Gültigkeit des AGG beim barfüssigen Einkaufen? (Hobby? Barfuß! 2)

Charles, Thursday, 31.08.2006, 13:45 (vor 6663 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin kein Jurist, aber beim Durchlesen des kürzlich in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), (welches sich primär auf das Arbeitsleben bezieht) ist mir folgendes aufgefallen:

--- Auszüge Gesetzestext ---

§1
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

...

Anwendungsbereich (1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

...

8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

--- Ende Auszug ---

Könnte dies bei der Argumentation ggü. Laden-/Restaurant- etc. Besitzern helfen?

Freundlice Grüße
Charles

Gültigkeit des AGG beim barfüssigen Einkaufen?

Michael (mw), Thursday, 31.08.2006, 14:43 (vor 6663 Tagen) @ Charles

§1 Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Allerdings trifft keiner der oben genannten Gründe auf Barfusslaufen zu. Am ehesten vielleicht noch "Weltanschauung"

Gültigkeit des AGG beim barfüssigen Einkaufen?

Charles, Thursday, 31.08.2006, 14:51 (vor 6663 Tagen) @ Michael (mw)

Allerdings trifft keiner der oben genannten Gründe auf Barfusslaufen zu. Am ehesten vielleicht noch "Weltanschauung"

Weltanschauung müsste es m.E. treffen:

Wikipedia:
Eine Weltanschauung ist ein umfassendes Konzept oder Bild des Universums und der Beziehung zwischen Mensch und Universum. Sie umfasst die Menge bestimmter Meinungen, als organischer Gesamtheit, über die Welt als Grund, Boden und Bühne der menschlichen Existenz, des menschlichen Handelns. Das umfasst Anschauungen über: Wissenschaft, Philosophie, Politik, Wirtschaft, Ökologie, Umwelt, Kultur, Bräuche, Religion, Werte, Moral, Kindererziehung.

Aus obigem passen einige Punkte m.E. ganz gut, schließlich ist für mich das Barfuss laufen Ausdruck von Naturverbundenheit und schonendem Umgang mit derselben (Umwelt/Ökologie). Die Punkte Kultur/Brauch/Religion passen wohl nur auf barfüssige Mönche o.ä. (geschlossene Gruppe, kein Individuum).

Ich fürchte aber, mehr als Gelächter wird man im Fall der Fälle wohl kaum ernten...

Gültigkeit des AGG beim barfüssigen Einkaufen?

Michael aus Zofingen, Stammposter, Thursday, 31.08.2006, 14:53 (vor 6663 Tagen) @ Michael (mw)

§1 Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


Allerdings trifft keiner der oben genannten Gründe auf Barfusslaufen zu. Am ehesten vielleicht noch "Weltanschauung"

Oder ist barfuß eine "Behinderung".
Wenn man einen wegen einer Behinderung nicht ausschließen darf, dürfte man doch keinen Rollstuhlfahrer vom Militärdienst ausschließen oder oder bei der Benutzung eines Karussells.

Gültigkeit des AGG beim barfüssigen Einkaufen?

ep, Thursday, 31.08.2006, 16:27 (vor 6663 Tagen) @ Michael (mw)

§1 Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Allerdings trifft keiner der oben genannten Gründe auf Barfusslaufen zu. Am ehesten vielleicht noch "Weltanschauung"

Mal wieder unbegründete Zensur! Danke!!!

Gültigkeit des AGG beim barfüssigen Einkaufen?

KaiL, Sunday, 03.09.2006, 21:18 (vor 6660 Tagen) @ Charles

Könnte dies bei der Argumentation ggü. Laden-/Restaurant- etc. Besitzern helfen?

nein. Ebenso, wie ein Linux-Nutzer das Ding nicht gegen Browserweichen einsetzen kann. Solange es um einen änderbaren Zustand geht, zieht dieses Gesetz leider überhaupt nicht; das Ding ist nur für etwas eigentlich selbstverständliches da: Personen wegen eines nicht änderbaren Umstandes etwas zu verbieten. Allerdings führen derartige Gesetze auch manchmal zu ganz interessanten Umstanden - so dürfen Frauen in der New Yorker U-Bahn oben ohne mitfahren, das gilt nicht als anstößig - Männer dürfen es schließlich auch...

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