"Schlappen-Sünder"sollen zahlen (Hobby? Barfuß! 2)

Katharina, Sunday, 23.07.2006, 19:48 (vor 6637 Tagen)

Hallo Alle,

folgenden Artikel las ich in der Chamer Zeitung Lokalteil Waldmünchen vom Freitag 21.7.2006.

Mit Pantoffeln ans Gaspedal: Geldbuße und drei Punkte, wenn jemand mit Schlappen oder barfuss am Steuer erwischt wird.

Diese Schuhkontrollen werden seit einigen Tagen konsequent durchgezogen, es bist wohl die reinste Abzocke !

Auch wer barfuss fährt wird mit 50 Euro und drei Punkten zur Kasse gebeten.

Ich weiss, das es schon oft Thema war, aber nun wird gezielt Jagd gemacht !

Gruss

"Schlappen-Sünder"sollen zahlen

Rolf (F), Stammposter, Sunday, 23.07.2006, 20:28 (vor 6637 Tagen) @ Katharina

Auch wer barfuss fährt wird mit 50 Euro und drei Punkten zur Kasse gebeten.

Dumm genug, wer die bezahlt! Im letzten Absatz steht auch, dass ein Richter, den man dazu befragt hat, keine Einschränkungen bezügl. Flip-Flops kennt. Zum Einspruch wird in so einem Fall sowieso geraten. Nur weil eine grüne (oder blaue) Uniform sich wichtig macht, hat sie noch lange nicht Recht.

Gruß, Rolf (F)

"Schlappen-Sünder"sollen zahlen

Alex (bei Gießen), Sunday, 23.07.2006, 21:52 (vor 6637 Tagen) @ Rolf (F)

Hallo!

Dumm genug, wer die bezahlt!

Na ja, auch für Bußgelder sollte doch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten und das ist hier nun wirklich nicht zu erkennen, zumal es nichts zu büßen gibt, sondern offenbar pauschal kassiert werden soll - soweit ich das aus den bisherigen Postings entnehmen kann.

Was soll das denn überhaupt für ein Tatbestand sein? Nur zum Vergleich: Drei Punkte bekommt man zum Beispiel im Bereich Geschwindigkeit erst ab mindestens 25 km/h zu schnell.

Im letzten Absatz steht auch, dass ein Richter, den man dazu befragt hat, keine Einschränkungen bezügl. Flip-Flops kennt.

Was aber nichts über Ausgang, Dauer und Lästigkeit des Widerspruchsverfahrens sagt.

Zum Einspruch wird in so einem Fall sowieso geraten. Nur weil eine grüne (oder blaue) Uniform sich wichtig macht, hat sie noch lange nicht Recht.

Ja, aber den Ärger hat man doch trotzdem, und als vertrauensbildende Maßnahme würde ich solche Aktionen auch nicht bezeichnen.

Gute Fahrt - barfüßig oder sonstwie - wünscht

Alex

"Schlappen-Sünder"sollen zahlen

Birger @, Monday, 24.07.2006, 12:33 (vor 6636 Tagen) @ Alex (bei Gießen)

Vor 3 Jahren (2003) hatte der ADAC mal eine ziemlich dümmliche Pressemitteilung herausgegeben. Da wurde kein Unterschied zwischen irgendwelchen Schlappen und barfuß gemacht. Seitdem geistert in der Presse die Vermutung, dass barfuß-fahren nicht erlaubt sei. Da ich ADAC-Mitglied bin, hatte ich bei dem Verein nachgefragt, aber keine spezifische Antwort bekommen, nur eine ziemlich allgemeine wischi-waschi-Antwort.
So kann es auch nicht verwundern, dass selbst die Polizei keinen Paragrafen nennen kann, dass barfuß autofahren verboten sei, diese aber aufgrund der Pressemitteilungen der Meinung ist, es sei nicht erlaubt.
Sollte jemand davon betroffen sein, sollte er auf jeden Fall Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.
Aus eigenem Interesse habe ich mir alle passenden Gesetzestexte zu Gemüte geführt, habe aber nicht passendes dazu gefunden.

ciao,
Birger

"Schlappen-Sünder"sollen zahlen

KaiL, Tuesday, 25.07.2006, 14:12 (vor 6635 Tagen) @ Birger

Da wurde kein Unterschied zwischen irgendwelchen Schlappen und barfuß gemacht.

gibt auch keinen: beides ist (für Privatpersonen) ohne jede Einschränkung erlaubt.

