Barfuß und Geschäfte - Zusammenstellung (Hobby? Barfuß! 2)

Georg @, Stammposter, Thursday, 21.12.2006, 18:57 (vor 6550 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Tagen einmal einige besonders aussagekräftige Postings zum o.g. Thema zusammengestellt. Irgendwann landet das auch mal im "Best of" - bis dahin sei es hier schon einmal publiziert.
Georg

--

Von: barefoot - Heino
Pickbrenner

Gesendet: Mittwoch, 30. August 2006 08:31

An: Hamburg@saturn.de

Betreff: Kleine Anfrage an die Geschäftsführung

Liebe Saturn-Crew, sehr geehrter Herr ...,

gestern habe ich nach wohlverdientem Feierabend, wie schon so oft, ihre Filiale
in Hamburg besucht, um mir eine CD zu kaufen. Als lang- und ganzjähriger, sehr
konsequenter Barfüßer hatte ich in all den Jahren nie Probleme in ihrem Markt.
Auch fielen Beratungen ihrer Verkäufer, sei es bei kleineren oder größeren
Anschaffungen, ungeachtet meiner Schuhlosigkeit, stets souverän und adäquat
professionell aus. Zu meiner großen Überraschung wurde ich gestern von einem jüngeren
Sicherheitsmitarbeiter ihres Hauses auf der Rolltreppe dahingehend angesprochen,
dass ich bitte Schuhe anziehen solle. Als ich dies verneinte, geleitet durch die
Tatsache, dass ich keine Schuhe habe und somit auch nicht mit mir führe, wurde
ich aufgefordert den Markt zu verlassen. Das Auftreten ihrer Kraft war in der
Form tadellos. Ich konnte mich mit ihrem engagierten Sicherheitsmann dahingehend
einigen, dass ich vorab ein CD erwerbe und dann den Markt umgehend verlasse. Ein
schales Gefühl blieb mir, zumal ich eigentlich auch im Bereich der
Konsumelektronik, wir planen in der Vorweihnachtszeit die Anschaffung eines
recht großen TV-Gerätes, ein wenig bummeln wollte.

Das Risiko von möglichen Fußverletzungen kann meines Erachtens als
Argumentation gegen Barfüßigkeit kaum herhalten, da man geleitet von diese
Sorge, auch alle dünnsohligen Schuhe, Schuhe mit Pfennigabsätzen und zum
Beispiel Sandalen aller Art des Hauses verweisen müsste Der
"Sicherheitswert" derartiger Schuhe dürfte partiell sogar noch
niedriger sein, als die von Barfüßigkeit ausgehenden Gefahren. Setzte man die
Sorge um die Kunden konsequent um, diese könnten sich ja auch ungewollt mit
einem Schal an der Rolltreppe strangulieren, bliebe nur noch die Verlagerung des
Geschäftsverkehrs auf eine Internetplattform a la "amazon". Da ich
hoffe, auch von meiner restlichen Erscheinung nicht ein Bild der Verwahrlosung
abgegeben zu haben, bin ich ob des Hausverweises um so ratloser.

Kurzum meine Frage, darf ich noch bei Ihnen einkaufen, barfüßig - selbstverständlich,
oder wären Sie dankbar, wenn ich ihren Markt fortan meide?

Barfüßige Grüße und einen guten Start in den Tag

Heino Pickbrenner


Sehr geehrter Herr
Pickbrenner,

vielen Dank für Ihre Mail.

An dieser Stelle möchte ich mich bereits für Ihre Kritik bedanken.

Wenn unsere Kunden uns auf unangenehme Erlebnisse aufmerksam machen, haben wir
eine Chance, Dinge besser zu machen. Natürlich können Sie gerne weiterhin barfüßig
bei uns einkaufen. Es hat in unserem Haus bisher keinerlei Regelungen oder
Anweisungen gegeben, die nur Kunden mit Schuhwerk das Betreten unseres Marktes
erlauben. Auch in Zukunft wird es diese Regelungen nicht geben. Wir haben den
betreffenden Mitarbeiter ausfindig gemacht. Sicherheitsbedenken haben den
Kollegen zu seiner Aktivität animiert. Unser Personal ist aufgrund Ihrer Mail
informiert worden, das es die freie Entscheidung des Kunden ist, mit oder ohne
Schuhe unseren Laden zu betreten. Wir freuen uns, Sie auch weiterhin barfüßig
in unserem Saturn beraten und bedienen zu können. Für die entstandenen
Unannehmlichkeiten möchte ich mich bei Ihnen in aller Form entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

...

Vertriebsleiter

Saturn Hamburg

Mönckebergstrasse 1

Eine grandiose Mail. Rechtschreibung, Stil, Grammatik und natürlich der trotz
des Rauswurfs positiv rüberkommende Text an die Geschäftsleitung. Da kann ja
keine andere Antwort kommen. Einfach Klasse.

