2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle (Hobby? Barfuß! 2)

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Thursday, 10.08.2006, 23:57 (vor 6619 Tagen)

Hallo

Soeben habe ich folgenden Text an die BVG geschrieben:

Sehr geehrte Frau Reinhardt

Betr.: Mein Schreiben vom 30.6.06 und Ihre Antwort vom 9.8.06 bzgl. Barfuß im Bus

Sie schrieben mir:

> Bezugnehmend darauf möchten wir ihnen mitteilen, dass der Busfahrer vor Ort die Entscheidung treffen kann ob oder wie die Fahrgäste befördert werden.
[quote]
Die Sicherheit der Fahrgäste steht an erster Stelle,es kann durchaus bei einem Unfall zu Verletzungen kommen .

Da spielt der Versicherungsschutz eine große Rolle.Wir bitten daher um ihr Verständnis.[/quote]

Wie Bitte?

1. Der Busfahrer kann nicht jede beliebige Entscheidung treffen! Dagegen steht das Personenbeförderungsgesetz (§22 PBefG). Die BVG ist demnach zur Beförderung verpflichtet, wenn 1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden (das tat ich), 2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist (das war sie) und 3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann (das war auch nicht der Fall).
An Ihre Beförderungsbedingungen habe ich mich selbstverständlich auch gehalten. Ich habe in keiner Weise Sicherheit und Ordnung des Betriebes gefährdet, war weder betrunken, noch krank oder bewaffnet (§3 Abs. 1), und auf das Hausrecht (§3 Abs. 3) alleine wird sich ihr Fahrer ja wohl auch nicht berufen können, oder dürfte er danach vielleicht auch nach belieben Leute die ihm unsymatisch sind, wie Ausländer, Farbige, Schwule, etc. von der Beförderung ausschließen?
Eine solche Diskriminierung einer Minderheit, wie es Menschen, die gerne barfuß laufen, offensichtlich leider auch sind, verstößt gegen geltendes Recht. Nicht nur gegen das Personenbeförderungsgesetz, auch gegen das Grundgesetz. Ich überlege sehr, ob ich nicht die zuständige Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht einschalten sollte.

2. Selbstverständlich kann sich ein Fahrgast bei einem Unfall verletzen, aber glauben sie ernsthaft, dass z. B. ein paar Flipflops einen dagegen schützen könnten? Vermutlich stürzt die Frau auf High-Heels eher, als jemand, der mit seiner eigenen Fußsohle fest auf dem Boden steht. Die Sicherheit der Fahrgäste steht an erster Stelle? Wo gefährde ich denn jemanden? Da geht von Frauen mit Pfennigabsätzen oder Männern mit Springerstiefeln wohl eine erheblich größere Gefahr aus, wenn diese Leute anderen, die z. B. Sandalen tragen auf den Fuß treten. Werden solche Menschen auch vom Transport ausgeschlossen?
Oder meinten Sie ich gefährde mich selbst? Frauen mit hohen Absätzen gefährden sich selbst viel mehr. Sie können viel leichter umknicken oder stürzen. Außerdem schaden viele Schuhe langfristig viel mehr, als gelegentliche kleine Verletzungen durch Glassplitter, die es in Bussen so gut wie nie gibt, denn die Busse sind keineswegs so schmutzig, wie Sie vielleicht glauben. Über 98% der Menschen werden mit gesunden Füßen geboren, aber 80% der Menschen haben im Alter Fußprobleme. Das liegt fast immer an den Schuhen, die diese Menschen trugen. Barfuß ist wesentlich gesünder und daher das geringere Risiko. Das wird Ihnen sicher jeder gute Orthopäde bestätigen.
"Die Sicherheit der Fahrgäste steht an erster Stelle" ist eine ganz billige Phrase, die in diesem Zusammenhang völlig ungerechtfertigt bleibt.

