Nachtrag: Barfuss Einkaufen bei Metro (Hobby? Barfuß! 2)

Martin (Giessen), Stammposter, Tuesday, 05.12.2006, 17:12 (vor 6566 Tagen)

Soeben hat mich die Marktleitung des METRO-Einkaufsmarktes angerufen und mir erklärt, dass es ab sofort kein Problem für sie mehr sei, wenn ich bei ihnen barfuss einkaufen käme. Die Mitarbeiter an der Eingangskontrolle wären entsprechend instruiert.

Man hat aber sehr wohl an der Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und daher gelte diese Möglichkeit nur für den, der eine entsprechende schriftliche Haftungsfreistellung einreiche...

Naja, für mich steht ja auch das vergnügliche Einkaufen im Vordergrund und gar nicht das missionierende Barfusslaufen ;-)

Bin trotzdem mal auf die nächsten Male gespannt, was es für Reaktionen gibt - und auf den Tag, wo noch ein Barfüsser rein will: "warum der und nicht ich???" ;-)

barfüssige Grüße

Martin

Nachtrag: Barfuss Einkaufen bei Metro

rudi, Tuesday, 05.12.2006, 20:06 (vor 6566 Tagen) @ Martin (Giessen)

einkaufen bei selgross wurde mir barfuss nicht erlaubt ich musste mir motschuhe kaufen

Selgross-Aussperrung

Jay, Tuesday, 05.12.2006, 21:08 (vor 6566 Tagen) @ rudi

einkaufen bei selgross wurde mir barfuss nicht erlaubt ich musste mir notschuhe kaufen

--
Hi!
Wo und wie ist das genau passiert? Bitte genauer berichten.
Freundliche vorweihanchtliche Barfußgrüße, Jay

Nachtrag: Barfuss Einkaufen bei Metro

Pfützenhüpfer, Stammposter, Tuesday, 05.12.2006, 20:13 (vor 6566 Tagen) @ Martin (Giessen)

Hallo Martin,
ich würde Dir gerne berichten, wie es weitergeht, aber mein Metro-ausweis ist abgelaufen.
Damals, als ich noch öfters in der Metro gewesen bin, war ich noch kein akt. Barfussläufer.
Schade.
Aber vielleicht läuft man sich ja mal in Gi. über den Weg ?

Liebe Grüße aus dem LDK

Nachtrag: Barfuss Einkaufen bei Metro

Jay, Tuesday, 05.12.2006, 21:16 (vor 6566 Tagen) @ Martin (Giessen)

Soeben hat mich die Marktleitung des METRO-Einkaufsmarktes angerufen und mir erklärt, dass es ab sofort kein Problem für sie mehr sei, wenn ich bei ihnen barfuss einkaufen käme. Die Mitarbeiter an der Eingangskontrolle wären entsprechend instruiert.
Man hat aber sehr wohl an der Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und daher gelte diese Möglichkeit nur für den, der eine entsprechende schriftliche Haftungsfreistellung einreiche...

--
Hi!
Prima, das hätte ich nicht erwartet! Schreib ihnen einfach das "Betreten auf eigene Gefahr", scanne ein Lichtbild von dir rein, mache eine Kopie, die du einer evtl. Eingangskontrolle vorzeigen kannst (die werden ja nicht die Gesichter aller möglichen BF-Besucher im Hirn gespeichert haben) und du hast einen Barfuß-Sonderausweis! Das haut bei spießigen BF-Gegnern ein...
Alles Gute, Jay

Nicht ganz so einfach

Alan Turing, Wednesday, 06.12.2006, 15:16 (vor 6565 Tagen) @ Martin (Giessen)

Man hat aber sehr wohl an der Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und daher gelte diese Möglichkeit nur für den, der eine entsprechende schriftliche Haftungsfreistellung einreiche...

Also, ganz so einfach ist es dann ja doch nicht.
Ich bin kein Jurist, aber so viel kann ich wohl schon sagen:
Sie können sich auch mit so einem unterschriebenen Wisch nicht aus der Verantwortung ziehen, wenn sie Mist bauen.
Wenn also z.B. zerbrochene Gläser längere Zeit rumliegen, ohne daß sich jemand darum kümmert, dann sind sie dafür verantwortlich, wenn sich jemand dran schneidet.

