Barfuss im Fitnessstudio? (Hobby? Barfuß! 2)

Jay, Friday, 27.10.2006, 15:57 (vor 6540 Tagen) @ Walter

Hi!
Laß dich doch kreuzweise von denen...
Vielleicht können deine Anwälte folgenden Hebel ansetzen: Das Abonnement (wohl mit Vorauskasse) begründet letztendlich einen Vertrag nach den einschlägigen BGB-§´s. Wenn nachgewiesen werden kann, daß in solchen Läden üblicherweise BF trainiert werden "darf" und der vorliegende Laden händigte dir nicht bei "Vertragsabschluß" nicht seine individuellen, speziell barfußfreien AGB´s (Allg. Gesch.bedingungen)aus (da wird, soweit ich das verstanden habe, eine Art Schuh-Performancehierarchie eingeführt: Turnschuhe > Flipflops > BF und mindestens der Turnschuhlevel muß erreicht werden), ist die Lage ähnlich, wie wenn du plötzlich und überraschend ein Auto zu kaufen hättest, bei dem Gas links und Kupplung rechts sind. Dann können die dich maximal nach deren "Abrechnungseinheiten" (Tage, an denen du die Räumlichkeiten betreten hast?) melken und Schluß ist. So verbraucherfreundlich müßte die Rechtssprechung auf jeden Fall sein... Feindetails können natürlich nur anwaltsseitig geklärt werden. Sofern die Schuh-hierarchischen, BF-freien AGBs auch nicht sichtbar in den Räumlichkeiten aushingen, müßte das Sieg bedeuten. Zwar erkennst du natürlich bei "Vertragsabschluß" deren skurrile AGBs stillschweigend an, aber mit derartigen "unüblichen" Überraschungen können die dich nicht so einfach lautlos über den Tisch ziehen. So müßte meines Erachtens dieser BF- und Justizia-Fall worst-case-mäßig aussehen. Am besten telefoniert oder faxt der Anwalt einfach ein paar Trainigscenter an ("gehe sehr gern BF, darf man bei Ihnen?..."), hält das Ganze fest und bringt diese Strategie als prozessuales Überraschungs-Ei. Alles Gute, Jay


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