Gruß Berni(N)


Hallo Heino,

Glückwunsch zu dem Brief und der erzielten Reaktion. Ich glaube, dass es sich
bei Wachleuten oder Bahnschaffnern ähnlich verhält, wie bei anderen Menschen,
die eine Negativeinstellung bezüglich des Barfußlaufens haben. Es ist
vielleicht nicht ihre Dienstauffassung, die sie zu derartigen Reaktionen
verleitet, sondern vielleicht nur die innere Einstellung oder die Ansicht, die
sie von Mutti mit auf den Weg bekommen haben.

Gruß aus Nordenham, Descalzar


Den Brief hast Du ja wirklich schön formuliert. War auch schon oft barfuß im
Saturn Altwarmbüchen (bei Hannover) und habe dort noch keine negativen
Erfahrungen gemacht. Security-Leute waren da allerdings auch noch nie und eine
Rolltreppe gibt es da auch nicht (nur ein Rollband). Vermutlich hat der
Security-Mann ja nur Angst vor Regressansprüchen gehabt, wenn bei der Benutzung
der Rolltreppe was passiert. Hier hat doch auch schon mal jemand gepostet, dass
er ein Schild mit durchgestrichenen Barfüßen vor einer Rolltreppe gesehen hat,
und ganz ungefährlich ist das ja auch nicht (was mich bisher aber nicht davon
abgehalten hat es auch mal gelegentlich zu machen). Notfalls kann man ja auch
alternativ Treppe oder Aufzug benutzen, falls sich die Security ganz
unnachgiebig erwiesen hätte. Trotzdem finde ich es schön dass sich SATURN so
positiv dazu geäußert hat. In einem SATURN-Markt habe ich subjektiv auch ein
sichereres Gefühl, da dort ja keine Glasscherben rumliegen können und auch
keine Kunden mit Einkaufswagen durch den Markt rollen und überall befindet sich
Teppichboden - es ist also fast so, wie wenn man zu Hause barfuß geht, habe
dort auch mal einen barfüßigen Jungen in der CD-Abteilung gesehen (letzten
Sommer).

Barfüßige Grüße

Rainer L.


--


Diesmal Plus

Hallo, ich hatte schon wieder Ärger mit einem Lebensmittel-Discounter, diesmal
Plus. Was vorfiel, könnt Ihr aus der folgenden Email entnehmen, die ich am
21.8. an Plus geschrieben habe:

"Guten Tag,

heute Vormittag war ich in der PLUS-Filiale Bucher Chaussee 57, 13125 Berlin
einkaufen. Meine 3-jährige Tochter hatte bei dem schönen Wetter keine Schuhe
an. Da man bei PLUS leider nicht am Drehkreuz vorbei kommt, ohne das im Wagen
sitzende Kind derweil heraus zu nehmen, ging meine Tochter mir voraus durch das
Drehkreuz. Ich war kaum auf der anderen Seite angekommen, und wollte gerade das
Kind in den Wagen setzen, da sprach mich eine Kassiererin an. Sie wies mich
streng darauf hin, dass Barfußlaufen im Laden verboten wäre, und ich nur
einkaufen dürfe, wenn ich das Mädchen in den Kindersitz des Wagens setze. Ich
erwiderte, dass der strenge Ton gar nicht nötig wäre, da ich schließlich noch
gar keine Gelegenheit hatte, sie hineinzusetzen. Der Sitz war schon aufgeklappt.

Sie erwiderte, dass sie es schon seltsam genug fände, dass ich das Kind barfuß
laufen lasse. Meine Erwiderung, dass es ja nur unsere Sache wäre, bestätigte
sie.

Ich überlegt kurz, ob ich wieder gehen soll, und fortan woanders einkaufen
soll, denn ich muss mich nicht so zurechtweisen lassen. Aber ich hatte es eilig,
deshalb kaufte ich doch wie geplant dort ein.

Nun meine Frage: Gibt es tatsächlich eine Regel bei PLUS, die das Barfußlaufen
verbietet?

Ich gehe selber gelegentlich draußen barfuß, und habe dann auch keine Schuhe
im Gepäck. Dabei habe ich schon öfters mal in der einen oder anderen Filiale
eingekauft, und wurde nie dabei zurecht gewiesen. Allerdings nicht in der oben
genannten.

Gilt die Regel nur für die spezielle Filiale? Oder wurde sie etwa nur spontan
aufgestellt?

Es wäre schon günstig, das zu wissen, damit ich in dem Fall auf andere
Discounter ausweichen kann. Ich habe auch Austausch mit anderen Leuten, die
gerne barfuß laufen. Diese würde es sicher auch interessieren, wenn in einem
Discounter Barfußlauf-Verbot herrscht.

Mit freundlichen Grüßen, Tanja Röcher"


Ich hatte schon ein bisschen
Angst, dass durch meine Anfrage erst ein Barfußverbot erstellt würde. Wie
sollte ich Euch DAS beibringen ;-)?

