Füße und "Ganzkörperbarfüßigkeit" (Hobby? Barfuß! 2)

John Lupus, Stammposter, Tuesday, 04.10.2005, 10:25 (vor 6997 Tagen)

Wir wandern viel.
Meine Frau mehr als ich.

Immer barfuß. Und immer barfuß von der Sohle bis zum Scheitel.

Auch an diesem Wochenende wieder, wie auch an dem vorletzten,

Gestern ware es 13 Grad Celsius. Und es war richtig schön. Wenn man sich hinreichend bewegt, friert man nicht. Es ging über Stock und Stein, Feld und Wiese.

Was übrigens äußerst verblüffend ist:
Wir wandern ja, wie gesagt, "komplett" barfuß. Und immer wieder mal gibt es (besonders bei meiner Frau) Leute, die sich über ihr Barfußlaufen über viele, viele Kilometer, über Geröll ebenso wie Asphalt, Schotter und Splitt, wundern und sie darauf ansprechen. Und mit keiner Silbe ihre "Ganzkörperbarfüßigkeit" ansprechen.

Es scheint so zu sein, daß die Füße etwas ganz besonderes in der Beobachtung der Leute darstellen.
Und der natürliche Umgang mit ihnen beschäftigt sie mehr als die übrige Erscheinung des Menschen. Da kann man splitterfasernackt sein - es geht um die Füße.

Grüße

John

Füße und "Ganzkörperbarfüßigkeit"

Don Primo, Stammposter, Tuesday, 04.10.2005, 11:18 (vor 6997 Tagen) @ John Lupus

Wo wandert Ihr denn so gänzlich barfüßig, ohne daß Ihr dauernd Ärger mit den von "anständigen Bürgern" alarmierten Ordnungshütern bekommt?

Füße und

John Lupus, Stammposter, Tuesday, 04.10.2005, 11:36 (vor 6997 Tagen) @ Don Primo

Wo wandert Ihr denn so gänzlich barfüßig, ohne daß Ihr dauernd Ärger mit den von "anständigen Bürgern" alarmierten Ordnungshütern bekommt?

Überall dort, wo wir wollen.
Wir halten öfter mal mit dem Auto dort, wo uns eine Gegend geeignet erscheint, und wandern los.
Mit entsprechender Rücksichtnahme. Also:
Nicht dort, wo viele Leute sind.
Nicht inmitten von Sonntagsspaziergängern.
Nicht durch Ortschaften oder anderes besiedeltes Gebiet (außer dort, wo man uns kennt).
Usw. usw.
Wir provozieren nicht.

Und dann gibt es auch keine Probleme mit "anständigen" Bürgern (wir sind ja nicht "unananständig") oder gar mit irgendwelchen Ordnungshütern.
Es ist ja nicht verboten!

Grüße

John

hmmmm...

Don Primo, Stammposter, Tuesday, 04.10.2005, 14:21 (vor 6996 Tagen) @ John Lupus

...was das nicht verboten angeht, scheint die Rechtslage ja etwas uneindetig zu sein, wenn man daran denkt, wie der "Nacktjogger von Freiburg" verfolgt wurde. Von wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und so.

hmmmm...

John Lupus, Stammposter, Tuesday, 04.10.2005, 14:38 (vor 6996 Tagen) @ Don Primo

Von wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und so.

Eben nicht.

"Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist ein Straftatbestand und betrifft NUR sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Und weder der noch wir poppen z.B. auf einem Marktplatz grins.

Was greifen KANN, ist allenfalls eine Ordnungwidrigkeit. Und auch nur die ist dem "Freiburger" angelastet worden. Aber der ist ja auch z.B. nackt auf einen Weihnachtsmarkt gegangen.
Solange wir uns in "freier" Natur bewegen, ist das okay.
Außerdem: Wen sollte es stören?

Grüße

John

hmmmm...

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Wednesday, 05.10.2005, 10:08 (vor 6996 Tagen) @ John Lupus

Hallo John,

grundsätzlich ist mir aufgefallen, daß es in Deutschland an einsamen Kieskuhlen sich mehr Leute ohne jegliche Textilien sich beim Baden aufhalten als in der Schweiz. Ob Schweizer weniger das Verlangen danach haben, ob sie es aus Angst vor der Obrigkeit nicht tun oder ob die Obrigkeit in der Schweiz schneller durchgreift als in Deutschland, sei mal dahingestellt.