"Schlappen-Sünder"sollen zahlen

Michael aus Zofingen, Stammposter, Wednesday, 26.07.2006, 07:17 (vor 6634 Tagen) @ Birger

Hallo Birger!

"So kann es auch nicht verwundern, dass selbst die Polizei keinen Paragrafen nennen kann, dass barfuß autofahren verboten sei, diese aber aufgrund der Pressemitteilungen der Meinung ist, es sei nicht erlaubt.
Sollte jemand davon betroffen sein, sollte er auf jeden Fall Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen."

Mit den Bußen ist es so eine Sache. Man kann Widerspruch einlegen, was aber meistens mit Aufwand verbunden ist. Das nutzen speziell in der Schweiz auch viele Polizisten aus. Speziell Ausländer, von denen man annimmt, daß sie die Gesetze nicht kennen, werden nicht selten auf diese Weise übers Ohr gehauen. Die Zofinger Stadtpolizei hat auch schon "Knöllchen" an den Scheibenwischer geheftet lange bevor die Parkzeit abgelaufen ist. Wer sich noch vor Ablauf der Parkzeit auf die Wache begab und sich beschwerte, der brauchte nicht bezahlen, und die Polizei hätte sich tausendfach für das "Versehen" entschuldigt. Aber nicht jeder wäre auf die Wache gegangen. Einer, der getrunken hat, bezahlt doch lieber eine ungerechtfertigte Parkbuße, als daß er sich der Gefahr aussetzt, den "Lappen" für eine gewisse Zeit loszuwerden.

Ebenso ist es mit der Verhältnismäßigkeit. Grundsätzlich ist im Bußenkatalog festgelegt, in welcher Höhe ein Polizist die Buße festlegen kann. Das ist ein ziemlich breiter Bereich, der aber nicht überschritten werden darf. Auch hier wird vielfach die Unwissenheit ausgenutzt und der Polizist verlangt eine deutlich höhere Buße als im Katalog steht. Wenn dann die erwischte Person Einsicht haben will, dann hat der Polizist "selbstverständlich" die Liste nicht dabei, also müsse er mit zur Wache kommen. Einer, der gerade unter Zeitdruck steht, würde sicher den überhöhten Preis bezahlen. Nur die ganz harten würden mit zur Wache kommen. Dort wird die liste ausgebreitet. Man wird sich für die Forderung des überhöhten Betrages tausendfach entschuldigen und aus lauter "Großzügigkeit" nur den niedrigsten Betrag fordern.

Über Bußen beim barfüßigen Autofahren (oder Radfahren) im Zofinger Raum habe ich noch nie was gehört. Ich bin zwar schon oft beim barfüßigen Radfahren (ich besitze kein Auto) von der Polizei angehalten worden, aber noch nie mußte ich eine Buße deswegen bezahlen. Wohl aber wurde das als Anlaß genommen, an meinem Fahrrad nach irgendwelchen Mängeln zu suchen, um mit wenigstens da was anhängen zu können, bisher auch ohne Erfolg. Ich könnte mir vorstellen, daß die Schweizer Polizei bei barfüßigen amerikanischen Auto- oder Radfahrern den Trick mit dem Barfußverbot anwenden könnte, als Amerikaner ist man das Barfußverbot an vielen Orten gewöhnt, also könnte er auch ohne Nachzudenken glauben, daß in der Schweiz das barfüßige Fahren verboten sei.

Eines ist aber sicher: Wer sich einmal gegen einen Bußenbescheid aufgelehnt hat, unabhängig ob berechtigt oder nicht, der ist bei der Polizei registriert und bei späteren Zusammenkünften mit der Polizei immer als Mensch zweiter Klasse behandelt. Und ich bin mittlerweile in dieses Raster gefallen. Und das nur, weil ich öfter barfuß und in kurzen Hosen unterwegs bin und mein Gang vornübergebeugt ist.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Argumentationshilfe

MarkusII ⌂, Stammposter, Monday, 24.07.2006, 00:23 (vor 6637 Tagen) @ Katharina

Hallo Katharina,

hier findest du Argumentationshilfe für den Fall einer solchen Kontrolle (insbesondere im zweiten Teil):

Viele Grüße,

MarkusII

[image] Barfuß autofahren und die StVO

"Schlappen-Sünder"sollen zahlen

Rooter, Monday, 24.07.2006, 13:09 (vor 6636 Tagen) @ Katharina

Absolute Unverschämtheit, würde ich nicht zahlen !!
Jedenfalls nicht solange die mir nicht den Paragraphen in der StVO und im Bußgeldkatalog gezeigt haben, was ihnen schwer fallen dürfte...

MfG
Rooter

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