urteil vom 09.08.1957, DAR 1958, 107).
Wenn also mit ungeeignetem Schuhwerk - wie z. B. verschmutzen Gummistiefeln oder leichten Sandalen -

Richtig. Das steht in den Urteilen.

oder gar barfuß

Falsch. Das steht nicht in den Urteilen. Das hat der ADAC-Mensch einfach dazuerfunden.

ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen,

Und hier sieht man, warum er das dazuerfunden hat. Er ist ernsthaft der Meinung, man würde barfuß leichter von den Pedalen abrutschen als mit Schuhen. Wir Barfüßer wissen, dass das Gegenteil der Fall ist: Barfuß hat man besseren Halt als mit Schuhen (und sehr viel besseren als mit dreckverschmierten Gummistiefenln oder offenen Sandalen). Also braucht man den Phantasien dieses ADAC-Menschen keine weitere Beachtung schenken.

Ich fahre im Sommer immer und im Winter oft barfuß. Ich bin ein Sommerbarfüßer, ziehe mir aber im Winter zum Fahren oft eigens die Schuhe und Socken aus, damit ich die Pedale besser im Griff hzabe. Übrigens fahre ich insgesamt wenig Auto und bewundere Deinen autofreien Lebensstil.

Barfuß-Gruß
Puma

Barfüßiges Autofahren -Abrutschen von den Pedalen-

RainerL @, Stammposter, Wednesday, 07.03.2007, 12:52 (vor 6409 Tagen) @ Puma

Hallo Puma,

ein Fahrzeug geführt und somit die Gefahr hervorgerufen wird, von den Bedienungspedalen abzurutschen,

Und hier sieht man, warum er das dazuerfunden hat. Er ist ernsthaft der Meinung, man würde barfuß leichter von den Pedalen abrutschen als mit Schuhen. Wir Barfüßer wissen, dass das Gegenteil der Fall ist:
Barfuß hat man besseren Halt als mit Schuhen (und sehr viel besseren als mit dreckverschmierten Gummistiefenln oder offenen Sandalen).

Der gute ADAC-Mensch hat hier gar nicht so unrecht. Fahre selten barfuß Auto aber letztes Jahr hatte ich eine Phase in der ich mehrere Wochen regelmäßig barfuß Auto gefahren bin und wenn ich bei Regen mit nassen Füßen im Auto war bin ich gelegentlich von den Pedalen abgerutscht. Es ist zum Glück nichts passiert. Bei trockenem Wetter ist es jedoch ungefährlicher und man hat sogar ein besseres Gefühl für die Pedale. Bei der Alternative in Sandalen pasierte es mir mal nach längerer Zeit des Barfußfahrens dass ich die zwei Pedale auf einmal erwischte. Auch dabei ist zum Glück nichts passiert.

Barfüßige Grüße
Rainer

Normalität als Mittel gegen unnormale Gefahren

Barpfotenbaer, Stammposter, Wednesday, 07.03.2007, 22:19 (vor 6408 Tagen) @ RainerL

>Der gute ADAC-Mensch hat hier gar nicht so unrecht. Fahre selten barfuß Auto aber letztes Jahr hatte ich eine Phase in der ich mehrere Wochen regelmäßig barfuß Auto gefahren bin und wenn ich bei Regen mit nassen Füßen im Auto war bin ich gelegentlich von den Pedalen abgerutscht. Es ist zum Glück nichts passiert. Bei trockenem Wetter ist es jedoch ungefährlicher und man hat sogar ein besseres Gefühl für die Pedale. Bei der Alternative in Sandalen pasierte es mir mal nach längerer Zeit des Barfußfahrens dass ich die zwei Pedale auf einmal erwischte. Auch dabei ist zum Glück nichts passiert.

Mit den glatten Ledersohlen eines Paares relativ edler Schuhe (die jetzt Gottlob zu eng geworden sind ...) bin ich auch schon abgerutscht, mehrfach sogar. Hätte ich deswegen einen Unfall gebaut, hätte mir kein Mensch das Tragen von Schuhen mit glatter Ledersohle verboten. Das wäre dann nämlich ein "normaler" Unfallgrund.
Barfuß wäre dagegen offenbar ein "unnormaler" Unfallgrund. Und gegen unnormale Gefahren kann man mit Zwang zur Normalität vorgehen.

(Aber Autofahren ist eigentlich an sich schon nicht normal. Normal wäre es, barfuß Mammuts zu jagen. Aber seit diese ausgestorben sind, müssen wir zu unseren Jagdgründen schon richtig weit fahren, und dazu brauchen wir halt das Auto.)

Normalität als Mittel gegen unnormale Gefahren

RainerL @, Stammposter, Thursday, 08.03.2007, 12:40 (vor 6408 Tagen) @ Barpfotenbaer

Hallo Barpfotenbär,

>Der gute ADAC-Mensch hat hier gar nicht so unrecht. Fahre selten barfuß Auto aber letztes Jahr hatte ich eine Phase in der ich mehrere Wochen regelmäßig barfuß Auto gefahren bin und wenn ich bei Regen mit nassen Füßen im Auto war bin ich gelegentlich von den Pedalen abgerutscht. Es ist zum Glück nichts passiert. Bei trockenem Wetter ist es jedoch ungefährlicher und man hat sogar ein besseres Gefühl für die Pedale. Bei der Alternative in Sandalen pasierte es mir mal nach längerer Zeit des Barfußfahrens dass ich die zwei Pedale auf einmal erwischte. Auch dabei ist zum Glück nichts passiert.
Mit den glatten Ledersohlen eines Paares relativ edler Schuhe (die jetzt Gottlob zu eng geworden sind ...) bin ich auch schon abgerutscht, mehrfach sogar. Hätte ich deswegen einen Unfall gebaut, hätte mir kein Mensch das Tragen von Schuhen mit glatter Ledersohle verboten. Das wäre dann nämlich ein "normaler" Unfallgrund.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Mir ist das mit glatten Ledersohlen auch schon passiert, ich halte solche Schuhe für ebenso ungeeignet für das Autofahren wie das Autofahren mit nassen Füßen.

Barfuß wäre dagegen offenbar ein "unnormaler" Unfallgrund. Und gegen unnormale Gefahren kann man mit Zwang zur Normalität vorgehen.

*klugscheißermodus an ;-)* normal oder unnormal bedeutet doch nur einer Norm zu entsprechen oder nicht zu entsprechen. In einem Barfußpark ist doch barfuß "normal", auf der Straße nicht. Letztendlich geht es aber bei dem o.a. Thema nicht darum was normal oder unnormal ist sondern was für den Zweck geeignet oder ungeeignet ist *klugscheißermodus aus ;-)*

(Aber Autofahren ist eigentlich an sich schon nicht normal. Normal wäre es, barfuß Mammuts zu jagen. Aber seit diese ausgestorben sind, müssen wir zu unseren Jagdgründen schon richtig weit fahren, und dazu brauchen wir halt das Auto.)

barfuß Mammuts jagen statt über die Autobahn zu jagen, ja das wärs ;-)

barfüßige Grüße
Rainer

Barfüßiges Autofahren -Abrutschen von den Pedalen-

Puma, Stammposter, Thursday, 08.03.2007, 23:04 (vor 6407 Tagen) @ RainerL

Hallo Rainer,

Hallo Puma,
Der gute ADAC-Mensch hat hier gar nicht so unrecht. Fahre selten barfuß Auto aber letztes Jahr hatte ich eine Phase in der ich mehrere Wochen regelmäßig barfuß Auto gefahren bin und wenn ich bei Regen mit nassen Füßen im Auto war bin ich gelegentlich von den Pedalen abgerutscht.

Warum trocknest Du sie im Auto nicht ab oder streifst sie an der Fußmatte trocken?

Barfüßige Grüße
Rainer

Ebensolche
Puma

Barfüßiges Autofahren -Abrutschen von den Pedalen-

RainerL @, Stammposter, Friday, 09.03.2007, 12:23 (vor 6407 Tagen) @ Puma

Hallo Rainer,

Hallo Puma,
Der gute ADAC-Mensch hat hier gar nicht so unrecht. Fahre selten barfuß Auto aber letztes Jahr hatte ich eine Phase in der ich mehrere Wochen regelmäßig barfuß Auto gefahren bin und wenn ich bei Regen mit nassen Füßen im Auto war bin ich gelegentlich von den Pedalen abgerutscht.

Warum trocknest Du sie im Auto nicht ab oder streifst sie an der Fußmatte trocken?

Wußte nicht das man mit nassen Füßen vom Pedal abrutschen kann. Hier im Forum wird zwar immer wieder vom barfüßigen Autofahren geschwärmt (ich finde es ansonsten auch gut) und ausführlich erklärt dass es nicht verboten ist (auch i.O.) aber die Risiken werden nicht erwähnt. Für mich war es nach einem Regenguss nach dem ich erstmals die Erfahrung mit nassen Füßen und Pedalen gemacht hatte einfacher und schneller (rutschfeste) Sandalen anzuziehen als umständlich im Auto während eines Regengusses noch ein Handtuch hervorzukramen und die Füße zu trocknen.

Barfüßige Grüße
Rainer

Bitte, bitte, verrate mir die Quelle !!!

Lorenz ⌂, Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 22:55 (vor 6411 Tagen) @ Engel

Hallo Engel,

immer wieder beim durchlesen Eurer Postings stoße ich auf Berichte über das BF-Autofahren. Leute, lasst Euch gesagt sein, DAS IST VERBOTEN....

Weißt du etwas darüber???

Seit acht Jahren suche ich verzweifelt die Quelle, wo das Barfußverbot beim Autofahren steht! Und ich finde sie nicht, nicht in der Straßenverkehrsordnung, nicht in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, nicht im Straßenverkehrsgesetz, nicht im Bußgeldkatalog, nigends steht so etwas.

Dass Journalisten manchmal so etwas von sich geben, hilft nicht weiter, die schreiben viel, wenn der Tag lang ist. Aber Gesetze erlassen die gottlob nicht. Nur in der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften steht in § 44, dass der Fahrer Schuhe tragen soll, die die Ferse fest umschließen. Aber das ist kein Gesetz, sondern eine Sicherheitsrichtlinie der Versicherungen. Aber wahrscheinlich ist das der Grund für die ganze Verwirrung.

Solange mir aber niemand ein gesetzliches Verbot zitieren kann, gilt für mich weiterhin (wie schon seit Jahren):

[image] Barfuß Autofahren ist erlaubt

Bitte, bitte, verrate mir die Quelle !!!

Engel, Monday, 05.03.2007, 14:13 (vor 6411 Tagen) @ Lorenz

Hallo Engel,

immer wieder beim durchlesen Eurer Postings stoße ich auf Berichte über das BF-Autofahren. Leute, lasst Euch gesagt sein, DAS IST VERBOTEN....

Weißt du etwas darüber???
Seit acht Jahren suche ich verzweifelt die Quelle, wo das Barfußverbot beim Autofahren steht! Und ich finde sie nicht, nicht in der Straßenverkehrsordnung, nicht in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, nicht im Straßenverkehrsgesetz, nicht im Bußgeldkatalog, nigends steht so etwas.
Dass Journalisten manchmal so etwas von sich geben, hilft nicht weiter, die schreiben viel, wenn der Tag lang ist. Aber Gesetze erlassen die gottlob nicht. Nur in der Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften steht in § 44, dass der Fahrer Schuhe tragen soll, die die Ferse fest umschließen. Aber das ist kein Gesetz, sondern eine Sicherheitsrichtlinie der Versicherungen. Aber wahrscheinlich ist das der Grund für die ganze Verwirrung.
Solange mir aber niemand ein gesetzliches Verbot zitieren kann, gilt für mich weiterhin (wie schon seit Jahren):

Hi Lorenz,
lies Dir mal unten meine Antwort für Andi35 durch.
Ein ausdrückliches Verbot ist in keinem Gesetz oder Paragraphen niedergeschrieben, aber die Polizei hat eh den längeren Atem wenn sie es auf Dich abgesehen hat, also warum provozieren. Meistens sehn sie es eh nicht wenn man im Wagen sitzen bleibt.
Ein Bekannter von mir wurde bei ner Kontrolle auf Alk und Drogen getestet (negativ), sein Auftreten und Aussehen passte den Beamten wohl nicht so richtig, er bekam ne Woche später nen Bußgeldbescheid wegen Verstoss gegen die Fahrsicherheit, auf Grung von falschem Schuhwerk (weis nicht ob der bezahlt wurde, da er n Monat später bei nem Verkehrsunfall ums Leben kam).
Wie gesagt die haben den längeren Atem.

Gruß Engel

Bitte, bitte, verrate mir die Quelle !!!

Oliver S. @, Monday, 05.03.2007, 17:09 (vor 6410 Tagen) @ Engel

Hallo Engel,

wie Du selbst unten schreibst, hast Du als Beleg auch nur die E-Mail des ADAC, die im Forums-Archiv steht. Und über deren Sinnhaftigkeit wurde nun schon seit Jahren und immer wieder diskutiert. So obrigkeitsgläubig, dass Du etwas, nur weil es vom ADAC stammst, auch für richtig hältst, schätze ich Dich anhand Deiner bisherigen Postings eigentlich nicht ein.

Ein ausdrückliches Verbot ist in keinem Gesetz oder Paragraphen niedergeschrieben, aber die Polizei hat eh den längeren Atem wenn sie es auf Dich abgesehen hat, also warum provozieren.

