Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Tuesday, 19.12.2006, 13:11 (vor 6487 Tagen)

Gestern erhielt ich Post, verfaßt in einer Fremdsprache, das Adreßfeld enthielt meinen richtig geschriebenen Namen, der Straßenname war falsch geschrieben, und der Wohnort war "Otingen".

Der unpersönliche, da vermutlich vom Computer automatisch verfaßte Text war wie folgt:

Madame, Monsieur,
Nos services ont été amenés à effecteur un Transport sanitaire à votre profit. Cette prestation a été menée dans les conditions générales suivantes:

Bénéficiaire: OELTING MICHAEL
Véhicule: Ambulance
Trajet aller: de MULHOUSE COMMISSARIAT CENTRAL à MULHOUSE CHEM 8680
Trajet retour: de à
Facture: 918684 Emise le 14/10/2006
Montant: 44.32 Euros
Transport: du 14/10/2006 au

Nous vous serions donc très obligés de bien vouloir vous acquitter de ce montant 44.32 Euros, dès que possible, et ce par tout moyen à votre conveniance.
Nous vous adresserons alors de volet de la facture aui vous est destiné afin que vous puissiez, selon le cas, rechercher le remboursement de ces frais auprés de votre Caisse d'Assurances Maladie ou d'un autre organisme d'affiliation.
Dans cette attente, en vous remerciant pour votre confiance, nous vous adressons, Madame, Monsieur, nos salutations dévouées.

Mühsam, wenn man versucht, das einigermaßen richtig abzuschreiben, wenn man die Sprache nicht beherrscht. Aber folgendes kann ich daraus interpretieren:

1. Es ist französisch.
2. Die wollen Geld, MEIN Geld!

Ob 44,32 Euro für eine Fahrt im Krankenwagen vom Mülhausener Zentralkommissariat zum Emile-Muller-Hospital den üblichen Tarifen entspricht oder ob es an Halsabschneiderei grenzt, ist nicht Thema. Mir geht es in erster Linie ums Prinzip:

Da lief ich nun am 14.10. barfuß, in kurzen Hosen und im leichten T-Shirt bei ca. +14°C und bedecktem Himmel durch verschiedene Gegenden der Stadt Mülhausen und wurde von der Polizei aufgegriffen, zur Wache gefahren, dann von einer Ambulanz ins Spital gefahren. Zweifellos kostet so ein Krankentransport Geld. Und irgendwer muß das bezahlen. Aber wieso ich?

Habe ich die Ambulanz gerufen? Nein.
Wer hat angeordnet, daß mich die Ambulanz ins Krankenhaus fährt? Die Polizei, nachdem sie mich, um die Worte von Luc zu gebrauchen "erniedrigt" hat.
Hätte ich mich weigern können, von der Ambulanz mitgenommen zu werden? Nein! Es wäre nur noch schlimmer geworden.
Habe ich etwas verbotenes getan? Nein!

Also müßte eigentlich die Polizei (bzw. der Staat oder die Stadt) die Rechnung begleichen. Wo kämen wir denn hin. Dann könnte ja die Polizei willkürlich jeden unbescholtenen Bürger wegen jedem Muckensäckeli aufgreifen und dann die Ambulanz rufen, weil sie unfähig ist, sich weiter mit der Materie zu beschäftigen. Oder für den Fall, daß die Polizei mich nicht eigenmächtig aufgegriffen hat, sondern aufgrund eines Anrufes aus der Bevölkerung (egal ob Spießer oder nicht), so müßte eigentlich dieser die Fahrkosten begleichen. Schließlich muß jemand, der "nur zum Spaß" die Feuerwehr ruft, obwohl es nirgendwo brennt, auch den Feuerwehreinsatz bezahlen und nicht der Besitzer des Gebäudes, Fahrzeugs usw., das angeblich brennt.

An meine Krankenkasse kann ich die Kosten auch nicht abwälzen, da ich dank barfußlaufen im Jahr 2006 nie krank war und auch von der Krankenkasse nichts wollte. in der Schweiz muß man je nach Jahresfranchise immer einen Teil selber bezahlen, das heißt alles, was die Jahresfranchise unterschreitet (Selbst die tiefste Franchise liegt höher als 44,32 Euro).

Eigentlich ist der Betrag an sich auch nicht so hoch, daß er mich gleich in den finanziellen Ruin treibt. Aber andererseits eine derartige Summe nur fürs Barfußlaufen in Kombination mit Sommerkleidung auf öffentlichem Raum? So etwas sollte kostenlos sein. Kein Barfußpark verlangt einen derart hohen Eintritt. Und eine barfüßige Fahrt im Liegen in einem Ambulanzfahrzeug ist sicher nicht angenehmer, wie wenn man die gleiche Zeit barfuß mit dem Taxi oder mit dem Tram unterwegs ist. Vor allem letzteres ist deutlich billiger als die Ambulanz.

Wenn ich die Rechnung bezahle und die Quittung an die französische Polizei schicke mit der Bitte, das Geld auf mein Konto zu überweisen, passiert vermutlich nichts. Wenn ich nicht bezahle und die Rechnung an die Polizei schicke mit der Bitte, die Ambulanz zu bezahlen, dann regen sich die Beamten sicher darüber auf, daß ich sie wegen solcher "Peanuts" belästige. Eventuell hat die Stadtpolizei Mülhausen, nachdem sie mich ins Spital abgeschoben hat, einen Strich unter die Sache gemacht. Vielleicht existiert nirgendwo eine Notiz in den Polizeiakten über den "barfüßigen Spinner aus der Schweiz". Wenn ich aber mit so etwas die Sache wieder aufrolle, gerate ich wirklich in die Akten der französischen Polizei!