Akzeptanz und Gesetz sind zwei Paar Schuhe: Sicher akzeptiert die Mehrheit der Bevölkerung leicht überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr oder das langsame Passieren einer roten Ampel, wenn absolut kein Verkehr herrscht, aber man verstößt gegen Verkehrsregeln und kann deshalb dafür belangt werden.

"Was greifen KANN, ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Und auch nur die ist dem "Freiburger" angelastet worden. Aber der ist ja auch z.B. nackt auf einen Weihnachtsmarkt gegangen.
Solange wir uns in "freier" Natur bewegen, ist das okay."

"Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle" mag auch von etlichen Leuten akzeptiert werden, aber solange das Gesetz nicht geändert wird, ist es nach wie vor leider eine Ordnungswidrigkeit.

Barfußlaufen alleine oder das Tragen von kurzen Hosen dagegen ist weder in Deutschland, noch in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn es von der Mehrheit der Leute nicht akzeptiert sein sollte. Aus diesem Grunde kann man Leuten, die ohne Schuhe oder in kurzen Hosen den Weihnachtsmarkt besuchen, nicht mit einer Buße belegen, wohl aber solche, die ihre Barfüßigkeit über den gesamten Körper ausbreiten, leider! Falls es mal zu einer Gesetzesänderung kommen sollte, dann wäre mir natürlich lieber, wenn man Naturalisten in Zukunft weniger hart anfassen würde als daß man mit Barfüßern bzw. kurz behosten Leuten noch härter umgehen würde.

"Erregung öffentlichen Ärgernisses ist ein Straftatbestand und betrifft NUR sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Und weder der noch wir poppen z.B. auf einem Marktplatz grins."

Das ist wahr. Andererseits ist gerade hier der Willkür Tür und Tor geöffnet. Obiger Tatbestand kann grundsätzlich auch erfüllt sein, wenn man lange Hosen, Wintermantel, Mütze und Schuhe trägt, während man in aller Öffentlichkeit eine Bratwurst verzehrt. Allein die Art, WIE man die Wurst anfaßt, kann entscheiden, ob es sich um eine sexuelle Tat handelt oder nicht. Man muß nur beim "RICHTIGEN" Psychologen das entsprechende Gutachten anfordern. Für manch einen prüden Menschen ist bereits das barfußlaufen an sich eine Erregung öffentlichen Ärgernisses, für andere erst unterhalb einer gewissen Temperatur, für andere ist das abhängig von Alter und Schönheit.

Vermutlich würde manch ein prüder, aber einflußreicher Mensch, der einen Barfüßer wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" vor Gericht bringt, sogar Recht bekommen, weil er sich einen teureren Anwalt leisten kann . Diesem wird es auf irgendeine Weise gelingen, dem Gericht "nachzuweisen", daß der Barfüßer NUR in der Absicht barfuß läuft, andere zu ärgern.

Auch Polizisten haben es einfach. Sie wissen in der Regel genau, daß barfuß nicht verboten ist. Sie brauchen aber nur etwas unhöflich sein, in der Hoffnung, der Barfüßer könnte dann irgendetwas machen, was tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellt. Eine mögliche Reaktion des Barfüßers könnte sein, daß er den Polizisten als "Bullen" oder "Pseudo-Himmler" beschimpft oder die heutigen Polizeimethoden mit den Methoden der SS vergleicht, dann die Beamte gleich etwas gegen den Barfüßer in der Hand wegen "Beleidigung". Oder wenn die Beamten einen befehlen, Schuhe anzuziehen und man tut das nicht, dann ist das "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

Als einfacher barfüßiger Bürger ist man auch in einem sogenannten demokratischen Rechtsstaat leider viel zu stark der Willkür von Uniformträgern und Psychologen ausgesetzt.

Schöne Grüße
Michael aus Zofingen

O nein

John Lupus, Stammposter, Wednesday, 05.10.2005, 12:20 (vor 6996 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo John,
grundsätzlich ist mir aufgefallen, daß es in Deutschland an einsamen Kieskuhlen sich mehr Leute ohne jegliche Textilien sich beim Baden aufhalten als in der Schweiz. Ob Schweizer weniger das Verlangen danach haben, ob sie es aus Angst vor der Obrigkeit nicht tun oder ob die Obrigkeit in der Schweiz schneller durchgreift als in Deutschland, sei mal dahingestellt.