3. Bitte teilen Sie mir doch mit, WELCHE Rolle der Versicherungsschutz spielen soll. Die Gefahr sich zu verletzen dürfte, wie schon oben beschrieben, wesentlich größer sein, wenn man mit Plateauschuhen oder sonstigen hohen Absätzen umknickt, wenn man beim Bremsen stolpert oder sich irgendwo den Kopf stößt. Darf man die BVG eigentlich noch ohne Helm benutzen? Schließlich könnte man sich ja stoßen und eine Gehirnerschütterung bekommen.

4. Verständnis für Ihre unmotivierte Standardantwort habe ich überhaupt nicht! Am meisten wundert mich, dass sie für dieses simple Schreiben über einen Monat gebraucht haben.
Im übrigen möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ich zu Ihren Qualitätstestern gehöre (Nr. 495). Sie können sich da gerne bei Frau Domke erkundigen. Mit der Qualität Ihrer Leistung, Frau Reinhardt, bin ich aber zur Zeit überhaupt nicht zufrieden!

Ich erwarte nun eine Entschuldigung und eine eindeutige Erklärung, dass ich jederzeit die BVG barfuß benutzen darf, damit ich im Notfall ihrem unwissenden Personal etwas entsprechendes vorzeigen kann. Andernfalls sehe ich mich gezwungen eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht zu schreiben!

Viele Grüße

Ulrich Conrad
(Barfuß-Initiative Berlin)

P. S. Als Mitglied der Barfuß-Initiative Berlin war ich übrigens am Mittwoch in der Fernsehsendung ZIBB zu sehen. Vielleicht sollte ich auch den Thorsten Reinke vom RBB, der mich interviewt hat, mal fragen, ob ihn dieses Thema interessiert?

Hoffentlich bekomme ich nun endlich eine akzeptable Antwort.

Viele Grüße und vielen Dank für Eure Tipps

Ulrich

Wow!

Rolf (F), Stammposter, Friday, 11.08.2006, 01:13 (vor 6619 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hi Ulrich,

das ist genau die Sprache, die solche Leute verstehen - man muss ihnen deutlich machen, dass man sich nichts gefallen lässt, dass man seine Rechte und ihre Pflichten kennt - und dass man nicht zurückweicht!
(Off-topic: vor knapp 3 Jahren hatte ich eine Auseinandersetzung mit einem Busfahrer von Hahn nach Frankfurt; es ging um eine Tasche, die ich auf dem Schoß halten wollte, er bestand darauf, dass die auch nach unten ins Gepäckfach ginge; der Streit eskalierte und er drohte mir wörtlich: "Wenn Sie noch weiter Theater machen, dann steigen Sie aus!" Worauf ich - ziemlich wütend - ihn anschrie: "Wenn ich JETZT aussteige, dann verlieren Sie MORGEN Ihren JOB!" Er hat den Mund zwar noch geöffnet, aber nichts mehr gesagt - war auch besser für ihn, hehe!)

Gruß vom Main an die Spree,

Rolf (F)

OT-Frage

Hippie, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 07:03 (vor 6618 Tagen) @ Rolf (F)

Hallo, Rolf!

Liegt Hahn nicht bei Düsseldorf? Wusste gar nicht, dass von dem Kaff Busse nach Fft./M. gehen. Oder gibt es zwei davon?

Der Hippie

OT-Frage

Ralf RSK, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 08:33 (vor 6618 Tagen) @ Hippie

Hi,

gemeint ist wahrscheinlich Hahn im Hunsrück, bzw. der dortige Flughafen. Er heißt sinnigerweise "Frakfurt-Hahn" (HHN), obwohl er rund 100 km von Frankfurt entfernt liegt. Es gibt einen Buspendelverkehr von dort nach Frankfurt.

Homepage: http://www.hahn-airport.de/

Viele Grüße, Ralf

OT-Frage

Haan !!!, Friday, 11.08.2006, 11:57 (vor 6618 Tagen) @ Hippie

Hallo Hippie

bei D gibt es nur ein Haan !

OT-Frage

Hippie, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 17:09 (vor 6618 Tagen) @ Haan !!!

Hallo, Haan!

Danke für die Berichtigung. Es ist schon länger her, seit ich mal da durch bin. Da kann ein rechtschreiblicher Fehlerinnerer mal passieren.