Wie wäre es denn, wenn z.B. ein Kind stürzt und sich die Arme aufschneidet? Da lassen sich sich ja auch keine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben, wenn das Kind keine langen Lederhandschuhe trägt. Sie wäre auch wirkungslos.

Und wenn sie einem mit einem Hubwagen über die Zehen rauschen, dann müssen sie erst mal erklären, ob und warum das mit Flip Flops nicht zu Schäden geführt hätte.

Im übrigen finde ich es toll, daß man sich angemessen zur Wehr setzt - und besonders wenn es dann noch mit so einem Erfolg gekrönt wird.

Mit freundlichen Füßen

Alan

Zur Haftungsfrage aus Sicht des Juristen

Oliver S. @, Wednesday, 06.12.2006, 17:51 (vor 6565 Tagen) @ Alan Turing

Man hat aber sehr wohl an der Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und daher gelte diese Möglichkeit nur für den, der eine entsprechende schriftliche Haftungsfreistellung einreiche...

Die wäre meines Erachtens nicht erforderlich. Wer barfuss geht, weiß, dass er damit ein erhöhtes Risiko eingeht, was Scherben, etc. angeht und muss sich daran festhalten lassen.

Wenn also z.B. zerbrochene Gläser längere Zeit rumliegen, ohne daß sich jemand darum kümmert, dann sind sie dafür verantwortlich, wenn sich jemand dran schneidet.
Wie wäre es denn, wenn z.B. ein Kind stürzt und sich die Arme aufschneidet? Da lassen sich sich ja auch keine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben, wenn das Kind keine langen Lederhandschuhe trägt. Sie wäre auch wirkungslos.

Es ist zwar richtig, dass wenn ein Kind stürzt und sich die Arme aufschneidet, möglicherweise eine Haftung des Geschäftsinhabers aus "Verletzung der Verkehrssicherungspflicht" (wie wir Juristen das geschwollen nennen) greifen würde. Entscheidend ist hier aber, dass wenn ein Barfüssler in die Scherben tritt und sich verletzt, es eben nicht passiert wäre, wenn er Schuhe getragen hätte. Daher in diesem Falle keine Haftung des Geschäftsinhabers. Wenn man für alles haften üwrde, weil ja auch etwas anderes hätte passieren können (Kind rutscht aus und verletzt sich), wäre das Haftungsrisiko uferlos, weil man sich zu fast allem und jeder Situation etwas überlegen kann, was auch hätte passieren können (insbesondere wenn man Kinder bemüht).

Anders hingegen in diesem Beispiel:

Und wenn sie einem mit einem Hubwagen über die Zehen rauschen, dann müssen sie erst mal erklären, ob und warum das mit Flip Flops nicht zu Schäden geführt hätte.

Wenn unterstellt die Barfüssigkeit an Umfang und Schwere der Verletzungen nichts geändert hat, kann sich der Geschäftsinhaber tatsächlich nicht auf einen Haftungsausschluss berufen. Denn dann verwirklicht sich ja kein spezifisches Risiko des Barfussgehens.

Allerdings wie man so schön sagt: Zwei Juristen, drei Meinungen. Meine Kollegen Aquajeans und Markus U. sehen es vielleicht ganz anders. Gerade diese Unsicherheit bei der Rechtsauslegung ist es jedoch, was die Sache für Nichtjuristen undurchschaubar und gelegentlich auch frustrierend macht, so dass sie häufig eben versuchen, auf Nummer sicher zu gehen.

Und wenn z.B. in Amerika Schadensersatz von McDonald's in Millionenhöhe bezahlt werden muss, weil sich eine Kundin an Kaffee verbrüht hat, weil sie angeblich überhaupt nicht damit gerechnet hat und auch nicht darauf hingewiesen wurde, dass der heiß sein könnte, darf man sich nicht wundern, dass es dort bezogen auf Barfuss-Verbote und deren Durchsetzung zu Auswüchsen kommt, wie kürzlich z.B. von Lothar eindrucksvoll beschrieben. Und auch wir Deutschen mit unserer Vollkasko-Mentalität dürfen uns nicht wundern, wenn immer mehr reglementiert oder verboten wird, weil viele eben nicht bereit sind, die Folgen ihres selbstbestimmten Handelns auch zu tragen.