Zitat:
Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle" mag auch von etlichen Leuten akzeptiert werden, aber solange das Gesetz nicht geändert wird, ist es nach wie vor leider eine Ordnungswidrigkeit.

Ist es nicht.
Ist es überhaupt nicht.
Wenn wir durch nicht oder wenig "bevölkerte" Gegenden streifen, ist es KEINE Ordnungswidrigkeit. Ist durch Gericht "abgesegnet". Einzelne Passanten etc. haben unsere nacktheit hinzunehmen.

"Erregung öffentlichen Ärgernisses ist ein Straftatbestand und betrifft NUR sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit..."
Das ist wahr. Andererseits ist gerade hier der Willkür Tür und Tor geöffnet. Obiger Tatbestand kann grundsätzlich auch erfüllt sein, wenn man lange Hosen, Wintermantel, Mütze und Schuhe trägt, während man in aller Öffentlichkeit eine Bratwurst verzehrt. Allein die Art, WIE man die Wurst anfaßt, kann entscheiden, ob es sich um eine sexuelle Tat handelt oder nicht.

Verzeih, bei aller Wertschätzung, aber das ist blanker Unsinn.
Dieses Thema ist hinlänglich behandelt. Es geht beim §183a ("Erregung öffentlichen Ärgernisses") ganz eindeutig NUR um ebenso eindeutig (!) sexuelle Handlungen. Dazu zählt nicht mal, daß sich ein mann öffentlich am Schwanz rumfingert. das wäre "noch" Exhibitionismus. Also bitte keine Ammenmärchen verbreiten.

Diesem wird es auf irgendeine Weise gelingen, dem Gericht "nachzuweisen", daß der Barfüßer NUR in der Absicht barfuß läuft, andere zu ärgern.

Wohl kaum. und selbst wenn? Es geht bei dem §183a eben entgegen jeglicher Stammtischweisheiten NICHT darum, ob ich jemand ärgere. Das kann ich auch tun, indem ich laut pfeife oder bei Tisch schmatze. Ist das strafbar?
Leider heißt der Paragraph so dusselig, daß jeder meint, alles, was geeignet ist, andere Menschen zu ärgern, falle darunter.

Auch Polizisten haben es einfach. Sie wissen in der Regel genau, daß barfuß nicht verboten ist. Sie brauchen aber nur etwas unhöflich sein, in der Hoffnung, der Barfüßer könnte dann irgendetwas machen, was tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat darstellt. Eine mögliche Reaktion des Barfüßers könnte sein, daß er den Polizisten als "Bullen" oder "Pseudo-Himmler" beschimpft oder die heutigen Polizeimethoden mit den Methoden der SS vergleicht, dann die Beamte gleich etwas gegen den Barfüßer in der Hand wegen "Beleidigung". Oder wenn die Beamten einen befehlen, Schuhe anzuziehen und man tut das nicht, dann ist das "Widerstand gegen die Staatsgewalt".

Na na - jetzt konstruierst du aber etwas zusammen, was nicht zusammengehört.
Wenn ich einem Polizisten gegenüber beleidigend werde, dann bin ich dafür selbst verantwortlich - ob ich mich nun über ihn ärgere oder nicht.
Dann hat der Betroffene etwas gegen MICH in der Hand und nicht gegen "Barfüßer".
Daß Polizisten (in Grenzen) weisungsbefugt sind, ist oft genug ärgerlich, hat aber doch einen guten Hintergrund:
Stell dir vor, sie brauchten erst immer eine richterliche Anordnung, um in Gefahrensituationen oder zur Wiederherstellung der Ordnung (z.B. bei Schlägereien) jemand zum Gehen (oder auch zum Bleiben) zu veranlassen. Undenkbar.
Eine Weisung ist ja auch bereits, daß sie ein Auto anhalten, um eine alte Dame über die Straße zu lassen.
Mir ist aber nicht bekannt, daß jemals ein Polizist einen Passanten aufgefordert hätte, sich Schuhe anzuziehen.
(Ja, Michael, ich habe deine Geschichte nachverfolgt. Und da ging es eben auch um etwas mehr als nur den Umstand, daß du barfuß warst).

