Meldepflicht? (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Frank,
vielleicht werde ich weniger belästigt, wenn ich der Polizei jedes Mal mitteile, wenn ich barfuß unterwegs bin. Das geht vielleicht solange gut, bis zufällig gleichzeitig ein anderer Mensch barfuß gesichtet wird und die Polizei greift nicht ein, weil ich mich ja ordnungsgemäß angemeldet habe. Wenn der andere Barfüßer dann erfriert oder sonst wie zu Schaden kommt, wer ist dann Schuld?
Wenn ein Mensch eine bedingte Haftstrafe absitzen muß oder Hafturlaub hat, dann halte ich es noch für gerechtfertigt, sich bei der Polizei zu melden. Aber wenn der Staat so etwas von einem unbescholtenen freien Schweizer Bürger verlangt, wäre das eindeutig eine Menschenrechtsverletzung, ein Verstoß gegen die Genfer Konvention oder wer weiß nicht was. Irgendwie habe ich auch Mühe mit dem Gedanken, mich für eine Sache bei der Polizei zu melden, die eigentlich das natürlichste auf der Welt ist und in keinem Schweizer oder deutschen Gesetz als Straftat oder auch nur Ordnungswidrigkeit angegeben ist. Hier kann ich gleich an Manfred anknüpfen, der sich über die "Notwendigkeit" von Barfußparks wundert sowie über vergleichbare "Off-topic-Dinge". Angenommen, ich würde eine Barfußwanderung vorher der Polizei melden, dann könnte man das auch so interpretieren, daß ich ein schlechtes Gewissen habe und barfuß laufen für eine "eigentlich verbotene" Sache halte und nun um eine "Ausnahmegenehmigung" ersuche. Dabei soll doch barfußlaufen nicht auf "Reservate" beschränkt bleiben, sondern überall in der Öffentlichkeit ohne "Ausnahmegenehmigung", Bewilligungspflicht usw. kostenlos durchführbar sein, ohne wenn und aber!
Wenn ich jedes Mal bei der Polizei meine Barfußaktivität anmelde, verlangt sie vielleicht noch eine "Bearbeitungsgebühr". Im Einkassieren von Gebühren usw. sind Behörden ja nicht zimperlich, man denke nur an die "Laternengebühr". Und wieder ist eine lukrative Einnahmequelle gefunden. Dabei sollte man doch lieber die Schuhträger zur Kasse bitten! Davon gibt es mehr!
Schöne Grüße
Michael aus Zofingen