Der Hippie

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

Markus (ME), Stammposter, Friday, 11.08.2006, 02:46 (vor 6618 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Manchmal ist weniger mehr (gerade wir sollten es doch wissen), oder anders gesagt: In der Kürze liegt die Würze ...

Tipps und Tricks

Hippie, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 07:00 (vor 6618 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Lieber Ulrich!

Die drohung mit dem RBB-Mann hättest du rauslassen und evtl. später rausholen sollen. Man soll nicht sein ganzes Pulver auf einmal verschießen. Zum Stil: In solchen Schreiben kann es nach hinten losgehen, wenn man zu emotional ist. Je kühler und sachlicher, desto mehr tut das den Leuten weh, da sie mit ihren eigenen Methoden ausgetrickst werden. Ansonsten fand ich es recht gut.
Übrigens: "Freundlichkeit kann töten." Mit der Masche erreicht man u. U. eine ganze Menge mehr, als den Frust rauszupowern (was ich aber bauchmäßig voll nachvollziehen kann). Nur als kleiner Tipp. Hat mir bei Behörden und anderen schon geholfen.
Schön freundlich sein und mit Paragraphen nachbohren. Das lässt die so richtig aufjaulen und verpasst denen Magenschmerzen.

Der Hippie

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

MarkusII, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 09:28 (vor 6618 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo Ulrich,

es wäre m.E. "taktisch klüger" ;-) gewesen, den Text zunächst als Entwurf hier ins Forum zu stellen, so dass du vor dem Abschicken Rückmeldungen von hier erhalten hättest.

Ich halte den Text einerseits für sehr "substanzreich", andererseits aber auch für zu unfreundlich und harsch.

Die Wahl der Argumente finde ich sehr gut!

Viele Grüße,

MarkusII

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

olli-wl, Friday, 11.08.2006, 11:05 (vor 6618 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Sorry, das war nichts.
Zu lang, zu emotional, teilweise albern (Verstoß gegen das Grundgesetz) und mit Drohnungen (Qualitätstester, RBB) erreicht man eh wenig.

Vielleicht hättest Du die Antwort noch eine Nacht länger überschlafen sollen.

Was ich aber auch sagen möchte: Respekt für Deinen "Biss" und Einsatz!

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

Martin, Friday, 11.08.2006, 11:23 (vor 6618 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Nachdem ich diesen Beitrag gelesen habe, kann ich es mir nicht verkneifen, folgenden Kommentar dazu abzugeben: Anstelle daß Ulrich auch nur ein klein wenig Verständnis für den vielleicht etwas "überängstlichen" BVG-Busfahrer aufbringt (der ihn, daran sei nebenbei erinnert, sogar mitgenommen hat, wo war also eigentlich das Problem?), nein, da werden gleich die ganz großen Geschütze aufgefahren und mit Personenbeförderungsgesetz und Aufsichtsbehörde gedroht... Meine Erfahrung ist: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus.

Auch kann ich mich über die Antwort von Marion Reinhardt nicht so aufregen wie manch andere hier: Daß der Busfahrer im Zweifelsfall immer die Entscheidung vor Ort treffen muß, ist doch eine Selbstverständlichkeit. (Wer sollte ihm das auch abnehmen, soll immer in jedem Bus ein "Ombudsmann" mitfahren, der in solchen Fällen befragt wird?)

Ich hoffe nur sehr, daß Ulrichs Aktionismus hier nicht zu einem Rohrkrepierer wird, indem die Beförderungsbedingungen um einen Absatz der Art "Aus Sicherheitsgründen ist in den Fahrzeugen Schuhwerk zu tragen." ergänzt werden.

Nebenbei: Ich gehe auch gerne in Berlin barfuß und nutze dabei häufig Bus, S- und U-Bahn und habe noch nie irgendwelchen Ärger mit dem Personal (Fahrer, Kontrolleure etc.) bekommen.

