Busfahrer Barfuss (Hobby? Barfuß! 2)

Hans, Thursday, 08.09.2005, 18:58 (vor 7022 Tagen)

Bin heute mit dem Linmienbus von Wiesbaden nach Bad Schwalbach gefahren, der Fahrer ist in Shorts und barfuss gefahren ! Ist dies in der Personenbefördeung überhaupt erlaubt ??

Shorts / Barfuß

Berni (N) @, Stammposter, Thursday, 08.09.2005, 19:35 (vor 7022 Tagen) @ Hans

Bin heute mit dem Linmienbus von Wiesbaden nach Bad Schwalbach gefahren, der Fahrer ist in Shorts und barfuss gefahren ! Ist dies in der Personenbefördeung überhaupt erlaubt ??

Ja, das ist es. Shorts stellen kein Sicherheitsrisiko dar und nackte Füße ebensowenig. Wie kommst du überhaupt darauf, wenn ich mal fragen darf? Wo liegt denn das Sicherheitsrisiko?

Verwunderte Grüße

Berni(N)

Busfahrer Barfuss

Lorenz ⌂, Stammposter, Thursday, 08.09.2005, 23:39 (vor 7022 Tagen) @ Hans

Bin heute mit dem Linienbus von Wiesbaden nach Bad Schwalbach gefahren, der Fahrer ist in Shorts und barfuss gefahren ! Ist dies in der Personenbefördeung überhaupt erlaubt ??

Wir Deutsche sind ja sehr ängstliche Geschöpfe, die gerne glauben, dass alles und jedes verboten sei. Die Realität sieht gottlob viel besser aus: die Straßenverkehrsordnung beschäftigt sich in keiner Weise mit nackten Füßen. Natürlich können die Arbeitgeber ihren Fahrern verbieten, barfuß zu fahren -- aber warum sollten sie es tun???

Barfuß hat man viel mehr Gefühl für die Pedale, und die erforderlichen 70 Kilopond für den maximalen Tritt auf das Bremspedal kann jeder aufbringen, der barfuß auf einem Bein hupfen kann.

Barfüßige Grüße, Lorenz

[image] Barfuß autofahren

Busfahrer Barfuss

Hans, Friday, 09.09.2005, 17:26 (vor 7022 Tagen) @ Lorenz

Bin heute mit dem Linienbus von Wiesbaden nach Bad Schwalbach gefahren, der Fahrer ist in Shorts und barfuss gefahren ! Ist dies in der Personenbefördeung überhaupt erlaubt ??

Wir Deutsche sind ja sehr ängstliche Geschöpfe, die gerne glauben, dass alles und jedes verboten sei. Die Realität sieht gottlob viel besser aus: die Straßenverkehrsordnung beschäftigt sich in keiner Weise mit nackten Füßen. Natürlich können die Arbeitgeber ihren Fahrern verbieten, barfuß zu fahren -- aber warum sollten sie es tun???
Barfuß hat man viel mehr Gefühl für die Pedale, und die erforderlichen 70 Kilopond für den maximalen Tritt auf das Bremspedal kann jeder aufbringen, der barfuß auf einem Bein hupfen kann.

Barfüßige Grüße, Lorenz

Mich hat es erstaunt das es heute noch so lockere Firmen gibt, ein Lob dem Chef , so etwas gibt es nicht oft das man barfuss als Busfahrer arbeiten kann !!

Busfahrer Barfuss

rh1968, Stammposter, Friday, 09.09.2005, 00:14 (vor 7022 Tagen) @ Hans

Bin heute mit dem Linmienbus von Wiesbaden nach Bad Schwalbach gefahren, der Fahrer ist in Shorts und barfuss gefahren ! Ist dies in der Personenbefördeung überhaupt erlaubt ??

Bitte unteren Teil beachten.