Zurück zum Thema: Außerhalb von Strand und Schwimmbad läuft eben nur eine verschwindende Minderheit der Bevölkerung barfuss. Und wenn die ernsthaft erwartet, dass ihr unter keinen Umständen was passiert, wenn sie in Geschäften oder der Innenstadt schuhlos unterwegs ist, wird das nicht zu einer Verbesserung der Stadtreinigung bzw. der Sauberkeit im Laden führen, sondern zu Barfussverboten. Daher sind diesbezügliche Beschwerden oder gar der Versuch Schadensersatz zu bekommen, wenn man eben mal barfuss in eine Scherbe tritt (was ja ausweislich aller Erfahrungsbericht in diesem Forum sehr viel seltener vorkommt, als gemeinhin angenommen) unserer Sache nicht förderlich, sondern abträglich.

Gut ist es, wenn jemand wie hier auf seine Bereitschaft zur Eigenverantwortung verweist und dies auch mit einem ausdrücklichen Haftungsausschluss unterstreicht. Fatal wäre es aber, wenn jemand, womöglich noch unter Verweis auf seine Barfüssigkeit, sich über Scherben im Laden beschwert. Die Folge wäre voraussichtlich nicht bessere Reinigung, sondern ein Barfussverbot. Das sollten alle bedenken.

Beste Nikolausgrüße
Oliver S.

Zur Haftungsfrage aus Sicht des Juristen

Lothar, Stammposter, Thursday, 07.12.2006, 17:42 (vor 6564 Tagen) @ Oliver S.

Man hat aber sehr wohl an der Argumentation des Haftungsrisikos festgehalten und daher gelte diese Möglichkeit nur für den, der eine entsprechende schriftliche Haftungsfreistellung einreiche...

Die wäre meines Erachtens nicht erforderlich. Wer barfuss geht, weiß, dass er damit ein erhöhtes Risiko eingeht, was Scherben, etc. angeht und muss sich daran festhalten lassen.

Wenn also z.B. zerbrochene Gläser längere Zeit rumliegen, ohne daß sich jemand darum kümmert, dann sind sie dafür verantwortlich, wenn sich jemand dran schneidet.

Ich bin kein Jurist aber ich habe mal gelesen, dass im Einzelhandel
der Boden etwa alle 30 Minuten kontrolliert werden und gefährliche
Gegenstände beseitigt werden müssen; sonst haftet der Laden für mögliche Verletzungen. Nur gibt es mit Ausnahme von
Toiletten keinen Laden, der dokumentiert wer wann welche Gänge
überprüft hat.
Wie viele von uns wissen sind aber nicht die sichtbaren
Scherben das große Problem sondern die kleinen nahezu unsichtbaren
Stückchen, die sich dann in die Füße bohren.
kleinste weiße oder braune Scherbenstücke auf dem üblichen Einzelhandelsfussboden sind selbst bei genauem HInschauen kaum erkennbar und bleiben auch bei sorgfältiger Reinigung manchmal liegen. Und wer haftet dann dafür?

Zur Haftungsfrage aus Sicht des Juristen

Oliver S. @, Friday, 08.12.2006, 13:58 (vor 6563 Tagen) @ Lothar

Ich bin kein Jurist aber ich habe mal gelesen, dass im Einzelhandel
der Boden etwa alle 30 Minuten kontrolliert werden und gefährliche
Gegenstände beseitigt werden müssen; sonst haftet der Laden für mögliche Verletzungen. Nur gibt es mit Ausnahme von
Toiletten keinen Laden, der dokumentiert wer wann welche Gänge
überprüft hat.

Gemeint ist gefährlich für jedermann, also z.B. Salatblätter, Wasserlachen, etc, auf denen man auch mit Schuhen ausrutschen kann.

Wie viele von uns wissen sind aber nicht die sichtbaren
Scherben das große Problem sondern die kleinen nahezu unsichtbaren
Stückchen, die sich dann in die Füße bohren.
kleinste weiße oder braune Scherbenstücke auf dem üblichen Einzelhandelsfussboden sind selbst bei genauem HInschauen kaum erkennbar und bleiben auch bei sorgfältiger Reinigung manchmal liegen. Und wer haftet dann dafür?

