Schriftwechsel mit DB (Hobby? Barfuß! 2)

Michael (KO), Thursday, 06.10.2005, 11:34 (vor 6995 Tagen)

nun ist sie da, die antwort der db und ich möchte es nicht verabsäumen, hier den gesamten "dialog" bis zum heutigen tag darzustellen. zur erklärung vorab - das kundenportal der db (www.bahn.de) bietet bei der kontaktaufnahme die möglichkeit, zu wählen, ob man bc-besitzer ist oder nicht...

meine anfrage:

ok, mit der bahncard hat's eher nichts zu tun, aber das auswahlformular sieht's vor...

vorab - ich laufe seit jahren ohne jegliche beanstandung - dumme bemerkungen einmal ausgenommen - barfuß und dieses i.d.r. ganzjährig. in dieser zeit gab es deswegen weder in zügen der db noch in zügen privater mitbewerber noch auf irgend einem bahnhof irgendwelche beschwerden - aber irgendwann passiert's halt:

am 2.10. hatte ich eine in meinen augen ärgerliche begebenheit mit einem ihrer aufsichtsbeamten (der name ist mir bekannt) im koblenzer hbf, genauer auf gleis 3 dieses bahnhofs, welches ich morgens gegen 7:40 in erwartung des ec in richtung mannheim/karsruhe betrat.

wie gesagt, ohne schuhe - jedoch gepflegt gekleidet und auch anderweitig vorzeigbar und gepflegt. dieser aufsichtsbeamte stellte erst einmal fest, dass ich barfuss sei und dass dieses unhygienisch sei und dass er mich deshalb, wenn er denn wolle, zur not unter zuhilfenahme der bundespolizei des bahnhofs verweisen könne. eine diskussion war mit diesem individuum leider nicht möglich.

die sich aus diesem zusammenhang ergebenden fragen:

- gibt es bei der db verhaltensvorschriften, die es dem kunden aufzwingen, die dienstleistung(en) der db beschuht in anspruch zu nehmen?

- da der aufsichtsbeamte - auch auf rückfrage, ob dies nicht nur seine persönliche sichtweise sei - darauf bestand, dass hier eine regelung existiere, bitte ich sie, mir fundiert mitzuteilen, was die db unter unhygienisch im zusammenhang mit barfüssiger lebensweise versteht.

weiterhin bemerkte der aufsichtsbeamte im laufe der von mir versuchten (fruchtlosen) diskussion ziemlich wörtlich, dass der "herr mehdorn" dieses (gemeint ist natürlich das barfüssige betreten eines bahnhofs/zuges) nicht gerne sehen würde. ich würde es daher begrüßen, wenn sie ihrem (noch-)vorstandsvorsitzenden diese frage mit der bitte um fundierte beantwortung weiterleiten würden.

in erwartung einer klärenden antwort und mit freundlichen grüßen aus koblenz

hierauf erhielt ich folgende antwort:

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04. Oktober dieses Jahres, die wir gerne beantworten.

Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr. Wenn bei Ihnen der Eindruck einer absichtlichen Diffamierung entstanden sein sollte, bitten wir Sie dafür in aller Form um Entschuldigung.

In unseren Beförderungsbedingungen, sowie der Eisenbahn-Verkehrsordnung und in unseren Hausordnungen der Bahnhöfe ist das Tragen von Schuhen nicht explizit im Wortlaut hinterlegt. Jedoch ist zum Beispiel in der Eisenbahn-Verkehrsordnung verfasst, dass Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, von der Beförderung ausgeschlossen werden können. Personen die die Gesundheit der Mitreisenden gefährden können, werden nur dann befördert, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Aus hygienischen Gründen und um Missverständnisse künftig zu vermeiden, bitten wir Sie bei Ihrer Bahnfahrt ein Paar Schuhe zu tragen.

Da das Tragen von Schuhen in den genannten Verordnungen nicht direkt niedergeschrieben steht, so unterliegt die Auffassung dem jeweils zuständigen Aufsichtspersonals am Bahnhof bzw. im Zug. Unsere Mitarbeiter haben dabei das Hausrecht und sind damit beauftragt dieses in den Gebäuden und Anlagen der Deutschen Bahn durchzusetzen.

Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin das umweltfreundliche Verkehrsmittel Bahn nutzen und wünschen Ihnen stets angenehme Reisen in unseren Zügen.

Mit freundlichen Grüßen

DB Fernverkehr AG
Ihr Kundendialog Bahncard

mit dieser antwort nicht ganz zufrieden, habe ich folgendes geantwortet:

Sehr geehrter Herr,

zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort - die allerdings in meinen Augen mehr Fragen als erschöpfende Antworten beinhaltet.

