Barfuß im Iran? (Hobby? Barfuß! 2)

Goldi ⌂, Sunday, 16.07.2006, 18:43 (vor 6644 Tagen) @ Waldemar

Allgemeine Informationen

Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).

Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen. Von Individual- oder Trekkingtouren in die unmittelbare Nähe der Grenzen zu Afghanistan und Pakistan sowie in die Kurdengebiete an der türkischen und irakischen Grenze wird grundsätzlich abgeraten.
In Teheran kommt es in letzter Zeit gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Kreditkarten oder Travellerschecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert.
Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.

Ramadan

Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat Ramadan, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2006 fällt er in die Zeit vom 24.09. bis 23.10.2006. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.

Medizinische Hinweise

Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information "Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter www.bmelv.de/

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema "Vogelgrippe" finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Gesundheitsdienst/VogelgrippePandemieFAQ.html

Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie
Medizinische Hinweise

Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung. Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden. Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt. Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.

Sicherheitshinweise

Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) im Jahr 2005 und erneut im Januar und Februar 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es im Mai 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.

Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Am 16. März 2006 kam es auf der Strecke Zabul-Zahedan zu einem bewaffneten Überfall mit mehreren Toten, im Mai 2006 auf derselben Strecke zu Entführungen. Am Abend des 13.05.2006 wurden auf der Strecke Kerman-Bam nach Errichtung einer Strassensperre 12 Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg ‑ insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad - nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.

Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.

Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Reisen in abgelegene Gebiete Irans die Reisedaten der Deutschen Botschaft Teheran mitzuteilen und den Kontakt zu halten (Tel.: 0098-21- 3999 0000, Fax: 3999 1899, E-Mail: info@teheran.diplo.de ).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.

Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran, Shiraz und Maschad zu bekommen. Vorraussetzung ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da bislang noch nicht viele Erfahrungen mit dieser Art der Visaerteilung vorliegen, wird empfohlen, das reguläre Antragsverfahren zu beachten.

Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist.

Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Strafrechtliche Bestimmungen

siehe Link unten

Wer Erfahrung mit Individualreisen hat, wird hoffentlich so viel Gespür haben, dass er sich der Situation vor Ort anpassen kann.
Viel Glück!!

[image] http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Iran/BesondereStrafrechtlicheBestimmungen.html


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