Das ist genau die deutsche Mentalität, die ich meine: Du fragst, wer dafür haftet und setzt voraus, dass jemand haften muss. Warum??? Wenn, wie Du selbst schreibst, diese feinen Scherben selbst bei genauem Hinsehen kaum erkennbar sind und auch bei sorgfältiger Reinigung manchmal liegen bleiben, kann man dem Ladenpersonal ja wohl keinen Vorwurf machen. Oder sollen die etwa regelmäßig den Boden mit der Lupe absuchen für den unwahrscheinlichen Fall (jawohl, statistisch ist er das!), dass ein Kunde barfuss kommt und sich verletzen könnte? Da wird doch jeder Ladenbesitzer, der mit sowas konfrontiert wird, sich an den Kopf fassen und lieber ein "Barfuss verboten"-Schild aufstellen, weil es für ihn viel billiger ist, auf den Umsatz, den er mit dem einen barfüssigen Kunden, der ihn statistisch gesehen im Jahr aufsucht (oder von mir aus auch am Tag), zu verzichten, als völlig überzogene Reinigungs- und Haftungspflichten auf sich zu nehmen.

Wenn Du also nicht willst, dass es Dir in Deutschland demnächst so geht wie bei Deinem Florida-Besuch, finde Dich mit dem Gedanken ab, dass Du das Risiko, in eine Scherbe zu treten, ganz allein tragen musst und dafür niemanden haftbar machen kannst.

Liebe Grüße
Oliver S.

Zur Haftungsfrage aus Sicht des Juristen

Jörg (Hanna), Stammposter, Friday, 08.12.2006, 22:03 (vor 6563 Tagen) @ Oliver S.

Hallo Oliver,

Du hast vollkommen Recht und sprichst mir mit jedem Satz absolut aus der Seele! (Dass ich das jemals von einem Juristen behaupten würde... ;-).

Für mich als juristischen Laien gilt eigentlich die Idealvorstellung von der Gesetzgebung als verschriftlichem "Common Sense", wobei sich über letzten natürlich auch wieder streiten lässt. Nach dieser Maxime stellt sich die Haftungsfrage wie von Dir bereits erklärt im geschilderten Fall gar nicht. Wie sich man auf der einen Seite über die vollkommen schwachsinnigen amerikanischen Verhältnisse (zurecht) aufregen kann, auf der anderen Seite aber eben genau den gleichen Schwachsinn für sich selbst beansprucht, erschliesst sich auch mir nicht. Hätte ich einen Supermarkt und würde mich ein Barfüßer wegen einer Scherbe bzw. der Verletzung an selbiger erfolgreich verklagen würde ich 1. auch an der Vernunft der Rechtssprechung zweifeln und 2. ein Barfußverbot verhängen, obwohl ich selber gerne barfuß laufe. In den USA werden die hohen Strafen zudem auch durch das dortige System der Anwaltshonorare, die stark vom Streitwert abhängen, befeuert, so dass selbst Kleinigkeiten gerne aufgebauscht werden. Auf der Strecke bleibt dabei der gesunde Menschenverstand (Common sense). Das führt dann eben dazu, dass man zwar Schuhe aber kein Hirn mehr braucht, weil andere ja schon die Verantwortung für einen übernommen haben...

Ich hoffe, dass wir hier keine amerikanischen Verhältnisse bekommen und weiterhin die Freiheit besitzen auf Schuhe zu verzichten, wo wir sie für entbehrlich halten und unser Hirn zu benutzen, wo wir es benötigen. (Ich arbeite übrigens seit einem Jahr in einer US-amerikanischen Firma.) Sonst wird das von Dir geschilderte Horrorszenario von der Fremdbestimmung selbst im Supermarkt bald Wirklichkeit und wir laufen bald wirklich nur noch barfuß auf abgesteckten Barfußpfaden, die wegen der Produkthaftung minütlich gesäubert werden und daher sündhaft teuer im Eintritt sind.

Juristisch sicherlich auch interessant: Ich laufe barfuß durch den Supermarkt, verletze mich, blute und versaue dadurch den ganzen Laden. Muß ich für die Reinigung aufkommen und für den entgangenen Schaden (Umsatz), weil Kunden in Panik vor aidsverseuchtem Blut den Supermarkt verlassen?

Also nochmal an ALLE hier im Forum: HIRN EINSCHALTEN!

Serfuß an alle, die noch denken können,
Jörg

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