Widerspricht auch barfuss den Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Wednesday, 08.06.2005, 10:02 (vor 7051 Tagen) @ Lothar

Hallo Lothar!

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird letztendlich beides verlieren."

Dieses hat kein geringerer als T. Roosevelt behauptet. Sicher hat er aber nicht an Schuhe gedacht. Das bedeutet nämlich, wer seine Barfüßigkeit (Freiheit) aufgibt und Schuhe anzieht, weder frei noch sicher ist. Das stimmt, denn auch mit Schuhen kann man gehörig ausrutschen.

Vielleicht paßt dieses auch zu Deinem Beitrag:

http://www.justizirrtum.de/faelle/richter/niehenke/olg.htm

Was ich nicht nachvollziehen kann: Wozu benötigt man da noch Schuhe und gar Socken?

Es heißt auch in einem Gerichtsurteil: "Unbekleidet ist, was wie unbekleidet aussieht!" Mit anderen Worten: Wer enganliegende, hautfarbene Kleidung mit hohem Bedeckungsgrad trägt, sieht aus der Entfernung so aus, als ob er nichts an hat. Also ist das theoretisch auch gesetzeswidrig.

Und wer helle Flipflops trägt, sieht ebenfalls wie barfuß aus.

"Es verletze jedoch auch heute noch in besonderem Maße das Schamgefühl der meisten Menschen, wenn sie an Orten, an denen niemand völlige Nacktheit erwartet, unfreiwillig nackten Menschen gegenüber stehe."

Gleiches gilt auch für barfuß oder für das Tragen von kurzen Hosen. Im Hochsommer rechnet man damit, speziell in Parks. Im Winter dagegen rechnet keiner damit. Wenn plötzlich und unerwartet dann doch jemand so leicht bekleidet erscheint, dann sind viele schockiert und rufen die Polizei. Zumindest im Raum Zofingen reagiert die Polizei auch eigenmächtig bei Barfüßern, Männern in Flipflops oder Männern in kurzen Hosen (selbst in Kombination mit Schuhen und Socken), wenn das zu Zeiten passiert, wenn niemand damit rechnet (nicht nur im Winter, auch im Sommer bei bedecktem Himmel und Temperaturen unter 18°C).

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen


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