Barfuss Roller fahren erlaubt ? (Hobby? Barfuß! 2)

Olaf Tinghaus @, Tuesday, 03.10.2006, 19:31 (vor 6630 Tagen)

Hallo ! Ich laufe schon über 10 Jahren barfuss und ich fahre auch barfuss Auto. Seit Mitte Sommer habe ich mir ein 50er Roller gekauft.Da ich nicht genau weißt,ob barfuss Roller fahren erlaubt ist oder nicht, frage ich euch Barfüssler/in, ob barfuss Roller fahren erlaubt sind ?

Schöne Grüße Barfuss Olaf !

Ja

Alan Turing, Wednesday, 04.10.2006, 09:22 (vor 6629 Tagen) @ Olaf Tinghaus

Da ich nicht genau weißt,ob barfuss Roller fahren erlaubt ist oder nicht, frage ich euch Barfüssler/in, ob barfuss Roller fahren erlaubt sind ?

Ja.

Solltest du allerdings einen Unfall haben, bei dem deine Füße verletzt werden, könnte wahrscheinlich die Versicherung Abzüge machen.

Ähnlich verhält es sich mit Handschuhen, kurzen Hosen etc.

Mit freundlichen Füßen

Alan

"Abzüge"?

steveh, Stammposter, Wednesday, 04.10.2006, 20:34 (vor 6629 Tagen) @ Alan Turing

Ja.

Nur auf einem Roller erlaubt oder auch auf dem "grossen" Motorrad?

Solltest du allerdings einen Unfall haben, bei dem deine Füße verletzt werden, könnte wahrscheinlich die Versicherung Abzüge machen.
Ähnlich verhält es sich mit Handschuhen, kurzen Hosen etc.

Das ist ja der Hammer!
Und auf dem Fahrrad?
Ich fahre zwar nicht Motorrad, aber muss ich denn bei Finger-, Ellbogen- oder Knieverletzungen bei einem durch anderen Verkehrsteilnehmer verursachten Fahrrad-Unfall mit Abzügen rechnen, weil ich keine Handschuhe, oder Knie- und Ellbogen-Polster getragen habe? Ebenso bei Arbeitswege-Unfall mit Fahrrad ohne Fremdeinwirkung...? Auch lange Hosen bieten schliesslich nur begrenzt Schutz gegen Hautabschürfungen und gar keinen gegen Gelenkverletzungen...

Mit freundlichen Füßen
Alan

"Abzüge"?

Michael aus Zofingen, Stammposter, Thursday, 05.10.2006, 06:23 (vor 6628 Tagen) @ steveh

"Ich fahre zwar nicht Motorrad, aber muss ich denn bei Finger-, Ellbogen- oder Knieverletzungen bei einem durch anderen Verkehrsteilnehmer verursachten Fahrrad-Unfall mit Abzügen rechnen, weil ich keine Handschuhe, oder Knie- und Ellbogen-Polster getragen habe? Ebenso bei Arbeitswege-Unfall mit Fahrrad ohne Fremdeinwirkung...? Auch lange Hosen bieten schliesslich nur begrenzt Schutz gegen Hautabschürfungen und gar keinen gegen Gelenkverletzungen..."

Ein Arbeitskollege von mir hatte wegen ähnlicher Dinge Ärger. Er fuhr zwar nicht barfuß (und nicht unbehelmt), dafür aber barhändig Fahrrad, und das nicht mal unfreiwillig. Er war im November im Jura gewandert und hatte tagsüber die Handschuhe in die Jackentasche gesteckt und verloren. So mußte er die Heimfahrt bei ca. +5°C ohne Handschuhe antreten. In Trimbach kollidierte er mit einem Auto, das aus einer privaten Hofeinfahrt auf die Kantonstraße fuhr. Am Fahrrad entstand Totalschaden, die Brille ging zu Bruch, und auch seine Zähne litten darunter.

Eigentlich ist in solchen Fällen der Autofahrer schuld am Unfall, da er die Vorfahrt des Verkehrs auf der Hauptstraße beachten mußte. Somit hätte die Versicherung des Autofahrers für den Schaden an Velo, Brille usw. aufkommen müssen. Sie zahlte aber nur die Hälfte mit der Begründung, daß der Radfahrer wegen Nichttragen von Handschuhen bei der Kälte nicht mehr die Kraft hätte, um die Bremsen zu ziehen. Mit Handschuhen hätte er noch rechtzeitig bremsen können.

Ich kann mir vorstellen, daß manche Versicherung auch versucht auszukriechen, wenn ein Radfahrer bei eher tiefen Temperaturen barfuß und in kurzer Hose unterwegs ist, mit der Begründung, daß man in zu leichter Kleidung bei tiefer Temperatur weniger schnell reagiert und in "normaler" Kleidung der Unfall nicht passiert wäre.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

"Abzüge"?

Alan Turing, Thursday, 05.10.2006, 08:36 (vor 6628 Tagen) @ steveh

Nur auf einem Roller erlaubt oder auch auf dem "grossen" Motorrad?

Natürlich.

Ähnlich verhält es sich mit Handschuhen, kurzen Hosen etc.

Das ist ja der Hammer!
Und auf dem Fahrrad?

Na klar. Denke nur an den Fahrradhelm, der ja nicht vorgeschrieben ist, aber dessen Fehlen bei einer Kopfverletzung mittlerweile _regelmäßig_ zu Kürzungen der Ansprüche führt.

Ich fahre zwar nicht Motorrad...

Ich schon. Und ich weiß, was Schutzkleidung leisten kann.

...aber muss ich denn bei Finger-, Ellbogen- oder Knieverletzungen bei einem durch anderen Verkehrsteilnehmer verursachten Fahrrad-Unfall mit Abzügen rechnen, weil ich keine Handschuhe, oder Knie- und Ellbogen-Polster getragen habe?

Damit rechnen muß man schon. Es wird wohl nur in seltenen Fällen praktiziert.
Eigentich (!!!!!) mußt du dir schon einen Eigenanteil anrechnen lassen, nur weil du _überhaupt_ mit dem Fahrzeug unterwegs bist und damit dich und andere gefährdest. Sog. "Betriebsgefährdung". Und das ohne jede Klärung einer Schuldfrage.
Und hin und wieder tun das auch Versicherungen. Der daraus resultierende Anteil liegt dann bei etwa 25%. Das ist nicht wenig.

Ebenso bei Arbeitswege-Unfall mit Fahrrad ohne Fremdeinwirkung...? Auch lange Hosen bieten schliesslich nur begrenzt Schutz gegen Hautabschürfungen und gar keinen gegen Gelenkverletzungen...

Und genau aus solchen Betrachtungen resultieren dann die Streitereien mit den Versicherungen.

Es ist dann ja auch immer die Frage, was zumutbar und angemessen ist.
Knie- und Ellbogenschützer auf einem Fahrrad wird niemand von dir erwarten (jedenfalls noch nicht) - beim Fahren mit Inlinern hingegen schon, weil die Sturzgefahr höher ist.

Nur am Rande bemerkt und zur ursprünglichen Frage:
Die häßlichsten Verletzungen beim Rollerfahren sind ausgerechnet die, wo man beim Sturz mit dem Fuß bzw. Bein unter das Trittbrett gerät. Der Fuß wird dann regelrecht abgesäbelt.
Dagegen helfen dann allerdings auch keine Schuhe, sondern nur stabile Motorrqadstiefel - und die auf einem Moped-Roller zu tragen wird niemand verlangen können und wollen.

Mit freundlichen Füßen

Alan

RSS-Feed dieser Diskussion