In unseren Beförderungsbedingungen, sowie der Eisenbahn-Verkehrsordnung und in unseren Hausordnungen der Bahnhöfe ist das Tragen von Schuhen nicht explizit im Wortlaut hinterlegt. Jedoch ist zum Beispiel in der Eisenbahn-Verkehrsordnung verfasst, dass Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, von der Beförderung ausgeschlossen werden können. Personen die die Gesundheit der Mitreisenden gefährden können, werden nur dann befördert, wenn die Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Weder dürfte das Nichttragen von Schuhen, Handschuhen, Hüten oder Mützen die Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebs in Frage stellen oder eine Einschränkung der Sicherheit der Mitreisenden darstellen, noch vermag ich hier eine Gefährung der Gesundheit der Mitreisenden erkennen. Ich bitte Sie, diesen Ihren Paragraphen der EVO zu konkretisieren. Ich vermag noch anzunehmen, dass ich meine eigene Sicherheit durch das Nichttragen von Schuhen oder das Tragen ungeeigneten Schuhwerks (ok - das trifft wohl eher das weibliche Geschlecht) gefährde, aber dieses zählt in diesem Land immer noch zu den persönlichen Risiken und wird vom entsprechenden Verursacher billigend in Kauf genommen. In meinem Fall: Die Gefahr, dass ich mich durch erzwungenes Tragen ungewohnten Schuhwerks verletze und demzufolge den Verursacher dieser Pflicht in die selbige nehmen müsste, ist größer als mein barfüssiger Lebenswandel. Selbst wenn z.B. einmal in einem Bahnhof/Zug oder auf einem Bahnsteig in den Augen der breiten Masse als gefährlich eingestufte Glasscherben liegen sollten: ich habe a) Augen im Kopf und bin b) durchaus in der Lage, solche Fährnisse zu umgehen.

Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern wir sehr. Wenn bei Ihnen der Eindruck einer absichtlichen Diffamierung entstanden sein sollte, bitten wir Sie dafür in aller Form um Entschuldigung.
Aus hygienischen Gründen und um Missverständnisse künftig zu vermeiden, bitten wir Sie bei Ihrer Bahnfahrt ein Paar Schuhe zu tragen.

Hier muss ich Ihnen aber sagen, dass Sie sich widersprechen: ich fühle mich in der Tat diffamiert, wenn man mein jahrelanges Nichttragen von Schuhen aus hygienischen Gründen ablehnt. Zum einen scheint (eventuell auch bei Ihnen) hier ein Schluss von sich auf andere vorzuliegen: Klar ist es ggf. unhygienisch, nach einem langen Arbeitstag die Schuhe und Socken auszuziehen und sich dann seine (bedauernswerten) Füsse zu betrachten. Jedoch: Ich trage seit Jahren keine Schuhe. Um Ihnen den Gedanken noch näher zu bringen, empfehle ich Ihnen einen Selbstversuch: Tragen Sie einmal 'ne Woche lang tagsüber konsequent Handschuhe und ziehen Sie diese ggf. nur zur Nacht aus oder verschärfend wechseln Sie diese gegen "Haus-Handschuhe". Sie werden nach einer Woche Ihre Hände nicht wiedererkennen, von fehlender Hygiene "träumen" und gar die Pflicht zum Tragen von Handschuhen im Bahnhof und in den Zügen verlangen. Ich bitte Sie daher ausdrücklich, mir die Verbindung von "hygienischen Gründen" und konsequenter Barfüssigkeit näherzubringen.

Wir freuen uns, wenn Sie weiterhin das umweltfreundliche Verkehrsmittel Bahn nutzen und wünschen Ihnen stets angenehme Reisen in unseren Zügen.

Das kann ich Ihnen denn dann doch nicht versprechen, wenn Sie bzw. Ihr Verkehrsunternehmen mir derartige Bekleidungsvorschriften machen wollen.

Da das Tragen von Schuhen in den genannten Verordnungen nicht direkt niedergeschrieben steht, so unterliegt die Auffassung dem jeweils zuständigen Aufsichtspersonals am Bahnhof bzw. im Zug. Unsere Mitarbeiter haben dabei das Hausrecht und sind damit beauftragt dieses in den Gebäuden und Anlagen der Deutschen Bahn durchzusetzen.

Ein sehr gummiartiger Ansatz, den ich fast versucht bin, auch auf gerichtlichem Wege klären zu lassen, denn sicherlich ist auch das Tragen von Handschuhen, Hüten, Mützen und Mänteln in den genannten Verordnungen nicht direkt niedergeschrieben und unterliegt Ihrer fulminanten Argumentation demzufolge der Auffassung (ich nenn's mal beim Wort: Willkür) des zuständigen Aufsichtspersonals...

Auch wenn es für Sie lästig sein mag - ich verstehe Ihre Argumentation nicht und bitte um Aufklärung. Vielleicht würde es der Sache dienlich sein, wenn ich diese (nicht nur mich interessierende Frage) einem breiteren Fachpublikum (Tagepresse, Fachpresse) zur Diskussion stelle...

Freundliche Grüße aus Koblenz

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im wesentlichen scheint mir hier ähnliches zu passieren, wie bei der leidigen frage nach dem barfüssigen autofahren - verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. das ist dann aber eher eine verdrehung unserer rechtsgrundsätze...
die fixierung auf die hausordnung gibt der bahn (wie jedem anderen unternehmen) zwar eine vorgebliche rechtliche handhabe, da jedoch in dieser hausordnung nicht explizit festgelegt ist, dass z.b. das nichttragen von schuhen unerwünscht ist, ist hier in meinen augen der willkür tür und tor geöffnet. dann doch lieber mit "offenem visier" und wie in usa: überall, wo's nicht gerne gesehen wird, nsnsns-schilder und ich kann's mir aussuchen, ob die die dienstleistung unter diesen bedingungen in anspruch nehmen will...

gruß michael

Sehr erbaulich!

Martin (Giessen), Stammposter, Thursday, 06.10.2005, 13:55 (vor 6994 Tagen) @ Michael (KO)

Lieber Michael!