Wenn man das so sieht, kann man eine ganze Menge Gesetze und Verordnungen einfach abschaffen und durch die simple Formel ersetzen: "Verboten ist, was der Polizei (dem zufällig gerade anwesenden einzelnen Polizisten???) mißfällt". Sicherlich ein Beitrag zum Bürokratieabbau, aber wohl kein Beitrag zu mehr Lebensqualität.

Ein Bekannter von mir wurde bei ner Kontrolle auf Alk und Drogen getestet (negativ), sein Auftreten und Aussehen passte den Beamten wohl nicht so richtig, er bekam ne Woche später nen Bußgeldbescheid wegen Verstoss gegen die Fahrsicherheit, auf Grung von falschem Schuhwerk

Wenn wirklich nur Auftreten und Aussehen ausschlaggebend waren, hätten die Beamten (frei nach Deiner Devise, dass sie eh am längeren Hebel sitzen) wohl auch, wenn er passendes Schuhwerk getragen hätte, was anderes gefunden, um ihm einen Bußgeldbescheid zu schicken.

(weis nicht ob der bezahlt wurde, da er n Monat später bei nem Verkehrsunfall ums Leben kam).

Das tut mir sehr leid und hoffe, dass das nichts mit Barfuss-Fahren zu tun hatte.

Wie gesagt die haben den längeren Atem.

Was ich trotzdem nicht verstehe (und was wohl Andi35 so auf die Palme gebracht hat), ist, weshalb Du aus der (durchaus berechtigten) Empfehlung nicht zu provozieren, gleich ein Barfuss-Verbot machst und damit hier eine Uralt-Diskussion wieder aufwärmst.

Ich fahre bei passendem Wetter und Gelegenheit durchaus barfuss Auto. Meistens habe ich Notfall-Schuhe dabei - zum einen, um wenn meine Barfüssigkeit bei einer Polizeikontrolle beanstandet würde, ich Schuhe anziehen und die Fahrt fortsetzen könnte (und mich nicht mit den Beamten anlegen müsste), vor allem aber, weil einfach Situationen (Unfall o.ä.) auftreten können, bei denen man besser Schuhe anzieht.

Ich bin noch nicht barfuss kontrolliert worden. Wenn es beanstandet würde und ich einen Bußgeldbescheid bekäme, würde ich den wahrscheinlich bezahlen und keine Rechtsmittel dagegen einlegen - schon deshalb nicht, um mich bei den hiesigen Richtern, die mich ja alle kennen und mit denen ich ständig beruflich zu tun habe, nicht lächerlich zu machen. Aber deswegen fahre ich doch nicht schon im vorauseilenden Gehorsam nur mit Schuhen Auto.

Liebe Grüße
Oliver S.
wie seine Kollegen Aquajeans und Markus U. Rechtsanwalt, aber im Gegensatz zumindest zu letzterem im Beruf nicht nur fest beschuht, sondern auch bestrumpft und fast immer mit Anzug und Krawatte.

ein paar kleine Anmerkungen

Sabrina, Wednesday, 07.03.2007, 17:02 (vor 6408 Tagen) @ Oliver S.

Hallo Oliver S.!

Ich fahre bei passendem Wetter und Gelegenheit durchaus barfuss Auto. Meistens habe ich Notfall-Schuhe dabei - zum einen, um wenn meine Barfüssigkeit bei einer Polizeikontrolle beanstandet würde, ich Schuhe anziehen und die Fahrt fortsetzen könnte (und mich nicht mit den Beamten anlegen müsste), vor allem aber, weil einfach Situationen (Unfall o.ä.) auftreten können, bei denen man besser Schuhe anzieht.

Was verstehst Du unter "passendem Wetter und Gelegenheit"?

Ich bin noch nicht barfuss kontrolliert worden. Wenn es beanstandet würde und ich einen Bußgeldbescheid bekäme, würde ich den wahrscheinlich bezahlen und keine Rechtsmittel dagegen einlegen - schon deshalb nicht, um mich bei den hiesigen Richtern, die mich ja alle kennen und mit denen ich ständig beruflich zu tun habe, nicht lächerlich zu machen. Aber deswegen fahre ich doch nicht schon im vorauseilenden Gehorsam nur mit Schuhen Auto.
Liebe Grüße
Oliver S.

Jetzt kann ich aber nur heftig mit dem Kopf schütteln. 'nen Anwalt, der wirklich was kann, sollte sich selbst zu helfen wissen. Oder schämst Du Dich etwa, so nach dem Motto "der Richter darf bloß nicht wissen, daß ich barfuß ertappt worden bin". Da überzeugen mich die Ausführungen von Markus U., der uns allen hier in verständlicher Form erklärt hat, daß barfuß Auto fahren nicht verboten ist (hab' ich selber nicht gewußt - ich habs einfach gemacht), viel mehr. Und wenns nicht verboten ist, dann kann einem auch keiner deswegen was wolen bzw. man kann was dagegen machen. Und außerdem sind die Richter doch zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht?

wie seine Kollegen Aquajeans und Markus U. Rechtsanwalt, aber im Gegensatz zumindest zu letzterem im Beruf nicht nur fest beschuht, sondern auch bestrumpft und fast immer mit Anzug und Krawatte.

Da gefallen mir aquajeans und Markus U. viel besser, zumindest Markus U. ist ja eigentlich ziemlich locker drauf. Zu so einem steifen Herrn mit fetten Schuhen und Socken, Anzug und Krawatte kann ich halt nur schwer Vertrauen fassen, aber wenn der Anwalt so sympathisch rüberkäme wie Markus U., könnte ich mir echt meinen Kummer von der Seele reden und wüßte die Angelegenheit in guten Händen. Bisher hatte ich aber noch keinen Anwalt nötig, und ich hoffe, daß das auch so bleibt.

Liebe Grüße und nix für ungut,
Sabrina

ein paar kleine Anmerkungen

Markus U., Stammposter, Thursday, 08.03.2007, 02:23 (vor 6408 Tagen) @ Sabrina

Ich bin noch nicht barfuss kontrolliert worden. Wenn es beanstandet würde und ich einen Bußgeldbescheid bekäme, würde ich den wahrscheinlich bezahlen und keine Rechtsmittel dagegen einlegen - schon deshalb nicht, um mich bei den hiesigen Richtern, die mich ja alle kennen und mit denen ich ständig beruflich zu tun habe, nicht lächerlich zu machen. Aber deswegen fahre ich doch nicht schon im vorauseilenden Gehorsam nur mit Schuhen Auto.
Liebe Grüße
Oliver S.


Jetzt kann ich aber nur heftig mit dem Kopf schütteln. 'nen Anwalt, der wirklich was kann, sollte sich selbst zu helfen wissen. Oder schämst Du Dich etwa, so nach dem Motto "der Richter darf bloß nicht wissen, daß ich barfuß ertappt worden bin". Da überzeugen mich die Ausführungen von Markus U., der uns allen hier in verständlicher Form erklärt hat, daß barfuß Auto fahren nicht verboten ist (hab' ich selber nicht gewußt - ich habs einfach gemacht), viel mehr. Und wenns nicht verboten ist, dann kann einem auch keiner deswegen was wolen bzw. man kann was dagegen machen. Und außerdem sind die Richter doch zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht?

wie seine Kollegen Aquajeans und Markus U. Rechtsanwalt, aber im Gegensatz zumindest zu letzterem im Beruf nicht nur fest beschuht, sondern auch bestrumpft und fast immer mit Anzug und Krawatte.

Da gefallen mir aquajeans und Markus U. viel besser, zumindest Markus U. ist ja eigentlich ziemlich locker drauf. Zu so einem steifen Herrn mit fetten Schuhen und Socken, Anzug und Krawatte kann ich halt nur schwer Vertrauen fassen, aber wenn der Anwalt so sympathisch rüberkäme wie Markus U., könnte ich mir echt meinen Kummer von der Seele reden und wüßte die Angelegenheit in guten Händen. Bisher hatte ich aber noch keinen Anwalt nötig, und ich hoffe, daß das auch so bleibt.
Liebe Grüße und nix für ungut,
Sabrina

Hi Sabrina,

ob solch wundervoller komplimente wird mir ja fast schwindlig, aber natürlich freue ich mich sehr darüber. Allerdings kannst Du Dich Deinerseits freuen, mich nicht nötig zu haben, denn es kann je nach Streitwert und Schwierigkeitsgrad überaus kostspielig sein, sich beim Anwalt (juristischen) Kummer von der Seele zu reden. "Guter Rat ist teuer!"

Steif und langweilig möchte ich bei der Arbeit keinesfalls rüberkommen, und es schmerzt mich auch, daß dieses Klischee gerade dem Anwaltsberuf - leider sogar mit einer gewissen Berechtigung - nachhängt. Da gibts nur zwei Möglichkeiten: Man kann drüber jammern (und nix bewirken), oder man versucht im Rahmen des Möglichen, sich aus der Dekkung hervorzuwagen und vorsichtig auszuprobieren, was geht. Und da habe ich auch bei Kollegen manch Bemerkenswertes gesehen, etwa einen Kollegen, der oberhalb der Fußknöchel recht unspektakulär gekleidet war (cremefarbener Anzug, weißes Hemd, Krawatte), aber an den nackten Füßen Birks trug, fener eine Kollegin, die zu einem verwaschen wirkenden Sommerkleid irgendwelche Schlappen trug, sowie eine Richterin in Flipflops (alles freilich an außerordentlich heißen Sommertagen). Nun ist eine Richterin in Flipflops sicherlich lokkerer drauf als ein fett beschuhter & besockter Richter, aber am meisten kommt es mir immer noch auf eine der Mandantschaft günstige Entscheidung an. Es gibt freilich auch Richter, die in puncto Kleidung wenig Spaß verstehen. So vergaß ich einmal, meine Robe mitzunehmen und mußte erleben, daß meine Ausrede, sie sei gerade in der Reinigung, auf den Richter einen unangenehmen Eindruck machte (dennoch wurde die Klage abgewiesen [ich hatte den Beklagten vertreten]). Und im Sommer las ich gar in der FAZ, daß in München ein Richter einen Anwalt, der unter seiner Robe nur ein einfaches weißes T- Shirt trug, nicht zur Verhandlung zuließ. Ich selbst trage, da man mit solchen Eventualitäten auch außerhalb Bayerns rechnen muß, zu Gerichtsverhandlungen stets eine Krawatte und bin auch noch nie in Sandalen aufgetreten, aber Loafers, Dockers oder Sabots sind sokkenlos kein Problem. Und im Büro trage ich zumeist Jeans und ein Hemd und habe die Erfahrung gemacht, daß es sie mnadanten nicht nur nicht stört, sondern sogar Hemmungen abbaut, denn ich will ja nicht wie ein Froschkönig vor ihnen sitzen, sondern ihr Vertrauen gewinnen. Ich kenne die nämlich die Rechtslage, sie aber den Sachverhalt, und auf dessen rechtlich sorgfältig aufbereitete Darstellung kommt es an, oder anders ausgedrückt: Die Mandanten wollen mit meiner Hilfe zu ihrem Recht kommen, und ob ich dabei Sokken und eine Krawatte trage, ist nicht wichtig. Es gibt große Kanzleien mit einer "Kleiderordnung" für die Anwälte, aber da möchte ich gar nicht arbeiten, weil ich mir das Betriebsklima nur als miserabel und von ständigem Druck geprägt vorstellen kann. Bei mir im Büro kann ich hingegen sogar unterm Schreibtisch die Sabots abstreifen, wenn ich allein bin...

Barfüßige Frühlingsgrüße vom heimischen PC,
Markus U.

Als "Nichtjurist" barfuß im Gerichtsaal

Michael aus Zofingen, Stammposter, Thursday, 08.03.2007, 08:10 (vor 6408 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus,
ich glaube nicht, daß es einen allgemeingültigen Zusammenhang zwischen Kleidung und Arbeitsleistung gibt. Es hängt jeweils von der Person ab. Wenn ich mal die Hilfe eines Anwalts benötige, ist es mir völlig egal, ob er am Arbeitsplatz immer mit Krawatte, fettem Schuhwerk und Socken erscheint oder "quasibarfuß". Selbst wenn dieser Anwalt in der Freizeit nie barfuß läuft, wäre es für mich noch lange kein Grund, dessen Fähigkeiten anzuzweifeln. Und wenn sich ein Anwalt (und nicht nur der) auch in der Freizeit in Anzug und Krawatte am wohlsten fühlt, dann ist es seine Sache.

Dein folgender Satz hat mich zum Nachdenken angeregt:
"Es gibt freilich auch Richter, die in puncto Kleidung wenig Spaß verstehen. So vergaß ich einmal, meine Robe mitzunehmen und mußte erleben, daß meine Ausrede, sie sei gerade in der Reinigung, auf den Richter einen unangenehmen Eindruck machte (dennoch wurde die Klage abgewiesen [ich hatte den Beklagten vertreten]). Und im Sommer las ich gar in der FAZ, daß in München ein Richter einen Anwalt, der unter seiner Robe nur ein einfaches weißes T- Shirt trug, nicht zur Verhandlung zuließ."

In diesen Fällen gingen die Richter restriktiv mit Leuten um, die mit Juristerei ihr Brot verdienen. Nun gibt es bei Gerichtsverhandlungen neben Richter, Staats- und Rechtsanwälten und Gerichtsdienern auch Leute, die als Angeklagte, als Zeugen oder auch nur als "neugieriger Zuschauer" im Gerichtssaal erscheinen. Gibt es für diesen Personenkreis auch irgendwelche Anzugsordnungen?