Polizisten haben mich mal gebeten (!!!), nicht nackt auf dem Grundstück einer Freundin im Kirschbaum rumzukraxeln, um nicht die Nachbarn unnötig zu provozieren. Und haben ausdrücklich gesagt, daß sie nicht einschreiten könnten.

Wir leben zum Glück in Ländern, wo es doch ein klein wenig mehr Freiheiten gibt als wir annehmen.
Es ist nur so, daß sich die wenigsten trauen.

Grüße

John

Sehr interessant!

Mercator, Stammposter, Wednesday, 05.10.2005, 12:34 (vor 6996 Tagen) @ John Lupus

Ist es nicht.
Ist es überhaupt nicht.
Wenn wir durch nicht oder wenig "bevölkerte" Gegenden streifen, ist es KEINE Ordnungswidrigkeit. Ist durch Gericht "abgesegnet". Einzelne Passanten etc. haben unsere nacktheit hinzunehmen.

John,

erstmal schönen Dank für die Information, die für mich neu und erfreulich ist.

Aber um ganz sicher zu sein: Könntest Du Deine Quellen offenbaren?

Mich würde interessieren, wo unsere Gerichtsbarkeit die Grenze zwischen "wenig bevölkert" und "viel bevölkert" zieht.

Gruß

M.

Sehr interessant!

John Lupus, Stammposter, Wednesday, 05.10.2005, 13:17 (vor 6995 Tagen) @ Mercator

erstmal schönen Dank für die Information, die für mich neu und erfreulich ist.
Aber um ganz sicher zu sein: Könntest Du Deine Quellen offenbaren?
Mich würde interessieren, wo unsere Gerichtsbarkeit die Grenze zwischen "wenig bevölkert" und "viel bevölkert" zieht.

Gern.
Ich habe nach (!) einem Prozeß eben wegen des §118 OWiG den Richter gefragt, wo man denn unbeschadet irgendwelcher Samktionen nackt wandern dürfe. Antwort: "Da, wo man nicht unbedingt (!!!) mit Begegnungen rechnen muß."
Nachfrage durch mich: "Also einzelne Spaziergänger, die mich dennoch treffen, haben das hinzunehmen?" Antwort: "So ist es."
Und einem anderen Bekannten, dem er eben den Einspruch gegen ein entsprechendes Bußgeld verworfen hatte, beschied derselbe Richter ungefragt: "Wenn ich Sie z.B. am Waldrand oder auf freiem Feld treffe, hätte ich keine Handhabe gegen Sie."

Verknackt wurden Leute, die auf stark frequentierten Spazierwegen und durch Ortschaften unterwegs waren.

Im übrigens wird es nur auf Antrag mit einem Ordnungsgeld belegt. Wenn sich niemand beschwert, greifen auch weder Polizei noch Ordnungsämter ein.

Grüße

John

Einspruch Euer Ehren...

Olav, Wednesday, 05.10.2005, 12:36 (vor 6996 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo zusammen,

jetzt muss ich mich doch einmal einmischen...

..."Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle" mag auch von etlichen Leuten akzeptiert werden, aber solange das Gesetz nicht geändert wird, ist es nach wie vor leider eine Ordnungswidrigkeit...<<<

Auch wenn es hier und auch anderswo 1000mal wiederholt wird, ist diese Aussage schlichtweg falsch und wird auch durch ständiges wiederholen nicht zur Wahrheit!
Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle ist in erster Linie eine andere Art der "Kleidung" - oder auch "Nichtkleidung" genauso zu betrachten wie das >>>...Barfußlaufen alleine oder das Tragen von kurzen Hosen...<<<.

OWiG § 118 Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig_1968/__118.html

Wie man unter (1) sehen kann, müssen immer 2 Dinge zusammen kommen.
Nun mag sich ein jeder selber fragen ob >>>Barfuß vom Scheitel bis zur Sohle<<< eine grob ungehörige Handlung ist, die Allgemeinheit belästigt wird oder auch gefährdet und gleichzeitig die öffentliche Ordnung beeinträchtigt wird.
Wie Ihr seht, passt das nun garnicht! Noch nicht einmal für Barfüsser!

Für Interessierte kann ich folgenden Link empfehlen: http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?t=5621
Dort wird das Thema ausfühlich behandelt und erklärt.

...Man muß nur beim "RICHTIGEN" Psychologen das entsprechende Gutachten anfordern...<<<

So gesehen kann man alles und jeden niederreden. Nur wird es in den wenigsten Fällen zu einem Gutachten kommen(zum Glück).