Und wenn ich einfach nichts mache? Vermutlich würde irgendwann eine Mahngebühr erhoben, und zwar genau nach der Zeit, die im Zentralcomputer des Spitals einprogrammiert ist. Und erst wenn nach einer gewissen Zeit überhaupt nichts passiert, wird ein Mensch sich näher damit befassen (und vermutlich die Sache vergessen, da der Aufwand, aus dem Ausland eine Geldsumme einzufordern, in keinem Verhältnis zur Geldsumme steht. Betreibungsämter werden wohl kaum eingeschaltet. Und solange ich nicht gerade im selben Spital wieder eingeliefert werde, wird Gras über die Sache wachsen.

Anders, wenn ich irgendwelche Korrespondenz mit der Mülhausener Polizei aufnehme und mich nach zähem hin und her immer noch weigere, die Rechnung zu bezahlen, dann werde ich vielleicht in Frankreich als "unerwünschte Person" ausgeschrieben. Denn im Gegensatz zum ursprünglichem Tatbestand, nämlich barfußlaufen in Kombination mit leichter Kleidung ist das Nichtbezahlen von Rechnungen vielleicht nicht gerade eine Straftat, aber zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Und allzu hartnäckiges Weigern gegenüber der Polizei könnte als "Widerstand gegen die Staatsgewalt" interpretiert werden. Oder als Beleidigung, wenn ich in der Korrespondenz Worte gebrauche wie "unfähiger Polizeistaat", "barfußfeindliche Bananenrepublik", "geldgierige Arschlöcher" usw.

Mit französischem Recht kenne ich mich nicht aus, vielleicht jemand anders im Forum. Und ebenso nicht, wie sich dort Polizeibehörden und Gerichte anstellen würden. Ob man mich einsperren könnte, wenn ich es wagen sollte, wieder ein die französische Grenze überschreite. Oder an Frankreich ausgeliefert werde, wenn ich mich in Deutschland oder einem anderen EU-Staat aufhalte. Ich weiß zwar, daß die Schweiz einen Schweizer nicht an einen anderen Staat ausliefern darf, aber ob ein EU-Staat einen Schweizer an einen anderen EU-Staat ausliefern darf, weiß ich nicht.

Wie dem auch sei: Es ist einfach ein starkes Stück, daß in einem demokratischen Rechtsstaat ein unbescholtener Mensch wegen Barfußlaufen in Kombination mit leichter Kleidung an einem öffentlichen Ort, was weder verboten, noch gebührenpflichtig ist, sondern für jeden kostenlos möglich sein sollte, derartige Dinge geschehen können. Auch wenn die Höhe der Summe auch für mich fast schon "Peanuts" sind. Das mußte mal gesagt werden!

Schöne Grüße
Michael aus Otingen (pardon: Zofingen)

vergiß es einfach!

Don Primo, Stammposter, Tuesday, 19.12.2006, 14:13 (vor 6487 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Du kannst Dich guten Gewissens darauf berufen, den Brief nie bekommen zu haben, weil ja die Adresse nicht stimmt und es kein eingeschriebener Brief war. Im Übrigen gehe ich auch davon aus, daß es für die Franzosen keine Möglichkeit gibt, das Geld mit Hilfe schweizer Behörden einzutreiben. Schließlich ist die Schweiz nicht Mitglied der EU. Allerdings weiß ich nicht, ob es bilaterale Rechtshilfeabkommen gibt. Am besten sitzt man so was aus. Da es auch keine Rechnung von Staats wegen ist, besteht nicht das Risiko, daß Du vom französischen Staat im Falle erneuter Einreise belangt werden kannst.

vergiß es einfach!

Kai (VS), Tuesday, 19.12.2006, 14:21 (vor 6487 Tagen) @ Don Primo

Ja, stimmt. Ich hätte ihnen schon vorschlagen wollen, sich an den Auftraggeber der Hilfsleistung zu wenden (wer bestellt, der bezahlt), aber das würde diese viel bessere Alternative ausschließen.

Gruß, Kai (VS)

Du kannst Dich guten Gewissens darauf berufen, den Brief nie bekommen zu haben, weil ja die Adresse nicht stimmt und es kein eingeschriebener Brief war.

Und damit wäre die erste Grundvoraussetzung zum Trend erfüllt

Barpfotenbaer, Stammposter, Tuesday, 19.12.2006, 14:31 (vor 6487 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Klasse! Barfußlaufen jetzt kostenpflichtig und sogar teuer. Damit hat es plötzlich die besten Aussichten populär zu werden!

Es könnten beispielsweise Barfußlauflizenzen erteilt werden. Wenn Du autofahren willst, mußt Du schließlich auch Steuern bezahlen. Sogar das Halten eines Hundes kostet Geld. Und in Deinem Fall könnte man dann s.g. "Spinnerabfuhrsteuern" erheben. Du zahlst pauschal 75 CHF im Jahr und dafür verzichten die Behörden im Geltungsraum in Zukunft auf die Spinnerabfuhr. In der Praxis sieht das dann folgendermaßen aus:

1. Grüne Minna hält an
2. Wärter steigen aus
3. Wärter wollen Zwangsjacke anlegen
4. Spinner zieht seine Barfußlauflizenz
5. Wärter erleiden eine potentia interupta und müssen den Spinner laufen lassen
6a. Behörden bleiben auf Kosten für Wärter-Einsatz sitzen
6b. Falls Denunziant ermittelt werden kann, werden die Kosten für Wärter-Einsatz auf diesen abgewälzt

Spitzenidee: Die goldene Barfußcard!

