Widerspricht auch barfuss den Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar, Stammposter, Tuesday, 07.06.2005, 22:58 (vor 7052 Tagen)

Es widerspreche "nach wie vor allgemein anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung, sich auf öffentlichen Straßen barfuss zu zeigen", urteilte das Gericht.

Na was haltet ihr davon?

Keine Angst, ich habe die Passage des
nachfolgenden Textes, den ich heute im Internet fand, nur etwas abgeändert.

Panorama
Streit um Nacktheit als "zweckdienliche Kleidung"
Nacktradeln bleibt verboten - zumindest im baden-württembergischen Kreis Rastatt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe untersagte eine geplante Aktion zum "Weltnacktradeltag" am kommenden Samstag, weil sie "grob ungehörig" sei. Bis zu zwölf Anhänger der Freikörperkultur wollten nackt auf dem Rheindamm von Iffezheim bis zur Grenze des Landkreises Rastatt und wieder zurück radeln - um für die Nacktheit als "zweckdienliche und gesellschaftsfähige Kleidung" einzutreten.

Unerwartet nackte Menschen erschrecken
Es widerspreche "nach wie vor allgemein anerkannten Regeln der ungeschriebenen Gesellschaftsordnung, sich auf öffentlichen Straßen nackt zu zeigen", urteilte das Gericht. Zwar sei heutzutage die Einstellung zum Nacktbaden an Stränden und in Schwimmbädern im Vergleich zu früher unbefangener und freier. Es verletze jedoch auch heute noch in besonderem Maße das Schamgefühl der meisten Menschen, wenn sie an Orten, an denen niemand völlige Nacktheit erwartet, unfreiwillig nackten Menschen gegenüber stehen.


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