Aber es kam nicht so. Plus war schneller als Lidl. Die Antwort kam am 29. Sie
wollten meine Telefonnummer haben. Gestern rief mich dann die Bereichschefin an.
Sie erklärte mir, dass vor kurzem in jener Filiale ein Kind in eine Scherbe
getreten sei, und dass die Kassiererin wohl in Erinnerung an den Anblick des
Blutes so schroff auf Katharinas Barfüßigkeit reagiert hätte. Sie
entschuldigte sich im Namen der Kollegin und bestätigte mir, dass es die
Kollegin gar nichts anginge, ob und was mein Kind an den Füßen habe.

Dann stellte ich dann noch mal die Frage, um die es mir eigentlich ging: Ob es
tatsächlich verboten wäre, bei Plus barfuß zu laufen. Sie antwortete mit
einer zögerlichen Stimme, dass es, nun ja, nicht gerade verboten ist. Es wäre
halt gefährlich. Es treten öfters mal Leute in Scherben, gerade im
Kassenbereich, vom Leergut. Außerdem rutschen öfters mal welche aus, wenn was
verschüttet war. Und ich kann ruhig barfuß laufen, sie können aber keine
Haftung dafür übernehmen. Aber ich würde ja sicher gut aufpassen, das ist ja
im Laden auch nicht anders als auf der Straße.

Obwohl alles, bis auf Letzteres gelogen war, nahm ich ihre Antwort an, und erklärte,
dass es mir im Traum nicht einfallen würde, jemand anders dafür verantwortlich
dafür zu machen, wenn ich nicht aufpassen kann, wo ich hin trete.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es bei Plus vorkommt,
dass Kinder und andere Leute ständig barfuß in Scherben treten und
ausrutschen. Und die Haftung ablehnen können sie auch nicht. Aber das war mir
egal.

Ich bedankte mich freundlich, und sie sich auch. Und wir hatten wohl beide das
Gefühl, wieder eine unangenehme Beschwerde souverän und erfolgreich
abgearbeitet zu haben.

Also folglich: bei Plus ist Barfußlaufen generell erlaubt, aber nicht gerne
gesehen. Falls mich mal wieder einer in einer Plus-Filiale aufs Barfußlaufen
anspricht, kann ich jetzt immer sagen: Also, ich habe mit Frau S. darüber
gesprochen, und sie hat es mir erlaubt...

Mein Herzblatt hat grinsend mit den Augen gerollt. Er meinte, bald habe ich alle
durch. Naja, Extra, Netto und Aldi fehlen noch. Aber die letzten beiden sind für
uns eh uninteressant, da sie kaum Biosachen führen.

Gruß, Tanja

Hallo Tanja, auch ich finde es richtig, dass Du protestiert hast. Wenn ein
Verbot erst einmal ausgesprochen ist, hat man nicht mehr viel zu verlieren -
abgesehen vom eigenen Aufwand. Da muss man überlegen, ob man diesen investieren
möchte - was davon abhängig sein wird, wie wichtig einem die Sache ist.

Das Argument mit den Scherben ist von allen (Schein-)Argumenten im Zweifel noch
das stichhaltigste. Scherben dürfen aber in einem Geschäft ohnehin nicht
herumliegen, weil jederzeit jemand - insbesondere kleine Kinder - stolpern und
mit ungeschützten Körperteilen wie Gesicht, Händen etc. hineinfallen könnte.
Insofern erweist sich auch dies als Scheinargument.

Was auch mir in derartigen Situationen - zum Glück kommen sie ja extrem selten
vor - am meisten aufstößt, ist die offensichtliche Willkür, mit der eigene Maßstäbe
ästhetischer oder sonstewelcher Art zum Maß aller Dinge erhoben werden. Und
das geschieht besonders gern auch in einem reichlich arroganten Ton, was zwar
den Charakter der Betreffenden verdeutlicht, die Sache insgesamt aber gar nicht
besser macht - im Gegenteil.

Grüße aus Köln

von Georg, der noch aus keinem Geschäft barfuß "herausgeflogen" ist


[auch
ich finde es richtig, dass Du protestiert hast. Wenn ein Verbot erst einmal
ausgesprochen ist, hat man nicht mehr viel zu verlieren - abgesehen vom eigenen
Aufwand
]

Sie hätten mal auf mein Schreiben hin allgemein über das Thema nachdenken können
und beschließen, aus Vorsicht allgemein das Barfußlaufen in den Filialen zu
verbieten. Ich habe ja an die Adresse , die ich auf der Plus-Homepage gefunden
habe geschrieben und mich nicht an die Filiale selber gewandt. Allerdings hielt
ich die Gefahr nicht für allzu groß. Schließlich hat Lidl sich ja auch beeilt
mir zu versichern, dass ich gerne barfuß laufen darf.