Jay, Wednesday, 20.12.2006, 09:24 (vor 6486 Tagen) @ Barpfotenbaer

Klasse! Barfußlaufen jetzt kostenpflichtig und sogar teuer. Damit hat es plötzlich die besten Aussichten populär zu werden!
Es könnten beispielsweise Barfußlauflizenzen erteilt werden. Wenn Du autofahren willst, mußt Du schließlich auch Steuern bezahlen. Sogar das Halten eines Hundes kostet Geld. Und in Deinem Fall könnte man dann s.g. "Spinnerabfuhrsteuern" erheben. Du zahlst pauschal 75 CHF im Jahr und dafür verzichten die Behörden im Geltungsraum in Zukunft auf die Spinnerabfuhr. In der Praxis sieht das dann folgendermaßen aus:
1. Grüne Minna hält an
2. Wärter steigen aus
3. Wärter wollen Zwangsjacke anlegen
4. Spinner zieht seine Barfußlauflizenz
5. Wärter erleiden eine potentia interupta und müssen den Spinner laufen lassen
6a. Behörden bleiben auf Kosten für Wärter-Einsatz sitzen
6b. Falls Denunziant ermittelt werden kann, werden die Kosten für Wärter-Einsatz auf diesen abgewälzt

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Hi Barpfotenbär,
deinen utopisch-grotesken Humor schätze ich immer sehr (siehe die Sache mit den Außerirdischen). Das wär´s, und man sollte sich so etwas Fiktives fast herstellen lassen, mit Lichtbild, einer Ornamentik wie bei Geldscheinen, Kreditkarten u. dgl. Wenn da irgendwann mal ein Parkwächter im amerikanischen Stil kommt ("BF in der Öffentlichkeit verboten")...(!) es muß natürlich nach Geld aussehen, daher goldglänzend - ein sauteures Hobby, das sich nur die Reichsten der Reichen leisten können! Spitze! Man könnte THE GOLDEN BAREFEET CARD auch insbesondere Descalzar´s blödem Türken zeigen etc. etc.
Könnte mich überschlagen vor Begeisterung.
Ich darf übrigens betonen, daß ich in Sachen Beruf, Geld und BF kein Bluffer bin, jeder der mich kennt, weiß das. Aber auszuprobieren, ob jener Türke auf "ist ja auch normalerweise verboten. Hab' Sondergenehmigung" 'reinfällt, wäre schon sehr reizvoll.
Warum sich meine Füße so auf Weihnachten freuen (Thema Zehengreifspiele im Kreis der Familiy mit Kindern): Sag' zum Fest mehr.
Alles Gute, Jay

Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß

Tiziana, Stammposter, Tuesday, 19.12.2006, 14:55 (vor 6487 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael,

Vielleicht handelt es sich um einen sehr blöden Scherz.
Wir haben hier bestimmt stille Mitleser, die die ausführlichen Beschreibungen von Deinen Fahrradstouren, Ausflügen und Mißaberteuern mit den Zofinger Polizisten und Einwohnern mitgekriegt und sich dann einen wahnwitzigen Spaß ausgedacht haben.
Ich will zwar nicht unbedingt recht haben, aber ich würde diese Möglichkeit nicht ausschließen.
Es kann sein, dass der "Täter" jetzt mitliest und sich vor Lachen kringelt.

Ich bin mit Don Primo einer Meinung und würde das ganze einfach ignorieren.

Viele Grüße nach Otingen ;-)
Tiziana

Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß

Michael aus Zofingen, Stammposter, Wednesday, 20.12.2006, 06:09 (vor 6486 Tagen) @ Tiziana

Vielleicht handelt es sich um einen sehr blöden Scherz.

Hallo Tiziana,

ich glaube nicht, daß es sich um einen "Scherz" Handelt, der von einem "Jemand", "Mitleser", "Passanten", "Senfdazugeber" usw. geschrieben wurde.

Dagegen spricht folgendes:

Das Schreiben ist unpersönlich und auf den Tag genau 2 Monate nach meinem barfüßigem Aufenthalt vom Computer ausgespuckt worden.

Die Adresse ist geschäftlicher Art. Ein Scherzkeks würde für den Fall, daß ich gewillt bin zu zahlen, dafür sorgen, daß das Geld in SEINE Hände gerät.

Der Wisch hat auch noch einen Stempel mit irgendeinem handschriftlichem Visum (aber auch das kann man fälschen).

Der Briefumschlag enthält keine aufgeklebte Briefmarke, sondern eine "aufgestempelte" von 0,60 Euro. Außerdem der Poststempel "Mulhouse Coteux Haut Rhin" und das datum des Poststempels liegt einen Tag später als der des Schreibens selbst.

Es wird wohl kaum einer nach Mülhausen fahren und zwar genau 2 Monate und einen Tag, nachdem ich in der Stadt barfuß und in kurzen Hosen und T-Shirt (nicht mit nacktem Oberkörper, wie Jay es erwähnt hat) "erwischt" wurde.
Luc wohnt zwar in Mülhausen, aber er ist ein anständiger Mensch, er macht so etwas nicht!

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß

Dieter H., Stammposter, Tuesday, 19.12.2006, 17:47 (vor 6487 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Ich schließe mich meinen Vorschreibern an. Sch.... drauf.
Füße-Grüße

Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß

Roland Schorno, Tuesday, 19.12.2006, 17:51 (vor 6487 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Du hast ja Riesenglück gehabt! Ein "Kranken"-Transport in Zürich hätte ca. Fr. 700.- gekostet!
Und auch bei echter Krankheit, zum Beispiel Hirnschlag, Herzinfarkt oder einem Beinbruch zahlt die Krankenkasse höchstens die Hälfte.