Ich könnte mir vorstellen, daß ein "neugieriger Zuschauer", der barfuß erscheint, von einem Gerichtsdiener am Zuschauen gehindert werden kann, er macht vom "Hausrecht" Gebrauch, so wie es "Domschweizer" schon bei barfüßigen Kirchenbesuchern getan haben. Ein "normaler Zuschauer", der mit dem Gerichtsfall nichts zu tun hat, ist ja nicht zwingend notwendig.

Wie aber sieht es mit Angeklagten aus? Ist da eine Bekleidung vorgeschrieben, die "besser" ist als die, die man im Normalfall etwa in der Straßenbahn trägt. Wenn der Angeklagte barfuß erscheint, darf dann der Richter die Verhandlung vertagen und die Verhandlung erst dann fortsetzen, wenn der Angeklagte geschniegelt und gebügelt erscheint? Ich vermute, daß selbst dann, wenn der Richter nicht zu derartigen Maßnahmen greift, es durchaus möglich sein kann, daß ein Richter, der bei Anwälten Wert auf "gerichtskonforme Kleidung" legt, bei einem barfüßigen (oder kurz behosten, unrasierten, struppig behaarten) Angeklagten ein strengeres Urteil verhängen könnte als bei einem geschniegelten und gebügelten Angeklagten.

Wer angeklagt ist, wird sich vielleicht schon im eigenen Interesse "obrigkeitskonform" kleiden und auf Barfüßigkeit verzichten. Wie aber sieht es mit Zeugen aus, etwa wenn man einen Verkehrsunfall beobachtet hat, ohne selbst am Unfall beteiligt zu sein. Wie weit darf da ein Richter gehen? Wäre es nicht ein Eingriff in die persönliche Freiheit einer unschuldigen Person, wenn der Richter Schuhe verlangt. Soweit ich weiß, kann ein Zeuge, der zu einem Gerichtstermin geladen wird und nicht erscheint, mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden. Was aber kann geschehen, wenn der Zeuge zwar erscheint, jedoch barfuß (und womöglich in Kombination mit T-Shirt und kurzen Hosen und noch dazu im Winter). Darf sich der Zeuge weigern, sich umzuziehen? Oder wäre das "Widerstand gegen die Staatsgewalt?" Wird dann womöglich der Zeuge härter bestraft als der Angeklagte?

Eigentlich möchte ich mit Gerichten nichts zu tun haben. Aber wenn schon, dann würde es mich doch reizen, zumindest als Zeuge barfuß und in kurzen Hosen im Gerichtsaal zu erscheinen. Als Angeklagter nur dann, wenn ich die drohende Höchststrafe verkraften kann. Wenn man mir etwa Steuerdelikte vorwirft, würde ich es tun (auch dann, wenn ich wirklich die Steuerbehörden beschissen haben sollte). Wenn man mich aber wegen Tötungsdelikten, Kindesmißhandlung, Brandstiftung oder Drogenhandel in Verdacht gerate, dann würde ich im Gerichtsaal Dienstkleidung (mit fetten Schuhen und Socken) tragen, auch dann, wenn der Verdacht völlig aus der Luft gegriffen sein sollte (etwa aufgrund der Falschaussage eines Spießers, der persönlich was gegen mich hat). Auch wenn die Schweiz ein demokratischer Rechtsstaat ist, so sind die Richter doch Menschen. Und selbst Richter könnten das Vorurteil haben, daß Barfüßigkeit verdächtig ist, und daß sie voreilig einen unschuldigen Barfüßer verurteilen anstatt auf seriöse Weise nach dem wahren Täter zu suchen.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Als "Nichtjurist" barfuß im Gerichtsaal

Markus U., Stammposter, Friday, 09.03.2007, 01:36 (vor 6407 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hi Michael!

Zunächst muß ich folgendes klarstellen:

1. Da ich mich mit Schweizer Recht und Schweizer Gerichtsbarkeit nicht auskenne, bezieht sich alles, was ich nachfolgend schreibe, auf deutsches Recht und deutsche Gerichte.

2. Da ich nie barfuß ein Gericht betreten habe, kann ich nicht von Erfahrungen berichten, sondern muß mich mit Mutmaßungen begnügen.

Dein folgender Satz hat mich zum Nachdenken angeregt:
"Es gibt freilich auch Richter, die in puncto Kleidung wenig Spaß verstehen. So vergaß ich einmal, meine Robe mitzunehmen und mußte erleben, daß meine Ausrede, sie sei gerade in der Reinigung, auf den Richter einen unangenehmen Eindruck machte (dennoch wurde die Klage abgewiesen [ich hatte den Beklagten vertreten]). Und im Sommer las ich gar in der FAZ, daß in München ein Richter einen Anwalt, der unter seiner Robe nur ein einfaches weißes T- Shirt trug, nicht zur Verhandlung zuließ."
In diesen Fällen gingen die Richter restriktiv mit Leuten um, die mit Juristerei ihr Brot verdienen. Nun gibt es bei Gerichtsverhandlungen neben Richter, Staats- und Rechtsanwälten und Gerichtsdienern auch Leute, die als Angeklagte, als Zeugen oder auch nur als "neugieriger Zuschauer" im Gerichtssaal erscheinen. Gibt es für diesen Personenkreis auch irgendwelche Anzugsordnungen?
Ich könnte mir vorstellen, daß ein "neugieriger Zuschauer", der barfuß erscheint, von einem Gerichtsdiener am Zuschauen gehindert werden kann, er macht vom "Hausrecht" Gebrauch, so wie es "Domschweizer" schon bei barfüßigen Kirchenbesuchern getan haben. Ein "normaler Zuschauer", der mit dem Gerichtsfall nichts zu tun hat, ist ja nicht zwingend notwendig.

Es ist heute gar nicht so einfach, überhaupt in ein Gerichtsgebäude hineinzugelangen. Früher konnte man einfach so hineingehen, aber seit einigen Jahren gibt es an den meisten Eingängen zu deutschen Gerichtsgebäuden Sicherheitskontrollen, die freilich unterschiedlich sind. In manch ein kleineres Gericht kommt man auch heute noch relativ einfach hinein, aber wer beispielsweise das Landgericht Kassel oder das Amts- und Landgericht Krefeld betreten will, muß seinen Personalausweis vorzeigen und eine Sicherheitsschleuse passieren. Anwälte haben es etwas einfacher; sie brauchen einfach ihren Anwaltsausweis vorzuzeigen oder werden, wenn sie in dem betreffenden Gericht häufiger zu tun haben und den Wachtmeistern von Ansehen bekannt sind, einfach so durchgelassen. An den Wachtmeistern kommt man also nicht ungesehen vorbei, und daher kann ich mir vorstellen, daß jemand, der nur mit einer extrem kurzen Hose und einem dünnen Hemdli bekleidet ist, ohne Ladung gar nicht hineingelassen wird. Im übrigen gelten während der Verhandlung die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgerichtes (GVG). bezogen auf Deine Frage kommen vor allem folgende Vorschriften in Betracht:

§ 175 Abs. 1 GVG:
"Der Zutritt zu öffentlichen Verhandlungen kann unerwachsenen und solchen Personen versagt werden, die in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen."

§ 176 GVG:
"Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden."

§ 177 GVG:
"Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten, können aus dem Sitzungszimmer entfernt sowie zur Ordnungshaft abgeführt und während einer zu bestimmenden Zeit, die vierundzwanzig Stunden nicht übersteigen darf, festgehalten werden. Über Maßnahmen nach Satz 1 entscheidet gegenüber Personen, die bei der Verhandlung nicht beteiligt sind, der Vorsitzende, in den übrigen Fällen das Gericht."

§ 178 GVG:
(1) "Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. Bei der Festsetzung von Ordnungsgeld ist zugleich für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, zu bestimmen, in welchem Maße Ordnungshaft an seine Stelle tritt."

(2) "Über die Festsetzung von Ordnungsmitteln entscheidet gegenüber Personen, die bei der Vehandlung nicht beteiligt sind, der Vorsitzende, in den übrigen Fällen das Gericht."

(3) "Wird wegen derselben Tat später auf Strafe erkannt, so sind das Ordnungsgeld oder die Ordnungshaft auf die Strafe anzurechnen."

§ 179 GVG:
"Die Vollstreckung der vorstehend bezeichneten Ordnungsmittel hat der Vorsitzende unmittelbar zu veranlassen."

Bleibt noch zu erwähnen, daß gegen ein Ordnungsmittel nach § 178 GVG innerhalb einer Woche Beschwerde eingelegt werden kann, sofern sie nicht vom Bundesgerichtshofe oder einem Oberlandesgerichte getroffen ist, daß die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat und daß das Oberlandesgericht über die Beschwerde entscheidet.

Wie zu erwarten, nennt das Gesetz keine konkreten Beispiele von Ungebühr, und da mir daheim keine Kommentarliteratur zur Verfügung steht, kann ich dazu nicht viel schreiben, aber ich werde nachsehen, ob ich etwas "Passendes" finde. Einen "klassischen" Fall von Ungebühr dürfte die Entblößung im Gerichtssaal darstellen, wobei aber die Entblößung nur der Füße nicht ausreichen dürfte. In der Praxis werden Ordnungsmittel in der Regel (außer bei ganz schweren Verstößen) auch nicht "einfach so" verhängt, sondern vorher angedroht. Barfüßigkeit allein dürfte wohl nicht ausreichen, um nach § 175 Abs. 1 GVG den Zutritt zu versagen, während ich mir bei Michael's üblicher Freizeitkleidung insgesamt gesehen da nicht so sicher bin.
Interessanterweise sind Anwälte in allen zitierten Vorschriften NICHT erwähnt, und die Vorschriften sind auch nicht entsprechend auf Anwälte anwendbar, aber auch gegen Anwälte gibt es bekanntlich eine gerichtliche Handhabe.

Wie aber sieht es mit Angeklagten aus? Ist da eine Bekleidung vorgeschrieben, die "besser" ist als die, die man im Normalfall etwa in der Straßenbahn trägt. Wenn der Angeklagte barfuß erscheint, darf dann der Richter die Verhandlung vertagen und die Verhandlung erst dann fortsetzen, wenn der Angeklagte geschniegelt und gebügelt erscheint? Ich vermute, daß selbst dann, wenn der Richter nicht zu derartigen Maßnahmen greift, es durchaus möglich sein kann, daß ein Richter, der bei Anwälten Wert auf "gerichtskonforme Kleidung" legt, bei einem barfüßigen (oder kurz behosten, unrasierten, struppig behaarten) Angeklagten ein strengeres Urteil verhängen könnte als bei einem geschniegelten und gebügelten Angeklagten.

Der angeklagte muß bei der hauptverhandlung gewöhnlich zugegen sein, und wenn er nicht freiwillig erscheint, kann er sogar von der Polizei vorgeführt werden. Selbstverständlich kann der Angeklagte auch barfuß zur Verhandlung erscheinen, was ich aber keinem Angeklagten raten werde. Sonst könnte nämlich tatsächlich der Effekt eintreten, daß der Richter gegen einen barfüßigen (oder kurz behosten, unrasierten, struppig behaarten) Angeklagten ein strengeres Urteil verhängt als gegen einen geschniegelten und gebügelten Angeklagten. Das darf der Richter zwar nicht, aber er wird sich das tunlichst nicht anmerken lassen und folglich sowohl mündlich als auch schriftlich mit keinem Worte darauf eingehen, aber die Gedanken sind bekanntlich frei.
Ich selbst würde übrigens nur fett beschuht und besockt auf der Anklagebank erscheinen, und zwar sowohl aus den schon von Michael angeführten Erwägungen als auch deshalb, weil mir in so einer bescheidenen Situation nicht im geringsten nach barfuß zumute wäre (völlige Abwesenheit des Lebensfreude- Faktors).

Wer angeklagt ist, wird sich vielleicht schon im eigenen Interesse "obrigkeitskonform" kleiden und auf Barfüßigkeit verzichten. Wie aber sieht es mit Zeugen aus, etwa wenn man einen Verkehrsunfall beobachtet hat, ohne selbst am Unfall beteiligt zu sein. Wie weit darf da ein Richter gehen? Wäre es nicht ein Eingriff in die persönliche Freiheit einer unschuldigen Person, wenn der Richter Schuhe verlangt. Soweit ich weiß, kann ein Zeuge, der zu einem Gerichtstermin geladen wird und nicht erscheint, mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden. Was aber kann geschehen, wenn der Zeuge zwar erscheint, jedoch barfuß (und womöglich in Kombination mit T-Shirt und kurzen Hosen und noch dazu im Winter). Darf sich der Zeuge weigern, sich umzuziehen? Oder wäre das "Widerstand gegen die Staatsgewalt?" Wird dann womöglich der Zeuge härter bestraft als der Angeklagte?

Für Zeugen gilt der zitierte § 178 GVG, und möglicherweise wird der Richter gegen einen Zeugen, der im Winter barfuß und in kurzen Hosen erscheint, nach dieser Vorschrift vorgehen. wenn er clever ist, wird er das jedoch nicht tun, sondern den Zeugen vernehmen, um mit der Beweisaufnahme "zu Potte zu kommen" und fertig zu werden.

Eigentlich möchte ich mit Gerichten nichts zu tun haben. Aber wenn schon, dann würde es mich doch reizen, zumindest als Zeuge barfuß und in kurzen Hosen im Gerichtsaal zu erscheinen. Als Angeklagter nur dann, wenn ich die drohende Höchststrafe verkraften kann. Wenn man mir etwa Steuerdelikte vorwirft, würde ich es tun (auch dann, wenn ich wirklich die Steuerbehörden beschissen haben sollte).