Vielen Dank für die Wiedergabe dieses Briefwechsels. Wenn er auch in der Klärung der Sache nicht weiterführt ist es doch ein sehr erbaulich zu lesender Briefwechsel.
Ich bin fast etwas erschrocken über die "offizielle" Forderung der db doch bitte künftig Schuhe zu tragen. Vermutlich hat der Verfasser auch viel eher schreiben wollen ..."Um künftigen Ärger mit unserem Aufsichtpersonal zu vermeiden, geben Sie doch bitte nach!"". Eine Forderung an den Kunden, die sich für ein Dienstleistungsunternehmen natürlich verbietet. Also mußte dann doch die "Begründung" mit der Hygiene her, obwohl sie überhaupt nicht hinpasst.
Interessant fand ich auch die verständliche Regelung, dass Kunden die Reise verweigert werden kann, wenn sie für andere Kunden eine gefahr darstellen. Hier fallen mir aber viel eher die Springerstiefel (und Ihre Träger), als bare Füsse ein.

Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf die nächste (und sicher nicht letzte) Runde dieses Briefwechsels.

Viele Grüße

Martin

Nägel mit Köpfen!

nikolaus, Thursday, 06.10.2005, 20:40 (vor 6994 Tagen) @ Martin (Giessen)

Ich würde vorschlagen, jemand aus Koblenz versucht den Dienstplan des "lieben Beamten" auszuspionieren.

Und dann:

Am Samstag oder Sonntag, wenn, Herr X hat Dienst hat:

Barfusstreffen in Koblenz / Treff: Hbf.

nikolaus

"Hygienische Gründe" (Re: Sehr erbaulich!)

Alex (Bei Gießen), Thursday, 06.10.2005, 21:23 (vor 6994 Tagen) @ Martin (Giessen)

Hallo,

nach Jahren mal wieder ein kleiner Beitrag von mir:

Ich bin fast etwas erschrocken über die "offizielle" Forderung der db doch bitte künftig Schuhe zu tragen. Vermutlich hat der Verfasser auch viel eher schreiben wollen ..."Um künftigen Ärger mit unserem Aufsichtpersonal zu vermeiden, geben Sie doch bitte nach!"". Eine Forderung an den Kunden, die sich für ein Dienstleistungsunternehmen natürlich verbietet. Also mußte dann doch die "Begründung" mit der Hygiene her, obwohl sie überhaupt nicht hinpasst.

Ich finde es immer wieder interessant, an welchen Paradigmata die Leute so ihre Begründungen aufziehen. Es hätte der Bahn - siehe [1] - sicher besser zu Gesicht gestanden zu schreiben: "Entschuldigen Sie bitte, dass wir es aus ... Gründen nicht gewährleisten können, dass in allen Bereichen unserer Gebäude und Züge hygienisches Barfußlaufen möglich ist."

Stattdessen unterstellt man im Zweifel lieber dem barfüßigen Fahrgast die mangelnde Hygiene - eigentlich eine Frechheit.

Für mich wurde - leider - umgekehrt wieder ein paar Schuhe draus: Während ich früher in und um Gießen den ganzen Sommer barfuß war, habe ich es "aus hygienischen Gründen" weitgehend wieder eingestellt. Ich hatte irgendwann einfach keine Lust mehr, in der Stadt um die ganzen hygienischen Gründe, die die Zwei- und Vierbeiner so hinterlassen herumzumanövrieren.

Und seit es auf dem Land in Mode gekommen ist, sich 2-5 Hunde anzuschaffen, kann man es in der näheren Umgebung vieler Dörfer erst recht knicken. Die Tierchen müssen nämlich jeden Tag ein paarmal raus, und zwar aus hygienischen Gründen nicht auf den eigenen Rasen, sondern dann doch lieber da, wo später mal Viehfutter draus wird, schließlich wollen ja die Endoparasiten wieder irgendwo unterkommen.

Verkehrte Welt, irgendwie ... *kopfkratz*

Mit der Hoffnung auf hygienischere Zeiten, schöne Füße,

Alex

[1] http://www.br-online.de/daserste/report/archiv/2004/00117/

Es geht besser

Lorenz ⌂, Stammposter, Thursday, 06.10.2005, 21:57 (vor 6994 Tagen) @ Alex (Bei Gießen)

Hallo Alex,

Mit der Hoffnung auf hygienischere Zeiten...

Die Zeiten werden nicht besser, aber es gibt hygienischere Orte!!! Eine tolle Erfahrung unseres Australienurlaubs war die Sauberkeit der Städte. In Cairns, wo wir die meiste Zeit waren, sieht man keine Hundehaufen und keine Glascherben, dafür sind ein paar Prozent der Leute ganz einfach und selbstverständlich barfuß unterwegs. Seitdem empfinde ich die Zustände bei uns als eine echte Schande!

Aber ärgere dich nicht, schau lieber ein paar schöne Bilder vom

[image] Barfußspaß in Cairns

Schriftwechsel mit DB

Michael (Lowlander), Thursday, 06.10.2005, 14:33 (vor 6994 Tagen) @ Michael (KO)

Hallo Michael,

danke für die Infos. Und halte uns auf dem Laufenden!

Ich bin alleine in den letzten Monaten tausende km (meist beruflich) mit der Bahn gefahren und zwar immer barfuß.

Auch ich kann nicht sehen, wie ich daruch die Hygiene der Mitreisenden oder gar den Bahnbetrieb gefährden sollte und sehe es daher auch nicht ein, in der Bahn Schuhe zu tragen. Ich habe auch fast nie welche dabei.