Roli, der das schon erlebt hat

kein Notfall - die Polizei muss zahlen für einen unnötig bestellten Krankenwagen

steveh, Stammposter, Tuesday, 19.12.2006, 18:29 (vor 6487 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Wie dem auch sei: Es ist einfach ein starkes Stück, daß in einem demokratischen Rechtsstaat ein unbescholtener Mensch wegen Barfußlaufen in Kombination mit leichter Kleidung an einem öffentlichen Ort, was weder verboten, noch gebührenpflichtig ist, sondern für jeden kostenlos möglich sein sollte, derartige Dinge geschehen können. Auch wenn die Höhe der Summe auch für mich fast schon "Peanuts" sind. Das mußte mal gesagt werden!

Bestellt wurde der Krankenwagen nicht von dir selbst, sondern von der örtlichen Polizei, aufgrund einer falschen Enschätzung dass eine Krankenhausbesuch aus welchen Gründen auch immer notwendig wäre.
Aber dafür hätte es in diesem Fall gewiss keinen Krankenwagen gebraucht.
In der Regel muss derjenige der einen Krankenwagen nötigerweise oder unnötigerweise für sich oder einen anderen bestellt, dafür zahlen. Und vorsätzlich unnötige Anforderung von erster Hilfe steht sogar in den meisten Ländern strafbar. Also befindet die besagte Polizeidienststelle sich hier in einer gesetzlichen Grauzone...
Erste Hilfe war gewiss nicht nötig.
Es war kein lebensgefährlicher Notfall. Um von einem Arzt feststellen zu lassen ob du auch ganz gewiss keine Erfrierungen an Beinen und Füssen hattest, wäre eine Fahrt im Dienstwagen ausreichend gewesen.

Fazit:
da ich kaum annehme dass die Krankenkasse für die Bestellung eines Krankenwagens durch die Polizei zahlt, muss die Polizei selbst zahlen. (auch weil sie den "Erfrorene Füsse"-Transport hätte selbst durchführen können)

Ein geisteskranker, anonymer Auftraggeber rief die Polizei

Jay, Tuesday, 19.12.2006, 19:28 (vor 6487 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hi Michael,
du brauchst jetzt auf jeden Fall kompetente anwaltliche Hilfe von jemand, der Bescheid weiß, wenn eine 'Fa.' (hier Krankentransport) in F Ansprüche gegen einen CH-Staatsbürger per nationalem Zwangsvollstreckungsrecht (ich habe keine Ahnung, wie die Verhältnisse in CH liegen) durchzusetzen versucht.
Es gibt nunmehr 2 Möglichkeiten:
a) Zwischen F und CH besteht kein entsprechendes Abkommen bezüglich der Vollstreckbarkeit von Forderungen. Dann kannst du alles Papier sofort in den Müll werfen, dich aber nicht mehr nach F hineinwagen (sofortige Festnahme wg. Betrug, du stehst auf der Fahndungsliste, die jedes Gendarmeriefahrzeug bei Routinekontrollen per Datenfunk abruft);
b) es besteht eine ähnliche Situation dergestalt, daß in D schließlich der Gerichtsvollzieher kommt, wenn in A zu schnell gefahren wird und das Ticket per teutscher Obrigkeit an den teutschen "Betroffenen" weitergeleitet wird. Als notorisch liberaler "Parker" in München (wäre das Manhattan-Projekt bis inklusive 1945 nicht derart schwierig gewesen, wäre es heute eine moderne, verkehrsgerechte Stadt) mußte ich schnell lernen, mit der Argumentation "ich bin nicht der Abschlepp-Auftraggeber" auf verlorenem Posten zu stehen, wenn es darum ging, entsprechende Rechnungen nicht zahlen zu wollen (war auch schon [übrigens barfuß] provisorisch eingesperrt, als ich mein eigenes Auto "gestohlen" hatte [§ 130 StGB, Verwahrungsbruch]).
Man muß nun versuchen, die "Auftraggebungs-Ursache" juristisch zu zerpflücken. Das heißt, die Polizei griff unrechtmäßig ein, als sie dich rein zufällig sah, wie du outdoor mit nacktem Oberkörper, kurzer Hose, BF, öffentlich "anzutreffen" warst (ähnlich wie ein Kfz in D ohne Behinderung, außerhalb der Feuerwehranfahrtszone unrechtmäßig abgeschleppt wurde).
Argumentation: Du kamst gerade aus der Sauna oder dem Swimmingpool eines Bekannten und wolltest aus der Bike-Tasche deine Geldbörse, Brille o. dgl. holen, als dich eben zufällig die Polizei sah (oder ein Zeuge, der sie rief), Behörder dieser Art speichern nämlich keine Feindetails...
Sicher hast du in jenem 'Hospital' nichts unterschrieben, aber hoffentlich auch nicht zu frech zurückgeredet, als man das Szenario "ein BF zieht sich auf Kommando Schuhe an" heiß und innig herbeizuführen trachtete... (Person: unauffällig. Kein Befund).
Besser ist es aber doh, wenn man dem Rechnung trägt, daß gewöhnliche Sterbliche mit der Tatsache "Hyperkälteharter BF mit entsprechendem Begleitoutfit" nicht so ohne weiteres klarkommen. Ich parke mein 4rad auch nicht mehr so respektlos auf Münchens "Siemensplatz" (Wittelsbacher[?]platz), wo irgendeinem patinagrünen Denkmals-Typ, der x Kriege verloren hat, Abertausende in den sinnlosen Schlachtfeldtod geschickt hat, gehuldigt werden muß, indem man keine Autos mehr vor ihm abstellt.
Einfach, um Ruhe zu haben.
Niemand wird sich 'reinmengen, ob du die € 44,32 nonchalant um der Ruhe willen zahlst oder dir diesen Verlust berechtigterweise nicht gefallen läßt.
Voll barfüßig solidarisch und in Hilfsbereitschaft, wo es mir möglich ist,
Jay