Aber die Antwort hat so geklungen, als ob da allgemein schon mal drüber
nachgedacht wurde.

[Argument mit den Scherben ... dürfen
aber in einem Geschäft ohnehin nicht herumliegen, weil jederzeit jemand -
insbesondere kleine Kinder - stolpern und mit ungeschützten Körperteilen wie
Gesicht, Händen etc. hineinfallen könnte. Insofern ... Scheinargument.
]

Das werde ich mir fürs nächste Mal merken, wenn mir wieder einer damit kommt.

[Was ... am meisten aufstößt, ist die
offensichtliche Willkür, mit der eigene Maßstäbe ästhetischer oder
sonstewelcher Art zum Maß aller Dinge erhoben werden. Und das geschieht
besonders gern auch in einem reichlich arroganten Ton
]

Ja, das hat mich eben auch sehr genervt, dass sie so mit mir gesprochen hat und
dass mich so rum kommandiert hat. Und im Nachhinein hat sich ja herausgestellt,
dass sie das Barfußverbot selber erfunden hat. Obwohl mir das ja in dem Moment
eigentlich schon klar war.

Gruß, Tanja


Ich erinnere mich an ein
Gerichtsurteil, wo der Supermarkt haften musste, weil eine Frau auf einem
Salatblatt ausrutschte. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, dass
das Personal verpflichtet sei, alle 30 Minuten den Boden zu inspizieren und
sauber zu machen. Nur ist das in der Praxis auf Grund der Personalausdünnung völlig
unmöglich. Gerade bei Plus sitzt in der Regel nur eine Person an der Kasse und
sonst gibt es kein Personal.

Und seit ich einen kleinen Minijob im Getränkemarkt habe, weiß ich auch, wie
schnell da was in Scherben geht und vor allem, dass trotz aller Vorsicht und
Sorgfalt gerade die winzig kleinen Splitterchen, die man kaum sieht, vor allem
bei weißem Glas, liegen bleiben. Außerdem dauert es eine Weile bis die
Gefahren beseitigt sind. Selbst mit meinem geübten Barfüßerblick habe ich
nach dem dritten Mal aufkehren immer noch solche Kleinstteile entdeckt.

Und ich weiß auch, dass ich zweimal ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen musste,
um solche Kleinstteile aus meinem Fuß zu entfernen.

Da ich auch schon mehrere Barfüßer, auch Kinder, im Laden beobachtet habe,
wollte ich auch schon meiner Chefin vorschlagen, ein Schild aufzustellen, dass
das barfüßige Betreten auf eigene Gefahr erfolgt.

Lothar


Die Lösung dafür kann aber
nicht sein, dass die Kunden demnächst im Weltraumanzug das Geschäft betreten,
um vor allen Eventualitäten geschützt zu sein. Entweder werden solche Urteile
in Zukunft nicht mehr gefällt - oder der Laden richtet sich darauf ein (was die
Kunden dann freilich an den Preisen merken werden).

[Da ich auch schon mehrere Barfüßer,
auch Kinder, im Laden beobachtet habe, wollte ich auch schon meiner Chefin
vorschlagen, ein Schild aufzustellen, dass das barfüßige Betreten auf eigene
Gefahr erfolgt.
]

Dagegen ist meines Erachtens auch nichts einzuwenden.

Außerdem ist die "Gefahrenlage" im Getränkeshop sicher anders
einzuschätzen als in einem Supermarkt. Der Bitte eines Getränkemarkts, Schuhe
anzuziehen, bin ich auch nachgekommen, weil ich das nachvollziehen kann. Danach
habe ich allerdings meinen Getränkelieferanten gewechselt :-))

Ich habe mich übrigens vorgestern aus Schusseligkeit im Dienst an unserem
Papierschneider geschnitten - mit Handschuhen wäre das natürlich nicht
passiert. Ich werde aber niemanden verklagen - dadurch hat das Hinweisschild,
dass das barhändige Benutzen auf eigene Gefahr geschieht, wohl auch noch etwas
Zeit.

Serfuß, Georg


--


Hallo miteinander!

In diesem ach so barfußfreundlichen Herbst passierte mir nun am eigenen Leib
zum ersten Mal seit fast 3 Jahren eine echte Zurückweisung im öffentlichen
Leben wg. Barfuß. In einem METRO-Großmarkt, in dem ich wirklich seit 2 Jahren
immer wieder barfuß einkaufen war, hat man mich am Montag nicht mehr
reingelassen, bevor ich nicht ein Paar Schuhe anziehen würde. Aber lest selber:


An die Geschäftsleitung

Metro-Verbrauchermarkt Linden

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit vielen Jahren bin ich bei Ihnen Kunde und genieße immer wieder den
entspannten Einkauf der größeren Dimension bei Ihnen im Hause in Linden.
Besonders angenehm empfinde ich dabei Ihr ausgesprochen serviceorientiertes und
freundliches Personal, was mir als Kunden sehr oft eine große Hilfe ist.