Falls Du also mal eine Zeugenladung erhältst oder wegen eines leichten Deliktes angeklagt wirst, dan berichte uns doch bitte von Deinem barfüßigen Auftritte vor Gericht.

Wenn man mich aber wegen Tötungsdelikten, Kindesmißhandlung, Brandstiftung oder Drogenhandel in Verdacht gerate, dann würde ich im Gerichtsaal Dienstkleidung (mit fetten Schuhen und Socken) tragen, auch dann, wenn der Verdacht völlig aus der Luft gegriffen sein sollte (etwa aufgrund der Falschaussage eines Spießers, der persönlich was gegen mich hat). Auch wenn die Schweiz ein demokratischer Rechtsstaat ist, so sind die Richter doch Menschen. Und selbst Richter könnten das Vorurteil haben, daß Barfüßigkeit verdächtig ist, und daß sie voreilig einen unschuldigen Barfüßer verurteilen anstatt auf seriöse Weise nach dem wahren Täter zu suchen.

Da dürftest Du wohl leider recht haben.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

Als "Nichtjurist" barfuß im Gerichtsaal

Michael aus Zofingen, Stammposter, Friday, 09.03.2007, 12:44 (vor 6407 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus,
danke für die Paragraphen, die Du in Deinen Beitrag kopiert hast (oder hast Du den Text abgeschrieben und sogar entgegen Deinen Gepflogenheiten "Vollstreckung" statt "Vollstrekkung" geschrieben, um ja nichts "falsch" zu zitieren?).

Eigentlich überrascht es mich nicht, daß "Ungebühr" nicht näher definiert ist. Also genauso schwammig wie beim barfüßigen Autofahren und das, was ADAC-Schergen daraus interpretieren. Also ist man sicher einer gewissen Willkür ausgesetzt.

Deinem Wunsch, von einem barfüßigem Auftritt vor Gericht im Forum zu schreiben, werde ich sicher nachkommen. Ich werde jedoch nicht extra kriminell werden, um in den "Genuß" zu kommen. Die Rechnung, die ich aus Mülhausen bekommen habe für den Transport von der Polizeiwache ins Spital, habe ich übrigens noch nicht bezahlt. Ich bezahle doch keine Rechnung, wenn ich wegen Barfußlaufen in Kombination mit kurzer Hose im Oktober von der Polizei aufgegriffen werde und DIESE den Krankenwagen bestellt. Und gestern kam eine erneute Aufforderung, die übrigens einen Monat gebraucht hat, um zu mir zu gelangen, weil mein Wohnort mit "Otingen" angegeben war. Ich werde auch diesmal wieder nicht bezahlen. Aber sicher werden mich die französischen Gerichte nicht vorladen wegen einer nicht bezahlten Rechnung von ca. 45 Euro.

Schöne Frühlingsgrüße,
Michael aus Zofingen

Als "Nichtjurist" barfuß im Gerichtsaal

Markus U., Stammposter, Friday, 09.03.2007, 15:46 (vor 6406 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Markus,
danke für die Paragraphen, die Du in Deinen Beitrag kopiert hast (oder hast Du den Text abgeschrieben und sogar entgegen Deinen Gepflogenheiten "Vollstreckung" statt "Vollstrekkung" geschrieben, um ja nichts "falsch" zu zitieren?).

Hi Michael,
ich habe den Gesetzestext so, wie er in meiner Sammlung stand, abgeschrieben und bin daher auch von meinen persönlichen Gewohnheiten der Rechtschreibung bewußt abgewichen. Ich habe lediglich § 175 Abs. 2 und 3 GVG ausgelassen, weil sie für unser Thema nicht von Belang sind.

Eigentlich überrascht es mich nicht, daß "Ungebühr" nicht näher definiert ist. Also genauso schwammig wie beim barfüßigen Autofahren und das, was ADAC-Schergen daraus interpretieren. Also ist man sicher einer gewissen Willkür ausgesetzt.

Das wird wohl so sein. Ich habe mich übrigens heute mal in die Gerichtsbibliothk gesetzt und einen Kommentar zum Gerichtsverfassungsgesetz zur Hand genommen. Über barfüßiges Auftreten stand nichts drin, aber es gibt Entscheidungen aus den sechziger Jahren, denen zufolge kurze Hosen vor Gericht als ungebührlich galten (wurde vom Kommentator als überholt bezeichnet).
Heute kann man nur dann ausgeschlossen bzw. nicht zur Sitzung zugelassen werden, wenn man durch extrem ungepflegte, drekkige Kleidung seine Mißachtung zum Ausdruck bringt, sowie in zu dürftiger Bekleidung (als Beispiele wurden das Auftreten in Badehose oder mit nacktem Oberkörper genannt) sowie im Clownskostüm oder karnevalistischer Aufmachung. Dagegen sind eine "durchaus ungewöhnliche oder gar geschmacklose Haar- und Barttracht" keine Ausschlußgründe. Die meisten Beispiele für Ungebühr bezogen sich freilich auf das Verhalten. Hier ist alles ungebührlich, was den geordneten Ablauf stört (z. B. dauerndes lautes Dazwischenreden) oder sonst demonstrativ die Mißachtung des Gerichts (z. B. demonstratives Essen oder Zeitungslesen) zum Ausdruck bringt.

Deinem Wunsch, von einem barfüßigem Auftritt vor Gericht im Forum zu schreiben, werde ich sicher nachkommen. Ich werde jedoch nicht extra kriminell werden, um in den "Genuß" zu kommen. Die Rechnung, die ich aus Mülhausen bekommen habe für den Transport von der Polizeiwache ins Spital, habe ich übrigens noch nicht bezahlt. Ich bezahle doch keine Rechnung, wenn ich wegen Barfußlaufen in Kombination mit kurzer Hose im Oktober von der Polizei aufgegriffen werde und DIESE den Krankenwagen bestellt. Und gestern kam eine erneute Aufforderung, die übrigens einen Monat gebraucht hat, um zu mir zu gelangen, weil mein Wohnort mit "Otingen" angegeben war. Ich werde auch diesmal wieder nicht bezahlen. Aber sicher werden mich die französischen Gerichte nicht vorladen wegen einer nicht bezahlten Rechnung von ca. 45 Euro.
Schöne Frühlingsgrüße,
Michael aus Zofingen

Hätte nicht gedacht, daß die sich noch an Dich erinnern, und noch weniger, daß nach "Otingen" adressierte Post nach geraumer Zeit doch noch zu Dir gelangt. In Deutschland würde man ein derartig schlampig adressiertes Schreiben kurzerhand an den Absender zurückschikken. Aber solange sie Dich nicht in Frankreich aufgreifen und auf der Stelle vollstrekken, haben die gegen Dich wohl keine Handhabe, denn die Schweiz ist schließlich nicht EU- Mitglied.

Barfüßige Frühlingsgrüße, heute sehr verregnet,
Markus U.

Als Volljurist im Gerichtsaal

Ludwig E., Tuesday, 13.03.2007, 20:02 (vor 6402 Tagen) @ Markus U.

Nur ein kurzer Beitrag aus der Praxis zu der Diskussion, was im Gerichtssaal erlaubt ist, was der Richter noch hinnehmen würde und was nicht:
Ich bin Strafrichter, außerdem zuständig für Bußgeldsachen (also hauptsächlich Straßenverkehrsdelikte).

I. Barfuß Autofahren:
Ich hatte noch nie über einen Bußgeldbscheid zu entscheiden, bei dem jemand wegen barfüßigen Autofahrens belangt wurde. Zwar habe ich das Thema nicht so gründlich recherchiert wie es dankenswerterweise Markus U. getan hat, würde aber einen auf barfüßiges Fahren gestützten Bußgeldbescheid sofort und ohne weiteres aufheben. Grund: ich halte Barfußfahren erstens für ungefährlich, sehe zweitens keine Rechtsgrundlage, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit stützen würde und fahre drittens selber regelmäßig barfuß Auto (und Fahrrad) ohne das Gefühl zu haben, ich gefährdete damit den Straßenverkehr. Damit ist es (wie wir es nennen) "gerichtsbekannt", dass barfüßiges Autofahren unbedenklich ist. Und damit ist es (zumindest in meinem Amtsgerichtsbezirk) auch erlaubt. Basta.

2. Barfuß im Gerichtsaal
Ich lege schon Wert darauf, dass im Gerichtssaal eine gewisse Ordnung herrscht und ziehe, was Kleidung und Auftreten angeht, Grenzen. Ich selbst trage an Sitzungstagen ja schließlich auch Robe weißes Hemd, dunkle Hose und Halbschuhe. Barfuß, Sandalen, Jeans kämen für mich persönlich aus Respekt vor der Sache nicht in die Tüte - wenn ich Leute in den Knast schicke oder ihnen den Führerschein abnehme, finde ich es unangemessen, dies ganz locker in Shorts und Badelatschen zu tun. Entsprechend erwarte auch von den unmittelbar Beteiligten zumindest das Bemühen um in Minimum an Form. Genau gesagt: Auf die Zuschauer achte ich relativ wenig, bei Anwälten, Angeklagten und Zeugen gibt es die klare Anweisung: Mütze ab, Kaugummi raus und Telefon aus. Was Kleidung betrifft, hatte ich allerdings(abgesehen von Mützen, die auf meinen Hinweis auch immer brav abgenommen werden) eigentlich noch nie Probleme, aber ich würde mal sagen: Nackte Oberkörper würde ich keinesfalls tolerieren, extrem kurze Hosen würde ich zumindest rüffeln, aber trotzdem hinnehmen (man will den Termin ja irgendwie auch zum Ende bringen), nackte Füße in Sandalen sind bei Zeugen und Angeklagten sowieso allgemein üblich und bei Anwälten (zumindest Anwältinnen - scheint eher ein Frauenphänomen zu sein) eigentlich auch. Barfuß kam tatsächich noch nie vor, aber damit hätte ich nicht das geringste Problem. Es kommt doch auf den Gesamteindruck an: Wenn ein Zeuge in Badekleidung und mit Schuhen erscheint, würde mich das eher stören, als wenn er eine lange Hose trägt und dafür keine Schuhe. Aber wie gesagt: Angesichts von randalierenden oder betrunkenen Angeklagten und anstrengenden Konfliktverteidigern (sorry, Markus)hat man in der Regel wirklich andere Sorgen, als sich noch Gedanken über das Schuhwerk zu machen.

III. Im Gerichtsgebäude allgemein
Außerhalb des Gerichtsaals ist es relativ locker: Meine Geschäftsstellenbeamten (Sekretariat) latschen mir regelmäßig barfuß durchs Büro, was ich an heißen Sommertagen nur voll unterstützen kann, und von meinen Referendaren bin ich zu meiner Belustigung schon gefragt worden, ob ich Sandalen erlauben würde - was ich mit der Bemerkung quittiert habe, dass sie gerne barfuß in die Sitzung kommen dürfen, solange sie ein weißes Hemd/Bluse tragen.

Viele Grüße,
L.

Als Volljurist im Gerichtsaal

Kai (Ostfildern) ⌂, Stammposter, Tuesday, 13.03.2007, 20:24 (vor 6402 Tagen) @ Ludwig E.

Hallo Ludwig,

Herzlichen Dank für diese praxisnahe, lebendige und völlig nachvollziehbare Einschätzung!

Grüße
Kai

[image] http://www.barfusswandern.de

Als Volljurist im Gerichtsaal

Nobsi (Schlitz/Kassel), Stammposter, Tuesday, 13.03.2007, 21:38 (vor 6402 Tagen) @ Ludwig E.

Na das freut mich doch zu hören... Nun habe ich ein weiteres Argument, wenn mit jemand erzählen will, dass barfuss fahren verboten sei.

danke =)

greetz Nobsi..(der im Mai 2.jähriges Dauerbarfüßeln feiert)

Als Volljurist im Gerichtsaal

Sabrina, Wednesday, 14.03.2007, 13:51 (vor 6402 Tagen) @ Ludwig E.

Hallo Ludwig E.,

danke für Deinen klärenden Beitrag, denn spätestens jetzt wissen wir alle, daß barfuß Autofahren erlaubt ist und man unbedingt gegen einen Bußgeldbescheid, wenn man ihn deswegen kriegt, was machen sollte.
Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie was mit dem Gericht zu tun gehabt und möchte dort niemals hinmüssen, aber barfuß würde ich mich auf keinen Fall hintrauen. Für das Gericht würde ich mir sogar eigens geschlossene Schuhe und vielleicht sogar Socken kaufen und vermutlich vor Angst vergehen (vor dem Gericht, nicht vor dem Kauf von Schuhen und Socken). Kann man sich eigentlich den Richter aussuchen, und in welchem Amtsgericht bist Du tätig? Dann wüßte ich immerhin schon mal, wohin ich mich wenden könnte, falls mein Mann oder ich mal einen Bußgeldbescheid wegen barfuß Autofahren bekommen sollten, vorausgesetzt natürlich, daß es nicht zu weit von Willich (das liegt in der Nähe von Krefeld, Nordrhein- Westfalen) entfernt ist.