Ein geisteskranker, anonymer Auftraggeber rief die Polizei

Manfred (Ten), Stammposter, Wednesday, 20.12.2006, 11:51 (vor 6486 Tagen) @ Jay

Hi Michael,
du brauchst jetzt auf jeden Fall kompetente anwaltliche Hilfe von >jemand, der Bescheid weiß, wenn eine 'Fa.' (hier Krankentransport) >in F Ansprüche gegen einen CH-Staatsbürger per nationalem >Zwangsvollstreckungsrecht (ich habe keine Ahnung, wie die >Verhältnisse in CH liegen) durchzusetzen versucht.

Nur kann es ihm dann passieren dass die Anwaltskosten ein Vielfaches der geforderten Summe betragen...

Es gibt nunmehr 2 Möglichkeiten:
a) Zwischen F und CH besteht kein entsprechendes Abkommen bezüglich der Vollstreckbarkeit von Forderungen. Dann kannst du alles Papier sofort in den Müll werfen, dich aber nicht mehr nach F hineinwagen (sofortige Festnahme wg. Betrug, du stehst auf der Fahndungsliste, die jedes Gendarmeriefahrzeug bei Routinekontrollen per Datenfunk abruft);

Betrug ??? Er hat doch niemanden BETROGEN !
Und da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt wird er sich auch kaum auf einer "Fahndungsliste" zur Festnahme wiederfinden.

Man muß nun versuchen, die "Auftraggebungs-Ursache" juristisch zu >zerpflücken. Das heißt, die Polizei griff unrechtmäßig ein, als sie >dich rein zufällig sah, wie du outdoor mit nacktem Oberkörper, >kurzer Hose, BF, öffentlich "anzutreffen" warst >Voll barfüßig >solidarisch und in Hilfsbereitschaft, wo es mir möglich ist,

Hier können sie sich hinter dem Argument verschanzen, das eine begründete ANNAHME auf eine "hilflose Person" vorlag, damit würden sie wohl durchkommen (in Deutschland wäre das so)

Wer erinnert sich an den Fall in D vor Jahren, als ein völlig unschuldiger Wanderer "irrtümlich" in seinem Hotelzimmer von der Polizei erschossen wurde - die Beamten gingen auch straffrei aus.

Ich würde es trotzdem keinesfall zahlen - schon aus Prinzip - und notfalls an die Öffentlichkeit damit gehen (Zeitung/TV)

Betroffene Grüsse
Manfred

Jay

Ein geisteskranker, anonymer Auftraggeber rief die Polizei

Jay, Wednesday, 20.12.2006, 19:14 (vor 6486 Tagen) @ Manfred (Ten)

Hi Manfred,
nachfolgend der Versuch, in aller Kürze meine Auffassung in der Sache noch zu präzisieren...
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Hi Michael,
du brauchst jetzt auf jeden Fall kompetente anwaltliche Hilfe von jemand, der Bescheid weiß, wenn eine 'Fa.' (hier Krankentransport) in F Ansprüche gegen einen CH-Staatsbürger per nationalem Zwangsvollstreckungsrecht (ich habe keine Ahnung, wie die Verhältnisse in CH liegen) durchzusetzen versucht.


Nur kann es ihm dann passieren dass die Anwaltskosten ein Vielfaches der geforderten Summe betragen...

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Das habe ich nicht in dieser Form gemeint, vielmehr müßte man sich zur Klärung der Frage, ob man die Rechnung bedenkenlos dem Müll überantworten kann oder evtl. mit Trouble gerechnet muß, ggf. Rechtsberatung bei einem Anwalt (kostet moderat, ist aber natürlich finanziell unerwünscht) einholen.
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Es gibt nunmehr 2 Möglichkeiten:
a) Zwischen F und CH besteht kein entsprechendes Abkommen bezüglich der Vollstreckbarkeit von Forderungen. Dann kannst du alles Papier sofort in den Müll werfen, dich aber nicht mehr nach F hineinwagen (sofortige Festnahme wg. Betrug, du stehst auf der Fahndungsliste, die jedes Gendarmeriefahrzeug bei Routinekontrollen per Datenfunk abruft);


Betrug ??? Er hat doch niemanden BETROGEN !

Und da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt wird er sich auch kaum auf einer "Fahndungsliste" zur Festnahme wiederfinden.
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Es ist bei uns eine manchmal beliebte Sache, nicht per gerichtlichem Mahnverfahren/Zwangsvollstreckungsverfahren eintreibbare Forderungen, Schuldner im Ausland & gibt keinen Offenbarungseid ab, die Sache als 'Betrug' zur Anzeige zu bringen. Auch Schwarzfahren im öffentl. Pers. Nahverkehr wird so gehandhabt, kurz, wo gezahlt werden müßte, aber aufgrund seltsamer Umstände nicht gezahlt wird. Wird man z. B. in A geblitzt, gibt es dann, wenn nicht gezahlt wird (unabhängig davon, ob evtl. Ticket hier gar nicht erscheint), bei der Einreise an der Grenze bei einem Check ein großes Hallo. Das kann u. U. auch bei offenen privatrechtlichen Forderungen passieren.
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Man muß nun versuchen, die "Auftraggebungs-Ursache" juristisch zu zerpflücken. Das heißt, die Polizei griff unrechtmäßig ein, als sie dich rein zufällig sah, wie du outdoor mit nacktem Oberkörper, kurzer Hose, BF, öffentlich "anzutreffen" warst.