Alles Gute wünscht
... Michael

Schriftwechsel mit DB

Lothar, Stammposter, Thursday, 06.10.2005, 19:07 (vor 6994 Tagen) @ Michael (KO)

oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, von der Beförderung ausgeschlossen werden können.

Das ist der entscheidende Satz. Du hast einer Anordnung des Eisenbahnpersonals nicht Folge geleistet und so hat der Mitarbeiter der Bahn das Recht dich von der Beförderung auszuschließen!

Unsere Mitarbeiter haben dabei das Hausrecht und sind damit beauftragt dieses in den Gebäuden und Anlagen der Deutschen Bahn durchzusetzen.

Das sagt, dass jeder Mitarbeiter seine eigene Entscheidung treffen kann.

Übrigens: In der Mall in Florida, aus der man mich wegen Barfüssigkeit abführte gab es auch kein Schild, dass besagte, dass barfuss laufen in dieser Mall verboten sei, also kein NSNSN oder shoes required Schild; aber es gab eine Hausordnung. Und in der Hausordnung stand unter anderem das das Betreten der Mall nur "reasonable dressed" also angemessen bekleidet erlaubt ist und
weil barfuss eine unangemessene Bekleidung bedeutet hat dann das Personal die Möglichkeit vom Hausrecht Gebrauch zu machen und das unerwünschte Individum zu entfernen!

PS: Es ist einfacher einen harmlosen Barfüsser von der Beförderung auszuschließen als eine Horde angetrunkener Fussballfans, die einen Zug in eine Müllhalde verwandeln und ihrer Zerstörungswut freien Lauf lassen, vor allem, wenn ihr Verein verloren hat. Ich habe es nur ein einziges Mal erlebt, dass deshalb der Zug außerplanmäßig an einem kleinen Bahnhof gehalten hat und wo dann Bahnpolizei und BGS für Ordnung gesorgt haben; ansonsten wird dieses Treiben meist geduldet.

Lothar

Schriftwechsel mit DB

Pedro, Stammposter, Thursday, 06.10.2005, 21:30 (vor 6994 Tagen) @ Michael (KO)

Hallo Michael,

bin Bahnpendler und fahre seit Jahren im Sommer jeden Tag barfuß Bahn. Noch nie hat ein Bahnbediensteter einen Kommentar abgegeben.

Gruß
Pedro

Schriftwechsel mit DB

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Thursday, 06.10.2005, 22:48 (vor 6994 Tagen) @ Michael (KO)

Hallo Michael

Ich finde es schon erschreckend, in welch einer Art die Bahn dich abzuwimmeln versucht. Da werden Hygienegründe genannt, obwohl die Bahn schließlich das unsaubere an der Sache ist. Es werden schließlich eher saubere Füße schwarz, als schwarze Füße sauber. Das heißt, der Barfüßer nimmt Schmutz der DB AG mit seinen Füßen auf und macht Bahnanlagen dadurch sauberer! Man könnte das natürlich auch als Diebstahl von Schmutz betrachten. :-)
Ich habe den Eindruck, dass dieser Bahnangestellte nicht das geringste Interesse an einer Klärung des Vorfalls oder an einer Verbesserung der Situation hat. Vermultich hält er dich einfach nur für einen Verrückten, so nach dem Motto: "Der läuft immer barfuß? Der muss völlig verrückt sein, sowas macht doch keiner."
Vielleicht wäre es hilfreich, wenn wir alle ihm auch mal unsere Meinungen per Email mitteilen würden, damit er sieht, dass es noch andere Barfüßer gibt. Ich könnte ja auch mal meine Meinung zu diesem Vorfall der DB AG mitteilen, dazu müsstest Du aber die Emailadresse, an die Du geschrieben hast, und ein paar Namen nennen.
Möglicherweise könnte man sich aber auch an noch höherer Stelle über die Email-Antworten beschweren.

Oder wäre es vielleicht besser, wenn man die ganze Sache vergisst, damit die Bahn auch in Zukunft nicht an Bafüßer denkt und dadurch auch nicht auf die Idee kommt irgendwann ganz offiziell das Tragen von Schuhen vorzuschreiben?

Viele Grüße

Ulrich

Schriftwechsel mit DB

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Friday, 07.10.2005, 08:12 (vor 6994 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Hallo Ulrich,

Deiner Meinung, wie die Deutsche Bahn versucht, Michael (KO) abzuwimmeln, kann ich mich im wesentlichen anschließen:

"Da werden Hygienegründe genannt, obwohl die Bahn schließlich das unsaubere an der Sache ist. Es werden schließlich eher saubere Füße schwarz, als schwarze Füße sauber. Das heißt, der Barfüßer nimmt Schmutz der DB AG mit seinen Füßen auf und macht Bahnanlagen dadurch sauberer! Man könnte das natürlich auch als Diebstahl von Schmutz betrachten. :-)"

Da die Bahn sich schon lange "das Rauchen abgewöhnt" hat, gehe ich nicht davon aus, daß das Schwarze, das man sich beim Barfußlaufen über Bahnhöfe holt, noch Kohlenstaub oder Ruß von Dampfloks ist. Der meiste Dreck kommt vermutlich nicht von der Bahn selbst, sondern von den Bahnbenutzern oder ist natürlichen Ursprungs (z.B. Taubenkot). Man kann natürlich nicht von der Bahn erwarten, daß sie hinter jedem Bahnbenutzer und jeder Taube herwischen, nur um den Boden "klinisch rein" zu halten. Falls die Bahn wirklich Anzeige wegen "Diebstahl von Schmutz" erstatten sollte, weil sie den Schmutz als ihr Eigentum ansieht, dann sollte sich diese aber nicht auf Barfüßer beschränken. Auch mit Schuhen kann man Dreck klauen, sogar deutlich mehr!

Was Gefährdung anderer Leute anbelangt: Wer barfuß Bahn fährt, beschädigt Bahneinrichtungen und gefährdet andere Fahrgäste weniger als ein Schuhträger. Es sei dann, man ist Dauerbarfüßer und man hat Zehennägel wie Bärenkrallen. Sollten tatsächlich die Nägel an menschlichen Extremitäten als Gefahr angesehen werden, dann müßten Handschuhe nicht weniger obligatorisch sein als "Fußschuhe". In irgendeinem Eisenbahnbuch habe ich vor Jahren mal eine historische Bahnverordnung gelesen. Da war z.B. Damen mit Hutnadeln die Benutzung nicht gestattet, ebenso Schornsteinfegern in Arbeitskleidung (letztere führen ihren Beruf zwar längst nicht mehr barfuß aus, aber immerhin sockenlos). Von Hutnadeln geht wirklich eine Gefahr aus, und was den Schornsteinfeger anbelangt, so war es sicher nicht wegen der Sockenlosigkeit "aus hygienischen Gründen", sondern wegen des Schornsteinrußes an der Arbeitkleidung, der sich nicht auf Sitzpolster in den Zügen bzw. Pelzmäntel usw. der Bahnreisenden übertragen sollte (von krebserregenden Benzpyren usw. redete damals noch keiner, darunter hatten wohl auch mehr die Schornsteinfeger selber zu leiden, wenn sie den ganzen Tag ihre "Uniform" tragen mußten).

"Ich habe den Eindruck, dass dieser Bahnangestellte nicht das geringste Interesse an einer Klärung des Vorfalls oder an einer Verbesserung der Situation hat. Vermutlich hält er dich einfach nur für einen Verrückten, so nach dem Motto: "Der läuft immer barfuß? Der muss völlig verrückt sein, so was macht doch keiner.""

So etwas ist häufig die erste Meinung. Und wenn man einen für verrückt hält, weil er barfuß läuft, dann traut man ihm auch zu, daß er im Zug anfängt zu randalieren oder andere Fahrgäste auszurauben (Verrückte sind ja finanziell schlecht gestellt, denn ohne Arbeit hat man kein Geld, und welcher normale Mensch gibt schon einem Verrückten Arbeit?) würde. Also wird er ausgeschlossen.

Mit dem Hausrecht ist es solche Sache. Solange etwas nicht schriftlich festgehalten ist, kann eigentlich jeder Bahnangestellte nach eigenem Gutdünken handeln. Ich weiß allerdings nicht, wie es aussieht, wenn man bereits für eine Leistung bezahlt hat und nun diese Leistung nicht erhält. Beispiel: Man hat eine längere Bahnreise lange Zeit im Voraus reserviert für bestimmte Züge und muß daher nun weniger bezahlen. Wenn man nun aber barfuß ist und auf einem Umsteigebahnsteig von "Rotdeckeln" oder Grenzschützern derart lange aufgehalten wird, daß man den reservierten Anschluß verpaßt, muß man dann nachbezahlen, so wie man es muß, wenn man den reservierten Zug "verschlafen" hat? Oder muß die Bahn dann ähnlich kulant vorgehen wie bei einem Menschen, der wegen ZUGverspätung den Anschluß nicht bekommt? Wohl mehr ein Thema fürs "blaue Forum".

"Vielleicht wäre es hilfreich, wenn wir alle ihm auch mal unsere Meinungen per Email mitteilen würden, damit er sieht, dass es noch andere Barfüßer gibt. Ich könnte ja auch mal meine Meinung zu diesem Vorfall der DB AG mitteilen, dazu müsstest Du aber die Emailadresse, an die Du geschrieben hast, und ein paar Namen nennen.
Möglicherweise könnte man sich aber auch an noch höherer Stelle über die Email-Antworten beschweren. Oder wäre es vielleicht besser, wenn man die ganze Sache vergisst, damit die Bahn auch in Zukunft nicht an Barfüßer denkt und dadurch auch nicht auf die Idee kommt irgendwann ganz offiziell das Tragen von Schuhen vorzuschreiben?"

Ich befürchte, daß einzelne Beschwerden bei der Bahn nicht allzu viel bringen. Als großes und auch heute lediglich auf dem Papier "nichtstaatliches" Unternehmen ist die DB AG wie fast jedes Großunternehmen reaktionsträge. Ein Angestellter der "Beschwerdestelle" geht den Weg des geringsten Widerstandes, in dem er schreibt "Ich empfehle Ihnen, in Zukunft Schuhe anzuziehen bla, bla, bla" nur um des lieben Friedens willen, d.h. um selber möglichst wenig Arbeit davon zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, daß bei Beschwerden an höherer Stelle etwas passiert, ist gering. Erst wenn eine geballte Ladung Beschwerden dort eintrifft, wird es zu Reaktionen kommen, aber welche? Früher kam es kaum Schilder auf Bahnhöfen, was dort verboten ist. Heute aber hängen überall unübersehbare Tafeln, auf denen so ziemlich alles steht, was verboten ist: betteln, laut musizieren, Papierkörbe durchwühlen, radfahren, auf dem Boden sitzen (wobei gleichzeitig die vorhandenen Sitzgelegenheiten deutlich reduziert wurden und die verbliebenen nicht mehr als "Liegegelegenheit" zu gebrauchen sind). Wie einfach ist es, bei einer Neuauflage der Verbotstafeln (und das passiert häufig und ist "selbstverständlich" wichtig, z. B. wenn sich die Farbe oder Form des Betriebslogos ändert oder wenn sich der Dienstgrad des verantwortlichen Direktors "erhöht" hat), dann ist es kaum ein Mehraufwand, auch noch folgendes hineinzuschreiben:

Etwa direkt:
- Das Barfußlaufen in den Bahnhöfen und den Fahrzeugen der Deutschen Bahn ist verboten!

Oder etwas schwammiger:
- Die Benutzung der Bahnanlagen ist nur mit geeignetem Schuhwerk erlaubt!
(Womit Barfüßer ausgeschlossen wären, die "Weisungsbefugten" jedoch Leute mit "ungeeignetem" Schuhwerk ausschließen könnten, wobei rein willkürlich entschieden werden kann, was ungeeignet ist, etwa Flipflops an den Füßen älterer Männer, nicht aber Flipflops an den Füßen junger attraktiver Damen) .

Oder:
- Die Benutzung ist nur in einer Kleidung erlaubt, die sich auch zu tragen geziemet!
(dann würde vielleicht eine Aufsichtsperson, die mal als "Domschweizer" tätig oder aus russisch-orthodoxen Kreisen stammt, die Gepflogenheiten in ihren Kirchen auch auf "Verkehrskathedralen" übertragen und möglicherweise nicht nur Barfüßer, sondern auch Leute in kurzen Hosen an der Reise hindern)

Und so etwas wollen wir sicher nicht. Und neben einem Barfußverbot könnte es wie in vielen Verkehrskathedralen und in mindestens einer Tropfsteinhöhle auch zum Fotografierverbot kommen, und das wollen wir auch nicht.

Vielleicht kommt es ja zu einem Barfußtreffen in Koblenz im Dezember. Und vielleicht hat dann zufällig auch derselbe "Rotdeckel" Dienst. Es wäre nicht sinnvoll, gemeinsam auf ihn zuzugehen, dann wären WIR nämlich die Aggressoren. Besser wäre es, sich dort aufzuhalten, wo er uns zwar nicht übersehen kann, jedoch nicht demonstrativ in seiner Nähe. Wir müßten uns über Dinge unterhalten, die mit barfuß nichts zu tun haben, vielleicht über die längst stillgelegten Koblenzer Straßenbahnen mit Rollenstromabnehmer. Oder über Regenwürmer mit Flügelstummeln. Oder den Besuch von Tante Herta. Und dabei rein zufällig das dumme Gesicht des Mannes betrachten. Sicher wird er nicht den Mut haben, uns anzusprechen. Aber er wird sehen, daß es durchaus möglich ist, daß mehr als 99,9 % der Bahnhofsbenutzer für einen Augenblick keine Schuhe tragen, und das im Winter. Vielleicht wird es ihm eine Lehre sein, und er wird nie mehr einen einzelnen Barfüßer schikanieren.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen

Ein Nachtrag

Michael (KO), Friday, 07.10.2005, 12:41 (vor 6994 Tagen) @ Michael (KO)

zuerst einmal vielen dank für eure anteilnahme! auf meine letzte email gab's diese antwort hier:

----- Original Message -----
From: BahnCard
To: Michael (KO)
Sent: Thursday, October 06, 2005 3:51 PM
Subject: Ihr Anliegen zum Verhalten unserer Mitarbeiter ID[|#1695324880#203604#1ed50361#|]

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05. Oktober dieses Jahres, die wir gerne beantworten.

Wir bedauern, dass Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind.

Angesprochen werden sollte von uns nicht die Sicherheit im Bahnbetrieb, sondern die Ordnung im Bahnhof und das Erscheinigungsbild des Bahnhofes.

Sollten sich andere Personen (auch Mitarbeiter) gestört oder belästigt fühlen, haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung festgestellt wurde, einen Hausverweis oder Hausverbot auszusprechen. Den Anordnungen unserer Mitarbeiter und der von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist Folge zu leisten. Dies ist in unserer Hausordnung verankert.

Ihren künftigen Reisen mit uns wünschen wir einen angenehmen Verlauf.