Am vergangenen Montag (20.11.2006) wurde ich allerdings Mittelpunkt einer sehr
unerfreulichen Begebenheit in Ihrem Hause. Gegen 19:30 betrat ich Ihren Markt um
einige Informationen zu speziellen Produkten einzuholen und einige wenige
Kleinigkeiten mitzunehmen. Während dieses Einkaufs stieß ich auf Ihr Angebot
an Schwerlastregalen, weshalb ich den Markt durch die Eingangskontrolle noch
einmal verlassen musste, um mir einen Einkaufswagen von draußen zu holen. Diese
Absicht erläuterte ich auch der Mitarbeiterin am Empfang. Nachdem diese mich
nach draußen gelassen hatte, fielen ihr meine unbeschuhten Füße auf und sie
erklärte mir, dass sie mich barfuß nicht mehr in den Markt einlassen könne.
Trotz meiner Hinweise, dass ich

1. seit mehr als 2 Jahren immer wieder barfuß bei Ihnen ohne jegliche
Beanstandung einkaufen war,

2. generell keine Schuhe mehr trage und

3. die Waren meines begonnen Einkaufs noch im Markt seien, und ich gerne diesen
Einkauf abschließen wolle, konnte sie dazu bewegen mich einzulassen.

Erst als ich ein Paar Schuhe aus meinem Auto holte, das ich dort für Notfälle
bei Verkehrsunfällen mit mir führe, konnte ich wieder den Markt betreten.
Meine Bitte, mit der Marktleitung sprechen zu dürfen wurde mir umgehend gewährt
und in einem sehr freundlichen Gespräch erklärte mir Herr J..., dass es tatsächlich
eine Anweisung an die Mitarbeiter gebe, Kunden, die barfuß laufen nicht
einzulassen. Offenbar befürchten Sie als Betreiber des Marktes
haftungsrechtliche Konsequenzen, sollte es während eines Einkaufs zu
Verletzungen kommen.

Ich habe Herrn J... meine Position erläutert und angeboten, eine
Haftungsausschlusserklärung abzugeben, um Sie abzusichern. Er sagte mir eine
wohlwollende Prüfung durch die Betriebsleitung und die Rechtsabteilung zu, bat
mich aber um eine schriftliche Eingabe.

Ich laufe nun seit mehreren Jahren in nahezu allen Situationen des Alltags das
ganze Jahr hindurch barfuß Diese Erfahrung erlaubt es mir sehr gut das
Verletzungs- und oder Unfallrisiko des Barfußlaufens für meine Person
realistisch einzuschätzen. Aus diesem Grund fällt es mir leicht, Sie ausdrücklich
von jedweder Haftung freizustellen für Verletzungen meiner Person, die während
eines Besuches in Ihrem Hause entstehen und ursächlich oder modal mit meiner
Barfüßigkeit zusammenhängen.

Sollten sie mir unter Berufung auf Ihr Hausrecht trotz dieser Erklärung
weiterhin das Betreten des Marktes nur in Schuhen gestatten, müsste ich leider
künftig auf entsprechende Einkäufe verzichten, was mir außerordentlich leid täte.
Andererseits ist das Barfußlaufen inzwischen für mich zu einer so großen
Selbstverständlichkeit geworden, dass ich mich durch eine solche
Reglementierung zu sehr in meiner persönlichen Freiheit eingeengt fühlen würde.
Dies schmälerte den Einkaufsgenuss bei METRO dann doch erheblich.

Gestatten Sie mir auch den Hinweis, dass ich in dieser Zeit aus eigener
Erfahrung berichten kann noch nie eines Einzelhandels- oder Großhandelsgeschäftes
wegen des Nichtgebrauchs von Schuhen verwiesen worden zu sein und aus vielen
Berichten von anderen Barfuß-Gängern in der Bundesrepublik (siehe z. B.:
www.hobby-barfuss.de) weiß, dass es zwar hin und wieder im Bereich von
Verbrauchermärkten gleichgelagerte Diskussionen gibt, aber bisher keine
Handelsvertretung nach Kenntnis der Umstände auf die Durchsetzung dieser
Hausordnung bestanden hat.


Ich bin auf die Reaktion
gespannt. Mir lag auf der Zunge (auf der Tastatur) an den letzten Absatz noch
anzufügen, dass ein Präzedenzfall im Metro-Markt sicher im Internet auf öffentliches
Interesse stoßen würde, habe mir aber diese Drohgebärde bewusst verkniffen,
da die persönlichen Gespräche ja SEHR freundlich abliefen.

Barfüßige Grüße, Martin (Giessen)


Hi Martin, ausgezeichnet geschrieben, ich sehe nicht die geringste
Verbesserungsmöglichkeit. Zum einen hat man ja immer noch die gute "Geschäftsbeziehung"
hervorgehoben, gleichzeitig auch die Sache mit den
"Verletzungsrisiken" disabled.

