Gültigkeit des AGG beim barfüssigen Einkaufen? (Hobby? Barfuß! 2)

Charles, Thursday, 31.08.2006, 13:45 (vor 6663 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin kein Jurist, aber beim Durchlesen des kürzlich in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), (welches sich primär auf das Arbeitsleben bezieht) ist mir folgendes aufgefallen:

--- Auszüge Gesetzestext ---

§1
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

...

Anwendungsbereich (1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

...

8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

--- Ende Auszug ---

Könnte dies bei der Argumentation ggü. Laden-/Restaurant- etc. Besitzern helfen?

Freundlice Grüße
Charles


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion