Barfuß-Wiki und Barfußkarten (Hobby? Barfuß! 2)

Anarchius, Saturday, 08.10.2005, 09:32 (vor 6927 Tagen) @ Lorenz

Hallo miteinander,
einige Fragen wurden ja inzwischen zum Sammeln von Barfußwanderkarten aufgeworfen bzw. diskutiert. Mit dem Urheberrecht muss man m.E. vorsichtig umgehen, man darf da eigentlich weder scannen noch herunterladen. Auch wenn man dann selbst darin herumzeichnet, bleibt das Urheberrecht für die ursprüngliche Vorlage bestehen.

Hallo Lorenz,

Erwähnenswert scheint mir noch, daß auch ein Urheberrecht nicht ewig währt. Allerdings ist die Regelung recht kompliziert. Für Zeitschriftenbeiträge gilt es m.W. 70 Jahre.

Bei "Lichtbildern", sieht es so aus (Zitat aus "Copyright kompakt 9", Arbeitsgemeinschaft wissenschaftliche Literatur, AWL 1986):

"Die zum 1. Juli 1985 in Kraft getretene Neufassung des Gesetzes unterscheidet zwischen einfachen Lichtbildern, Lichtbildern als Dokumenten der Zeitgeschichte und Lichtbildwerken, also solchen Fotografien, die persönliche geistige Schöpfungen darstellen: Für einfache Lichtbilder verbleibt es bei der bisherigen Schutzfrist von 25 Jahren ab Erscheinen, Dokumentarfotos sind 50 Jahre ab Erscheinen geschützt, und Lichtbildwerke genießen den vollen Schutz wie andere Urheberrechte, also bis 70 Jahre nach dem Tode des Fotografen. Die Abgrenzung zwischen diesen verschiedenen Arten von Fotografien kann im Einzelfall schwierig sein und zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen,..."

Wie Landkarten zu handhaben sind, geht aus der Broschüre offensichtlich nicht hervor, allerdings dürften die genannten 70 Jahre das Maximum einer Schutzfrist sein. Vielleicht ließt hier ja ein Anwalt mit, der sich mit der Materie besser auskennt.

Sonniges Wochenende,
A.


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