Aber: Gib nichts 'drauf, wenn Gespräche in "freundlicher Atmosphäre"
verlaufen, sich aber in der Sache nichts bewegt. Natürlich wird man in diesem
Fall die "Gesprächsatmosphäre" nicht vergiften, aber ich werde dann
zwar nicht im geringsten lautstärker, aber zunehmend sachlich-unterkühlt.

Erschreckend ist vor allem: WER hat Anweisung gegeben, BF-Kunden sozusagen als
"nicht geschäftsfähig" einzustufen, indem sie im Extremfall - wie
eine entmündigte Person - den Einkaufswagen mit der Ware stehen zu lassen
haben, sie also gar nicht zahlen "dürfen" und das Geschäft somit
nicht zustande kommt? War es die Marktleitung nur dieser Filiale, z. B. Hr.
J..., oder war dies bereits eine ALLGEMEINE Anweisung von oben, z. B. der
Leitung dieser Marktkette in Deutschland?

Ich fürchte nur, dass die sich wieder mit dem Verweis auf Haftung bei
Verletzungen und entsprechende Risiken 'rauswinden werden (obwohl, wie ich
bereits bei Wiener Hofburg/Schatzkammer ausführte, ein verletzter BF völlig
chancenlos ist, Behandlungskosten/Verdienstausfall/evtl. Schmerzensgeld
einklagen zu wollen, sie also juristisch völligen Mist reden/schreiben) und
nicht zugeben werden, dass das BF-Verbot rein ideologisch motiviert ist.

Dann ist die "Geschäftsbeziehung" ohnehin beendet und man kann oder
wird ihnen den juristischen Unsinn erläuternd und auf das Ideologische resümierend
zurückschreiben.

Es dürfte nicht so ganz einfach sein, der Marktkette ggf. durch die Presse
einen Imageschaden beibringen zu wollen. Weitere Details kann ich hier der Länge
wegen nicht bringen.

Evtl. (da schreiben aber dann am besten noch die wirklichen RAe unter den
Teilnehmern, z. B. Markus U. etwas dazu) hilft folgendes juristische Konstrukt:

Fragwürdig ist, ob eine Diskriminierung eines BFigen Kunden überhaupt zulässig
ist. Zum einen, weil ein solcher Markt kein Nobelrestaurant oder Kultstätte wie
die Bayreuther Festspiele sind, in denen man aufgrund "gesellschaftlichen
Konsenses" von einem bestimmten Outfit der Besucher "ausgeht".

Zum anderen gab es vor vielen Jahren einmal einen Prozess, weil der
Skihersteller Bogner sich einfach weigerte, bestimmte Endhändler
(Sportartikelgeschäfte) zu beliefern (ohne dass etwa Anlässe wie Zahlungssäumigkeit
u. dgl. gegeben waren). Bogner wurde total dazu verdonnert, alle zu beliefern,
"Diskriminierung" war nicht zulässig!

Äußerst besorgte Barfußgrüße, Jay


[Ich
fürchte nur, dass die sich wieder mit dem Verweis auf Haftung bei Verletzungen
und entsprechende Risiken 'rauswinden werden
]

Man kann trotzdem klar und deutlich die Antwort geben, dass einen diese Begründungen
nicht interessieren und dass man als Kunde an keiner weiteren Geschäftsbeziehung
interessiert ist :-))

Ein Geschäftsmann kann das Hausrecht in Anspruch nehmen oder durch seine
Angestellten ausüben lassen und beliebig viele Kunden aussperren. Er muss halt
mit seinen Umsatzeinbußen klarkommen. Wal-Mart, wo auch öfter Barfüßige
hinauskomplimentiert wurden, kommt in Europa allerdings auf keinen grünen
Zweig.

Die großen Handelskonzerne sind ja mehr oder weniger amerikanische Firmen, oder
sie buhlen verzweifelt um amerikanische Investoren. Doch wenn das auf Kosten der
Kundenfreundlichkeit geht, wird deren Geld in den Sand gesetzt und das mögen
die Aktionäre irgendwie nicht.

Wenn mich so ein Händler wegen Barfußlaufens vor die Türe setzt, ist das
unweigerlich das Ende der Geschäftsbeziehung. Punkt.

Man hat in einer freien Wirtschaft ja seine Alternativen -- und als Kunde
Anspruch auf eine anständige Behandlung!

Mach's gut und unbeschuht, Lorenz

[Wenn mich so ein Händler wegen Barfußlaufens
vor die Türe setzt, ist das unweigerlich das Ende der Geschäftsbeziehung. ...
So mache ich das auch.
]

Ich auch - aber immer mit entsprechend drastischer Bemerkung:

"Wenn es bei Ihnen zu gefährlich ist, muss ich in Zukunft eben woanders
einkaufen gehen!"

