Abgeschmetterte Klage (Hobby? Barfuß! 2)

MarkusII, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 21:48 (vor 6618 Tagen)

Hallo zusammen,

hier ein Artikel des Bonner General-Anzeigers von heute. Glücklicherweise hat der Richter so entschieden, wie er entschieden hat, sonst würde demnächst beim Besuch von Freibädern womöglich gelten: "Nicht ohne feste Badeschuhe"...

Viele Grüße,

MarkusII

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"Das Leben ist keine Vollkaskoversicherung"

Junge trat im Königswinterer Lemmerzbad in eine Scherbe - Gericht wies Klage gegen Stadt ab

Von Rita Klein
Königswinter. Der Richter bringt es mit einem einzigen Satz auf den Punkt: "Das Leben ist keine Vollkaskoversicherung." Das aber scheinen immer mehr Bürger zu denken, wenn man sich die Klagen ansieht, die bei den Zivilgerichten eingehen.

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Wie die, über die nun die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts zu verhandeln hat: Ein zwölfjähriger Junge ist im vergangenen Sommer im Königswinterer Lemmerzbad auf der Suche nach einem entflogenen Tischtennisball in einem Gebüsch in eine Glasscherbe getreten, hat sich den Fuß aufgeschnitten und musste mit zwölf Stichen genäht werden. Und prompt verklagte sein Vater den Königswinterer Bürgermeister auf mindestens 2 500 Euro Schmerzensgeld. Grund: Die Stadt habe ihre Amtspflicht verletzt.

Nun sitzen sich die Parteien vor Richter Manfred Kaufmann gegenüber - weit entfernt von einer gütlichen Einigung. Der Richter schlug im Vorfeld vergeblich einen Vergleich vor: Die Stadt solle dem Jungen 150 Euro Taschengeld zahlen und ihm zusätzlich eine Freikarte für die Freibadsaison 2006 schenken.

Darauf aber mochte sich die Stadt nicht einlassen, um Nachahmern nicht Tür und Tor zu öffnen. Sie war nur zu einem Angebot bereit, wie ihr Anwalt Matthias Maur dem GA sagt: Der Junge erhält eine Freikarte, aber nur wenn sein Vater die Klage zurücknimmt. Dieses Angebot wurde ausgeschlagen.

Also muss nun verhandelt werden, und es gilt einige Fragen zu klären: Wie weit geht die Reinigungspflicht der Stadt in dem Fall überhaupt? Und wie hält sie es mit dem Aufräumen im Lemmerzbad? Darüber kann am besten jemand Auskunft geben, der sich dort auftragsgemäß regelmäßig aufhält: einer der Bademeister.

Also wird der 37-jährige Schwimmmeistergehilfe Bernd S. in den Zeugenstand gerufen, und der erklärt: Vor Saisoneröffnung würden alle Büsche ordentlich gestutzt, alles gereinigt, und je nach Bedarf werde während der Saison noch mal beschnitten, so auch im vergangenen Jahr. Jeden Abend reinige das Badpersonal das Schwimmbad, räume alles auf und weg, und hole auch aus den Grünflächen alles heraus, "was für das Auge ersichtlich" sei.

Kann und muss die Stadt noch mehr tun, um ihre Badegäste zu schützen? Folgt man dem Kläger und seinem Anwalt, müssten - in wahrscheinlich kürzesten Abständen - städtische Mitarbeiter in den Gebüschen herumkriechen auf der Suche nach möglichen Gefahrenquellen für die Gäste. Das aber, so der Richter, gehe zu weit. Und dann sagt er den Satz, der es auf den Punkt bringt, bevor er die Klage abweist.

(AZ: LG Bonn 1 O 83/06)

(11.08.2006)


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