Man hat aber sehr wohl an der Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und daher gelte diese Möglichkeit nur für den, der eine entsprechende schriftliche Haftungsfreistellung einreiche...
Die wäre meines Erachtens nicht erforderlich. Wer barfuss geht, weiß, dass er damit ein erhöhtes Risiko eingeht, was Scherben, etc. angeht und muss sich daran festhalten lassen.
Wenn also z.B. zerbrochene Gläser längere Zeit rumliegen, ohne daß sich jemand darum kümmert, dann sind sie dafür verantwortlich, wenn sich jemand dran schneidet.
Wie wäre es denn, wenn z.B. ein Kind stürzt und sich die Arme aufschneidet? Da lassen sich sich ja auch keine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben, wenn das Kind keine langen Lederhandschuhe trägt. Sie wäre auch wirkungslos.
Es ist zwar richtig, dass wenn ein Kind stürzt und sich die Arme aufschneidet, möglicherweise eine Haftung des Geschäftsinhabers aus "Verletzung der Verkehrssicherungspflicht" (wie wir Juristen das geschwollen nennen) greifen würde. Entscheidend ist hier aber, dass wenn ein Barfüssler in die Scherben tritt und sich verletzt, es eben nicht passiert wäre, wenn er Schuhe getragen hätte. Daher in diesem Falle keine Haftung des Geschäftsinhabers. Wenn man für alles haften üwrde, weil ja auch etwas anderes hätte passieren können (Kind rutscht aus und verletzt sich), wäre das Haftungsrisiko uferlos, weil man sich zu fast allem und jeder Situation etwas überlegen kann, was auch hätte passieren können (insbesondere wenn man Kinder bemüht).
Anders hingegen in diesem Beispiel:
Und wenn sie einem mit einem Hubwagen über die Zehen rauschen, dann müssen sie erst mal erklären, ob und warum das mit Flip Flops nicht zu Schäden geführt hätte.
Wenn unterstellt die Barfüssigkeit an Umfang und Schwere der Verletzungen nichts geändert hat, kann sich der Geschäftsinhaber tatsächlich nicht auf einen Haftungsausschluss berufen. Denn dann verwirklicht sich ja kein spezifisches Risiko des Barfussgehens.
Allerdings wie man so schön sagt: Zwei Juristen, drei Meinungen. Meine Kollegen Aquajeans und Markus U. sehen es vielleicht ganz anders. Gerade diese Unsicherheit bei der Rechtsauslegung ist es jedoch, was die Sache für Nichtjuristen undurchschaubar und gelegentlich auch frustrierend macht, so dass sie häufig eben versuchen, auf Nummer sicher zu gehen.
Und wenn z.B. in Amerika Schadensersatz von McDonald's in Millionenhöhe bezahlt werden muss, weil sich eine Kundin an Kaffee verbrüht hat, weil sie angeblich überhaupt nicht damit gerechnet hat und auch nicht darauf hingewiesen wurde, dass der heiß sein könnte, darf man sich nicht wundern, dass es dort bezogen auf Barfuss-Verbote und deren Durchsetzung zu Auswüchsen kommt, wie kürzlich z.B. von Lothar eindrucksvoll beschrieben. Und auch wir Deutschen mit unserer Vollkasko-Mentalität dürfen uns nicht wundern, wenn immer mehr reglementiert oder verboten wird, weil viele eben nicht bereit sind, die Folgen ihres selbstbestimmten Handelns auch zu tragen.
Zurück zum Thema: Außerhalb von Strand und Schwimmbad läuft eben nur eine verschwindende Minderheit der Bevölkerung barfuss. Und wenn die ernsthaft erwartet, dass ihr unter keinen Umständen was passiert, wenn sie in Geschäften oder der Innenstadt schuhlos unterwegs ist, wird das nicht zu einer Verbesserung der Stadtreinigung bzw. der Sauberkeit im Laden führen, sondern zu Barfussverboten. Daher sind diesbezügliche Beschwerden oder gar der Versuch Schadensersatz zu bekommen, wenn man eben mal barfuss in eine Scherbe tritt (was ja ausweislich aller Erfahrungsbericht in diesem Forum sehr viel seltener vorkommt, als gemeinhin angenommen) unserer Sache nicht förderlich, sondern abträglich.
Gut ist es, wenn jemand wie hier auf seine Bereitschaft zur Eigenverantwortung verweist und dies auch mit einem ausdrücklichen Haftungsausschluss unterstreicht. Fatal wäre es aber, wenn jemand, womöglich noch unter Verweis auf seine Barfüssigkeit, sich über Scherben im Laden beschwert. Die Folge wäre voraussichtlich nicht bessere Reinigung, sondern ein Barfussverbot. Das sollten alle bedenken.
Beste Nikolausgrüße
Oliver S.