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 13:15 (vor 6618 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo Ulrich,

relativ lang ist Dein Text ja geworden. Auch wenn kurze Texte in der Regel bei Behörden mehr Wirkung zeigen, so war es in Deinem Fall nicht möglich. Hier ein paar Anmerkungen:

"und auf das Hausrecht (§3 Abs. 3) alleine wird sich ihr Fahrer ja wohl auch nicht berufen können, oder dürfte er danach vielleicht auch nach belieben Leute die ihm unsympatisch sind, wie Ausländer, Farbige, Schwule, etc. von der Beförderung ausschließen?
Eine solche Diskriminierung einer Minderheit, wie es Menschen, die gerne barfuß laufen, offensichtlich leider auch sind, verstößt gegen geltendes Recht. Nicht nur gegen das Personenbeförderungsgesetz, auch gegen das Grundgesetz. Ich überlege sehr, ob ich nicht die zuständige Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht einschalten sollte. "

Der Fahrer kann nicht willkürlich bestimmen, wen er mitnimmt und wen nicht, solange der potentielle Fahrgast nicht gegen die Beförderungsbedingungen verstößt. Nackte Füße sind keine Waffen (was man von Pfennigabsätzen und Hutnadeln nicht unbedingt sagen kann), Barfußlaufen ist auch keine Krankheit, und einen gültigen Fahrausweis hattest Du sicher auch. Grundsätzlich können die Verkehrsbetriebe natürlich jederzeit die Beförderungsbedingungen ändern. Sie dürfen nicht in den Beförderungsbedingungen Schwarze, Juden, Ausländer oder Frauen ausschließen. Würden sie das tun, würden sie gegen das Grundgesetz verstoßen, nämlich daß man Menschen nicht wegen ihrer Rasse, Religion, Herkunft oder ihres Geschlechts benachteiligen darf. Leider dürfen sie aber in den Beförderungsbedingungen theoretisch Barfüßer ausschließen (und nicht einmal einen Grund angeben). Schließlich gehören Barfüßer nicht zu einer anderen Rasse, Religion usw. (Eine Stellenanzeige mit dem Text: "Raucher brauchen sich gar nicht erst bewerben" ist auch nicht verfassungswidrig, wie kürzlich festlegt wurde).

"Verständnis für Ihre unmotivierte Standardantwort habe ich überhaupt nicht! Am meisten wundert mich, dass sie für dieses simple Schreiben über einen Monat gebraucht haben.
Im übrigen möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ich zu Ihren Qualitätstestern gehöre (Nr. 495). Sie können sich da gerne bei Frau Domke erkundigen. Mit der Qualität Ihrer Leistung, Frau Reinhardt, bin ich aber zur Zeit überhaupt nicht zufrieden!
Ich erwarte nun eine Entschuldigung und eine eindeutige Erklärung, dass ich jederzeit die BVG barfuß benutzen darf, damit ich im Notfall ihrem unwissenden Personal etwas entsprechendes vorzeigen kann. Andernfalls sehe ich mich gezwungen eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde beim Land Berlin wegen Verstoß gegen die Beförderungspflicht zu schreiben!"

Diese Passage ist zwar nicht gerade höflich, aber ansonsten besteht die Gefahr, daß Dein schreiben im Papierkorb landet. Du hast ja schließlich nicht mit einem Anwalt gedroht, um gegen den fehlbaren Busfahrer (oder gegen Frau Reinhardt) persönlich vor Gericht zu gehen.

"Als Mitglied der Barfuß-Initiative Berlin war ich übrigens am Mittwoch in der Fernsehsendung ZIBB zu sehen."

Ob es sinnvoll ist zu erwähnen, daß Du Mitglied einer Barfußinitiative bist, sei mal dahingestellt. Wenn man als Einzelperson schreibt, ist die Gefahr zwar größer, daß der Brief im Papier landet. Wenn man aber irgendeinen "Verein" erwähnt, der Nichtbarfüßern unbekannt ist, dann könnte ein Laie glauben, diese Initiative würde in erster Linie barfuß laufen, um andere zu ärgern.

