Wenn schon, dann schon! (Hobby? Barfuß! 2)

Walter @, Friday, 13.05.2005, 15:49 (vor 7077 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Eigentlich wollte ich keineswegs eine Lawine lostreten und es geht mir auch nicht darum, die joggenden Menschen anzugreifen, oder mich über sie auf bösartige Weise lustig zu machen. Vielleicht ist ja ihr Jogging-Weg so arg mit gebrochenem Kies besät, dass auch einem hartgesottenen Barfüsser die Lust am barfüssigen Joggen verginge. Es sah einfach lustig aus: nackt und dann dazu die ganz "seriösen" Schuhe! Wenn es sich ergibt, laufe und schwimme ich auch ganz gerne "ohne", also überhaupt kein Grund, mich aufzuregen!

Als ich heute morgen um 4.45 den Spundisköpfen (1846 m) zustrebte, mögen einige frühaufgestandene Autofahrer, die mich die Hauptstrasse Nr. 3 nur in Shorts (und sonst gar nichts) überqueren sahen, auch ein wenig gestaunt haben. Sollen sie doch! Mir tut es nicht weh und sie haben doch wenigstens ihren Arbeitskollegen etwas zu erzählen: "Älterer Mann nur in Shorts (barfuss!!) rennt in aller Herrgottsfrühe bergwärts. Der muss eindeutig verrückt sein!!"

Ich kann von keiner einzigen negativen Begegnung erzählen, dafür sind schon viele interessante Gespräche entstanden, die beschuht nicht stattgefunden hätten. Dass ich vermutlich in der Beiz gelegentlich Dorfgespräch bin (Man stelle sich vor, halbnackt und barfuss! Bei der Kälte! Und in diesem Alter!!), kratzt mich überhaupt nicht. Ein wenig Unterhaltung bin ich doch meinen Dorfgenossen schuldig!

Und die Telefonanrufe bei der Polizei und die Eintragungen auf dem Polizeiposten? Davon weiss ich nichts, aber es täte mir grad auch nicht weh, denn ich habe ja ein gutes Gewissen. Es mag manches faul sein im Staate Dänemark bzw. in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, aber eingesperrt und gebüsst wird man vorläufig wegen auffälliger oder fehlender Bekleidung nicht (es sei denn, man errege eindeutig "öffentliches Ärgernis", was in der Tat nach Gummiparagraph tönt. Aber in der Regel braucht es doch recht viel, bis zu diesem Paragraphen gegriffen wird. Auf jeden Fall dürfte ein Mann, der mindestens eine Hose (kurz oder lang!) trägt, juristisch unter keinen Umständen öffentliches Ärgernis sein. Ob das gleiche Bekleidungsminimum auch für Frauen gilt, weiss ich nicht. Im Zeichen der Gleichberechtigung müsste es eigentlich!).

Also, tapferer Michael aus Zofingen (das ist nicht etwa ironisch gemeint; Deine Tessiner Wanderung zu den Überresten der Luganeser Lokalbahnen hätte ich ganz eindeutig nicht ohne meine Sandalen-Rettungsboote unternommen, Kastanienstacheln sind hundsgemein, Buchnüsslischalen eklig, aufgebrochene Teerstrassen sehr unangenehm und spitziger Kies sowieso zu vermeiden. Gut, es ist leicht tapfer sein, wenn man die Schuhe zu Hause lässt, aber Du hättest im Tessin sicher kurzfristig auch angenehmere Wege gefunden!), nimm Deine lieben Mitmenschen und die heilige Hermandad nicht zu ernst!

Und lass Dir Deine leichtbekleideten Eskapaden nicht verdriessen, lache über allfällige böse Mäuler, geniesse die Unterhaltung mit den Polizisten (die sicher viele unangenehmere Kunden haben als einen Barfüsser, der ihnen halt, weil selten, auffällt). Die Freiheit, zu tun und zu lassen was Du willst, solange Du niemandem schadest, wird Dir ganz sicher nicht genommen. Sonst machen wir eine Barfüsser-Demo!


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