Hier können sie sich hinter dem Argument verschanzen, das eine begründete ANNAHME auf eine "hilflose Person" vorlag, damit würden sie wohl durchkommen (in Deutschland wäre das so)

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Na ja, ganz so einfach ist es wohl nicht. Michael trug übrigens ein T-Shirt und mit dem meinerseits vorgeschlagenen Konstrukt "gerade der Sauna oder dem Swimmingpool eines Bekannten entstiegen und wg. einer Kleinigkeit kurz zum Bike gegangen" hätte man die Beamten in der Frage, weshalb die Person "hilflos" wirkte und Zugriff erfordert hätte, argumentativ schachmatt setzten können (müssen). Auch wenn die Polizisten vor Gericht lügen (dazu besteht durchaus Tendenz, denn: wird der Prozeß verloren, gibt´s vom Vorgesetzten eine auf den Sack, daß es bloß so kracht!)
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Wer erinnert sich an den Fall in D vor Jahren, als ein völlig unschuldiger Wanderer "irrtümlich" in seinem Hotelzimmer von der Polizei erschossen wurde - die Beamten gingen auch straffrei aus.

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Ja, das kennt man allerdings. Der Freispruch wird dann standardisiert begründet mit "der (die) Beamte(n) habe (hätten) sich in einer Streßsituation befunden". Ein Toter läßt sich nicht wieder lebendig machen. Gezahlt werden muß allerdings nur dann, wenn das Gericht sich tatsächlich nicht aus der 'Erkennung eines Beamtenirrtums' rauswinden kann.
Unsere Obrigkeit handhabt Recht & Gesetz äußerst "flexibel". Meine Bekannten und ich haben nie jemals eine Hausdurchsuchung (Drogen) ohne "Gefahr im Verzuge" erlebt. Ein paar Tage später kam dann ein Bestätigungs-Wisch, ausgestellt von einer Rechtspflegerins-Tussy am Amtsgericht. Der von den Durchsuchern mitzubringende 'richterliche Durchsuchungsbefehl' [auch der Staatsanwalt kann, wenn kein Richter available ist, unterzeichnen] ist Theorie. Die Praxis ist wie gerade dargestellt.
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Ich würde es trotzdem keinesfall zahlen - schon aus Prinzip - und notfalls an die Öffentlichkeit damit gehen (Zeitung/TV)

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Ja. Nur hält das natürlich nicht, wenn´s wirklich schlecht läuft, die Vollstreckung auf. Sorry, dieses Skript war recht o. t. BF war nur aufgrund Michaels speziellen Falles enthalten.
Eine entspannte BF-Weihnacht, Jay

Kommentar vom Anwalt

Markus U., Stammposter, Thursday, 21.12.2006, 22:03 (vor 6485 Tagen) @ Jay

Hi Manfred,Michael und Jay!

Hi Michael,
du brauchst jetzt auf jeden Fall kompetente anwaltliche Hilfe von jemand, der Bescheid weiß, wenn eine 'Fa.' (hier Krankentransport) in F Ansprüche gegen einen CH-Staatsbürger per nationalem Zwangsvollstreckungsrecht (ich habe keine Ahnung, wie die Verhältnisse in CH liegen) durchzusetzen versucht.


Nur kann es ihm dann passieren dass die Anwaltskosten ein Vielfaches der geforderten Summe betragen...


Das habe ich nicht in dieser Form gemeint, vielmehr müßte man sich zur Klärung der Frage, ob man die Rechnung bedenkenlos dem Müll überantworten kann oder evtl. mit Trouble gerechnet muß, ggf. Rechtsberatung bei einem Anwalt (kostet moderat, ist aber natürlich finanziell unerwünscht) einholen.

Der "Streitwert" ist ja vorliegend sehr gering und lohnt den Aufwand eigentlich nicht. Ich rate Michael daher, die Rechnung drei Jahre lang aufzubewahren und ansonsten zu ignorieren. Notfalls kann man sich darauf berufen, daß sie nicht zugegangen sei (in diesem Falle wäre die "Gläubigerin" beweispflichtig).

Es gibt nunmehr 2 Möglichkeiten:
a) Zwischen F und CH besteht kein entsprechendes Abkommen bezüglich der Vollstreckbarkeit von Forderungen. Dann kannst du alles Papier sofort in den Müll werfen, dich aber nicht mehr nach F hineinwagen (sofortige Festnahme wg. Betrug, du stehst auf der Fahndungsliste, die jedes Gendarmeriefahrzeug bei Routinekontrollen per Datenfunk abruft);


Betrug ??? Er hat doch niemanden BETROGEN !

Und da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt wird er sich auch kaum auf einer "Fahndungsliste" zur Festnahme wiederfinden.

Ich kann natürlich hier nur deutsches Recht (das vorliegend keine Anwendung findet) wiedergeben, aber Betrug setzt eine Täuschung im Rechtsverkehr voraus, und eine solche kann ich nicht erkennen.
Michael hat nicht einmal einen besonderen Grund, französischen Boden zu meiden, denn er hat weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat begangen und ist daher in Frankreich auch nicht zur Fahndung ausgeschrieben.