Liebe Grüße,
Sabrina

Als Volljurist im Gerichtsaal

Ludwig E., Wednesday, 14.03.2007, 19:35 (vor 6401 Tagen) @ Sabrina

Hallo Sabrina,
ich glaube, es gibt nicht viele Leute, die sich für einen Gerichtstermin extra neue Schuhe kaufen...
Nur ganz kurz zu Deiner Frage (weil sie ja vom eigentlichen Forumthema wegführt): Den Richter kann man sich nicht aussuchen, gerade weil es ja gerecht zugehen soll und man vermeiden möchte, dass man gezielt ein Gericht wählt, bei dem man sich bessere Chancen erhofft. Daher wird jeder am Gericht seines Wohnortes angeklagt und jedes Gericht legt am Anfang des Jahres nach einem komplizierten System fest, welche Fälle welchem einzelnen Richter zugeteilt werden. Meistens kommt es dabei auf den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Angeklagten an und weder der Richter selbst, noch der Angeklagte kann dann im laufenden Jahr Einfluss darauf nehmen, welche Anklage bei welchem Richter landen. Daher ist es ziemlich ausgeschlossen, dass ich bundesweit zum Fachrichter für Barfußläufer und -fahrer werde... aber ich denke schon, dass die meisten Richter in der Sache nicht anders entscheiden würden, als ich gestern dargelegt habe, weil ich die Rechtslage da für ziemlich eindeutig halte. Natürlich kommt es bei jeder Entscheidung auf den Einzelfall an, aber wir arbeiten ja alle nach den gleichen Gesetzen und versuchen natürlich, die Rechtsprechung möglichst einheitlich und berechenbar zu gestalten.
Viele Grüße,
Ludwig

Vielen Dank

Jay, Stammposter, Wednesday, 14.03.2007, 23:44 (vor 6401 Tagen) @ Ludwig E.

Guten Abend!
Auch von meiner Seite aus vielen Dank für die klaren & hochinformativen Worte. Ich darf versichern, als (sofern nicht Winter) praktisch permanenter barfüßiger 4radfahrer verantwortungsbewußt & kooperativ am Straßenverkehr teilzunehmen. Das geht BFig besonders gut, da das unangenehme Feeling der Senk- & Spreizfußpositioniergeräte & dessen Irritation wegfällt. Auf Wunsch liefere ich gerne eine ausführliche Begründung, weshalb man (oder zumindest meiner Vermutung nach wohl so gut wie sämtliche HBF-User) niemals besser fahren kann als so. Vor allem: ohne die drückenden, quetschenden Schuhe wird man auch mehr ein entspannter, gelassener, fehlertoleranter Fahrer.
Freundliche Grüße & Merci fürs wohlwollende Entgegenkommen gegenüber Menschen (hier Gerichtspersonal), die nicht provozieren wollen, sondern einfach gerne barfuß gehen & selbstverständlich genauso wie Beschuhte idealistisch bemüht sind, ihren Job optimal zu verrichten, Jay
(seit 1991 barfuß [mit Wintereinschränkung] unfallfrei gefahren, die vorherigen Beinahe-Schwerstunfälle trugen sich übrigens alle mit Shoes & Socks zu)
--
PS: Hab' mich auch noch nie getraut, BF vor Gericht zu erscheinen.

Auch Richter sind nur Menschen mit individuellen Meinungen

Oliver S. @, Thursday, 15.03.2007, 12:19 (vor 6401 Tagen) @ Ludwig E.

Hallo miteinander, hallo Ludwig,

Ich denke, dass es hier keine deutschlandweit einheitliche Linie aller Richter gibt. Als Anwalt erlebe ich schon tagtäglich, dass innerhalb ein und desselben Gerichts der eine Richter eine bestimmte Frage so, ein anderer ganz anders entscheidet. Und gerade, was Gepflogenheiten vor Gericht angeht, erlebe ich, je weiter ich mich vom Heimatgericht entferne, umso stärker, dass das, was in unserem Gerichtsbezirk gang und gäbe ist, an anderen Gerichten völlig anders gesehen und gehandhabt wird.

Kurz zu den angesprochenen Punkten:

I. Barfuß Autofahren:
Ich hatte noch nie über einen Bußgeldbscheid zu entscheiden, bei dem jemand wegen barfüßigen Autofahrens belangt wurde. Zwar habe ich das Thema nicht so gründlich recherchiert wie es dankenswerterweise Markus U. getan hat, würde aber einen auf barfüßiges Fahren gestützten Bußgeldbescheid sofort und ohne weiteres aufheben. Grund: ich halte Barfußfahren erstens für ungefährlich, sehe zweitens keine Rechtsgrundlage, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit stützen würde und fahre drittens selber regelmäßig barfuß Auto (und Fahrrad) ohne das Gefühl zu haben, ich gefährdete damit den Straßenverkehr. Damit ist es (wie wir es nennen) "gerichtsbekannt", dass barfüßiges Autofahren unbedenklich ist. Und damit ist es (zumindest in meinem Amtsgerichtsbezirk) auch erlaubt. Basta.

Das siehst Du so, weil Du selber gerne barfuss gehst und Auto fährst und beziehst Dich ja auch ausdrücklich nur auf "Deinen" Gerichtsbezirk. Aber sieht das der Amtsrichter im Nachbarbezirk auch so? Vielleicht, weil er Dich kennt und schätzt. Oder er kann Dich nicht leiden und ist aus Prinzip anderer Meinung? Was ist mit dem stockkonservativen älteren Richterkollegen, der vielleicht drei Bezirke weiter judiziert?

2. Barfuß im Gerichtsaal
Ich lege schon Wert darauf, dass im Gerichtssaal eine gewisse Ordnung herrscht und ziehe, was Kleidung und Auftreten angeht, Grenzen. Ich selbst trage an Sitzungstagen ja schließlich auch Robe weißes Hemd, dunkle Hose und Halbschuhe. Barfuß, Sandalen, Jeans kämen für mich persönlich aus Respekt vor der Sache nicht in die Tüte - wenn ich Leute in den Knast schicke oder ihnen den Führerschein abnehme, finde ich es unangemessen, dies ganz locker in Shorts und Badelatschen zu tun.

Vollkommen richtig und lobenswert (sehen allerdings auch nicht alle Deine Kollegen so), wobei sich auch hier schon die Frage der Maßstäbe stellt. Du sagst, schon Jeans sind nicht okay. Andere würden vielleicht sagen, zu Beginn des 21. Jahrhunderts kann man problemlos zu weißem Hemd, Krawatte und Jackett auch Jeans tragen, ohne dass das dem Respekt vor irgendeiner Sache abträglich wäre. Wieder andere würden vielleicht aber noch weiter gehen und sogar den dunklen Anzug für unverzichtbar und bereits eine Business-Kombination für unangebracht halten.

Entsprechend erwarte auch von den unmittelbar Beteiligten zumindest das Bemühen um in Minimum an Form. Genau gesagt: Auf die Zuschauer achte ich relativ wenig, bei Anwälten, Angeklagten und Zeugen gibt es die klare Anweisung: Mütze ab, Kaugummi raus und Telefon aus. Was Kleidung betrifft, hatte ich allerdings(abgesehen von Mützen, die auf meinen Hinweis auch immer brav abgenommen werden) eigentlich noch nie Probleme, aber ich würde mal sagen: Nackte Oberkörper würde ich keinesfalls tolerieren, extrem kurze Hosen würde ich zumindest rüffeln, aber trotzdem hinnehmen (man will den Termin ja irgendwie auch zum Ende bringen), nackte Füße in Sandalen sind bei Zeugen und Angeklagten sowieso allgemein üblich und bei Anwälten (zumindest Anwältinnen - scheint eher ein Frauenphänomen zu sein) eigentlich auch.

Du legst offensichtlich Wert darauf, dass die Verfahrensbeteiligten die Mützen abnehmen. Kollegen von Dir wäre das vielleicht egal, aber sie würden sehr wohl feste Schuhe erwarten.

Barfuß kam tatsächich noch nie vor, aber damit hätte ich nicht das geringste Problem. Es kommt doch auf den Gesamteindruck an: Wenn ein Zeuge in Badekleidung und mit Schuhen erscheint, würde mich das eher stören, als wenn er eine lange Hose trägt und dafür keine Schuhe.

Und wer entscheidet über den Gesamteindruck? Was für Dich noch okay ist, ist es für den konservativen älteren Kollegen vielleicht schon lange nicht mehr.

Aber wie gesagt: Angesichts von randalierenden oder betrunkenen Angeklagten und anstrengenden Konfliktverteidigern (sorry, Markus)hat man in der Regel wirklich andere Sorgen, als sich noch Gedanken über das Schuhwerk zu machen.

Das kann ich ohne weiteres nachvollziehen. Zum Thema Konfliktverteidigung hätte ich zwar einiges zu sagen, aber das gehört nun wirklich nicht in ein BF-Forum. Falls es Dich interessiert, kannst Du mich gerne anmailen.

III. Im Gerichtsgebäude allgemein
Außerhalb des Gerichtsaals ist es relativ locker: Meine Geschäftsstellenbeamten (Sekretariat) latschen mir regelmäßig barfuß durchs Büro, was ich an heißen Sommertagen nur voll unterstützen kann, und von meinen Referendaren bin ich zu meiner Belustigung schon gefragt worden, ob ich Sandalen erlauben würde - was ich mit der Bemerkung quittiert habe, dass sie gerne barfuß in die Sitzung kommen dürfen, solange sie ein weißes Hemd/Bluse tragen.

Bei unseren Gerichten wäre (je nach Ausbilder) die Hemdfarbe der Referendare ziemlich egal, aber barfuss würde bestimmt nicht toleriert.

Viele Grüße,
L.

Fazit: Eine allgemeingültige Linie über die Gerichtsbezirke hinweg gibt es zum Thema Barfuss wahrscheinlich genauso wenig, wie zu allen anderen Themen und es wäre weltfremd anzunehmen, dass die persönlichen Moralvorstellungen eines Richters seine Auslegung des Rechts und seine Verhandlungsführung nicht prägen würden.

Du, Ludwig, weißt das natürlich, aber da ich angesichts der Antworten den Eindruck habe, dass einige Leser dazu neigen, Deinen Beitrag zu verallgemeinern und nun glauben zu wissen, wie das Thema BF vor allen deutschen Gerichten betrachtet würde, wollte ich das nochmal klarstellen.

Im übrigen freue ich mich, dass außer drei Anwälten nun auch ein sehr sympathisch und kompetent rüberkommender Richter im Forum schreibt und hoffe, demnächst noch mehr von Dir zu lesen.

Liebe Grüße
Oliver S.

Auch Richter sind nur Menschen mit individuellen Meinungen

Manfred (Ten), Stammposter, Thursday, 15.03.2007, 13:43 (vor 6401 Tagen) @ Oliver S.

Hallo miteinander, hallo Ludwig,
Ich denke, dass es hier keine deutschlandweit einheitliche Linie aller Richter gibt. Als Anwalt erlebe ich schon tagtäglich, dass innerhalb ein und desselben Gerichts der eine Richter eine bestimmte Frage so, ein anderer ganz anders entscheidet. Und gerade, was Gepflogenheiten vor Gericht angeht, erlebe ich, je weiter ich mich vom Heimatgericht entferne, umso stärker, dass das, was in unserem Gerichtsbezirk gang und gäbe ist, an anderen Gerichten völlig anders gesehen und gehandhabt wird.

Was hat aber dann das Ganze überhaupt noch mit Recht zu tun ???
Meiner Ansicht nach muss doch Recht klar definiert sein, sonst könnte man gleich einen Computer mit Zufallsgenerator "Recht" sprechen lassen...
Es kann doch nicht sein, dass HINTERHER entschieden wird was rechtens ist, gar ohne die Sicherheit dass nicht bei der nächsten Gelegenheit an anderer Stelle wieder etwas ganz anderes gilt (je nach der jeweiligen Weltanschauung des Richters.
Und wenn etwas unklar ist, dann muss es eben zu meinen Gunsten ausgelegt werden !

Und zum Erscheinen bei Gericht: Ich denke, wenn ich darlegen kann, dass ich seit Jahren barfüssig lebe, dann dürfte auch klar sein, dass das in keiner Weise eine Missachtung oder gar Verächtlichmachung des Gerichts sein soll.
Mal rein theoretisch die Frage: Wenn ich als Zeuge geladen bin und barfüssig erscheine, dabei Anstoss seitens des Richters errege und nun vorbringe dass ich gar keine Schuhe (mehr) besitze - dürfte ich mir dann eigens für die Verhandlung auf Staatskosten welche kaufen ? Schliesslich kann niemand von mir verlangen, dass ich mir allein für diesen Auftritt welche anschaffe !
BF-Grüsse
Manfred

Auch Richter sind nur Menschen mit individuellen Meinungen

Engel, Thursday, 15.03.2007, 14:21 (vor 6401 Tagen) @ Manfred (Ten)

Zum erscheinen vor Gericht möcht ich nur sagen:
Wenn man sich die einschlägigen "Gerichts-Shows" am Mittag mal ansieht und das Auftreten und Verhalten der dort geladenen Angeklagten und Zeugen beachtet, hab ich wegen eines Barfüßigen Auftritts vor Gericht keinerlei Bedenken. Die Richter dort zeigen auch das sie es trotzdem schaffen Recht zu sprechen wo Recht gesprochen werden muß, ohne die Menschen nur nach ihrem Auftreten zu beurteilen.
Denn Wahrheit bleibt Wahrheit, egal wie man sie verpackt.
Manchmal denk ich echt den Leuten fehlt's an Selbstvertrauen.
Klar in manchen Situationen sollte man aus Pietätsgründen auf sein Recht auf Freiheit verzichten, aber ein Gang zum Gericht gehört für mich nicht dazu (bei ner Beerdigung wär das z.B. anders, obwohl ich auch dort schon ohne Schuh aufgetaucht bin)

Gruß Engel

Bitte TV-Gerichtsshows nicht mit der Realität verwechseln...