Im Allgemeinen ist mir aufgefallen, daß sich in Fällen wie dem Deinen immer wieder Personen im Forum zu Wort melden, von denen man sonst nie oder kaum was hört. Und meistens stehen gerade diese Leute nicht auf Seiten des Barfüßers, sondern auf Seiten des Barfußgegners, egal, ob es sich bei dem Gegner um einen Busfahrer, einen Türsteher, einen Polizisten, einen Domschweizer, einen Spießer oder sonst wen handelt. Eine Sache, die mich nachdenklich stimmt.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

Martin, Friday, 11.08.2006, 15:46 (vor 6618 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Im Allgemeinen ist mir aufgefallen, daß sich in Fällen wie dem Deinen immer wieder Personen im Forum zu Wort melden, von denen man sonst nie oder kaum was hört. Und meistens stehen gerade diese Leute nicht auf Seiten des Barfüßers, sondern auf Seiten des Barfußgegners, egal, ob es sich bei dem Gegner um einen Busfahrer, einen Türsteher, einen Polizisten, einen Domschweizer, einen Spießer oder sonst wen handelt. Eine Sache, die mich nachdenklich stimmt.

Da ich auch zu diesem Personenkreis gehöre, möchte ich gerne dazu etwas erklären:

1.) Mich stimmt nachdenklich, daß Du die Welt in "Barfüßer" und "Barfußgegner" einteilst, quasi nach dem Motto: Wer nicht für mich ist, ist gegen mich.

2.) Ich könnte es durchaus nachvollziehen, wenn beispielsweise seitens der BVG oder bei jemandem, der hier zufällig mitliest, nach so einem polemischen Brief wie dem von Ulrich (zumal darin noch auf eine "Barfuß-Initiative" verwiesen wird) Barfüßer generell als querulante Spinner angesehen werden. Ich gehe auch gerne barfuß, aber nicht so "militant", und möchte daher nicht in solchem Lichte stehen.

3.) "Spießer" ist für mich in erster Linie jemand wie Ulrich, weil er es sich nicht verkneifen kann, einen Busfahrer, der zwar eine dumme und sachlich nicht richtige Bemerkung zum Thema Versicherungsschutz gemacht, ihn aber dennoch mitgenommen hat (!), bei der BVG-Beschwerdestelle anzuschwärzen und dabei in typisch deutscher Paragraphenreiterei auf seinem Recht zu pochen. Was hätte es denn ausgemacht, einfach mal dem BVG-Busfahrer auch das Recht zuzubilligen, einen schlechten Tag zu haben und Quatsch zu erzählen, und nicht sich gleich von ihm auf den Schlips getreten zu fühlen?

Kein Spißer

Michael aus Zofingen, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 17:00 (vor 6618 Tagen) @ Martin

Hallo Martin,

ich gehöre nicht zu den Leuten, die die Welt in "Barfüßer" und "Barfußgegner" einteilt. Ich teile die Welt nicht einmal in "Barfüßer" und "Nichtbarfüßer" ein. Auch ein Mensch, der selten barfuß läuft, ist dann ein Barfüßer, wenn er sich seiner Schuhe und Socken entledigt hat. Und wenn einer, der meistens barfuß ist, ausnahmsweise mal Schuhe trägt, ist in dem Augenblick kein Barfüßer.

Und wenn einer nie barfuß läuft, ist er noch lange kein Barfußgegner. Auch dann, wenn er die Frage stellt: "Ist es nicht zu kalt?", fällt er noch nicht in die Kategorie. Erst dann, wenn er es nicht gerne hat, daß andere barfuß gehen, ist er ein Barfußgegner. Und wenn einer einen Barfüßer massiv anpöbelt, mit Steinen bewirft oder noch schärferes Geschütz auffährt, einzig und allein weil er barfuß ist, dann handelt es sich in meinen Augen um einen "militanten Barfußfeind".

Unter "Spießer" verstehe ich solche Leute, die bei jedem Menschen, der anders ist als sie selber, versuchen ihn in Schwierigkeiten zu bringen. Ein Mensch, der beim Anblick eines Barfüßers gleich die Polizei ruft mit dem Ziel, daß die Polizei ihn schikaniert, ist der typische Fall eines Spießers. Spießer sind meistens zu f e i g e , selber Hand anzulegen, lieber bedienen sie sich ihrer Helfershelfer. Barfüßigkeit ist aber längst nicht der einzige Grund, weshalb Spießer ihrem Namen gerecht werden.