...Als einfacher barfüßiger Bürger ist man auch in einem sogenannten demokratischen Rechtsstaat leider viel zu stark der Willkür von Uniformträgern ...<<<

Das stimmt nicht ganz.
Man kann sich schliesslich dagegen wehren. Notfalls mit Rechtsbeistand. Denn, wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!
Wäre ja noch schöner wenn mir ein Uniformierter vorschreibt wie ich mich zu kleiden habe - ob Barfuss oder nicht, ob langer Rock oder nicht - es geht ihn schlichtweg nichts an!

Also liebe Leute, nimmt nicht immer alles so hin - macht Euch schlau und dann wehrt Euch. Es ist schliesslich Euer Leben.

Gruss
Olaf

Einspruch Euer Ehren...

Detlev (MKK), Wednesday, 05.10.2005, 13:05 (vor 6995 Tagen) @ Olav

Es wäre schön, wenn unsere Gesellschaft wirklich so funktionieren würde!

Aber in der Praxis gibt es immer ein Gesetz, das steht über allen schriftlich fixierten Gesetzen und lautet:

Der Stärkere hat recht!

In archaischen Gesellschaften war der Stärkere der, der schneller und härter zuschlagen konnte.
In der heutigen Zeit ist der Stärkere der, der den besseren Anwalt bezahlen kann und bessere Beziehungen hat.

Außerdem: Recht ist in unserer marktwirtschaftlich geprägten Gesellschaft auch nur eine Ware. Und wer eine Ware haben will, muss sie bezahlen. Wer sie nicht bezahlen kann, bekommt sie auch nicht!

Von daher ist es ohne weiteres möglich, dass einer nackt durch die Stadt läuft ohne belästigt zu werden, der andere läuft nackt durch den Wald und zahlt dafür ein Bußgeld nach § 118 OWiG oder wird gar bei wiederholter öffentlicher Nacktheit in die Psychiatrie eingewiesen!

das fragwürdige Recht des Stärkeren...

Olav, Wednesday, 05.10.2005, 14:59 (vor 6995 Tagen) @ Detlev (MKK)

Hallo Detlev,

zum Glück leben wir immer noch in einem Rechtsstaat, und so ist Dein Einwand nur zum Teil richtig.
Die "Stärke" des "Gegners" lässt sich vielfach aber auch für die eigenen Interessen nutzen (sozusagen mit den eigenen Waffen schlagen...).
Und die besseren Argumente muss nicht zwangsläufig der teurere Anwalt haben.
Ausserdem wird es nicht so einfach sein, wegen "unpassender" Kleidung vor den Kadi gezerrt zu werden. Ganz so bl... sind unsere "Ordnungshüter" nun doch nicht! Da muss schon ein wenig mehr zusammen kommen.

...daher ist es ohne weiteres möglich, dass einer nackt durch die Stadt läuft ohne belästigt zu werden, der andere läuft nackt durch den Wald und zahlt dafür ein Bußgeld...<<<

Stimmt so nicht, andersherum passt es schon - siehe Beispiel John bzw. Peter Niehenke.
Der eine läuft unbehelligt durch Feld und Flur, der andere provoziert in der Stadt. (und wird verdonnert)
Deine These müsstest Du mal belegen...

Zum Glück sind die Barfüssigen von solchen "Gefahren" weit entfernt.

Gruss
Olaf

das fragwürdige Recht des Stärkeren...

Detlev (MKK), Wednesday, 05.10.2005, 15:44 (vor 6995 Tagen) @ Olav

Hallo Detlev,
zum Glück leben wir immer noch in einem Rechtsstaat, und so ist Dein Einwand nur zum Teil richtig.

Schön, dass du dir deine Naivität bewahrt hast!

Die "Stärke" des "Gegners" lässt sich vielfach aber auch für die eigenen Interessen nutzen (sozusagen mit den eigenen Waffen schlagen...).

Das soll öfter funktionieren!

Und die besseren Argumente muss nicht zwangsläufig der teurere Anwalt haben.

Der hat in der Regel aber schon bessere Möglichkeiten!

Ausserdem wird es nicht so einfach sein, wegen "unpassender" Kleidung vor den Kadi gezerrt zu werden. Ganz so bl... sind unsere "Ordnungshüter" nun doch nicht! Da muss schon ein wenig mehr zusammen kommen.