Oliver S. @, Thursday, 15.03.2007, 15:44 (vor 6400 Tagen) @ Engel

... denn damit haben sie höchst wenig gemein, auch wenn so getan wird, als würden echte Fälle nachgespielt.

Mehr will ich dazu hier nicht sagen, da OT. Was in TV-Gerichtsshows eigentlich abgeht, wäre vielleicht ein spannendes Thema für das geplante neue OT-Forum...

Liebe Grüße
Oliver S.

System der Angst dreht sich im Kreis

Jay, Stammposter, Friday, 16.03.2007, 06:11 (vor 6400 Tagen) @ Engel

Hi Engel,
auch ich muß sagen, wenn man diese TV-Sendungen wie "Richterin Barbara Salesch" als authentisch & für bare Münze nimmt, was da für meist jugendliche Typen mit flapsiger Sprache & in voller Punkermontur auftreten, sei es als Angeklagte oder Zeugen, ist natürlich der logische Schluß voll gerechtfertigt, daß
* ordentliche Jeans
* ordentliches T-Shirt oder Pullover
* Barfuß
überhaupt keine Einflußgröße auf den Ausgang der betreffenden Verhandlung darstellen sollten.
Nur kommt mir das Ganze unglaubwürdig vor. Solche Termine werden normalerweise gründlich vorbereitet bis hin zu der Psychodimension "Anzug, Schlips & Beschuhung (oder entsprechende Analoga bei Damen) stellen eine Respektsbezeugung vor dem Gericht dar". Warum sollte man also so&soviel Tagessätzen weniger zuliebe, so&soviel Monaten weniger Knast zuliebe auf die "ordentliche Etikette"-Feature verzichten? Schließlich soll die Entstehung eines bestimmten Ergebnisses größtmöglich katalysiert werden (&, seien wir mal ehrlich: wenn Schuhe & Socken, sei es aus idealistischen Gründen oder weil tatsächlich extrem unbequem-unangenehme Modelle vorliegen, nicht gerade als höllische Qualen wahrgenommen werden, treibt doch jeder diesen nicht extrem konstenintensiven Aufwand. Besonders "glaubwürdig" wird die Sache, wenn man sie nicht als "aufgesetzt", sondern in "seriöser Dezentheit" praktiziert, der Glaube, mit dieser einfachen Psychostrategie ein Verhandlungsresultat zu seinen Gunsten verändern zu können, sitzt sehr fest, auch bei mir.)

Nunmehr dreht sich die Sache in diesem Forum im Kreis & wir landen wieder bei einem fundamentalpsychologischen Thread, den ich in meiner Anfangszeit hier angezettelt hatte: "Barfußgehen, eine Provokation - warum?" So wird es wohl psychodimensional auch von der Gerichtsbarkeit empfunden, wenn ein betont anderes Outfit als das gerade eben genannte praktiziert wird. In diesem Thread hatte ich von dem im Forum zwischenzeitlich verblichenen Alan Turing (bezeichnete sich als auch in Bezug auf 'Gesellschaftliches' absolut harten Ganzjahres-BF) einen fürchterlichen Rüffel kassiert, was mir einfällt, barfuß auf der Beerdigung den Toten zu entehren! Lorenz beschäftigte sich mit dem Gedanken an ein Barfuß-Benimm-Seminar (wobei er verständlicherweise im Rahmen des HBF nicht soweit ging, konkret die evtl. und groteskerweise bestehende Möglichkeit von Lerninhalten wie "Wo es sich NICHT gehört, BF zu gehen" zu erwähnen).

Warum werden - wie im vorliegenden Fall einer Hauptverhandlung vor Gericht - freie (oder auch das bereits irgendwo psychodimensional wirkende Wort "nackte") Füße als Provokation empfunden, während man mir in Kindertagen beibrachte: In der Kirche sind Handschuhe auszuziehen & ferner in jedem konservativen Stil- & Etikettebuch 'drinsteht: Sich bei einer Begrüßung per Handschlag im Winter nicht den rechten Handschuh auszuziehen, gilt als unhöflich bis grob unhöflich. Wahrscheinlich auch, sie bei einer Gerichtsverhandlung (samt Wintermantel) anzubehalten...

Warum sind freie Füße immer noch etwas Besonderes (& als Provokation Empfundenes) & nicht einfach Soetwas wie z. B. eine bestimmte Pulloverfarbe? Wer würde sich daran stören (außer ein ultrakonservativer Richter ist bei Herren tatsächlich total anzug- & krawattenfixiert), säße jemand in einem leuchtend orangefarbigen Pullover in der Verhandlung?

Vielleicht wird niemals ergründbar sein, weshalb das so in der menschlichen Gehirnsoft(oder sogar firm-)ware so eingestanzt ist. Gäbe es "das" nicht, fiele vielleicht sogar der Reiz für dieses Forum fort.

Grübelnde Barfußgrüße, Jay

Das diskutieren wir besser per E-Mail weiter...

Oliver S. @, Thursday, 15.03.2007, 14:21 (vor 6401 Tagen) @ Manfred (Ten)

... denn mit BF hat das dann wirklich nichts mehr zu tun.

Wenn Dich das Thema interessiert, mail mich gerne dazu an.

Liebe Grüße
Oliver S.

Auch Richter sind nur Menschen mit individuellen Meinungen

Markus U., Stammposter, Friday, 16.03.2007, 01:17 (vor 6400 Tagen) @ Manfred (Ten)

Hi Manfred (Ten)!

Als Anwalt erlebe ich schon tagtäglich, dass innerhalb ein und desselben Gerichts der eine Richter eine bestimmte Frage so, ein anderer ganz anders entscheidet. Und gerade, was Gepflogenheiten vor Gericht angeht, erlebe ich, je weiter ich mich vom Heimatgericht entferne, umso stärker, dass das, was in unserem Gerichtsbezirk gang und gäbe ist, an anderen Gerichten völlig anders gesehen und gehandhabt wird.


Was hat aber dann das Ganze überhaupt noch mit Recht zu tun ???
Meiner Ansicht nach muss doch Recht klar definiert sein, sonst könnte man gleich einen Computer mit Zufallsgenerator "Recht" sprechen lassen...
Es kann doch nicht sein, dass HINTERHER entschieden wird was rechtens ist, gar ohne die Sicherheit dass nicht bei der nächsten Gelegenheit an anderer Stelle wieder etwas ganz anderes gilt (je nach der jeweiligen Weltanschauung des Richters.
Und wenn etwas unklar ist, dann muss es eben zu meinen Gunsten ausgelegt werden !

Es ist tatsächlich so, daß man zu bestimmten Fallkonstellationen sehr unterschiedliche, ja gegensätzliche Standpunkte vertreten kann. Rechtsprechung ist die Kunst, einen Sachverhalt anhand der Angaben der Beteiligten zu rekonstruieren, wobei es auch oft ganz einfach auf die Beweislast ankommt, wenn eine wichtige Einzelfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte. Und in Berufungssachen habe ich auch schon (nicht immer zu meiner bzw. des Mandanten Freude) vor allem in Zivilsachen erlebt, daß das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil aufhob und das Gegenteil verkündete.

Und zum Erscheinen bei Gericht: Ich denke, wenn ich darlegen kann, dass ich seit Jahren barfüssig lebe, dann dürfte auch klar sein, dass das in keiner Weise eine Missachtung oder gar Verächtlichmachung des Gerichts sein soll.
Mal rein theoretisch die Frage: Wenn ich als Zeuge geladen bin und barfüssig erscheine, dabei Anstoss seitens des Richters errege und nun vorbringe dass ich gar keine Schuhe (mehr) besitze - dürfte ich mir dann eigens für die Verhandlung auf Staatskosten welche kaufen ? Schliesslich kann niemand von mir verlangen, dass ich mir allein für diesen Auftritt welche anschaffe!

Das kann man durchaus kontrovers diskutieren und vielleicht sogar einen bedeutsamen Beitrag zur Rechtsfortbildung leisten (das meine ich nicht einmal ironisch). Allerdings ist dieses Forum dafür wohl nicht der richtige Ort.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

Korrektur

Markus U., Stammposter, Friday, 16.03.2007, 01:24 (vor 6400 Tagen) @ Markus U.

Rechtsprechung ist die Kunst, einen Sachverhalt anhand der Angaben der Beteiligten zu rekonstruieren, wobei es auch oft ganz einfach auf die Beweislast ankommt, wenn eine wichtige Einzelfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte.

Richtig muß es heißen:
Rechtsprechung ist die Kunst, das Gesetz auf einen Sachverhalt, den man aufgrund der Angaben der Beteligten rekonstruiert hat, anzuwenden, wobei es auch oft ganz einfach auf die Beweislast ankommt, wenn eine wichtige Einzelfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

Merci für Info

Jay, Stammposter, Friday, 16.03.2007, 06:28 (vor 6400 Tagen) @ Markus U.

Hi Markus,
diese Klarstellung war sicher wichtig & insbesondere angebracht, weil man jetzt endlich weiß oder zumindest einen Eindruck davon hat, worauf bei Justizia Verlaß ist & worauf nicht. Vielen Dank.
Einen schönen Barfußtag, Jay

Fallstudie

Jay, Stammposter, Friday, 16.03.2007, 08:04 (vor 6400 Tagen) @ Manfred (Ten)

Und zum Erscheinen bei Gericht: Ich denke, wenn ich darlegen kann, dass ich seit Jahren barfüssig lebe, dann dürfte auch klar sein, dass das in keiner Weise eine Missachtung oder gar Verächtlichmachung des Gerichts sein soll.
Mal rein theoretisch die Frage: Wenn ich als Zeuge geladen bin und barfüssig erscheine, dabei Anstoss seitens des Richters errege und nun vorbringe dass ich gar keine Schuhe (mehr) besitze - dürfte ich mir dann eigens für die Verhandlung auf Staatskosten welche kaufen ? Schliesslich kann niemand von mir verlangen, dass ich mir allein für diesen Auftritt welche anschaffe !
BF-Grüsse
Manfred

--
Hi Manfred,
es hat für mich schon den Nimbus des Besonderen, wenn ich höre, daß jemand bald wieder mal der XX. Jahrestag der totalen Befreiung seiner Privacy von Schuhen & Socken feiert.
Sofern in der gegebenen Situation "Ladung als Zeuge oder Angeklagter vor Gericht" bei gleichem BF-Way Of Life wie bei dir aus welchen Gründen auch immer die Anschaffung von Schuhen nicht in Frage kommt, gebe ich ganz offen zu, ein Waschlappen zu sein. Tatsächlich würde ich dann 1 oder 2 Tage vorher per gesicherter Briefzustellung oder Fax ein Schreiben etwa folgenden Inhalts an die betreffende Stelle richten (damit zwischenzeitlich nicht mehr geantwortet werden kann & womöglich gar zum Schuhetragen aufgefordert wird):

AG/LG Barfußargwohntown
Frau/Herrn Vorsitzende(n) RichterIn Fertigmache
Stil- & Etikettestr. XX
CC: Herrn Oberstaatsanwalt Zyniker
[Lustiger Modus Off, Ernstgemeint-Modus On]
Betreff: Problematik meines äußeren Erscheinungsbildes in der Hauptverhandlung am ..., AZ XX Cs YY oder XX Js YY
Sehr geehrte Frau (Herr) Vorsitzende(r), sgHOberstaatsanwalt, sgDuH,
aufgrund der Tatsache, daß ich bedingt durch schlechte wirtschaftliche Lage seit vielen Jahren ohne Fußbekleidung auszukommen versuche und diese Lebensart bei mir seit langem gegeben ist, ersuche ich das Gericht höflich, im Erscheinen zum og. Termin in Zusammenhang mit den genannten Begleitaspekten keine Mißachtung der Würde des Gerichts zu ersehen. Mir ist bekannt, daß sich Vorsitz und Staatsanwaltschaft aufgrund der äußeren Erscheinung des Zeugen [Angeklagten] ein Menschenbild desselben machen. Ich bitte um neutrale und sachliche Prüfung der zu verhandelnden Angelegenheit beim benannten Termin.
Mit vorzüglicher Hochachtung
NN

Das sollte normalerweise Ordnungsgeld & Ähnlichem, bei halbwegs normal gelagerten Umständen auch der Feature, daß der Prozeß evtl. ungünstiger ausgeht als bei beschuhter & besockter Teilnahme, einen Riegel vorschieben.
@ Engel: Du hast natürlich recht, daß alle so stark sein sollten, Wahrheit unabhängig von Beschuhung zu erkennen. Leider ist Recht haben & Recht bekommen erfahrungsgemäß 2erlei, unabhängig von der Feature BF.

Generell mit Justizia nichts zu tun haben wollend (egal, ob barfuß oder nicht) & mit freundlichen BF-Grüßen, Jay.

Auch Richter sind nur Menschen mit individuellen Meinungen

Markus U., Stammposter, Friday, 16.03.2007, 00:57 (vor 6400 Tagen) @ Oliver S.

Hi Oliver S.!

Ich denke, dass es hier keine deutschlandweit einheitliche Linie aller Richter gibt. Als Anwalt erlebe ich schon tagtäglich, dass innerhalb ein und desselben Gerichts der eine Richter eine bestimmte Frage so, ein anderer ganz anders entscheidet. Und gerade, was Gepflogenheiten vor Gericht angeht, erlebe ich, je weiter ich mich vom Heimatgericht entferne, umso stärker, dass das, was in unserem Gerichtsbezirk gang und gäbe ist, an anderen Gerichten völlig anders gesehen und gehandhabt wird.