***
Mit Flip-Flops fährt es sich gefährlich
RAVENSBURG - Flipflops sind trendig, luftig, bequem, aber ungeeignet zum Autofahren. Zwar gibt es kein Gesetz, dass das Fahren mit den Zehenkneifer-Sandalen verbietet, aber kommt es zum Unfall, kann die Versicherung Ärger machen. Ebenfalls ungeeignet zum Fahren: High-Heels, Plateauschuhe, Badelatschen oder Moonboots [...]
Flip,flop,flip,flop. Das Geräusch das die beliebten Zehenkneifer beim Gehen machen, gab ihnen den Namen. Doch so sommergeeignet die luftig-lässigen Sandalen auch sind: Wer mit ihnen Auto fährt, riskiert nicht nur einen Verkehrsunfall, sondern auch Ärger mit der Versicherung. Verboten ist das Fahren mit Flip-Flops indes nicht. [...]
"Es steht nicht im Bußgeldkatalog: Das Fahren mit Flip-Flops ist verboten", betont auch Ewald Raidt von der Polizeidirektion in Tübingen. "Es wird dann schwierig, wenn es zu einem Unfall kommt, aber dann ist es primär eine Sache der Versicherung." Und die entscheidet von Einzelfall zu Einzelfall, wie Silke Kornstädt von der Konzernkommunikation Wüstenrot & Württembergische AG in Stuttgart bestätigt. In der Regel sei der Schaden, der dem anderen Verkehrsteilnehmer entsteht, durch die Versicherung abgedeckt. "Beim Schaden am eigenen Fahrzeug besteht allerdings im schlimmsten Fall die Möglichkeit, dass der Versicherer eine Übernahme der Kosten wegen grober Fahrlässigkeit ablehnt", stellt Kornstädt fest.
Flip-Flops seien nun mal nicht dazu geschaffen, um "in einer Notfallsituation das Bremspedal optimal bedienen zu können". Gleiches gelte für Schuhe mit Plateausohlen, High-heel-Absätzen oder spitze Pantoletten. Denn nach Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung ist jeder Autofahrer dafür verantwortlich, dass nichts im Auto die Sicherheit gefährdet. [...]
Persönliches Empfinden zählt bei Berufskraftfahrern nicht. Für sie gelten die Regeln der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), die für das straßengebundene Verkehrsgewerbe zuständig ist. So besagt eine der Vorschriften, dass der Fahrzeugführer zum Kuppeln wie zum sicheren Fahren des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen muss. Und dazu seien etwa Sandaletten ohne Fersenriemen, Holzpantinen und Clogs nicht geeignet.
Busfahrer tragen Halbschuhe
"In der Dienstanleitung heißt es, dass der Busfahrer Halbschuhe zu tragen hat oder Sandalen mit Fersenriemen", sagt Bruno Wölk, Kundencenterleiter der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) in Weingarten. "Mit Flip-Flops dürfen sie nicht fahren, auch nicht barfuß." Der Fahrmeister kontrolliere das zu Dienstbeginn. Das sei vielleicht ein bisschen komisch. "Aber es ergibt Sinn."
[Schwäbische Zeitung, 01. 08. 2005]
***

index.php?id=994250263

So long,
Raimund

Es ist verboten, leider!

Gerd, Friday, 09.09.2005, 18:32 (vor 7021 Tagen) @ Hans

Bin heute mit dem Linmienbus von Wiesbaden nach Bad Schwalbach gefahren, der Fahrer ist in Shorts und barfuss gefahren ! Ist dies in der Personenbefördeung überhaupt erlaubt ??

Nach §23 STVO lässt sich kein Barfußverbot ableiten.
Das gilt für die meisten von uns, wir dürfen also barfuß Auto fahren.

Für Berufskraftfahrer, und dazu gehören auch die Busfahrer, gelten zusätzlich Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Und dort ist in §44 (2) tatsächlich zu lesen:

(2) Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.

Irgendwie kann man hier auch Links einfügen, ich weiß aber nicht wie. Es wurde hier auch schon mal beschrieben, habe es aber vergessen. Deshalb bei Interesse die Links kopieren und in Adresszeile einfügen

Link zu den Vorschriften:
http://www.pr-o.info/makeframe.asp?url=/bc/uvv/12/44.htm

oder
http://www.pr-o.info/bc/uvv/12/inhalt.htm
und dann bei §44 nachlesen.

Weiter heißt es in der Durchführungsanordnung (DA):

Zum sicheren Führen von Fahrzeugen sind z. B. Sandaletten (ohne Fersenriemen), Holzpantinen, Clogs nicht geeignet.

Eine komplett unsinnige Vorschrift, die aber bußgeldbewehrt ist.
D.h. bei einem Verstoß kann der Fahrzeugführer bestraft werden (40 Euro), bei einem Unfall kann eine Mithaftung unterstellt werden.

Leider!

Übrigens:
Ich schreibe hier seit Jahren sehr selten und unregelmäßig.
In letzter Zeit hat ein weiter Gast namens Gerd hier Beiträge in einem katastrophalen Deutsch abgeliefert.
Mit dem möchte ich nicht verwechselt werden!

Liebe Grüße
Gerd

Es ist verboten, leider!

Georg @, Stammposter, Friday, 09.09.2005, 18:48 (vor 7021 Tagen) @ Gerd

Nach §23 STVO lässt sich kein Barfußverbot ableiten.
Das gilt für die meisten von uns, wir dürfen also barfuß Auto fahren.
Für Berufskraftfahrer, und dazu gehören auch die Busfahrer, gelten zusätzlich Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. (...)
Übrigens:
Ich schreibe hier seit Jahren sehr selten und unregelmäßig.
In letzter Zeit hat ein weiter Gast namens Gerd hier Beiträge in einem katastrophalen Deutsch abgeliefert.
Mit dem möchte ich nicht verwechselt werden!
Liebe Grüße
Gerd

Hallo Gerd,
erst einmal vielen Dank für die Hinweise - und außerdem ein Tipp: leg dir doch einen Namenszusatz (Initialen, Autokennzeichen, Spitzname) zu, dann bist du "unverwechselbar"
Georg

Es ist verboten, leider!

Ralf RSK, Stammposter, Saturday, 10.09.2005, 13:32 (vor 7021 Tagen) @ Gerd

Eine komplett unsinnige Vorschrift, die aber bußgeldbewehrt ist.
D.h. bei einem Verstoß kann der Fahrzeugführer bestraft werden (40
Euro), bei einem Unfall kann eine Mithaftung unterstellt werden.

Hallo,

da muss ich gleich mal wieder dazwischenrufen. Die Vorschriften der BGen beziehen sich auf den Arbeitgeber, nicht auf den Arbeitnehmer. D. h. der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden (z. B. seine Maschinen entsprechend ausrüsten oder Schutzkleidung stellen und zum Tragen anhalten). Wenn dagegen verstoßen wird, wird der Arbeitgeber in der Regel erst mal angehalten, für die Beachtung zu sorgen. Dafür gibt es einen technischen Aufsichtsdienst der BGen. Mit den Bußgeldern aus der Straßenverkehrsordnung hat das gar nix zu tun. Kritisch wird es, wenn ein Unfall passiert, weil der Arbeitgeber nicht auf Einhaltung der UVV geachtet hat, dann kann die BG u.U. bei ihm Regress nehmen. Der Arbeitnehmer ist aber auf jeden Fall dennoch versichert.

Ich schreibe hier seit Jahren sehr selten und unregelmäßig.
In letzter Zeit hat ein weiter Gast namens Gerd hier Beiträge in
einem katastrophalen Deutsch abgeliefert.
Mit dem möchte ich nicht verwechselt werden!

Ja ich habe mich schon gewundert. Leg dir doch einen Namenszusatz zu, den Wohnort oder so.

Viele Grüße, Ralf

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