Theoretisch gibt es auch "barfüßige Spießer". Das sind solche, die beim Anblick eines beschuhten Menschen die Polizei alarmieren. Oder auch Barfüßer, die einen anderen Barfüßer bei der Polizei anschwärzen, nur weil er gleichzeitig Kleidungsstücke trägt, die angeblich nicht zu barfuß passen (z.B. Handschuhe, Krawatten, Wintermantel), wäre ein Paradebeispiel für einen "barfüßigen Spießer". Aber solchen Leuten bin ich noch nicht begegnet.

Was Ulrich anbelangt: Er hat sich nicht beschwert, weil er dem Busfahrer persönlich Schaden zufügen wollte. Er wollte nur, daß JEDER Mensch frei entscheiden kann, ob er beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel Schuhe anziehen will oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich kenne Ulrich übrigens persönlich und kann nur sagen:

ER IST KEIN SPIESSER!

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

Mitleser, Friday, 11.08.2006, 17:02 (vor 6618 Tagen) @ Martin

Im Allgemeinen ist mir aufgefallen, daß sich in Fällen wie dem Deinen immer wieder Personen im Forum zu Wort melden, von denen man sonst nie oder kaum was hört. Und meistens stehen gerade diese Leute nicht auf Seiten des Barfüßers, sondern auf Seiten des Barfußgegners, egal, ob es sich bei dem Gegner um einen Busfahrer, einen Türsteher, einen Polizisten, einen Domschweizer, einen Spießer oder sonst wen handelt. Eine Sache, die mich nachdenklich stimmt.

Da ich auch zu diesem Personenkreis gehöre, möchte ich gerne dazu etwas erklären:
1.) Mich stimmt nachdenklich, daß Du die Welt in "Barfüßer" und "Barfußgegner" einteilst, quasi nach dem Motto: Wer nicht für mich ist, ist gegen mich.
2.) Ich könnte es durchaus nachvollziehen, wenn beispielsweise seitens der BVG oder bei jemandem, der hier zufällig mitliest, nach so einem polemischen Brief wie dem von Ulrich (zumal darin noch auf eine "Barfuß-Initiative" verwiesen wird) Barfüßer generell als querulante Spinner angesehen werden. Ich gehe auch gerne barfuß, aber nicht so "militant", und möchte daher nicht in solchem Lichte stehen.
3.) "Spießer" ist für mich in erster Linie jemand wie Ulrich, weil er es sich nicht verkneifen kann, einen Busfahrer, der zwar eine dumme und sachlich nicht richtige Bemerkung zum Thema Versicherungsschutz gemacht, ihn aber dennoch mitgenommen hat (!), bei der BVG-Beschwerdestelle anzuschwärzen und dabei in typisch deutscher Paragraphenreiterei auf seinem Recht zu pochen. Was hätte es denn ausgemacht, einfach mal dem BVG-Busfahrer auch das Recht zuzubilligen, einen schlechten Tag zu haben und Quatsch zu erzählen, und nicht sich gleich von ihm auf den Schlips getreten zu fühlen?

Super Martin,

das trifft voll in's Schwarze. Spießiger als die Herren Ulrich und Michael in ihren Beiträgen geht's wirklich nicht mehr.

Ob es auf ein derartiges Schreiben überhaupt eine Reaktion gibt wird man sehen.
Bei uns in der Behörde werden solche pampigen Briefe generell nicht beantwortet - und zwar mit Rückendeckung von ganz oben.

Warum so viele hier im Forum allenfalls mitlesen aber eben nicht schreiben - wie Michael ganz richtig bemerkt hat - hat meiner Meinung nach auch viel damit zu tun, wer hier die "Wortführer" sind.
Damit kann und will ich mich nicht identifizieren.
Deshalb mache es üblicherweise auch so, aber bei d e m Schreiben musste ich nun auch mal eine Ausnahme machen.

Da hat die Hardcorefraktion der an sich guten Sache mal wieder einen Bärendienst erwiesen. Schade - aber eben auch typisch.