Es ist bei uns eine manchmal beliebte Sache, nicht per gerichtlichem Mahnverfahren/Zwangsvollstreckungsverfahren eintreibbare Forderungen, Schuldner im Ausland & gibt keinen Offenbarungseid ab, die Sache als 'Betrug' zur Anzeige zu bringen.

Hier handelt es sich um einen anderen Tatbestand, nämlich den sogenannten "Eingehungsbetrug", indem jemand einen Vertrag abschließt, aber von vornherein den Vorsatz hat, seine vertraglichen Pflichten nicht zu erfüllen. Michael's Fall liegt aber ganz anders.

Auch Schwarzfahren im öffentl. Pers. Nahverkehr wird so gehandhabt, kurz, wo gezahlt werden müßte, aber aufgrund seltsamer Umstände nicht gezahlt wird.

Schwarzfahrwen ist eine Straftat, nämlich ein Unterfall des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB). Diese Vorschrift (bzw. eine vergleichbare nach französischem Recht, das hier maßgeblich sein dürfte) ist jedoch auch nicht anwendbar, da Michael sich keine Leistung erschlichen hat; diese ist ihm vielmehr gegen seinen Willen aufgedrängt worden.
Auf die Frage, ob Michael die "Leistung" zu dulden hatte, gehe ich nicht ein, da ich mich mit französischem Polizeirecht nicht auskenne. Sollte es sich so verhalten, daß Michael nicht zur Duldung der Maßnahme verpflichtet war, könnte er vielleicht sogar seinerseits Entschädigungsansprüche geltend machen. Hier müßte freilich ein im französischen Polizeirecht versierter Kollege die entsprechende Prüfung vornehmen.

Wird man z. B. in A geblitzt, gibt es dann, wenn nicht gezahlt wird (unabhängig davon, ob evtl. Ticket hier gar nicht erscheint), bei der Einreise an der Grenze bei einem Check ein großes Hallo. Das kann u. U. auch bei offenen privatrechtlichen Forderungen passieren.

Das ist mir in diesem Sommer passiert: Ich wurde in Österreich geblitzt, habe aber keinen Bußgeldbescheid erhalten. Dennoch werde ich im nächsten Sommer wieder nach Österreich reisen, da ich mir nicht vorstellen kann, daß die Gendarmerie nichts anderes zu tun hätte, als ständig landesweit nach meinem Auto Ausschau zu halten.

Man muß nun versuchen, die "Auftraggebungs-Ursache" juristisch zu zerpflücken. Das heißt, die Polizei griff unrechtmäßig ein, als sie dich rein zufällig sah, wie du outdoor mit nacktem Oberkörper, kurzer Hose, BF, öffentlich "anzutreffen" warst.


Hier können sie sich hinter dem Argument verschanzen, das eine begründete ANNAHME auf eine "hilflose Person" vorlag, damit würden sie wohl durchkommen (in Deutschland wäre das so)

Eine Überprüfung oder Kontrolle wäre unter diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt gewesen, aber hier ist die Polizei entschieden zu weit gegangen, denn bei einer Überprüfung ergibt sich ja, daß Michael kein verwirrter hilfloser Zeitgenosse ist.

Unsere Obrigkeit handhabt Recht & Gesetz äußerst "flexibel". Meine Bekannten und ich haben nie jemals eine Hausdurchsuchung (Drogen) ohne "Gefahr im Verzuge" erlebt. Ein paar Tage später kam dann ein Bestätigungs-Wisch, ausgestellt von einer Rechtspflegerins-Tussy am Amtsgericht. Der von den Durchsuchern mitzubringende 'richterliche Durchsuchungsbefehl' [auch der Staatsanwalt kann, wenn kein Richter available ist, unterzeichnen] ist Theorie. Die Praxis ist wie gerade dargestellt.

Besitz und Konsum von Drogen sind strafbar, und das ist auch gut so. Der Sachverhalt ist also ein gänzlich anderer.

Barfüßige Wintergüße,
Markus U.

Nicht die Möglichkeiten der Technik unterschätzen

Jay, Friday, 22.12.2006, 17:59 (vor 6484 Tagen) @ Markus U.

Das ist mir in diesem Sommer passiert: Ich wurde in Österreich geblitzt, habe aber keinen Bußgeldbescheid erhalten. Dennoch werde ich im nächsten Sommer wieder nach Österreich reisen, da ich mir nicht vorstellen kann, daß die Gendarmerie nichts anderes zu tun hätte, als ständig landesweit nach meinem Auto Ausschau zu halten.

--
Hi Markus,
obwohl jetzt o. t.: Die brauchen bloß von dem Vorgang dein Kennzeichen gespeichert zu haben, es bei einer Grenzkontrolle einzugeben und wenn (aus welchen Gründen auch immer) nicht gezahlt wurde, gibt´s Trouble (u. U. [weiß natürlich nichts genaues] mehr, als sich ein BF-feindlicher Grenzer über BF als Fahrzeugführer aufregt). Das ist für die Gendarmerie nicht mit großer Anstrengung oder Aufwand verbunden. Ob sie´s machen, weiß ich nicht. Technisch wäre es aber mühelos.
Frohes Fest, Jay

Nicht die Möglichkeiten der Technik unterschätzen

sporadisch mitlesend, Saturday, 23.12.2006, 14:09 (vor 6483 Tagen) @ Jay

Die brauchen bloß von dem Vorgang dein Kennzeichen gespeichert zu haben, es bei einer Grenzkontrolle einzugeben

Aber AT und DE sind doch beide in der EU, da gibt es doch keine Grenzkontrollen mehr.