Mit freundlichen Grüßen

DB Fernverkehr AG
Ihr Kundendialog Bahncard
i.A. Liane Hagemeister

**** Hotline: 01805 340035 (12 ct/Min.) **** Mail: bahncard@bahn.de **** www.db.de/kontakt

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soweit - sogut. noch ist ja nichts passiert, außer dass ich mir durch einen bahn-mitarbeiter kurzzeitig gestört gefühlt habe. die frage ist nun, ob es wirklich sinn macht, hier weiter zu insistieren (natürlich nun auf einer anderen ebene, die von mir gewählte war sicher nicht die optimale - denkbar wäre z.b. die pressestelle der db) oder den "vorfall" auf sich beruhen lassen. ich könnte mir einerseits auch vorstellen, dass man bei weiterem nachbohren "schlafende hunde" weckt und gefahr läuft, dass die db-hausordnung in fraglichem punkt zu unseren ungunsten konkretisiert wird - andererseits finde ich weiterhin die von der bahn gewählte argumentation abenteuerlich. wenn sich, wie nach obiger antwort zu entnehmen ist, ein bahn-mitartbeiter daran gestört fühlt, dass ein barfüsser die Ordnung im Bahnhof und das Erscheinigungsbild des Bahnhofes "beschädigt" und jeden db-mitarbeiter die möglichkeit gegeben ist, diese schwammige definition der "hausordnung" nach eigenem gusto auszulegen, so finde ich dieses mindestens bemerkenswert...
wenn denn tatsächlich ein barfuß-treffen in koblenz stattfinden sollte, werde ich mit großem vergnügen daran teilnehmen. wenn wir dann das treffen auf den koblenzer hbf ausdehnen *lach* und auch noch das glück haben, dass der fragliche aufsichtsbeamte dienst hat und uns bemerkt - tja, was dann? in aller regel wird er sich - wenn wir denn nur in genügender anzahl antreten - still und unauffällig verhalten. solche individuen fühlen sich nämlich nur dann stark, wenn sie sicher die oberhand zu haben glauben. auch ich stelle immer wieder fest, dass z.b. randalierer nach einem fussballspiel in den zügen der db eher narrenfreiheit geniessen...
ich werde jedenfalls weiterhin sowohl barfuß den bahnhof als auch züge der db betreten und werde sicherlich in den allerwenigsten fällen notschuhe bei mir tragen. soweit kommt's noch, dass mir die bahn vorschreibt, dass ich unnötigerweise schuhe mit mir herumführe. wobei - in der letzten email der db hieß es ja Aus hygienischen Gründen und um Missverständnisse künftig zu vermeiden, bitten wir Sie bei Ihrer Bahnfahrt ein Paar Schuhe zu tragen - man könnte also versucht sein, diese schuhe im rucksack mit sich zu führen und bei beschwerde darauf zu verweisen, dass man sehr wohl schuhe tragen würde und könnte diese zum beweis sogar vorzeigen *lach*...

gruß michael

Ein Nachtrag

RainerL @, Stammposter, Friday, 07.10.2005, 13:27 (vor 6993 Tagen) @ Michael (KO)

Hallo Michael,

Glückwunsch!

Du hast zwei Argumente mit deinen Gegenargumenten geschlagen:

- Hygiene

- Sicherheit

denn die schreiben ja:

"Angesprochen werden sollte von uns nicht die Sicherheit im Bahnbetrieb, sondern die Ordnung im Bahnhof und das Erscheinigungsbild des Bahnhofes."

und mit:

"Sollten sich andere Personen (auch Mitarbeiter) gestört oder belästigt fühlen, haben unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung festgestellt wurde, einen Hausverweis oder Hausverbot auszusprechen. Den Anordnungen unserer Mitarbeiter und der von uns zur Durchsetzung des Hausrechts beauftragten Unternehmen ist Folge zu leisten. Dies ist in unserer Hausordnung verankert"

legen sie die Entscheidung im Rahmen des Hausrechts in die Willkür der einzelnen DB-Mitarbeiter

die frage ist nun, ob es wirklich sinn macht, hier weiter zu insistieren (natürlich nun auf einer anderen ebene, die von mir gewählte war sicher nicht die optimale - denkbar wäre z.b. die pressestelle der db) oder den "vorfall" auf sich beruhen lassen.

wenn du das machen willst dann an die Pressestelle der DB. Die für die Bahncard zuständigen Bearbeiter waren wohl mit einer Antwort überfordert. Erst was von Hygiene erzählen dann in der letzten Antwort kein Wort mehr davon und sich aufs Hausrecht "retten" ...

Aber hast Du es in der ersten Antwort gemerkt: Die haben sich sehr, sehr entschuldigt für den Vorfall und Dich dann gebeten Schuhe zu tragen. Es war also eine Bitte kein Zwang. Selbstverständlich hoffen wir alle daß du dieser Bitte nicht nachkommst.

Aber ich würde denen nicht den kompletten Briefwechsel schicken sondern die Anfrage einfach erneut schildern. Und bitte nicht wieder auf eine tiefe Entschuldigung und eine Bitte von denen hin mit Presse und dem Rechtsanwalt drohen:

"...den ich fast versucht bin, auch auf gerichtlichem Wege klären zu lassen..."

"einem breiteren Fachpublikum (Tagepresse, Fachpresse) zur Diskussion stelle..."

Lasse die offizielle Pressestelle der Bahn doch erst mal ohne Sie unter Druck zu setzen, antworten.

Habe eine e-mail-Adresse für Dich gefunden:

unter der www-Adresse http://www.db.de/site/bahn/de/unternehmen/presse/pressekalender/20051013.html

steht: Gunnar Meyer
Sprecher Personenverkehr
Tel.: +49 30 297-60010
Fax: +49 30 297-60012
e-mail: Gunnar.Meyer@bahn.de

ich könnte mir einerseits auch vorstellen, dass man bei weiterem nachbohren "schlafende hunde" weckt und gefahr läuft, dass die db-hausordnung in fraglichem punkt zu unseren ungunsten konkretisiert wird

Glaube ich nicht. Die DB wird sich doch wohl nicht lächerlich machen und in Ihrem Hausrecht Schuhe vorschreiben. Man stelle sich den Presserummel dazu vor :-) Ich glaube da haben die momentan andere Sorgen...