Ist mir das letzte Mal im März auf Gran Canaria passiert - und zwar in einen
vollkommen leeren Supermarkt. Ich habe den (leider nur mit wenigen Sachen gefüllten)
Einkaufskorb vor den Füßen des verdutzten Geschäftsführer stehen gelassen,
nur "!Hay otras tiendas!" (Es gibt andere Läden!) gesagt und den
Laden verlassen.

Gruß, Leo


Hallo zusammen,

ich würde noch sinngemäß folgenden Hinweis platzieren: das Ende der Geschäftsbeziehung
bedeutet, dass meine Kaufkraft demnächst die Arbeitsplätze des Personals
anderer Geschäfte sichert.

Georg


Soeben hat mich die
Marktleitung des METRO-Einkaufsmarktes angerufen und mir erklärt, dass es ab
sofort kein Problem für sie mehr sei, wenn ich bei ihnen barfuß einkaufen käme.
Die Mitarbeiter an der Eingangskontrolle wären entsprechend instruiert.

Man hat aber sehr wohl an der Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und
daher gelte diese Möglichkeit nur für den, der eine entsprechende schriftliche
Haftungsfreistellung einreiche...

Naja, für mich steht ja auch das vergnügliche Einkaufen im Vordergrund und gar
nicht das missionierende Barfußlaufen ;-)

Bin trotzdem mal auf die nächsten Male gespannt, was es für Reaktionen gibt -
und auf den Tag, wo noch ein Barfüßer rein will: "warum der und nicht
ich???" ;-)

Barfüßige Grüße, Martin


Prima, das hätte ich nicht
erwartet! Schreib ihnen einfach das "Betreten auf eigene Gefahr",
scanne ein Lichtbild von dir rein, mache eine Kopie, die du einer evtl.
Eingangskontrolle vorzeigen kannst (die werden ja nicht die Gesichter aller möglichen
BF-Besucher im Hirn gespeichert haben) und du hast einen Barfuß-Sonderausweis!
Das haut bei spießigen BF-Gegnern ein...

Alles Gute, Jay


--


Zur Haftungsfrage aus Sicht des Juristen [Man hat aber sehr wohl an der
Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und daher gelte diese Möglichkeit
nur für den, der eine entsprechende schriftliche Haftungsfreistellung
einreiche...]
Die wäre meines Erachtens nicht
erforderlich. Wer barfuß geht, weiß, dass er damit ein erhöhtes Risiko
eingeht, was Scherben, etc. angeht und muss sich daran festhalten lassen.

[Wenn also z.B. zerbrochene Gläser längere
Zeit rumliegen, ohne dass sich jemand darum kümmert, dann sind sie dafür
verantwortlich, wenn sich jemand dran schneidet. Wie wäre es denn, wenn z.B.
ein Kind stürzt und sich die Arme aufschneidet? Da lassen sich ja auch keine
Haftungsverzichtserklärung unterschreiben, wenn das Kind keine langen
Lederhandschuhe trägt. Sie wäre auch wirkungslos.
]

Es ist zwar richtig, dass wenn ein Kind stürzt und sich die Arme aufschneidet,
möglicherweise eine Haftung des Geschäftsinhabers aus "Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht" (wie wir Juristen das geschwollen nennen)
greifen würde. Entscheidend ist hier aber, dass wenn ein Barfüßler in die
Scherben tritt und sich verletzt, es eben nicht passiert wäre, wenn er Schuhe
getragen hätte. Daher in diesem Falle keine Haftung des Geschäftsinhabers.
Wenn man für alles haften würde, weil ja auch etwas anderes hätte passieren können
(Kind rutscht aus und verletzt sich), wäre das Haftungsrisiko uferlos, weil man
sich zu fast allem und jeder Situation etwas überlegen kann, was auch hätte
passieren können (insbesondere wenn man Kinder bemüht).

Anders hingegen in diesem Beispiel:

[wenn sie einem mit einem Hubwagen über
die Zehen rauschen, dann müssen sie erst mal erklären, ob und warum das mit
Flip Flops nicht zu Schäden geführt hätte.
]

Wenn unterstellt die Barfüßigkeit an Umfang und Schwere der Verletzungen
nichts geändert hat, kann sich der Geschäftsinhaber tatsächlich nicht auf
einen Haftungsausschluss berufen. Denn dann verwirklicht sich ja kein
spezifisches Risiko des Barfußgehens.

Allerdings wie man so schön sagt: Zwei Juristen, drei Meinungen. Meine Kollegen
Aquajeans und Markus U. sehen es vielleicht ganz anders. Gerade diese
Unsicherheit bei der Rechtsauslegung ist es jedoch, was die Sache für
Nichtjuristen undurchschaubar und gelegentlich auch frustrierend macht, so dass
sie häufig eben versuchen, auf Nummer sicher zu gehen.