Es gibt natürlich gewisse Unterschiede, was die Gepflogenheiten an verschiedenen Gerichten betrifft, aber so crass, wie Du die Unterschiede darstellst, sind sie nicht. Es ist halt so, daß man die Richter, denen man an "entfernten" Gerichten gegenübersteht, nicht kennt. Aber das kann einem am Gericht, an dem man selbst zugelassen ist, auch widerfahren. Vertraute Gesichter verschwinden (Pensionierung, Tod, Versetzung etc.), neue erscheinen. Mit weißem Hemd, Krawatte und Anzug bzw. Kombination oder Stoffhose ohne Jakke an heißen Sommertagen kann man nix falsch machen, und wenn man zudem darauf achtet, wie der Hosensaum fällt, dann läßt sich bei Bedarf sogar die Sokkenloosigkeit verbergen, was mir aber meist gar nicht nötig erscheint. Die Robe ist ohnehin obligatorisch, wird aber meist nur während der Sitzung angelegt, und in Jeans oder ohne Krawatte bin ich vor Gericht noch nie aufgetreten und habe das auch nicht vor, während ich, wenn keine Gerichtstermine anliegen, in der Regel in Jeans und ohne Krawatte ins Büro gehe. Ich empfinde die Beratungssituation dann als zwangloser und bin so auch selber weitaus kreativer, als wenn ich mich auch noch an reinen Bürotagen "verkleiden" müßte. Die Mandanten stört es nicht, denn die wollen und bekommen von mir eine kompetente Beratung; ich nehme sie ernst, höre ihnen zu und stelle Fragen, denn bezüglich des Sachverhaltes sind sie mir an Kenntnis überlegen.

Kurz zu den angesprochenen Punkten:

I. Barfuß Autofahren:
Ich hatte noch nie über einen Bußgeldbscheid zu entscheiden, bei dem jemand wegen barfüßigen Autofahrens belangt wurde. Zwar habe ich das Thema nicht so gründlich recherchiert wie es dankenswerterweise Markus U. getan hat, würde aber einen auf barfüßiges Fahren gestützten Bußgeldbescheid sofort und ohne weiteres aufheben. Grund: ich halte Barfußfahren erstens für ungefährlich, sehe zweitens keine Rechtsgrundlage, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit stützen würde und fahre drittens selber regelmäßig barfuß Auto (und Fahrrad) ohne das Gefühl zu haben, ich gefährdete damit den Straßenverkehr. Damit ist es (wie wir es nennen) "gerichtsbekannt", dass barfüßiges Autofahren unbedenklich ist. Und damit ist es (zumindest in meinem Amtsgerichtsbezirk) auch erlaubt. Basta.


Das siehst Du so, weil Du selber gerne barfuss gehst und Auto fährst und beziehst Dich ja auch ausdrücklich nur auf "Deinen" Gerichtsbezirk. Aber sieht das der Amtsrichter im Nachbarbezirk auch so? Vielleicht, weil er Dich kennt und schätzt. Oder er kann Dich nicht leiden und ist aus Prinzip anderer Meinung? Was ist mit dem stockkonservativen älteren Richterkollegen, der vielleicht drei Bezirke weiter judiziert?

Die persönliche Vorliebe von Ludwig E. für barfüßiges Autofahren hat in der schriftlichen Urteilsbegründung nichts zu suchen und kann mündlich allenfalls beiläufig (!) erwähnt werden, während die Einschätzung des barfüßigen Autofahrens als ungefährlich bereits schwerer wiegt (die gegenteilige Ansicht dürfte auch viel schwieriger zu begründen sein), aber daß es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, barfüßiges Autofahren als ordnungswidrig anzusehen, ist unabweislich und über alle persönlichen Vorlieben erhaben. Jeder Versuch, eine solche aus § 23 Abs. 1 StVO herzuleiten (besagte Norm habe ich bereits weiter oben zitiert und andere kommen erst recht nicht in Frage), ist an den Haaren herbeigezogen und kann daher vor einer rechtlichen Überprüfung keinen Bestand haben. Ich habe es gar nicht selten erlebt, daß Richter pflichtgemäß nach Recht und Gesetz geurteilt haben, obwohl sie persönlich anderer Ansicht waren und das auch nicht verhehlten, aber die Richter sind eben gemäß Art. 97 Abs. 1 GG dem Gesetze unterworfen.

2. Barfuß im Gerichtsaal
Ich lege schon Wert darauf, dass im Gerichtssaal eine gewisse Ordnung herrscht und ziehe, was Kleidung und Auftreten angeht, Grenzen. Ich selbst trage an Sitzungstagen ja schließlich auch Robe weißes Hemd, dunkle Hose und Halbschuhe. Barfuß, Sandalen, Jeans kämen für mich persönlich aus Respekt vor der Sache nicht in die Tüte - wenn ich Leute in den Knast schicke oder ihnen den Führerschein abnehme, finde ich es unangemessen, dies ganz locker in Shorts und Badelatschen zu tun.


Vollkommen richtig und lobenswert (sehen allerdings auch nicht alle Deine Kollegen so), wobei sich auch hier schon die Frage der Maßstäbe stellt. Du sagst, schon Jeans sind nicht okay. Andere würden vielleicht sagen, zu Beginn des 21. Jahrhunderts kann man problemlos zu weißem Hemd, Krawatte und Jackett auch Jeans tragen, ohne dass das dem Respekt vor irgendeiner Sache abträglich wäre. Wieder andere würden vielleicht aber noch weiter gehen und sogar den dunklen Anzug für unverzichtbar und bereits eine Business-Kombination für unangebracht halten.

Da die Richter die schwarze Robe tragen und während der Verhandlung hinter der "Theke" sitzen, kann man sowieso die meiste Zeit nicht sehen, was sie untenrum anhaben (obenrum tragen die Herren unter der Robe ein weißes Hemd mit weißer Krawatte und die Damen eine weiße Bluse), aber ich habe durchaus schon Richter in Jeans oder sokkenlos (allerdings nicht barfuß) und im Sommer 2003 auch eine Richterin (Familienrichterin, nicht Strafrichterin) in Flipflops gesehen.

Entsprechend erwarte auch von den unmittelbar Beteiligten zumindest das Bemühen um in Minimum an Form. Genau gesagt: Auf die Zuschauer achte ich relativ wenig, bei Anwälten, Angeklagten und Zeugen gibt es die klare Anweisung: Mütze ab, Kaugummi raus und Telefon aus. Was Kleidung betrifft, hatte ich allerdings(abgesehen von Mützen, die auf meinen Hinweis auch immer brav abgenommen werden) eigentlich noch nie Probleme, aber ich würde mal sagen: Nackte Oberkörper würde ich keinesfalls tolerieren, extrem kurze Hosen würde ich zumindest rüffeln, aber trotzdem hinnehmen (man will den Termin ja irgendwie auch zum Ende bringen), nackte Füße in Sandalen sind bei Zeugen und Angeklagten sowieso allgemein üblich und bei Anwälten (zumindest Anwältinnen - scheint eher ein Frauenphänomen zu sein) eigentlich auch.


Du legst offensichtlich Wert darauf, dass die Verfahrensbeteiligten die Mützen abnehmen. Kollegen von Dir wäre das vielleicht egal, aber sie würden sehr wohl feste Schuhe erwarten.

Ich finde, daß es an der "Sitzungspolizei", wie Ludwig E. sie schildert (Mütze runter, kein freier Oberkörper, scharfer Rüffel für kurze Hosen, barfuß ohne Beanstandung) nichts auszusetzen gibt. Mir gefällt das so.

Barfuß kam tatsächich noch nie vor, aber damit hätte ich nicht das geringste Problem. Es kommt doch auf den Gesamteindruck an: Wenn ein Zeuge in Badekleidung und mit Schuhen erscheint, würde mich das eher stören, als wenn er eine lange Hose trägt und dafür keine Schuhe.


Und wer entscheidet über den Gesamteindruck? Was für Dich noch okay ist, ist es für den konservativen älteren Kollegen vielleicht schon lange nicht mehr.

Das ist eben das Risiko, das jemand, der barfuß im Gerichtssaal erscheint, tragen müßte. Andererseits muß sich ein Richter auch überlegen, daß er den Termin (und damit auch die Sache) zu Ende bzw. voranbringen will und daß es gegen Maßnahmen nach § 178 GVG, sofern sie nicht vom Bundesgerichtshof oder einem Oberlandesgericht verhängt werden, die Möglichkeit der Beschwerde durch die Betroffenen gibt.

III. Im Gerichtsgebäude allgemein
Außerhalb des Gerichtsaals ist es relativ locker: Meine Geschäftsstellenbeamten (Sekretariat) latschen mir regelmäßig barfuß durchs Büro, was ich an heißen Sommertagen nur voll unterstützen kann, und von meinen Referendaren bin ich zu meiner Belustigung schon gefragt worden, ob ich Sandalen erlauben würde - was ich mit der Bemerkung quittiert habe, dass sie gerne barfuß in die Sitzung kommen dürfen, solange sie ein weißes Hemd/Bluse tragen.


Bei unseren Gerichten wäre (je nach Ausbilder) die Hemdfarbe der Referendare ziemlich egal, aber barfuss würde bestimmt nicht toleriert.

Zu meiner Referendarzeit war barfuß im Gerichtssaal undenkbar, aber Sokkenlosigkeit wurde im Sommer (im Winter trug ich damals vorsichtshalber doch lieber Sokken) nicht beanstandet.

Fazit: Eine allgemeingültige Linie über die Gerichtsbezirke hinweg gibt es zum Thema Barfuss wahrscheinlich genauso wenig, wie zu allen anderen Themen und es wäre weltfremd anzunehmen, dass die persönlichen Moralvorstellungen eines Richters seine Auslegung des Rechts und seine Verhandlungsführung nicht prägen würden.

Das ist gewiß so und sollte auch allgemein beherzigt werden, aber ein anderes Ergebnis als die Aufhebung eines wegen barfüßigen Autofahrens ergangenen Bußgeldbescheides halte ich rechtlich für gar nicht vertretbar.

Im übrigen freue ich mich, dass außer drei Anwälten nun auch ein sehr sympathisch und kompetent rüberkommender Richter im Forum schreibt und hoffe, demnächst noch mehr von Dir zu lesen.

Dem schließe ich mich an.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.

ein paar kleine Anmerkungen

Martin, Saturday, 10.03.2007, 06:34 (vor 6406 Tagen) @ Sabrina

Da überzeugen mich die Ausführungen von Markus U., der uns allen hier in verständlicher Form erklärt hat, daß barfuß Auto fahren nicht verboten ist (hab' ich selber nicht gewußt - ich habs einfach gemacht), viel mehr.

Liebe Sabrina,

fährst Du denn oft barfuss Auto und was magst Du daran ? Was für ein Auto fährst Du ?

LG Martin

ein paar kleine Anmerkungen

Sabrina, Monday, 12.03.2007, 12:15 (vor 6404 Tagen) @ Martin

Liebe Sabrina,
fährst Du denn oft barfuss Auto und was magst Du daran ? Was für ein Auto fährst Du ?
LG Martin

Hallo Martin,

da wir nur ein Auto haben und mein Mann es braucht, um zur Arbeit zu fahren, habe ich es nicht oft zur Verfügung, aber wenn ich am Wochenende mal eine Freundin besuchen will oder so, dann kann ich es natürlich haben, und wenn wir am Wochenende mal eine längere Tour machen (das vergangene Wochenende haben wir in Noordwijk an der holländischen Nordseeküste verbracht), dann wechseln wir uns beim Fahren ab. Da ich ab 2004 angefangen habe, so selten wie möglich Schuhe zu tragen und meist barfuß zu gehen, bin ich auch zum barfüßigen Autofahren übergegangen, denn wieso sollte ich mir eigens zum Autofahren Schuhe anziehen? Barfuß hat man ein viel besseres Gefühl für den Wagen als mit Schuhen, und auch mein Mann fährt, seit er das bemerkt hat, meistens barfuß; er zieht sich die Schuhe im Auto aus (Socken trägt er keine). Wir fahren übrigens einen Ford Fiesta, denn damit kommen wir überall hin, und mein Mann hatte, um mir zu imponieren, keinen großen Wagen nötig.

Liebe Grüße,
Sabrina

ein paar kleine Anmerkungen

Oliver S. @, Monday, 12.03.2007, 19:18 (vor 6403 Tagen) @ Sabrina

Hallo Sabrina,

nachdem der Thread tatsächlich noch läuft, doch noch auch ein paar Anmerkungen meinerseits.

Was verstehst Du unter "passendem Wetter und Gelegenheit"?

Temperaturen oberhalb von 12 Grad und reine Privatfahrt.

Jetzt kann ich aber nur heftig mit dem Kopf schütteln. 'nen Anwalt, der wirklich was kann, sollte sich selbst zu helfen wissen. Oder schämst Du Dich etwa, so nach dem Motto "der Richter darf bloß nicht wissen, daß ich barfuß ertappt worden bin". Da überzeugen mich die Ausführungen von Markus U., der uns allen hier in verständlicher Form erklärt hat, daß barfuß Auto fahren nicht verboten ist (hab' ich selber nicht gewußt - ich habs einfach gemacht), viel mehr. Und wenns nicht verboten ist, dann kann einem auch keiner deswegen was wolen bzw. man kann was dagegen machen. Und außerdem sind die Richter doch zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht?