- andererseits finde ich weiterhin die von der bahn gewählte argumentation abenteuerlich. wenn sich, wie nach obiger antwort zu entnehmen ist, ein bahn-mitartbeiter daran gestört fühlt, dass ein barfüsser die Ordnung im Bahnhof und das Erscheinigungsbild des Bahnhofes "beschädigt" und jeden db-mitarbeiter die möglichkeit gegeben ist, diese schwammige definition der "hausordnung" nach eigenem gusto auszulegen, so finde ich dieses mindestens bemerkenswert...

ist es auch, aber das ist halt keine offizielle zentrale Pressestelle der Bahn die Dir da geantwortet hat. Im Übrigen wundert es mich daß sie diese Mail nicht dahin umgeleitet hat. Die haben sich wahrscheinlich gedacht daß sie mit einem einzelnen "Exoten" alleine "fertig werden" :-)

wenn denn tatsächlich ein barfuß-treffen in koblenz stattfinden sollte, werde ich mit großem vergnügen daran teilnehmen. wenn wir dann das treffen auf den koblenzer hbf ausdehnen *lach* und auch noch das glück haben, dass der fragliche aufsichtsbeamte dienst hat und uns bemerkt - tja, was dann? in aller regel wird er sich - wenn wir denn nur in genügender anzahl antreten - still und unauffällig verhalten. solche individuen fühlen sich nämlich nur dann stark, wenn sie sicher die oberhand zu haben glauben. auch ich stelle immer wieder fest, dass z.b. randalierer nach einem fussballspiel in den zügen der db eher narrenfreiheit geniessen...

Na wenn ihr das machen wollt wird es bestimmt lustig werden. Ich werde garantiert nicht dabei sein da ich zwar im Winter immer mal wieder barfuß rausgehe aber nur kurz für ein Barfußtreffen im Winter habe ich einige zu erfrierungsanfällige Zehen :-(

ich werde jedenfalls weiterhin sowohl barfuß den bahnhof als auch züge der db betreten und werde sicherlich in den allerwenigsten fällen notschuhe bei mir tragen. soweit kommt's noch, dass mir die bahn vorschreibt, dass ich unnötigerweise schuhe mit mir herumführe.

Ich war erst Gestern barfuß mit der Bahn unterwegs und da gab es auch keinerlei Bemerkungen :-)

wobei - in der letzten email der db hieß es ja Aus hygienischen Gründen und um Missverständnisse künftig zu vermeiden, bitten wir Sie bei Ihrer Bahnfahrt ein Paar Schuhe zu tragen - man könnte also versucht sein, diese schuhe im rucksack mit sich zu führen und bei beschwerde darauf zu verweisen, dass man sehr wohl schuhe tragen würde und könnte diese zum beweis sogar vorzeigen

genauso mußt du es machen :-) Aber wer weiß wie der Aufsichtsbeamte darauf reagiert hätte, der schien ja nicht sehr humorvoll zu sein.

*lach*...

gruß michael

Barfüßige Grüße
Rainer

Ein Nachtrag

Ralf RSK, Stammposter, Friday, 07.10.2005, 13:45 (vor 6993 Tagen) @ RainerL

Habe eine e-mail-Adresse für Dich gefunden ...

Hallo,

ihr streitet euch mit den Falschen. Zuständig für die Bahnhöfe und auch für das dortige Aufsichtspersonal ist die DB-Tochtergesellschaft Station & Service. Der Koblenzer Bahnhofsmanager heiß Jürgen Schüler, man erreicht das Bahnhofsmanagement unter 0261/ 396-1414.

Viele Grüße, Ralf

Ein Nachtrag

Walter (CH) @, Stammposter, Friday, 07.10.2005, 16:03 (vor 6993 Tagen) @ Michael (KO)

Der Briefwechsel zeigt, dass Einzelpersonen als Sonderlinge abgestempelt und auch als solche behandelt werden. Bei einer Gruppe ist solches Verhalten einiges schwieriger. Es fragt sich deshalb, ob jene Personen, die bei irgendwelchen Gelegenheiten oder auch ständig gerne barfusslaufen, eine Organisation bilden könnten, die in solchen Fällen geschlossen auftreten könnte. Eigentlich hätte diese Organisation nur ein Ziel: Das Recht, ohne Schuhe in den Öffentlichkeit herumlaufen zu dürfen, einzufordern. Das Recht besteht an sich, auch wenn es nirgends explizit verankert ist, denn in einem freiheitlichen Staat ist alles gestattet, was die Freiheit anderer Menschen nicht einschränkt und nicht einer Minimalordnung widerspricht (also muss man sich z.B. wohl oder übel darauf einigen, dass alle auf der gleichen Strassenseite in einer bestimmten Richtung fahren).
Als Form böte sich beispielsweise der Verein an. Allerdings scheint mir diese rechtlich doch einigermassen verbindliche Form im jetzigen Zeitpunkt übertrieben, wenn man die doch recht heterogene Barfüssergesellschaft anschaut.
Wie wäre es mit einer Art "Interessengemeinschaft der barfuss Gehenden"? Sie könnte im Wesentlichen aus einer Adresssammlung aller Interessierten bestehen, die im Einzelfall angeschrieben würden und allenfalls ihr Einverständnis zu einem Schreiben an eine Behörde, Firma usw. abgäben. Allerdings, jemand müsste diese Adresssammlung führen und jeweils die entsprechenden Mails verschicken...

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