Nicht die Möglichkeiten der Technik unterschätzen

Gunnar, Saturday, 23.12.2006, 18:51 (vor 6483 Tagen) @ sporadisch mitlesend

Hallo sporadisch mitlesend,

so seh ich das auch. Grenzkontrollen, wie früher, wo der Grenzer sich sämtliche Ausweise zeigen ließ, gibt es in vielen EU-Ländern nicht mehr.
Man fährt einfach mit etwas verminderter Geschwindigkeit durch.
Trotzdem denke ich, daß die Technik bereits heute in der Lage wäre(!) derartige Fälle herauszufiltern.
Die Schwarzen-Schafe (Kfz-Zulassungsnummern) sind auf irgendeiner Datei gespeichert. Mit einer Spezialkamera könnte jede durchfahrende Kfz.-Nr.
mit der Datei abgeglichen werden. Eine Automaticschranke könnte den Delinquenten arretieren. Brr...Horrorvorstellung.
Die Technik wäre sicherlich schon heute dazu in der Lage. Die Politiker
müßten nur grünes Licht geben. Wenn man aber andererseits überlegt, wie schwer es ist eine EU-Einigung bei viel leichteren Problemen herbeizuführen, so wird sicherlich noch viel Wasser den Rhein runterfließen, bis es in die Praxis umgesetzt wird.
Erstmal, glaube ich, arbeitet man daran Bußgeldbescheide Eu-weit einzutreiben.

Grüße von Gunnar

auch dies ist inzwischen sehr off topic

Georg @, Stammposter, Saturday, 23.12.2006, 19:10 (vor 6483 Tagen) @ Gunnar

Hallo zusammen,
leider muss ich momentan wieder sehr häufig an das topic des Forums erinnern.
Das trifft auch hier zu.
Es wäre mir sehr lieb, wenn sich alle auch ohne Mahnung wieder an das Thema halten würden.
Übrigens: wenn es zum Barfußthema jahreszeitbedingt mal weniger bis nichts zu sagen gibt und die Zahl der täglichen Postings deshalb eine Zeit lang gering bleibt, finde ich das auch nicht die Spur schlimm!
Serfuß
Georg
PS: Schöne Weihnachtstage allen!

Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß

Mark, Wednesday, 20.12.2006, 09:39 (vor 6486 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Michael

heute stand in der AZ geschrieben, dass die Schweiz (mit Ausnahme Deutschlands) keine Abkommen für den Einzug von solchen Geldern mit EU-Staaten hat. Innerhalb der EU ist es ab 2007 so, dass zb. die Behörden von Deutschland eine Busse oder eine ausstehende Rechnung Frankreichs selbständig einkassieren können. Allerdingts nur ab etwa 90 Euro.

Gruss
Mark

Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß

Markus U., Stammposter, Wednesday, 20.12.2006, 11:20 (vor 6486 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hi Michael!

Auch ich würde Dir raten, das Schreiben zu ignorieren. Zwar kenne ich mich weder mit französischem noch mit Schweizer Recht aus, aber der Tatbestand ist eigentlich klar: Du hast den Krankenwagen nicht gerufen, und es bestand auch keine Notwendigkeit dafür, da kein Notfall vorlag (anders, wenn jemand schuldhaft einen Unfall verursacht und selbst dabei so schwer verletzt wird, daß er nicht in der Lage ist, selbst den Krankenwagen zu rufen kann: in diesem Falle haftet der Unfallverursacher und nicht derjenige, der den Krankenwagen pflichtgemäß gerufen hat, weil er sich sonst wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen würde).
Zur Haftung ist daher die französische Polizei verpflichtet, da diese den unnötigen Krankentransport veranlaßt hat.

Um jedoch Weiterungen mit unvorhersehbaren Folgen zu vermeiden, rate ich Dir, die ganze Sache auf sich beruhen zu lassen und einfach nicht zu zahlen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß französische Behörden die Möglichkeit haben, ihre "Forderungen" von in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bürgern beizutreiben (schließlich ist die Schweiz nicht Mitglied der EU), und Barfußlaufen dürfte auch in Frankreich nicht ordnungswidrig sein.

Barfüßige Wintergrüße,
Markus U.

Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß

Luc, Wednesday, 20.12.2006, 18:10 (vor 6486 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Ich nehme an dass die Rechnung von der Krankenwagengesellschaft kommt, und dass sie Zeit gebraucht haben, deine (falsche) Adresse zu bekommen.
Ich werde auch abwarten; zuerst mussen sie ein zweiter Brief schicken... Wenn du dieser Brief nicht aufmachst und wenn er sicherlich von dem selben Absender kommt, kannst du immer darauf schreiben: "N'habite pas à l'adresse indiquée" (wohnt nicht an dieser Adresse), und werfe ihn einfach in ein Briefkasten; normalerweise geht er zum Absender zurück.
Ich bin sehr geärgert, dass so etwas dir vorkommt. Du hast eigentlich nichts verlangt, und die Polizei ist daran schuldig dass sie sich die Mühe nicht gegeben haben um Proben was du ihnen gesagt hast.
Wünsche dir trotzdem eine fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
BFGrüsse aus Frankreich. Luc

Saftige Rechnung, (zumindest teilweise) wegen barfuß

sporadisch mitlesend, Thursday, 21.12.2006, 13:30 (vor 6485 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Ich würde ein solange Warten, bis die Forderung verjährt ist und dann kannst du wieder unbescholten nach FR.

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