Ein Strafrichter, der auch für Bußgeldsachen zuständig ist, muss im Schnitt pro Arbeitstag etwa 1 Verfahren erledigen. Hört sich nicht so schlimm an, wird aber mit Lesen der Akte, Vorbereitung des Verfahrens, Duchführung der Hauptverhandlung, anschließend Schreiben des Urteils ziemlich eng. Da es auch immer Verfahren gibt, für die ein Tag einfach nicht reicht, müssen andere zwangsläufig schneller erledigt werden. Deswegen sind Richter typischerweise darauf aus, Verfahren (wo es geht!) schnell zu erledigen, um Zeit für die wirklich wichtigen Verfahren zu haben.

Wenn ich also einen solchen Richter mit einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Barfuss-Autofahrens belästige, wird ihn zunächst wenig interessieren, ob das tatsächlich verboten ist oder nicht. Er wird sich schlicht und ergreifend aufregen, dass ich ihn mit meinem "Spleen" belaste. Er wird der Meinung sein, dass wenn ich schon barfuss Autofahren muss, mir das dann auch 50,- € wert sein sollte und ich seine Zeit nicht damit vergeuden soll, dass ich die nicht bezahlen will. Und er wird es seinen Richterkollegen erzählen (die schließlich auch alle zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, also untereinander ungeniert tratschen können). Ich würde mich also nicht dadurch lächerlich und bei der Richterschaft unbeliebt machen, dass ich barfuss Auto fahre, sondern dadurch, dass ich über einen solchen "Schmarrn" auch noch prozessieren will.

Da gefallen mir aquajeans und Markus U. viel besser, zumindest Markus U. ist ja eigentlich ziemlich locker drauf. Zu so einem steifen Herrn mit fetten Schuhen und Socken, Anzug und Krawatte kann ich halt nur schwer Vertrauen fassen, aber wenn der Anwalt so sympathisch rüberkäme wie Markus U., könnte ich mir echt meinen Kummer von der Seele reden und wüßte die Angelegenheit in guten Händen.

Ich hoffe sehr, dass ich nur wegen nach konservativer Ansicht "korrekter" Kleidung im Beruf noch nicht unsympathisch rüberkomme, aber das ließe sich nur im persönlichen Gespräch klären. Anders als Kollege Markus U. trage ich im Übrigen in der Freizeit sogar kurze Hosen. Es ist mir mittlerweile auch egal, ob mir derart ausstaffiert und barfuss beim Waldspaziergang ein Mandant begegnet, weil ich davon ausgehe, dass der mich oft genug im Anzug gesehen hat und weiß, dass ich in einer Verhandlung über sein Anliegen stets "korrekt gekleidet" auftreten werde. Genau das erwartet er aber auch! Ich vertrete nun mal nicht unbedingt die kleinen Leute (von denen übrigens auch viele von ihrem Anwalt Anzug und Krawatte erwarten, damit sie sich und ihr Anliegen ernst genommen fühlen!), sondern Wirtschaftsunternehmen und Unternehmer mit regional bedingt eher konservativer Einstellung, die mich nunmal - berechtigt oder nicht - zunächst an meinem Äußeren messen.

Bisher hatte ich aber noch keinen Anwalt nötig, und ich hoffe, daß das auch so bleibt.

Die Lebenssituation, in der man einen Anwalt braucht, ist fast immer unangenehm, so dass ich jedem von Herzen wünsche, dass er nie in eine solche kommt - auch wenn ich davon lebe.

Liebe Grüße und nix für ungut,
Sabrina

Gleichfalls
Oliver S.

Der längere Hebel

Michael aus Zofingen, Stammposter, Tuesday, 06.03.2007, 06:47 (vor 6410 Tagen) @ Engel

Hallo Engel,

ich selber habe nie ein Auto besessen. Und wenn ich mir tatsächlich eins anschaffen sollte, dann würde ich es auch barfuß. Mögliche Polizeikontrollen wären kein Grund. Wie schon andere gesagt haben, ist die barfüßige Benutzung von privaten Fahrzeugen, egal ob Auto, Motorad oder Fahrrad nicht verboten. Als Autofahrer ist man in dem Vorteil, daß Barfüßigkeit während der Fahrt nicht gesehen wird, beim Fahrrad oder Motorrad fällt es schon mehr auf, speziell dann, wenn man zusätzlich noch kurze Hosen trägt. Wenn man als Autofahrer angehalten wird, dann also in der Regel nicht wegen barfuß, sondern wegen anderer Dinge (z.B. zu schnelles Fahren, nicht funktionierendes Licht). Und wenn das "andere" schon eine gebührenpflichtige Verwarnung nach sich zieht, dann wird der Polizist, nicht versuchen, das "barfuß" auch noch ins Spiel zu bringen.

Der Polizist sitzt in der Tat am längeren Hebel. Bei der Bestimmung der Bußenhöhe ist er nicht an eine fixe Zahl gebunden, sondern er hat einen Ermessenspielraum. Und es ist durchaus möglich, daß er beim gleichen Delikt eine unterschiedliche Höhe bestimmt. Eine attraktive junge Frau muß vielleicht weniger bezahlen als eine alte Frau mit Krampfadern. Und wenn der Polizist in der Freizeit am liebsten lange Jeans und Turnschuhe trägt, dann würde er von einem solchen Autofahrer weniger verlangen als von einem Schlipsträger einerseits und von einem kurzbehosten Barfüßer andererseits. So kommt eins zum anderen. Wie will man als Betroffener nachweisen, daß der Polizist die Bußenhöhe wegen barfuß in den oberen Bereich gelegt hat.

Als Radfahrer wurde ich schon häufig kontrolliert, auch schon vor meiner Barfußzeit, wenn ich beim Radfahren kurze Hosen trug. Dabei ist das ebenso wenig verboten. Meistens waren irgendwelche Spießer, die womöglich verbotenerweise während der Fahrt die Polizei per Handy gerufen haben. Nur selten handelten die Polizisten eigenmächtig. Manches Mal mußte ich sämtliche Taschen auspacken, mein Fahrrad wurde auf Fahrtüchtigkeit kontrolliert. Offensichtlich suchten die Beamten irgendwas, um mir eine Buße anhängen zu können, wenn sie schon wegen mir "chrampfen" mußten anstatt in der warmen Wachstube die Zeit mit Jassen zu verkürzen.

In der Schweiz haben Polizisten mehr Macht als andere. Sie dürfen beispielsweise jede "verdächtige" Person überprüfen. Nirgendwo steht geschrieben, was verdächtig ist. Und für manch einen prüden Polizisten ist barfuß an sich verdächtig. Oder eine schwarze Haut. Oder eine gewisse äußere Ähnlichkeit mit einem (angeblichen) Verbrecher. Die Beamten sind nicht einmal verpflichtet, einem genaue Auskunft zu geben. Sie dürfen einen sogar behufs Abklärung eine kurze Zeit in Polizeigewahrsam nehmen, ohne daß gleich die Gerichte eingeschaltet werden müssen, etwa dann, wenn Fluchtgefahr besteht.

Ich wurde einmal von der Polizei abgeholt, als in der Nähe ein Kind mißhandelt wurde. Die Tatsache, daß ich schon öfter barfuß und in kurzen Hosen der Polizei aufgefallen war, war Grund genug, mich in den Kreis der möglichen Täter einzugrenzen und einzusperren (von Freitag, später Nachmittag bis Sonntagmorgen). Länger behalten konnten sie mich nicht, dann hätten sie Gerichte einschalten müssen. Gemein fand ich, daß sich der wahre Täter bereits einen Tag vorher der Polizei gestellt hatte. Aber die Kompetenzen hat sie nicht überschritten. Und wie will ich der Polizei nachweisen, daß sie mich nur deswegen verdächtigt hat, weil ich eine Vorleibe fürs Barfußlaufen und fürs Tragen von kurzen Hosen habe? Das kann ich nicht. Obwohl ich überzeugt bin, daß die Polizeischergen mich niemals verdächtigt hätten, wenn ich in der Freizeit ebenfalls lange Hosen und Schuhe getragen hätte?

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Die selbe Sache und das alte Leid

Barpfotenbaer, Stammposter, Monday, 05.03.2007, 10:13 (vor 6411 Tagen) @ Engel

Diese Diskussion ist uuuuuuuuuuuuralt, aber nie eindeutig geklärt, und deshalb trotzdem interessant :-))

Naja, eigentlich ist die Rechtslage schon eindeutig: Es ist nach §irgendwas nicht ausdrücklich verboten. Aber in Deutschland trauen wir uns ja nichts, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Vielleicht ist das der Kern des Problems? Wir müssen immer damit rechnen, daß Verkehrspolizisten, Versicherer etc. diese bisher nicht klar definierte Rechtslage je nach Vorliebe anders auslegen.

Schon vor einiger Zeit hatte ich mal ein Anschreiben an meine KFZ-Versicherung formuliert um schriftlich die Absolution zu erhalten, barfuß fahren zu dürfen. Vor allem deshalb, damit sie mir im Falle eines Unfalls nicht plötzlich einen Strick daraus drehen.
Ich habe dieses Schreiben nie abgeschickt. Denn wenn sie -- so unsinnig das auch ist -- behaupten, ich dürfe es nicht, und führe trotzdem ohne Schuhe, dann hätte ich ab dem Moment keinen Versicherungsschutz mehr. Ich liefe dann nämlich Gefahr, daß dort ein sturer Sachbearbeiter darüber entscheidet, ob ich barfuß fahren darf oder nicht, völlig ungeachtet dessen, daß ich barfuß mittlerweile sicherer fahren kann, als mit Schuhen (Gelegentlich erwische ich mit meinem großen Schuh in unserer italienischen Gehhilfe sogar zwei Pedale gleichzeitig, das passiert barfuß nie!) Und ich denke, solange er die Sachlage nicht prüfen kann oder selber ein Barfußfahrer ist, wird er im Zweifel die für ihn sicherere Entscheidung treffen. "Also Schuhe tragen, so wie alle anderen auch." Dann kann ihm nichts passieren.

Ich könnte dann allenfalls die Versicherung wechseln und mir gezielt eine suchen, die es mir schriftlich erlaubt.

Fazit des Problems: Wir wissen, daß wir es dürfen. Das bringt uns aber nicht viel, solange es diejenigen nicht wissen, die uns im Ernstfall unser Recht garantieren müssen!

Was uns fehlt, ist ein Präzedenzfall, der hierüber eindeutig entscheidet. Doch halte ich das Risiko sehr hoch, daß, sollte es einmal zu einer Entscheidung vor Gericht kommen, gegen das barfüßige Autofahren entschieden wird. Denn die Existenz der Schuhpflicht bei der Personenbeförderung (als Arbeitsschutzmaßnahme) könnte da schon als Vorentscheidung Einfluß nehmen, meine ich.
Auch glaube ich, daß die Argumentation so wäre: "Ein Autofahrer muß in der Lage sein, sofort aus dem Auto auszusteigen und Erste Hilfe zu leisten, auch wenn Scherben und Blechteile herumliegen!" Wie würdet Ihr da als beschuhte Ottonormalrichter wohl entscheiden?

Ich denke also, wir dürfen es jetzt, solange noch nicht dagegen entschieden wurde.

Grüße vom Barpfotenbären

PS: <Zynismus>Ich setze auf die Klimaerwärmung. Wenn die alle in ihren Schuhen verglühen, haben wir eine echte Chance ... :-))</Zynismus>

Pssst! Es ist ein Spiel mit dem Feuer...

Jay, Stammposter, Monday, 05.03.2007, 12:05 (vor 6411 Tagen) @ Barpfotenbaer

Hi Barpfotenbär,
zwar könnte ich mich vor Begeisterung & Lob über diese Replik überschlagen, aber auch darum beten, daß sie nicht von den falschen Leuten (mit)gelesen wurde, sie könnte von diesen Leuten als Gedankenspender für laute dumme Ideen benutzt werden...

Auch ich bin so zynisch: Soll doch endlich Wirklichkeit werden, was HÖRZU für das Jahr 1990 und Hamburg orakelte: Daß dort Palmen wachsen. Die Erfahrung lehrt allerdings, daß sog. "entwickelte" Gebiete auf der Welt mit mildem Klima sich meist nicht besonders BF-freundlich entwickeln (siehe insbesondere den sog. Sun Belt der USA, über Südeuropa bin ich jetzt zu wenig informiert).

Frau Merkel kann ja versuchen, mit hohen Sondersteuern & Abgaben das Klima zu reparieren. Dann werden halt bald für die einheimische Bevölkerung nur mehr 4räder aus China erschwinglich sein, mit entsprechenden Folgen für die Arbeitsplätze, vielleicht auch für ein paar barfüßige.

Freundliche BF-Grüße von jemand, der seinen einst paradiesischen & gutbezahlten Barfuß-Arbeitsplatz überwiegend wg. Globalisierung verloren hat.
Jay

Einen Lamborghini fährt man barfuß - heute im DSF !

Andi35 @, Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 20:45 (vor 6411 Tagen) @ Martin

Hi Martin!

Klar, mit High Heels kann man ja auch nicht gescheit fahren, das ist nicht ganz ungefährlich und im Gegensatz zu der Meinung, barfuß Auto zu fahren sei verboten, ist es >das< wirklich!
Was diesen Beitrag angeht:
das gilt übrigens nicht nur für einen Lamborghini, sondern z.B. auch für einen Peugeot 205 Diesel! :-D

Amüsierte Grüße von Andi

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