Und wenn z.B. in Amerika Schadensersatz von McDonald's in Millionenhöhe bezahlt
werden muss, weil sich eine Kundin an Kaffee verbrüht hat, weil sie angeblich
überhaupt nicht damit gerechnet hat und auch nicht darauf hingewiesen wurde,
dass der heiß sein könnte, darf man sich nicht wundern, dass es dort bezogen
auf Barfuß-Verbote und deren Durchsetzung zu Auswüchsen kommt, wie kürzlich
z.B. von Lothar eindrucksvoll beschrieben. Und auch wir Deutschen mit unserer
Vollkasko-Mentalität dürfen uns nicht wundern, wenn immer mehr reglementiert
oder verboten wird, weil viele eben nicht bereit sind, die Folgen ihres
selbstbestimmten Handelns auch zu tragen.

Zurück zum Thema: Außerhalb von Strand und Schwimmbad läuft eben nur eine
verschwindende Minderheit der Bevölkerung barfuß. Und wenn die ernsthaft
erwartet, dass ihr unter keinen Umständen was passiert, wenn sie in Geschäften
oder der Innenstadt schuhlos unterwegs ist, wird das nicht zu einer Verbesserung
der Stadtreinigung bzw. der Sauberkeit im Laden führen, sondern zu Barfußverboten.
Daher sind diesbezügliche Beschwerden oder gar der Versuch Schadensersatz zu
bekommen, wenn man eben mal barfuß in eine Scherbe tritt (was ja ausweislich
aller Erfahrungsbericht in diesem Forum sehr viel seltener vorkommt, als
gemeinhin angenommen) unserer Sache nicht förderlich, sondern abträglich.

Gut ist es, wenn jemand wie hier auf seine Bereitschaft zur Eigenverantwortung
verweist und dies auch mit einem ausdrücklichen Haftungsausschluss
unterstreicht. Fatal wäre es aber, wenn jemand, womöglich noch unter Verweis
auf seine Barfüßigkeit, sich über Scherben im Laden beschwert. Die Folge wäre
voraussichtlich nicht bessere Reinigung, sondern ein Barfußverbot. Das sollten
alle bedenken.

Beste Nikolausgrüße

Oliver S.


Hallo Oliver,

Du hast vollkommen Recht und sprichst mir mit jedem Satz absolut aus der Seele!
(Dass ich das jemals von einem Juristen behaupten würde... ;-).

Für mich als juristischen Laien gilt eigentlich die Idealvorstellung von der
Gesetzgebung als verschriftlichtem "Common Sense", wobei sich über
letzten natürlich auch wieder streiten lässt. Nach dieser Maxime stellt sich
die Haftungsfrage wie von Dir bereits erklärt im geschilderten Fall gar nicht.
Wie sich man auf der einen Seite über die vollkommen schwachsinnigen
amerikanischen Verhältnisse (zurecht) aufregen kann, auf der anderen Seite aber
eben genau den gleichen Schwachsinn für sich selbst beansprucht, erschließt
sich auch mir nicht. Hätte ich einen Supermarkt und würde mich ein Barfüßer
wegen einer Scherbe bzw. der Verletzung an selbiger erfolgreich verklagen würde
ich 1. auch an der Vernunft der Rechtssprechung zweifeln und 2. ein Barfußverbot
verhängen, obwohl ich selber gerne barfuß laufe. In den USA werden die hohen
Strafen zudem auch durch das dortige System der Anwaltshonorare, die stark vom
Streitwert abhängen, befeuert, so dass selbst Kleinigkeiten gerne aufgebauscht
werden. Auf der Strecke bleibt dabei der gesunde Menschenverstand (Common
sense). Das führt dann eben dazu, dass man zwar Schuhe aber kein Hirn mehr
braucht, weil andere ja schon die Verantwortung für einen übernommen haben...

Ich hoffe, dass wir hier keine amerikanischen Verhältnisse bekommen und
weiterhin die Freiheit besitzen auf Schuhe zu verzichten, wo wir sie für
entbehrlich halten und unser Hirn zu benutzen, wo wir es benötigen. (Ich
arbeite übrigens seit einem Jahr in einer US-amerikanischen Firma.) Sonst wird
das von Dir geschilderte Horrorszenario von der Fremdbestimmung selbst im
Supermarkt bald Wirklichkeit und wir laufen bald wirklich nur noch barfuß auf
abgesteckten Barfußpfaden, die wegen der Produkthaftung minütlich gesäubert
werden und daher sündhaft teuer im Eintritt sind.

Juristisch sicherlich auch interessant: Ich laufe barfuß durch den Supermarkt,
verletze mich, blute und versaue dadurch den ganzen Laden. Muss ich für die
Reinigung aufkommen und für den entgangenen Schaden (Umsatz), weil Kunden in
Panik vor aidsverseuchtem Blut den Supermarkt verlassen?

Also noch mal an ALLE hier im Forum: HIRN EINSCHALTEN!

Serfuß an alle, die noch denken können, Jörg
(Hanna)

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