Wenn einer unbedingt klagen will, dann findet er auch in der Regel etwas verwertbares!

...daher ist es ohne weiteres möglich, dass einer nackt durch die Stadt läuft ohne belästigt zu werden, der andere läuft nackt durch den Wald und zahlt dafür ein Bußgeld...<<<

Stimmt so nicht, andersherum passt es schon - siehe Beispiel John bzw. Peter Niehenke.

Peter Niehenke legt es fast schon berufsmäßig auf Provokation an!
Wahrscheinlich hat ihn vor allem sein psychologisches Fachwissen vor der Einweisung in die Psychiatrie bewahrt!

Der eine läuft unbehelligt durch Feld und Flur, der andere provoziert in der Stadt. (und wird verdonnert)

Natürlich wird nicht jeder verdonnert, der irgendwo in Feld und Wald nackt erwischt wird!

Deine These müsstest Du mal belegen...

Schätze, weder für die eine noch für die andere Seite werden sich handfeste Belege finden lassen!
Hier kommen vor allem Erfahrungen aus dem Alltag in unserem "Rechtsstaat" zusammen. So hat es z.B. meine Schwägerin während ihrer Zeit bei der Bußgeldstelle einer deutschen Kreisverwaltung schon öfters erlebt, dass z.B. Ermittlungsverfahren gegen Raser ohne Begründung auf Anweisung "von oben" eingestellt wurden. Man muss halt die richtigen Leute kennen...

Zum Glück sind die Barfüssigen von solchen "Gefahren" weit entfernt.

Davon kann man wohl zum Glück noch ausgehen!

Gruss
Olaf

Gruß
Detlev

Füße und "Ganzkörperbarfüßigkeit"

Dieter H., Tuesday, 04.10.2005, 14:15 (vor 6996 Tagen) @ John Lupus

Toll! Hab ich bisher nur in ganz einsamer Umgebung gewagt, allein, meine Frau würde das nie mitmachen. Wenn doch einer kommt... Bisher ist mir einmal einer begegnet, von weitem, da hab ich dann einen anderen Weg genommen. Zu zweit traut man sich vielleicht eher. Klasse, deine Frau.
Wenn mal mehr Menschen so eine natürliche Einstellung hätten.
Weiter viel Spaß beim Wandern!

Naturistisches Wandern

Lorenz ⌂, Stammposter, Tuesday, 04.10.2005, 17:37 (vor 6996 Tagen) @ John Lupus

[image] [image]

-------------------------------------------------Diana auf der Jagd (Schule von Fontainebleau) ------------------------------------------

Hallo John,

.....Da kann man splitterfasernackt sein - es geht um die Füße.

"Vois, les pieds nus!" (schau, nackte Füße), sagte ein kleines Mädchen zu seinen Eltern, als ich bei unserem letztjährigen Sommerurlaub in der Naturistenanlage Euronat einen textilfreien Abendspaziergang machte. Mich erstaunte dabei nur, dass man selbst unter überzeugten Nackten mit seiner Barfüßigekeit auffällt.

Ich bewege mich leidenschaftlich gerne "barfuß bis zum Hals" in der Natur, möchte damit aber auf keinen Fall Leute, die damit ein Akzeptanzproblem haben, erschrecken oder provozieren. Doch es gibt in der Natur viele Pfade, auf denen kaum je eine Menschenseele vorbeikommt. Zur Sicherheit setze ich meine Sporthose als Mütze auf -- ich habe eine einfache Technik gefunden, sie so zu falten, dass ich sie bei Bedarf sofort richtig zum Anziehen in der Hand habe.

Wäre ich mit einer Frau unterwegs, bräuchte ich das nicht unbedingt, weil dann keine Gefahr bestünde, dass man mich für einen Sittenstrolch hält.

Ich möchte mich gerne -- ähnlich wie zurzeit für das Barfußgehen -- auch gerne für die Akzeptanz des naturistischen Wanderns einsetzen. Allerdings nicht in diesem Forum, dessen Themenrahmen ich auf keinen Fall sprengen möchte. Mal sehen, welcher Weg sich da finden lässt! Ein Kapitel dazu auf meiner Homepage ist schon in Vorbereitung.

Barfüßige naturistische Grüße, Lorenz

[image] Naturismus -- gelebte Harmonie mit der Natur

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