Teilerfolg für Barfuss Autofahrerin (Hobby? Barfuß! 2)

Katharina, Thursday, 14.09.2006, 21:04 (vor 6583 Tagen)

Einen Teilerfolg hat eine Autofahrerin erzielt,die vor dem Further Amtsgericht Einspruch gegen ein Bußgeld wegen barfuss am Steuer eingelegt hatte, sie muss jetzt statt 50 Euro nur 30 Euro bezahlen, ihr Punktekonto bleibt unbelastet.

So berichtet in der Chamer Zeitung vom 1.8.2006

Teilerfolg für Barfuss Autofahrerin

Lorenz ⌂, Stammposter, Thursday, 14.09.2006, 22:21 (vor 6583 Tagen) @ Katharina

Einen Teilerfolg hat eine Autofahrerin erzielt,die vor dem Further Amtsgericht Einspruch gegen ein Bußgeld wegen barfuss am Steuer eingelegt hatte, sie muss jetzt statt 50 Euro nur 30 Euro bezahlen, ihr Punktekonto bleibt unbelastet.

Wahrscheinlich hat die noch was anderes ausgefressen, denn für ein Bußgeld für barfüßiges Autofahren ist in den Straßenverkehrsgesetzen überhaupt keine Rechtsgrundlage zu finden. Also kann ein Bußgeld aus diesem Grund auch nicht rechtmäßig sein. Auf jeden Fall aber lohnt sich der Einspruch, wenn man unrechtmäßig verknackt wird!!!

Barfüßige Grüße von Lorenz

[image] Juristisches zum barfuß Autofahren

Teilerfolg für Barfuss Autofahrerin

Manfred (Ten), Stammposter, Friday, 15.09.2006, 12:42 (vor 6583 Tagen) @ Lorenz

Einen Teilerfolg hat eine Autofahrerin erzielt,die vor dem Further Amtsgericht Einspruch gegen ein Bußgeld wegen barfuss am Steuer eingelegt hatte, sie muss jetzt statt 50 Euro nur 30 Euro bezahlen, ihr Punktekonto bleibt unbelastet.

Wahrscheinlich hat die noch was anderes ausgefressen, denn für ein Bußgeld für barfüßiges Autofahren ist in den Straßenverkehrsgesetzen überhaupt keine Rechtsgrundlage zu finden. >Barfüßige Grüße von Lorenz

Nicht nur keine Rechtsgrundlage, sondern auch keine logische !
Denn Schuhe sind schliesslich keine Bremskraft-"Verstärker", sie vermehren doch nicht den maximal möglichen, von meinen Füssen ausgeübten Druck aufs Pedal.
Und das Argument weniger Masse beim schnellen Wechsel vom Gas- aufs Bremspedal zu bewegen ist super. Vom Gefühl dafür ganz zu schweigen.
Oder kann ich einen Lichtschalter besser mit Handschuhen bedienen?
Grüssle, Manfred

Hirnrissig...

Bernd (Wiesbaden), Stammposter, Friday, 15.09.2006, 15:13 (vor 6583 Tagen) @ Manfred (Ten)

Hirnrissig, jemanden wegen Barfußfahren zu verurteilen, wenn eine Frau in Stilettos grundsätzlich hinters Steuer gelassen wird.
Hierzu kann ich nur den Titel einer bekannten Punk-Rock-Band zitieren: "The whole world has lost its head"

BERND

Einen Teilerfolg hat eine Autofahrerin erzielt,die vor dem Further Amtsgericht Einspruch gegen ein Bußgeld wegen barfuss am Steuer eingelegt hatte, sie muss jetzt statt 50 Euro nur 30 Euro bezahlen, ihr Punktekonto bleibt unbelastet.

Wahrscheinlich hat die noch was anderes ausgefressen, denn für ein Bußgeld für barfüßiges Autofahren ist in den Straßenverkehrsgesetzen überhaupt keine Rechtsgrundlage zu finden. >Barfüßige Grüße von Lorenz

Nicht nur keine Rechtsgrundlage, sondern auch keine logische !
Denn Schuhe sind schliesslich keine Bremskraft-"Verstärker", sie vermehren doch nicht den maximal möglichen, von meinen Füssen ausgeübten Druck aufs Pedal.
Und das Argument weniger Masse beim schnellen Wechsel vom Gas- aufs Bremspedal zu bewegen ist super. Vom Gefühl dafür ganz zu schweigen.
Oder kann ich einen Lichtschalter besser mit Handschuhen bedienen?
Grüssle, Manfred

Teilerfolg für Barfuss Autofahrerin

Dominik R. @, Friday, 15.09.2006, 21:26 (vor 6582 Tagen) @ Manfred (Ten)

Bin diesen Sommer in Fellbach bei Stuttgart kontrolliert worden. Hatte keine Sandalen im Auto liegen, die ich sonst bei solchen Gelegenheiten schnell anziehen. Die Polizisten stellten fest dass ich barfuß war, wollten aber nichts weiteres dazu wissen.
Letztes Jahr im Sommer hatte ich einen Unfall, da wurde mir gesagt, ich solle in Zukunft Schuhe tragen. (Aber kein Bußgeld erhoben oder verwarnt).

Gruß Dominik

Teilerfolg für Barfuss Autofahrerin

Gerd, Friday, 15.09.2006, 17:43 (vor 6583 Tagen) @ Lorenz

Wahrscheinlich hat die noch was anderes ausgefressen, denn für ein Bußgeld für barfüßiges Autofahren ist in den Straßenverkehrsgesetzen überhaupt keine Rechtsgrundlage zu finden.

Es ist z.B. falsch, fehlendes Schuhwerk als Grund für zu zaghaftes Bremsen oder Abschutschen von Pedalen anzugeben.
Abgesehen davon, dass das in der Regel nicht der Grund ist.

Liebe Grüße

Gerd

Teilerfolg für Barfuss Autofahrerin

Rolli, Friday, 15.09.2006, 12:52 (vor 6583 Tagen) @ Katharina

Die Dame hätte gleich 500 Euro bezahlen sollen.
Warum?
Weil soviel Einfältigkeit bestraft werden müßte!

Falsch verstanden?

Berni (N) @, Stammposter, Sunday, 17.09.2006, 21:14 (vor 6580 Tagen) @ Katharina

Einen Teilerfolg hat eine Autofahrerin erzielt,die vor dem Further Amtsgericht Einspruch gegen ein Bußgeld wegen barfuss am Steuer eingelegt hatte, sie muss jetzt statt 50 Euro nur 30 Euro bezahlen, ihr Punktekonto bleibt unbelastet.
So berichtet in der Chamer Zeitung vom 1.8.2006

Quatsch. Sowas gibt es nicht. Die gute Frau hat sicherlich einen anderen Fehler gemacht.

Gruß Berni(N)

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