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

Hippie, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 17:05 (vor 6618 Tagen) @ Martin

Hallo, Martin1

Falsch. Spießer würden niemals barfuß durch die Stadt laufen. "Sowas tut man nicht. Das gehört sich nicht." Die beiden Grundmaxiumen des Spießers. Für die untere Kategorie der Spießer sind gerade mal Addiletten noch tragbar. Der rest läuft auch im Hochsommer mit geschlossenen Schuhen oder Wollsocken in Sandalen (!) herum.
Spießigkeit ist eine Freundin des Fußpilzes. Und das kann man Ulrich nicht unterstellen.

Er ist zwar mit seinem Schreiben definitiv über das Zeil hinausgeschossen, und es wird wahrscheinlich in der "Querulantenmappe" verschwinden, welche jeder größere Betrieb hat, aber seine Absicht war schon richtig. Nur: Das Gegenteil von "gut" ist oft nicht "böse" sondern "gut gemeint".

Der Hippie

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

alex24, Monday, 14.08.2006, 09:06 (vor 6615 Tagen) @ Hippie

Er ist zwar mit seinem Schreiben definitiv über das Zeil hinausgeschossen, und es wird wahrscheinlich in der "Querulantenmappe" verschwinden, welche jeder größere Betrieb hat, aber seine Absicht war schon richtig.

Würd ich auch sagen. Ich denke mal sogar, warum der überhaupt ganze Aufwand mit einem Beschwerdebrief? Bringt doch eh nix. Was anderes wäre, wenn gleich mehrere Leute (z. B. aus dem Forum)gleichzeitig dazu Stellung nehmen würden, das würde vielleicht die Leute eher zum Nachdenken anregen,und selbst dann ist noch anzuzweifeln, ob da was fruchtet....

Barfuß und Grundgesetz

Barfuß in Franken, Friday, 11.08.2006, 16:38 (vor 6618 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Schließlich gehören Barfüßer nicht zu einer anderen Rasse,

Was ist, wenn es eine spezielle (wenn auch seltene) Rasse gibt, deren Füße gehen Schuhe allergisch reagiert?

Religion

Und was ist wenn es eine (etwa buddhistische) Religion gibt, wo man barfuß ist, um irgendeinen Gott anzubeten oder um spirituell mit der Erde in Einklang zu sein?

Barfuß und Grundgesetz

Hippie, Stammposter, Friday, 11.08.2006, 16:59 (vor 6618 Tagen) @ Barfuß in Franken

Hallo!

Und was ist wenn es eine (etwa buddhistische) Religion gibt, wo man barfuß ist, um irgendeinen Gott anzubeten oder um spirituell mit der Erde in Einklang zu sein?

Ist im Buddhismus nicht obligatorisch, sondern optional.

Der Hippie

2. Schreiben an die BVG Beschwerdestelle

Thomas (bei Koblenz), Monday, 21.08.2006, 08:31 (vor 6608 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo,

ich habe eben im Netz was über das Anti-Diskriminierungsgesetz gelesen.
Das könnte meiner Meinung nach auch in diesem Fall (Nichtbefördern von Barfüßlern) zur Anwendung kommen.

"Das Anti-Diskriminierungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt voraussichtlich in wenigen Tagen in Kraft. Es soll verhindern, dass Mitarbeiter wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität diskriminiert werden. Den Personalabteilungen beschert das AGG eine Menge Arbeit: Schichtpläne, Stellenausschreibungen, Arbeitsabläufe, Firmenstrukturen, Entgelt- und Beförderungssysteme müssen akribisch überprüft werden. Denn bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Schadensersatzforderungen - mindestens zwei Monatsgehälter, nach oben ist die Skala offen."

Und hier noch ein Beispiel:

"Fallstrick Kundenkontakt

Falls ein Busfahrer einer älteren Dame mit Fahrausweis die Bitte abschlägt, ihr in den Bus zu helfen, könnte diese sowohl den Fahrer als auch den Busunternehmer auf Schadensersatz verklagen. Denn dann liegt eine Diskriminierung wegen des Alters vor."

Grüße
Thomas (bei Koblenz)

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